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VDI 3819 Blatt 3-2009 Fire protection in building services - Fire protection planning and briefing - Obligations contents and documentation.pdf

1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEUREBrandschutz in der GebudetechnikBrandschutzplanung und -einweisungPflichten, Inhalt und DokumentationFire protection in building servicesFire protection planning and briefingObligations, contents and documentationVDI 3819Blatt 3 / Part 3Ausg. deutsch/englischIssue German/En

2、glishVDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 1: ElektrotechnikVDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 2: RaumlufttechnikVDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 3: SanitrtechnikVDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung, Band 4: Wrme-/HeiztechnikVDI-Handbuch Technische Gebudeausrstung,

3、 Band 5: AufzugstechnikVDI-RICHTLINIENZu beziehen durch / Available atBeuth VerlagGmbH, 10772 Berlin AlleRechtevorbehalten / Allrights reserved VereinDeutscher Ingenieuree.V.,Dsseldorf2009Vervielfltigung auchfr innerbetrieblicheZwecke nicht gestattet / Reproduction even for internal use not permitte

4、dDie deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich.ICS 13.220.20, 91.120.99Januar 2009 January 2009The German version of this guideline shall be taken as authorita-tive. No guarantee can be given with respect to the English trans-lation.Inhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . .

5、 . . 2Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . 32 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Verantwortlichkeiten und Rechtsgrundlagen .94 Pflichten zur Einweisung von Personen . . . 144.1 Gesamtplaner, Fachplaner, Errichter . .

6、. . 15 4.2 Betreiber und Vermieter. . . . . . . . . . . 164.3 Einweisung von Personengruppen . . . . . 175 Inhalte der Einweisung . . . . . . . . . . . . . 205.1 Potenzialausgleichs- sowie Blitz- und berspannungsschutzmanahmen. . . . . 215.2 Brandmeldeanlage . . . . . . . . . . . . . 245.3 Rauch- un

7、d Wrmeabzugsanlagen . . . . 245.4 Rauchdifferenzdrucksystem . . . . . . . . 26 5.5 Automatische Feuerlschanlagen . . . . . 265.6 Personenalarmierung . . . . . . . . . . . 275.7 Sprachalarmanlage. . . . . . . . . . . . . 285.8 Sicherheitsbeleuchtung . . . . . . . . . . 285.9 Sicherheitsstromversorgun

8、g/ Netzersatzanlage. . . . . . . . . . . . . . 285.10 Lftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295.11 Aufzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Wiederinbetriebnahme nach Brand oder anderer Auslsung . . . . . . . . . . . . . . . 31Contents PagePreliminary note . . . . . . . . . . . . . . . .

9、 . . 2Introduction . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Scope . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Basics . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Responsibilities and legal background . . . . 94 Briefing obligations . . . . . . . . . . . . . . 144.1 Overall planner, specialist

10、 planners, installers . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154.2 Operator and lessor . . . . . . . . . . . . . 164.3 Briefing of employee groups . . . . . . . . 175 Briefing contents . . . . . . . . . . . . . . . . 205.1 Equipotential bonding and lightning and surge protection . . . . . . . . . . . .

11、 . . 215.2 Fire alarm system . . . . . . . . . . . . . 245.3 Smoke and heat exhaust system. . . . . . 245.4 Pressure-differential system for smoke control . . . . . . . . . . . . . . . 265.5 Automatic fire-extinguishing systems. . . 265.6 Alerting . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275.7 Voice alar

12、m system . . . . . . . . . . . . 285.8 Emergency and escape lighting system . . 285.9 Safety power supply/ stand-by power supply . . . . . . . . . . 285.10 Ventilation . . . . . . . . . . . . . . . . . 295.11 Lift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Recommissioning following fire or other ac

13、tivation . . . . . . . . . . . . . . . . . 31Frhere Ausgabe:05.07Entwurf,deutschFormeredition:05/07 Draft, inGermanonlyVDI-Gesellschaft Technische GebudeausrstungB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 20

14、09 2 VDI 3819 Blatt 3 / Part 3Seite7 Dokumentation und Check-/Prflisten . . . . 337.1 Beispiel-Checkliste fr das Technische Objektmanagement . . . . . . 347.2 Beispiel Steuermatrix. . . . . . . . . . . . 367.3 Prfliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397.4 Brandschutzordnung . . . . . . . . .

