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VDI 2194-2012 Selection and training of crane-drivers.pdf

1、 ICS 03.100.30, 53.020.20 VDI-RICHTLINIEN August 2012 Zu beziehendurchBeuthVerlagGmbH,10772 Berlin AlleRechtevorbehaltenVereinDeutscherIngenieuree.V.,Dsseldorf2012VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Auswahl und Ausbildung von Kranfhrern VDI 2194 Vervielfltigungauch fr innerbetrieblicheZweckenichtgestattetSe

2、lection and training of crane-drivers VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL) Fachbereich Technische Logistik VDI-Handbuch Technische Logistik, Band 1: Krane FrhereAusgabe:04.95Inhalt Seite Vorbemerkung . 3 Einleitung . 3 1 Anwendungsbereich 3 2 Grundlagen 3 3 Verantwortungsbereich des Kranfh

3、rers . 3 4 Auswahl von Kranfhrern 3 4.1 Allgemeine Anforderungen . 3 4.2 Ausbildungsziel . 4 4.3 Krperliche Voraussetzungen 4 4.4 Besondere Fhigkeiten . 4 4.5 Bedingungen fr Behinderte 4 4.6 Ausschlieende Grnde . 4 5 Ausbildung von Kranfhrern . 4 5.1 Umfang der Ausbildung . 4 5.2 Eignungsprfung 4 6

4、Ausbildungsgang . 5 6.1 Zeitlicher Ablauf 5 6.2 Unterricht . 5 6.3 Beobachtungsbogen . 6 7 Prfung 6 8 Einweisung im Betrieb . 6 9 Praktische bung . 6 9.1 Bettigung der einzelnen Kranbewegungen . 6 9.2 Fahren in der Ebene mit zwei Steuerschaltern . 7 9.3 Abfangen der pendelnden Last 7 9.4 Hhenschtzen

5、 und Zielfahren. 7 9.5 Schrges Fahren im Raum . 7 9.6 Stufen-Fahren. 7 9.7 Einsetzen eines Gewichts . 8 9.8 Aufrichten einer Last auf einem Wagen 8 9.9 Absetzen einer Last hinter einer Wand 8 9.10 Absetzen einer Last zwischen zwei Wnden . 8 9.11 Fahren und Heben nach einer bestimmten Ordnung 8 10 Pr

6、fungsfragen . 9 Schrifttum 10 B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11 2 VDI 2194 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2012 Ausbildungszentrum fr Kranfhrer B974908A824A674

7、8CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2012 VDI 2194 3 Vorbemerkung Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Emp

8、fehlungen der Richtlinie VDI 1000. Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstn-dig, sind vorbehalten. Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wah-rung des Urheberrechts und unter Beachtung der Li

9、zenzbedingungen (www.vdi-richtlinien.de), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich. Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt. Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richtlinienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/2194.

10、 Einleitung Der Beruf des Kranfhrers ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf. Obwohl in tausenden Betrieben ohne den Kranfhrer nichts luft und beispielswei-se in Stahlwerken, im Container-Umschlag oder Hafenbetrieb dem Kranfhrer Millionenwerte an-vertraut werden, wird noch hufig nach einer simp-len

11、 Unterweisung ein Mitarbeiter als Kranfhrer eingesetzt. Die vorliegende Richtlinie soll helfen, diese Aus-bildungslcke zu fllen und sowohl dem Betreiber als auch dem zu schulenden spteren Kranfhrer einen berblick ber die erforderlichen Vorausset-zungen, Eignungen und Kenntnisse zu vermitteln. Hierbe

12、i werden ber die Vorgaben der Berufsge-nossenschaft hinaus Auswahlkriterien und Ausbil-dungsziele aufgezeigt. 1 Anwendungsbereich Die in dieser Richtlinie genannten Eignungsvoraus-setzungen und Kenntnisse sind als Mindestanforde-rungen an den zuknftigen Kranfhrer in Deutsch-land zu sehen. Da die Art

13、 und Weise der Kenntnis-vermittlung freigestellt ist, der Vorgesetzte sich aber entsprechend der UVV-Krane BGV D 6 29 von der Eignung des Kranfhrers berzeugen muss, ist eine Unterweisung auf Basis dieser Richtlinie eine gute Voraussetzung fr den nachfolgenden Einsatz des Mitarbeiters als Kranfhrer.

