1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEURELadungssicherungauf StraenfahrzeugenSecuring of loadson road vehiclesVDI 2700Ausg. deutsch/englischIssue German/EnglishVDI-Handbuch Materialfluss und Frdertechnik, Band 6VDI-Handbuch LadungssicherungVDI-RICHTLINIENZu beziehen durch / Available from Beuth Verlag GmbH, 10772
2、Berlin AlleRechtevorbehalten/AllrightsreservedVereinDeutscherIngenieure,Dsseldorf2004Vervielfltigung auchfr innerbetriebliche Zwecke nicht gestattet/ReproductionevenforinternalusenotpermittedDie deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich.ICS 43.080.10 November 2004The German version of this
3、guideline shall be taken as authorita-tive. No guarantee can be given with respect to the English trans-lation.Inhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Allgemeine Hinweise zur Beladung einesFahrzeugs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.1 Anwendungsbereich der Richtlin
4、ie . . . . . 41.2 Grundregeln. . . . . . . . . . . . . . . . . 51.2.1 Straenfahrzeuge . . . . . . . . . . 51.2.2 Anforderungen an das Fahrzeug. . . 51.2.3 Zulssige Gewichte undLastverteilung . . . . . . . . . . . . 61.3 Verhalten einer Ladung im Fahrbetrieb. . . 81.3.1 Gewichtskraft des Ladegutes .
5、. . . 81.3.2 Krfte auf Grund von Transport-vorgngen . . . . . . . . . . . . . . 82 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . 132.1 Befestigung der Ladung . . . . . . . . . . 132.2 Hilfsmittel zur Ladungssicherung . . . . . 132.3 Formschlssige Sicherung gegenRutschen und Kippen . . . . . . . . .
6、 . . . 142.4 Kraftschlssige Sicherung . . . . . . . . . 192.5 Kombinierte Sicherung . . . . . . . . . . . 203 Beispiele richtiger Ladungssicherung . . . . 203.1 Langgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.1.1 Baumstmme . . . . . . . . . . . . 213.1.2 Stangen, Rohre, Profile, Holz-stangen und -
7、masten, Schnittholz . . 223.1.3 Hallenbinder, Trger, Pfetten, Riegel, Masten. . . . . . . . . . . . 24Contents PagePreliminary note . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 General instructions relating to the loading of a vehicle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.1 Scope of the guideline . .
8、 . . . . . . . . . 41.2 Beasic rules. . . . . . . . . . . . . . . . . 51.2.1 Road vehicles . . . . . . . . . . . . 51.2.2 Requirements to be met by vehicles 51.2.3 Premissible weights and loaddistribution . . . . . . . . . . . . . 61.3 Behaviour of a load while the vehicle is in motion . . . . . . .
9、 . . . . . . . . . . . 81.3.1 Weight force of the loaded goods . . 81.3.2 Forces occurring during transport operations . . . . . . . . . . . . . . 82 Load securing . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.1 Fixing of the load. . . . . . . . . . . . . . 132.2 Load-securing aids . . . . . . . . . . . .
10、 . 132.3 Form-lock securing. . . . . . . . . . . . . 142.4 Friction-lock securing . . . . . . . . . . . 192.5 Combined securing. . . . . . . . . . . . . 203 Examples of proper load securing . . . . . . . 203.1 Long-size material . . . . . . . . . . . . . 203.1.1 Tree-trunks . . . . . . . . . . . . .