15、. . . 427.5 Besttigung der Einweisung . . . . . . . . 437.6 Qualittssicherung . . . . . . . . . . . . . 438 bungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Schrifttum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Anhang A Muster fr eine Bestellung zum Brandschutzbeauftragten . . . . . . . 46Anhang B

16、Musterplan und Lehrinhalte fr die Ausbildung zum Brandschutz- beauftragten (bezogen auf 120 Ausbildungsstunden) . . . . . . . 48Anhang C Beispiel einer Schweierlaubnis . . . 50Anhang D Brandschutzbauplan . . . . . . . . . . 52VorbemerkungDer Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Be-achtung d

17、er Vorgaben und Empfehlungen der Richt-linie VDI 1000.Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig, sind vorbehalten.Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wahrung des Urheberrechts und unter

18、Beachtung der Lizenz-bedingungen (www.vdi-richtlinien.de), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich.Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.EinleitungDie Richtlinie VDI 3819 Blatt 3 ist eine Fortfhrung der Richtlinien Brandschutz in der

19、Gebudetechnik. In der Richtlinie VDI 3819 Blatt 1 werden die einzel-nen Richtlinien und Empfehlungen zum Brandschutz in der Gebudetechnik genannt. In Blatt 2 werden die Zusammenhnge der einzelnen Richtlinien und Emp-fehlungen zur Vermeidung von negativen Wechsel-wirkungen verschiedener Brandschutzma

20、nahmen dargestellt.In Gebuden kommt es zu Brandausbreitungen. Technische Brandschutzeinrichtungen knnen versa-Page7 Documentation and checklists . . . . . . . . 337.1 Example checklist for technical building management . . . . . . 357.2 Example: Control matrix . . . . . . . . . . 367.3 Inspection ch

21、ecklist . . . . . . . . . . . . 397.4 Fire precaution regulation . . . . . . . . . 427.5 Confirmation of briefing . . . . . . . . . . 437.6 Quality assurance. . . . . . . . . . . . . . 438Drils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Bibliography . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Annex

22、 A Sample letter of appointment for a fire safety officer . . . . . . . . . . . . 47Annex B Model curriculum and topics for the training of fire safety officers (related to 120 training hours) . . . . . 48 Annex C Example of hot work permit . . . . . . 51Annex D Gound plan for fire brigade use . . .

23、 . 53Preliminary noteThe content of this guideline has been developed in strict accordance with the requirements and recom-mendations of the guideline VDI 1000.All rights are reserved, including those of reprinting, reproduction (photocopying, micro copying), storage in data processing systems and t

24、ranslation, either of the full text or of extracts.The use of this guideline without infringement of copy-right is permitted subject to the licensing conditions specified in the VDI notices (www.vdi-richtlinien.de). We wish to express our gratitude to all honorary con-tributors to this guideline.Int

25、roductionThe guideline VDI 3819 Part 3 continues and supple-ments the series of guidelines pertaining to fire pro-tection in building services. VDI 3819 Part 1 states the individual guidelines and recommendations for fire protection in building services. Part 2 explains the interrelations between th

26、e individual guidelines and recommendations for the avoidance of adverse interactions between various fire protection meas-ures.Fires may propagate inside buildings. If improperly planned, executed, operated (maintained), or decom-B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08A

27、ll rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2009 VDI 3819 Blatt 3 / Part 3 3 gen und damit im Brandfall Brandausbreitungen er-mglichen, wenn sie nicht richtig geplant, ausge-fhrt, betrieben (instand gehalten) sowie ohne Ersatz-manahmen auer Betrieb genommen werden. Zum Betreiben g

28、ehrt insbesondere auch, dass die Anla-gen regelmig inspiziert und gewartet sowie nach einer Mngelfeststellung umgehend instandgesetzt werden oder dass Ersatzmanahmen bei Beschdi-gungen (Instandhaltung) und bei Auerbetrieb-nahme/Abschaltung ergriffen werden.Diese VDI-Richtlinie soll Planern und Betre

29、ibern verstndlich darstellen, welche Auswirkungen ein-zelne Manahmen innerhalb der zum Teil komplexen Gebudetechnik haben. Darber hinaus knnen die ebenfalls aufgefhrten Management- und Schulungs-hinweise fr den Brandfall und auch fr andere Not- und Katastrophenflle herangezogen werden.Insbesondere g

30、eht es dabei um die Einweisung von Personen, damit jederzeit kompetentes Personal zur Verfgung steht, das mit dem ntigen Sachverstand die Anlagen bedienen kann. Die Richtlinie gilt insbe-sondere fr Schulen, Brogebude, Verkaufsrume ebenso wie fr industrielle Grobetriebe.1 AnwendungsbereichIn modernen

31、 Gebuden werden immer mehr kom-plexe Anlagentechniken und Manahmen zum Brandschutz eingesetzt, um Brandgefahren zu be-herrschen und auch, um begrndete Abweichungen vom Baurecht zu kompensieren.Die geplanten technischen Manahmen enden jedoch nicht mit der bautechnischen Fertigstellung der Ge-bude. Te

32、chnische Anlagen mssen in der Regel be-dient und gewartet werden. Dem Betreiber muss da-bei z. B. bewusst sein, dass selbstschlieende Tren, die im Brandfall eine Rauchausbreitung entspre-chend der DIN 18095 verhindern sollen, auch eine entsprechende Wartung bentigen. Das Personal ist in die Brandsch

33、utzmanahmen einzuweisen, damit es in Brand- und Notfllen richtig reagieren kann.Werden technische Anlagen und Einrichtungen nicht gewartet, ist ihre Betriebsbereitschaft nicht sicherge-stellt. Dadurch knnen z. B. die Betriebsgenehmi-gung erlschen und die Auflagen der Baugenehmi-gung nicht erfllt wer