14、Fr Kranfhrer fr Turmdreh- und Fahrzeug-krane bestehen zustzliche Anforderungen, wel-che nicht in dieser Richtlinie behandelt werden. Hinweise fr diese spezielle Ausbildung knnen der BGG 921 entnommen werden. Sie haben ihre Eignung durch eine erfolgreiche Prfung nach der Verordnung ber die Prfung zum

15、 anerkannten Abschluss geprfter Baumaschinenfhrer (Hoch-bau)“ oder in einem Lehrgang nach den BG-Grundstzen Auswahl, Unterweisung und Befhi-gungsnachweis von Kranfhrern“ (BGG 921) nach-zuweisen. 2 Grundlagen Krananlagen haben hufig Schlsselstellungen im betrieblichen Ablauf. Unsachgemer und leicht-s

16、inniger Umgang mit Kranen kann schnell Strun-gen im betrieblichen Ablauf, kapitalintensive Schden an betrieblichen Einrichtungen oder sogar erhebliche Gefhrdung der Mitarbeiter bewirken! Zur Durchfhrung der ihnen zugedachten Aufga-ben mssen Lasten der verschiedensten Art zum Teil im Arbeitsbereich v

17、on Mitarbeitern bzw. wichtigen Anlagen umgeschlagen werden. Hierbei hngt die Sicherheit fr den Kranbetrieb in hohem Mae von der Aufmerksamkeit, Qualifikation und Verantwortung des Kranfhrers ab. In der Unfallverhtungsvorschrift Krane“, BDV D 6, wurden daher im 29 Eignungsanforderungen an den Kranfhr

18、er festgelegt. Der Betreiber hat gem diesen Anforderungen geeignete Personen auszuwhlen bzw. ausbilden zu lassen und sie aus-drcklich zum Fhren von Kranen zu beauftragen. Die 3043 BGV D 6 behandeln den Betrieb und sind insbesondere vom Kranfhrer zu beachten. Diese Betriebsvorschriften“ sind in der N

19、he der Steuereinrichtungen anzubringen ( 7. (3) BGV D 6). 3 Verantwortungsbereich des Kranfhrers Der Kranfhrer muss bei der Ausbung seiner Ttigkeit die von der Berufsgenossenschaft erlassenen Un-fallverhtungsvorschriften, betriebsinterne An-weisungen sowie spezifische Richtlinien beach-ten, die in s

20、einem Wirkbereich beschftigten Men-schen, das zu frdernde Material und die maschi-nellen Einrichtungen vor Schden bewahren, die Krananlagen in Kenntnis ihrer Wirkungs-weise richtig und schonend bedienen und seine Frderaufgaben gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit dem Einweiser oder An-schlger

21、konomisch sinnvoll durchfhren. 4 Auswahl von Kranfhrern 4.1 Allgemeine Anforderungen Mindestalter 18 Jahre krperliche und geistige Eignung (Reaktions-vermgen, Ausdauer und Zuverlssigkeit) B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsC

22、ollection - Stand 2016-11 4 VDI 2194 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2012 Fhigkeit, der bermittlung des Lehrstoffs sprachlich folgen zu knnen technisches Basiswissen Hhentauglichkeit (z. B. G 25 Untersuchung) 4.2 Ausbildungsziel Befhigung zum Fhren eines Krans Be

23、fhigungsnachweis im Fhren eines Krans 4.3 Krperliche Voraussetzungen Bei den nachfolgend aufgefhrten Eignungsanfor-derungen an die Auszubildenden ist die erforderli-che Eignung bzw. Voraussetzung durch X“ und eine bedingte Eignung durch O“ gekennzeichnet. Tabelle 1. Eignungsanforderungen Kranzuordnu

24、ng nach Abschnitt 5.1 a b c d e Sehvermgen: genaues Erkennen von optischen Signalen, Gefahrenkennzeich-nungen, Vorgngen und Ttigkeiten im Kranbe-reich Hrvermgen: Unterscheiden von akustischen Signalen Schwindelfreiheit: sicheres Bewegen in greren Hhen Krperliche Beweglich-keit O O O X O O O X X X O

25、X X X X O X X X O 4.4 Besondere Fhigkeiten Augenma rumliches Empfinden, ausreichen-des Schtzvermgen fr Entfernun-gen und Hhen Handfertigkeit geschickter Umgang mit den Be-dienungsgerten Gefhl fr transportgerechtes Anschlagen, mitverantwortliches Beurteilen des Anschlagens Technik technisches Verstnd