11、 213.1.2 Rods, tubes, sections, wooden poles,sawn timber . . . . . . . . . . . . . 223.1.3 Hall trusses, girders, purlins, beams,poles . . . . . . . . . . . . . . . . . 24VDI-Gesellschaft Frdertechnik Materialfluss LogistikFachbereich B6 LadungssicherungFrhere Ausgabe: 5.90; 11.02 Entwurf,deutschFor
12、mer edition: 5/90; 11/02 draft, in German onlyB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2004 2 VDI 2700 Seite3.2 Flchiges Gut. . . . . . . . . . . . . . . . 263.2.1 Tafeln, Matten und Platten . . . . . 263.2.2 Glast
13、afeln und Konstruktions-elemente . . . . . . . . . . . . . . . 293.3 Gter in Rollenform . . . . . . . . . . . . 353.3.1 Gewickelte Bnder (Coils) aus Stahl, NE-Metallen, Kunststoff, Gummi, Drahtringe (Bunde) sowieSpulen . . . . . . . . . . . . . . . . 353.3.2 Papierrollen . . . . . . . . . . . . . 41
14、3.3.3 Spulen (Kabeltrommeln) . . . . . . 443.3.4 Sonstige zylindrische Ladegter . . 473.4 Einzelgter . . . . . . . . . . . . . . . . . 483.4.1 Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . 483.4.2 Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . 483.4.3 Verladung . . . . . . . . . . . . . . 483.4.4 Ladungssicherung
15、. . . . . . . . . . 493.5 Ladungssicherung von Stckgtern . . . . 493.5.1 Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . 503.5.2 Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . 513.5.3 Verladung . . . . . . . . . . . . . . 513.5.4 Ladungssicherung . . . . . . . . . . 513.6 Fahrzeuge auf Autotransportern . . . . . . 5
16、53.6.1 Personenkraftwagen, Kleinbusse,leichte Nutzfahrzeuge (bis 4 tzulssiges Gesamtgewicht) aufAutotransportern . . . . . . . . . . 553.6.2 Sonstige Rder- und Ketten-fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . 573.7 Austauschbare Ladungstrger und ihreLadung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583.7.1 K
17、ipp- und Absetzbehlter . . . . . . 583.7.2 Austauschbare Ladungstrger imKombinierten Verkehr. . . . . . . . 603.7.3 Sicherung der in austauschbaren Ladungstrgern befindlichen Gter . 613.8 Schttgter . . . . . . . . . . . . . . . . . 613.8.1 Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . 613.8.2 Ladungssicheru
18、ng . . . . . . . . . . 613.9 Getrnketransporte . . . . . . . . . . . . . 623.9.1 Transportfahrzeuge . . . . . . . . . 633.9.2 Hilfsmittel zur Ladungssicherung. . 643.9.3 Verladung . . . . . . . . . . . . . . 643.9.4 Ladungssicherung . . . . . . . . . . 65Schrifttum . . . . . . . . . . . . . . . . .
19、. . . . 66Page3.2 Sheet-type goods. . . . . . . . . . . . . . 263.2.1 Boards, panels, mats, plates and sheets . . . . . . . . . . . . . . 263.2.2 Glass panels and structural elements 293.3 Rolls and other cylindrical loads. . . . . . 353.3.1 Coils of steel, non-ferrous metals,plastic, rubber, wire c
20、oils and drums 353.3.2 Paper rolls. . . . . . . . . . . . . . 413.3.3 Drums (cable drums) . . . . . . . . 443.3.4 Other cylindrical loads . . . . . . . 473.4 Single items . . . . . . . . . . . . . . . . 483.4.1 Vehicles . . . . . . . . . . . . . . . 483.4.2 Load-securing aids . . . . . . . . . 483.4
21、.3 Loading . . . . . . . . . . . . . . . 483.4.4 Load securing . . . . . . . . . . . . 493.5 Securing of part loads . . . . . . . . . . . 493.5.1 Vehicles . . . . . . . . . . . . . . . 503.5.2 Load-securing aids . . . . . . . . . 513.5.3 Loading . . . . . . . . . . . . . . . 513.5.4 Load securing .
22、. . . . . . . . . . . 513.6 Vehicles on auto transporters . . . . . . . 553.6.1 Passenger cars, minibuses, lightcommercial vehicles (up to 4 tonnespermissible gross vehicle weight)on auto transporters . . . . . . . . . 553.6.2 Other wheeled and tracked vehicles 573.7 Interchangeable loading aids and
23、 their load . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583.7.1 Tipping containers . . . . . . . . . 583.7.2 Interchangeable loading aids incombined freight transport . . . . . 603.7.3 Securing of the goods containedin interchangeable loading aids. . . 613.8 Bulk material. . . . . . . . . . . . . . . . 61
24、3.8.1 Vehicles . . . . . . . . . . . . . . . 613.8.2 Load securing . . . . . . . . . . . . 613.9 Beverage transports . . . . . . . . . . . . 623.9.1 Transport vehicles . . . . . . . . . 633.9.2 Load-securing aids . . . . . . . . . 643.9.3 Loading . . . . . . . . . . . . . . . 643.9.4 Load securing .
