1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEURETechnikbewertungBegriffe und GrundlagenTechnology AssessmentConcepts and FoundationsVDI 3780Ausg. deutsch/englischIssue German/EnglishVDI-Hauptgruppe Der Ingenieur in Beruf und GesellschaftAusschuss Grundlagen der TechnikbewertungVDI-RICHTLINIENZu beziehen durch / Available
2、 from Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2000Vervielfltigung auchfr innerbetriebliche Zwecke nicht gestattet / Reproduction even for internal use not permittedDie deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich.ICS
3、01.040.01; 01.040.03; 03.040 September 2000No guarantee can be given with respect to the English transla-tion. The German version of this guideline shall be taken asauthoritative.Inhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . 42 Die
4、 Bedeutung von Wertsystemen fr die Technik. . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Werte im technischen Handeln . . . . . . . . 123.1 Funktionsfhigkeit . . . . . . . . . . . . . . 133.2 Wirtschaftlichkeit . . . . . . . . . . . . . . 133.3 Wohlstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.4 Sicherheit
5、. . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.5 Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183.6 Umweltqualitt . . . . . . . . . . . . . . . 193.7 Persnlichkeitsentfaltung und Gesellschaftsqualitt. . . . . . . . . . . . . 203.8 Beziehungen zwischen den Werten . . . . . 244 Methoden der Technikbewertun
6、g . . . . . . . 254.1 Typen der Technikbewertung . . . . . . . . 264.2 Phasen der Technikbewertung. . . . . . . . 274.3 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . 304.4 Anhang: Ausgewhlte Methoden . . . . . . 315 Institutionen der Technikbewertung. . . . . . 385.1 Gesellschaftliche Bereiche der Tec
7、hnik-einschtzung und Technikbewertung . . . . 385.2 Mglichkeiten der Institutionalisierungvon Technikbewertung. . . . . . . . . . . . 40Schrifttum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Contents PagePreface . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Definitions . . . . . . . . . . . .
8、 . . . . . . . . 42 The significance of value systems for technology . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Values in technical action . . . . . . . . . . . . 123.1 Functionality . . . . . . . . . . . . . . . . .133.2 Economy . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133.3 Prosperity. . . . . . . . .
9、 . . . . . . . . . .143.4 Safety . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .153.5 Health. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .183.6 Environmental quality . . . . . . . . . . . .193.7 Personality development and societal quality . . . . . . . . . . . . . . . .203.8 Relationships among values . . . .
10、 . . . . .244 Methods of technology assessment . . . . . . 254.1 Types of technology assessment . . . . . . .264.2 Phases of technology assessment . . . . . .274.3 Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . .304.4 Annex: Selected methods . . . . . . . . . .315 Technology assessment institutions. .
11、. . . . 385.1 Societal spheres of technology estimation and assessment . . . . . . . . . . . . . . . .385.2 Possibilities for institutionalising technology assessment . . . . . . . . . . . .40References . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44Frhere Ausgabe: 3.91Former edition: 3/91B55EB1B3E14C
12、22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2000 2 VDI 3780VorbemerkungVDI-Richtlinien sollen aktuelle und zuknftige Ent-wicklungen in der Technik umreien. In ihnen wer-den unter anderem zukunftsweisende Empfehlungenaufgestellt s
13、owie Beurteilungs- und Bewertungskrite-rien gegeben. Sie behandeln im wesentlichen The-men, deren Entwicklung noch nicht beendet ist“(Richtlinie VDI 1000).Die Technikbewertung (einschlielich der darin ent-haltenen Technikfolgen Abschtzung) ist ein solchesThema, das zukunftsweisender Empfehlungen be-
14、darf. Diese sollen das Problembewusstsein fr dieGestaltbarkeit der Technik frdern, damit neue tech-nische Entwicklungen verantwortbar und akzeptabelwerden.Technik im Sinne dieser Richtlinie umfasst:die Menge der nutzenorientierten, knstlichen,gegenstndlichen Gebilde (Artefakte oder Sach-systeme),die
15、 Menge menschlicher Handlungen und Ein-richtungen, in denen Sachsysteme entstehen,die Menge menschlicher Handlungen, in denenSachsysteme verwendet werden.Technikbewertung bezieht sich mithin nicht nur aufdie gegenstndlichen Sachsysteme, sondern auch aufdie Bedingungen und Folgen ihrer Entstehung und
16、Verwendung.Zielgruppe der Richtlinie sind alle Verantwortlichenund Betroffenen in Wissenschaft, Gesellschaft undPolitik, die an Entscheidungen ber technische Ent-wicklungen beteiligt und mit der Gestaltung der ent-sprechenden gesellschaftlich-kulturellen Rahmenbe-dingungen befasst sind, insbesondere