26、nis fr das Zusammenwirken der Krankompo-nenten z. B. beim Abfangen einer pendelnden Last 4.5 Bedingungen fr Behinderte Beschftigte mit verminderter Sehfhigkeit knnen nur dann als Kranfhrer arbeiten, wenn sich ihr fehlendes Sehvermgen durch technische Hilfsmit-tel ausgleichen lsst. Bein- oder Armbehi

27、nderte sind einsatzfhig, wenn durch geeignete Hilfsmittel oder Einbauten die zuverlssige Bedienung und Erreichbarkeit der Steuereinrichtungen sichergestellt ist. Hierbei ist auch das Verlassen hher gelegener Steuerstnde in Gefahrensituationen zu beachten. 4.6 Ausschlieende Grnde Werden die in Abschn

28、itt 4.1, Abschnitt 4.3 und Abschnitt 4.4 gestellten Forderungen nicht erfllt oder liegen schwere Erkrankungen vor, z. B. Herz- oder Kreislaufschden, Epilepsie, Neigung zu pltzlichen Ohnmachtsanfllen, so ist der Bewer-ber nach 7 Befhigung fr Ttigkeiten“ der Unfallverhtungsvorschrift Grundstze der Pr-

29、vention“ (BGV A 1) nicht als Kranfhrer zu beauf-tragen. Zur Beurteilung der krperlichen Voraussetzungen empfiehlt sich eine Eignungsuntersuchung, z. B. durch den werksrztlichen Dienst gem dem be-rufsgenossenschaftlichen Grundsatz fr arbeitsme-dizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 Fahr-, Steuer- und

30、 berwachungsttigkeiten“. 5 Ausbildung von Kranfhrern 5.1 Umfang der Ausbildung Der Umfang der Ausbildung ist der zu bedienenden Krananlage anzupassen. Als Orientierung gilt folgende Unterteilung: a) Kleinkrane z. B. teilkraftbetriebene Krane, Sulendreh-krane, Schienenlaufkatzen b) Krane mit kabelgeb

31、undener Steuerung c) Krane mit kabelloser Steuerung d) Krane mit Kabinen-Steuerung e) Spezialkrane z. B. Ausleger-, Gie-, Container- und Prozess-krane 5.2 Eignungsprfung Vor Ausbildungsbeginn mssen die nachfolgend beschriebenen Eignungsprfungen erfolgen: 5.2.1 Sehtest Ein sicherer Kranbetrieb ist we

32、sentlich vom rum-lichen Sehen des Kranfhrers abhngig. Aus die-sem Grund ist der Sehtest vor Antritt der Ausbil-dung unerlsslich. 5.2.2 Schtzen von Hhen Einstellen mehrerer senkrecht an Seilen bewegli-cher Marken auf die gleiche Hhenlage einer vor-her beliebig eingestellten Marke an einem mit Ska-len

33、 versehenen Testgert, von schrg oben gesehen (Bi1d 1). Der Prfling darf whrend des Tests seinen Standort nicht verndern. Beurteilt wird nach einem Mittelwert der Abweichungen ber mehrere Versuche. B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthS

34、tandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2012 VDI 2194 5 Bestimmung der Hhenunterschiede zwischen ver-schieden langen, aber gleichgeformten Sulen aus der Draufsicht an einem Testgert (Bild 2). 6 Ausbildungsgang 6.1 Zeitlicher Ablauf Die D

35、auer der Ausbildung richtet sich nach dem geforderten Ausbildungsstand, der Auffassungsga-be des Anwrters, dem Schwierigkeitsgrad des Krans und der Kranarbeit. Richtwerte fr die Ausbildungsdauer: (Untertei-lung nach Abschnitt 5.1) a) Kleinkrane 1 Tag b) Krane mit kabelgebundener Steuerung 1 3 Tage c

36、) Krane mit kabelloser Steuerung 1 3 Tage d) Krane mit Kabinensteuerung min. 5 Tage e) Spezialkrane min. 5 Tage Schwierige Krane knnen im Regelfall erst nach lngerer Fahrpraxis auf Kranen einfacherer Bauart und einer speziellen Einweisung vor Ort beherrscht werden. 6.2 Unterricht Die theoretischen E

37、rluterungen und praktischen Vorfhrungen am bungskran und an bestimmten Modellen mssen Hand in Hand gehen, wobei sich folgende Aufteilung bewhrt hat: 3 Std. Theorie/Tag + 5 Std. Praxis/Tag Innerhalb des theoretischen Unterrichts sind fol-gende Themen zu behandeln: Aufgaben und Verantwortung des Kranf