25、 . . . . . . . . . . . 65Bibliography . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2004 VDI 2700 3 VorbemerkungDie Aufgabe, den Straenverkehr sicherer zu gestal-ten, stellt
26、 an Menschen, Fahrzeuge und Straen hoheAnforderungen.Eine groe Bedeutung erhlt damit auch die richtigeSicherung von Ladungen auf Straenfahrzeugen, ins-besondere, weil die Gefahren, die von einer unzurei-chend gesicherten Ladung ausgehen, vielfach nichterkannt werden.Im Oktober 1975 wurde erstmals di
27、e RichtlinieVDI 2700 als Gemeinschaftsarbeit von Fachleutender Industrie, des Gterkraftverkehrs, der Berufsge-nossenschaften, des TV sowie der Fahrzeug- undAufbautenhersteller verffentlicht und 1990 berar-beitet. Eine Neuausgabe, die insbesondere aktuelleEntwicklungen im Straenverkehr sowie der Sich
28、e-rungstechnik bercksichtigt, ist nunmehr erforder-lich.Ein groer Teil der im Verkehr befindlichen Fahr-zeuge verfgt derzeit noch nicht ber die in derRichtlinie empfohlenen Einrichtungen zur Ladungs-sicherung und muss in geeigneter Weise angepasstwerden.Die Vielfalt der Gter und Ladungssicherungsmg-
29、lichkeiten kann in den dargestellten Beispielen nichtimmer bercksichtigt werden. Gleichwertige La-dungssicherungen oder solche, die eine bessereSicherung erreichen, knnen als Alternative zu denbeschriebenen ebenso eingesetzt werden.Die Eignung von durch diese Richtlinie nicht gere-gelten Ladungssich
30、erungshilfsmitteln/-methodenkann durch reprsentative Versuche im Einzelfall mitDokumentation durch unabhngige Sachverstndigeermittelt und nachgewiesen werden. Die so nachge-prfte Eignung ist durch technische Informationender Hersteller mit Hinweis auf Typ, Herstellungszeit-punkt/Seriennummer zu best
31、tigen.Auf Grund der Bedeutung der Ladungssicherung frdie Sicherheit im Straenverkehr ist eine Qualifika-tion des verantwortlichen Personals insbesonderedes Lkw-Fahrpersonals und des Verladepersonals erforderlich. Die Qualifikation des Ausbilders sowiedie Anforderung an die Ausbildung selbst sind inR
32、ichtlinie VDI 2700 Blatt 1 beschrieben. Der Nach-weis hinsichtlich Umfang und Inhalt entsprechenderUnterrichtungen kann gem AusbildungsnachweisLadungssicherung (vgl. VDI 2700a ) erfolgen.Grundstzlich sind zur Ladungssicherung herangezo-gene Sicherungsmittel einer jhrlichen Prfung durcheine befhigte
33、Person zu unterziehen.Preliminary noteThe task of making road traffic safer sets high stand-ards to be satisfied by men, vehicles and roads.A significant issue not to be underrated among thoseto be handled is therefore proper securing of loads toroad vehicles, all the more since dangers arising from
34、insufficiently secured loads are often not noticed.In October 1975, the guideline VDI 2700 was pub-lished for the first time as a joint undertaking of ex-perts from industry, road haulage, employers liabil-ity insurances, the German TV TechnicalInspectorate, as well as from manufacturers of vehi-cle
35、s and vehicle bodies; in 1990, it was revised. Anew edition with particular emphasis on recent devel-opments in road traffic and in load-securing systemswill now be required.A major part of the vehicles on the roads does not yethave, at present, those items of equipment that havebeen recommended by
36、the guideline for the purposeof securing loads, and will have to be adapted in anappropriate way.The variety of goods and of the manners in whichthey are secured cannot always be considered in theexamples shown. Equivalent means of securingloads, or those ensuring an even better result in safehandli
37、ng, are alternatives to those described and mayequally be used.The suitability of load-securing aids and methods notcovered by the present guideline can be determinedand demonstrated by individual representative tests,carried out and documented by independent experts.The suitability so verified is t