17、 Ingenieure,Wissenschaftler, Planer und Manager, die neue tech-nische Entwicklungen bewertend gestalten.Zweck der Richtlinie ist es, allen Beteiligten ein ge-meinsames Verstndnis fr Begriffe, Methoden undWertbereiche zu vermitteln. Die Richtlinie soll durchsystematisches Analysieren von Zielen, Wert
18、en undHandlungsalternativen begrndete Entscheidungenermglichen. Die hier vorgelegten Ausfhrungenber Werte im technischen Handeln und ber Metho-den und Institutionen der Technikbewertung bean-spruchen nicht, gebrauchsfertige Rezepte dafr zuliefern, wie die Aufgabe einer konkreten Technik-bewertung ei
19、ndeutig zu lsen sei. Sie liefern begriff-liche Klrungen und theoretische Grundlagen fr dieDiskussion der Technikbewertung.Technikbewertung bedeutet hier das planmige,systematische, organisierte Vorgehen, dasden Stand einer Technik und ihre Entwicklungs-mglichkeiten analysiert,PrefaceVDI guidelines a
20、re intended to outline current andfuture developments in technology. ”Among otherthings, they make forward-looking recommendationand give criteria for evaluation and assessment. Theyessentially deal with topics whose development hasnot yet come to a conclusion.“ (VDI Guideline 1000)Technology assess
21、ment (including its subdiscipline,technology impact analysis) is one of those areas thatcalls for forward-looking recommendations. Theseshould promote an appreciation of the problem of theextent to which technology can be shaped, so thatnew technological developments are responsibly jus-tifiable and
22、 acceptable.For the purpose of this Guideline, technology encom-passes:the set of use-oriented, artificial, concrete objects(artefacts or object systems),the set of human actions and institutions in whichobject systems originate,the set of human activities in which object sys-tems are utilised.Techn
23、ology assessment therefore refers not only toconcrete object systems but also to the conditions andimpacts of their origin and utilisation.The target group of this Guideline includes allresponsible and affected parties in the sciences, soci-ety and politics who are involved in decisions regard-ing t
24、echnological developments and who deal withshaping their basic sociocultural conditions. In par-ticular, this includes engineers, scientists, planners,and managers who evaluatively shape new technolog-ical developments.The purpose of this Guideline is to convey to stake-holders a common understandin
25、g of terminology,methods, and value domains. The Guideline is in-tended to enable them to make well-founded deci-sions based on systematic analysis of goals, values,and action alternatives. The exposition presented hereon values in technical action and on methods and in-stitutions of technology asse
26、ssment make no claimsto provide instant prescriptions for how the task of aspecific technology assessment is to be clearly car-ried out. Rather, they supply terminological clarifica-tions and theoretical bases for the discussion on tech-nology assessment.Technology assessment here means the methodic
27、al,systematic, organised process ofanalysing a technology and its developmental pos-sibilitiesB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2000 VDI 3780 3 unmittelbare und mittelbare technische, wirt-schaftliche, g
28、esundheitliche, kologische, hu-mane, soziale und andere Folgen dieser Technikund mglicher Alternativen abschtzt,aufgrund definierter Ziele und Werte diese Folgenbeurteilt oder auch weitere wnschenswerte Ent-wicklungen fordert,Handlungs- und Gestaltungsmglichkeiten da-raus herleitet und ausarbeitet,s
29、o dass begrndete Entscheidungen ermglicht undgegebenenfalls durch geeignete Institutionen getrof-fen und verwirklicht werden knnen.Gesellschaftliche Urteile ber Techniken und ihreWirkungen hat es in der ffentlichen Meinung und imMarktverhalten der Wirtschaftsbrger schon immergegeben. Auch haben Unte
30、rnehmen und andere Tech-nikproduzenten stets nach technischen und wirt-schaftlichen Gesichtspunkten ber die Einfhrungvon Innovationen entschieden; inzwischen ist in vie-len Unternehmen die Wertanalyse nach DIN 69 910eingefhrt, die als Entscheidungskriterium ausdrck-lich auch Verbesserungen im humani
31、tren Bereich“nennt; die Technikbewertung wird zunehmend alsUnternehmensaufgabe erkannt.Das Neuartige der Technikbewertung im Sinne dieserRichtlinie ist die Breite des Bewertungshorizontesund die gesellschaftliche Organisation der Bewer-tungsprozesse. Mglichst alle Folgen einer Technikfr Umwelt und G
32、esellschaft werden auch nachauertechnischen und auerwirtschaftlichen Wertenbeurteilt (vgl. Abschnitt 3), und der Bewertungspro-zess bleibt nicht auf einen einzelnen Entscheidungs-trger beschrnkt, sondern wird von einem Netzwerkgesellschaftlicher Einrichtungen vorbereitet, unter-sttzt und begleitet.