38、hrers im Betrieb Einfhrung in die von den betrieblichen Gege-benheiten ausgehenden Arbeitsbedingungen (siehe auch Abschnitt 1). Erluterung von Tragfhigkeit (mit Hinweis auf Zeit- und Lastkollektive), Standsicherheit und Abtreiben durch Wind, Stabilitt und mgliche Schwerpunktverschiebung der Last. be

39、rsicht ber Kranarten und deren Aufbau Unterscheidung der Krane nach der Steuerung: kabelgebundene Steuerung kabellose Steuerung ortsfester Steuerstand Kabinensteuerung mit ortsfester oder ver-fahrbarer Kabine Es ist auch eine Kombination der Steuerung mglich. Unterscheidung der Krane nach der Bauart

40、: Brckenkran Portalkran Auslegerkran Fahrzeugkran Mobilkran Unterscheidung nach dem Verwendungszweck: Giekran Schrottkran Baukran Containerverladekran Bild 1. Testgert mit Skalen fr Hhenvergleiche Bild 2. Testgert zum Bestimmen der Hhe sich hnelnder Krper B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2

41、BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11 6 VDI 2194 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2012 Funktionen und die erforderlichen Bettigungen Wirkungsweise bei einzelnen/berlagerten Be-wegungsvorgngen Fahren, Heben, D

42、rehen usw.“ Antrieb Fahr- und Hubwerke, Auslegerein-zieh- und Drehwerke, Getriebe usw. Bremsen Trommel-, Band-, Kegel-, Scheiben- und Wirbelstrombremsen elektrische/hydraulische Ausrstung Stromarten, -leitungen, -abnehmer, Schleifring-krper, Motoren, Schalter, Widerstnde, Siche-rungen, Not-und Betri

43、ebsendschalter, berlas-tungs- und Schlaffseilsicherungen, Lastmessein-richtungen, hydraulische Aggregate usw. Praktische Auswirkung unterschiedlicher Schal-tungen (Konterschaltung, Frequenzumrichterbe-trieb). Unfallverhtungsvorschriften der fr das jewei-lige Unternehmen zustndigen Berufsgenossen-sch

44、aft werksinterne Vorschriften nach DIN 15003 Lastaufnahmeeinrichtungen, Lasten und Krfte; Begriffe“ Tragmittel Hubseile, Unterflaschen, Last-haken Lastaufnahme- Greifer, Traversen, Zangen, mittel C-Haken Anschlagmittel Anschlagseile, Rundstahlket-ten, Hebebnder Betrieb Prfung nach Kapitel 2.8 BGR 50

45、0 (unter Beach-tung der Prfhinweise des Herstellers in der Betriebs-anleitung) Auswahl und Benutzung von Anschlagmitteln (An-schlagen von Lasten, Be-lastungstabellen von An-schlagketten und -seilen) Verstndigung mit dem Anschlger Instandhaltung Nur dann, wenn diese Arbeiten (Wartung, In-spektion und

46、 Instandsetzung) vom Kranfhrer bernommen werden mssen. Verhalten bei Strungen am Kran Stillsetzen der Anlage bei Strungsfllen, z. B. an Bremsen und Steuergerten Erste Hilfe und Brandbekmpfung Hinweise in Erster Hilfe und Brandbekmpfung, gegebenenfalls Ausbildung am Abseilgert 6.3 Beobachtungsbogen W

47、hrend der Ausbildung ist der Fortschritt der Kenntnisvermittlung zu berwachen. Um diese Feststellungen am Ende der Ausbildung zur Beur-teilung heranziehen zu knnen, empfiehlt es sich, einen Beobachtungsbogen anzulegen und auf ihm entsprechende Beobachtungen einzutragen. 7 Prfung Der Lehrgangsteilneh

48、mer hat am Ende seiner Aus-bildung vor dem zustndigen Prfer eine theoreti-sche und praktische Prfung abzulegen. Fr die Gesamtbewertung wird sowohl der Beo-bachtungsbogen als auch das Urteil der Ausbilder herangezogen. Die bestandene Prfung wird durch einen Kranfhrerschein (VDI 2194 a) besttigt. Die Zulassung kann gem der Unterteilung nach Abschnitt 5.1 erfolgen. Ergnzend knnen Bauart oder Verwendungszweck hinzugefgt werden. Al-ternativ knnen auch Zulassungen fr bestimmte Krangruppen bes

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