38、o be certified by themanufacturers technical information, including indi-cation of type, time of manufacture/serial number.Securing of loads being of the essence for safe trafficon the roads, it will be necessary to have trained per-sonnel in charge, especially lorry drivers and any per-sonnel deali
39、ng with loading operations. The trainersqualification as well as requirements with regard tothe contents of the training itself have been describedin the guideline VDI 2700 Part 1. Scope and contentof such an instruction can be documented in accord-ance with a ”securing of loads“ training certificat
40、e(cf. VDI 2700a). As a matter of principle, any systems and devicesused for the securing of loads are subject to annual in-spection to be performed by a qualified person. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 20
41、04 4 VDI 2700 1 Allgemeine Hinweise zur Beladungeines Fahrzeugs1.1 Anwendungsbereich der RichtlinieDie Richtlinie gilt fr alle in Abschnitt 1.2 genanntenFahrzeuge. Die Richtlinie ist bestimmt fr Fahrer,Fahrzeughalter und Verlader. Schienen-, See- undLufttransport sind mit Ausnahme der Transportein-h
42、eiten des kombinierten Verkehrs (vgl. VDI 2700Blatt 7 ) aus dem Anwendungsbereich ausgenommenund weiteren Richtlinien und Normen vorbehalten.Die korrekte Anwendung der in dieser Richtlinie be-schriebenen technischen Regeln zur Durchfhrungvon Ladungssicherungsmanahmen beseitigt das aufGrund fehlender
43、 oder unzureichend angebrachter Si-cherungsmittel erkennbare Unfallrisiko.Neben den volks- und betriebswirtschaftlichen Sch-den ist insbesondere das Risiko von Personenschdenzwingend zu vermeiden. Eine Gefhrdung von Perso-nen durch unsachgem durchgefhrte Ladungs-sicherung entsteht fr Fahrer und unbe
44、teiligte Ver-kehrsteilnehmer vorrangig beim Transport vonGtern auf Grund von wirkenden Trgheitskrftenbei nderungen der Fahrzustnde.Grundstzlich gilt, dass jeder, der mit der Verladungvon Gtern betraut ist, auch fr eine sachgerechte La-dungssicherung verantwortlich zeichnet. Der Verla-der, der Fahrer
45、, der Fahrzeughalter sowie der Absen-der und der Frachtfhrer stehen somit in der Pflicht,Ladungssicherungsmanahmen zu ergreifen.Das geltende Recht befasst sich z.B. in der Straen-verkehrs-Ordnung (StVO), der Straenverkehrs-Zu-lassungs-Ordnung (StVZO), dem Handelsgesetzbuch(HGB) und den Unfallverhtun
46、gsvorschriften derBerufsgenossenschaften (UVV-BGV) nur mit allge-meinen Hinweisen zur Durchfhrung der Ladungssi-cherung, ohne konkret auf die Beschreibung derManahmen hinzuweisen, die in der RichtlinienreiheVDI 2700 aufgefhrt sind. Der Gesetzgeber definiertsomit das Ziel und den Kreis der fr die Lad
47、ungs-sicherung Verantwortlichen.Bei der Frage der Haftung unterscheidet der Gesetz-geber zwischen ffentlicher und zivilrechtlicher Haf-tung. Mangelhafte oder fehlende Ladungssicherunggilt als Versto gegen die ffentlich-rechtlichen Vor-schriften, der auch dann zur Verhngung eines Bu-geldes fhren kann
48、, wenn kein direkter Schaden ent-standen ist. Eine zivilrechtliche Haftung setzt einendurch die Handlungen des Verantwortlichen verur-sachten Personen- oder Sachschaden voraus.Die Richtlinien der Reihe VDI 2700 sind Aner-kannte Regeln der Technik“ und somit die technischanerkannten Standards zur Lad
49、ungssicherung. Siewerden im Streitfall als magebende Richtlinien vorGericht herangezogen.1 General instructions relating to the loading of a vehicle1.1 Scope of the guidelineThe guideline is applicable to all vehicles listed inSection 1.2. The guideline is meant for drivers, vehi-cle owners, and loaders. Rail, sea, and air freighthave, apart from units of combined freight transport(cf. VDI 2700 Part 7) been excepted from the presentguidelines scope and w
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