33、Wegen der Komplexitt und Ver-flechtung der unterschiedlichen Einflussgren ste-hen diesem Konzept mannigfache Schwierigkeitenentgegen (vgl. Abschnitt 4 und 5). Da sich die zu be-rcksichtigenden Faktoren stndig wandeln, solltenTechnikbewertungen die Technikentwicklung konti-nuierlich begleiten. Die so
34、 verstandene Technikbe-wertung hat eine wissenschaftliche und eine gesell-schaftlich-politische Seite: Prognosen und Projektio-nen zur technischen Entwicklung, Entwicklungspro-jektionen, Folgenabschtzungen und Wirkungsanaly-sen in Bezug auf gegebene Zielsysteme knnen inwissenschaftlichen Studien von
35、 Fachleuten erarbeitetwerden. Zielsysteme und Entscheidungen dagegenknnen nur nach politisch-demokratischen Regeln ineinem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess zu-stande kommen.assessing the direct and indirect technical, eco-nomic, health, ecological, human, social, andother impacts of this techn
36、ology and possiblealternatives,judging these impacts according to defined goalsand values, or also demanding further desirabledevelopments,deriving possibilities for action and design fromthis and elaborating these,so that well-founded decisions are possible and canbe made and implemented by suitabl
37、e institutions ifneed be.There have always been societal judgements of tech-nologies and their effects in public opinion and in themarket behaviour of economic actors. Companiesand other producers of technologies have also alwaysmade decisions on the basis of technical and eco-nomic standpoints as t
38、o whether to introduce innova-tions. By now, many companies have introducedvalue analysis in accordance with DIN 69 910, whichexplicitly names ”improvements in the humanitarianrealm“ among its decision criteria. Technology as-sessment is increasingly viewed as a company task.What is new about techno
39、logy assessment in thesense of this Guideline is the breadth of the assess-ment horizon and the social organisation of assess-ment processes. To the extent possible, all environ-mental and social impacts of a technology are alsoevaluated according to non-technological and non-economic values (see Se
40、ction 3). The assessmentprocess does not remain limited to individual deci-sion makers; instead, it is prepared, supported, and at-tended by a network of social institutions. Due to thecomplexity and interlinkage of the different factors, ahost of difficulties stand in the way of this approach(see S
41、ections 4 and 5). Because the factors to be takeninto consideration are in constant flux, technology as-sessment should continually accompany technologi-cal development. Understood in this way, technologyassessment has a scholarly side and a sociopoliticalside: Scholarly studies by experts can work
42、out prog-noses and projections for technological development,as well analyses of impacts and effects in regard togiven goal systems. However, goal systems and deci-sions can develop only in a social negotiation processaccording to democratic political rules.B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF
43、86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2000 4 VDI 37801 BegriffsbestimmungenTechnische Gebilde und Verfahren stehen in mannig-fachen Systemzusammenhngen mit anderen techni-schen Gegebenheiten, mit der natrlichen Umwelt,mit einzelnen Menschen, sozialen Gr
44、uppen und derGesellschaft insgesamt. Die Technik darf daher nichtals Selbstzweck, sondern muss immer als Mittel zurErreichung bestimmter Ziele betrachtet werden.(1) Ein Ziel ist ein als mglich vorgestellter Sach-verhalt, dessen Verwirklichung erstrebt wird; eswird durch eine Entscheidung gesetzt. Sa
45、chverhalte sind z.B. Zustnde, Gegenstnde,Handlungen, Prozesse, Beziehungen. Die Er-haltung eines bereits bestehenden und die Ver-meidung eines unerwnschten Sachverhaltssind Sonderflle der vorstehenden Definitionen.Ein Ziel wird in einem Zielsatz formuliert. EinZielsatz enthlt zwei Bestandteile: (a)
46、die be-schreibende Kennzeichnung des Sachverhaltes,(b) die Auszeichnung dieses Sachverhaltes alserstrebt, erwnscht, gefordert, befrwortet.Wenn der Zielcharakter eines gemeinten Sach-verhaltes aus dem Zusammenhang eindeutig er-sichtlich ist, gengt hufig schon die Kenn-zeichnung des Sachverhaltes.Beis
47、piel:1) Das ZielZ1 Der Ottomotor eines Personenkraftwagens soll einehohe Leistung aufbringen“kann in verkrzter Form heien: Hohe Motorleistung“(2) Ein Ziel ist hufig Bestandteil eines Ziel-systems, das mehrere Ziele und Beziehungenzwischen den Zielen umfasst.(3) Ist ein bestimmtes Ziel in einem allge
48、meinerenOberziel enthalten oder enthlt es selbst speziel-lere Unterziele, so liegt eine begriffliche Hierar-chiebeziehung vor.Durch die Angabe von Unterzielen kann kon-kretisiert werden, was mit einem Ziel genau ge-meint ist.Beispiel: Zwei weitere Ziele mgen lauten:Z2 Der Motor soll von hoher Qualit
49、t sein.“Z3 Der Motor soll bei der Drehzahl 50 pro Sekunde einDrehmoment von 150 Nm aufweisen.“ Gegenber Z1 ist Z2 ein Oberziel, Z3 ein Unterziel. (4) Zwischen zwei Zielen liegt eine Indifferenz-beziehung vor, wenn jedes der beiden Ziele an-gestrebt werden kann, ohne dass die Erreichungdes anderen dadurch beeintrchtigt wird.1) Dieses und die folgenden Beispiele erheben nicht den Ansprucheiner systematischen Technikbewertung. Sie sollen lediglich die jewei-ligen Definiti
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