34、den.Die vorliegende Richtlinie soll eine praktische An-wendungshilfe sein, damit der Betreiber und/oder Ei-gentmer die Auflagen bei der Gebudebernahme und whrend des Betriebs kennt und diese umsetzen kann.Die verschiedenen Brandschutzmanahmen werden transparent und ihre Funktion und Wirkung verstnd-

35、missioned without replacement, technical fire protec-tion systems may fail, thus allowing any fire to prop-agate. Operating the systems includes, in particular, their inspection and servicing at regular intervals, the immediate repair should any deficiencies be found, and the providing of substitute

36、 measures in case of damage (maintenance) and decommissioning/shut-down. This VDI guideline addresses planners and operators and is intended to explain in a comprehensible man-ner the effects of individual measures on the (some-times complex) building services installations. Fur-thermore, the inform

37、ation regarding management and training is applicable to cases of fire as well as other emergencies or disasters.Particular emphasis is placed on the briefing of per-sons to make sure that competent personnel, able to operate the systems with the necessary expert knowl-edge, will be available at any

38、 time. The guideline ap-plies, in particular, to school buildings, office build-ings, sales rooms and large industrial enterprises.1ScopeIn modern buildings, there is a trend towards complex fire protection systems and measures, employed to control fire hazards and, also, to compensate for jus-tifie

39、d deviations from building-code provisions. The technical measures planned, however, do not end with the completion of the building construction. As a rule, technical systems need to be operated and serviced. For instance, the operator must be aware of the fact that self-closing doors, supposed to p

40、revent smoke propagation in case of fire in accordance with DIN 18095, will also have to be serviced appropri-ately. The personnel must be briefed on the fire pro-tection measures so as to respond properly in cases of fire or emergency.Where technical systems and devices fail to be serv-iced, their

41、readiness for operation is not ensured. This may entail, e. g., the loss of the operating licence and the non-compliance with the requirements of the building permit.This guideline is intended to give practical guidance to operators and/or owners so that they know, and are able to implement, the req

42、uirements they have to meet when taking over, and while operating, the building.The various fire protection measures become trans-parent and their functions and effects are explained B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieu

43、re e.V., Dsseldorf 2009 4 VDI 3819 Blatt 3 / Part 3lich. Zur Gewhrleistung des Brandschutzes whrend der Nutzung des Gebudes helfen die aufgezeigten Manahmen und Hinweise dieser Richtlinie, die ver-schiedenen Verantwortlichkeiten darzustellen und bei der Umsetzung durch klar gegliederte Aufgaben-vert

44、eilung den Betrieb von technischen Anlagen im Brandfall aufrecht zu erhalten oder nach einem Brand unverzglich wieder aufnehmen zu knnen.AnmerkungenIn dieser Richtlinie werden auch stichpunktartige Hinweise zur Projektierung gegeben, um einige in der Praxis auftretende Feh-ler vermeiden zu knnen. Au

45、f die besondere Projektierung von Anlagen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranklagen, Rauch-abzugsanlagen) wird im Rahmen dieser Richtlinie nicht einge-gangen. Es sind gegebenenfalls besondere Planungsgrundlagen zu beachten, die den entsprechenden Regelwerken zu entnehmen sind.Wenn in der Richtlini

46、e Funktionen benannt werden, z. B. Betrei-ber, Brandschutzhelfer, so ist hiermit eine neutrale Funktionsbe-zeichnung gewhlt. Die Aufgabe kann dann sowohl von Perso-nen des weiblichen wie des mnnlichen Geschlechts ausgefhrt werden.2 GrundlagenBlitzschutzDer uere Blitzschutz besteht aus der Fangeinric

47、h-tung, der Ableitungseinrichtung und der Erdungsan-lage. Die Fangeinrichtung bildet beim direkten Blitz-einschlag einen definierten Einschlagort. Ableitungs-einrichtung und Erdungsanlage haben die Aufgabe den anschlieend flieenden Blitzstrom zur Erde ab-zuleiten und dort zu verteilen, ohne dass dur

48、ch ther-mische oder mechanische Wirkungen Schden am zu schtzenden Volumen (Gebude inkl. des zu scht-zenden Volumens innerhalb von Fang- und Ablei-tungseinrichtungen, siehe Bild 4) auftreten. Das innere Blitzschutzsystem hat die Aufgabe das Auftreten, insbesondere gefhrlicher Funkenbildung infolge de

49、s Blitzstroms, der durch das Vorhandensein des ueren Blitzschutzes in die bauliche Anlage fliet, zu verhindern, siehe auch EN 62 305.BrandmeldeanlageBrandmeldeanlagen (BMA) haben die Aufgabe Brnde in einer mglichst frhen Brandphase zu er-kennen und zu melden. Aufgrund der automatischen oder manuellen Auslsung einer Brandmeldeanlage knnen weitergehende Aktionen ausgelst werden.BrandschutzkonzeptEin Brandschutzkonzept (Bild 1

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