1、Mrz 2013DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 7DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 91.100.10!$9“1932290www.din.deDDIN 1164-10Zement m
2、it besonderen Eigenschaften Teil 10: Zusammensetzung, Anforderungen undbereinstimmungsnachweis von Zement mit niedrigem wirksamenAlkaligehaltSpecial cement Part 10: Composition, requirements and conformity evaluation for cement with loweffective alkali contentCiment special Partie 10: Composition, s
3、pcifications et attestation de conformit des ciments aves basefficace teneur dalcaliAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 1164-10:2004-08 undDIN 1164-10Berichtigung 1:2005-01www.beuth.deGesamtumfang 10 SeitenDIN 1164-10:2013-03 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwend
4、ungsbereich 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 5 4 Zement mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt . 6 5 Bestandteile . 6 6 Zusammensetzung . 6 7 Mechanische, physikalische, chemische Anforderungen und Anforderungen an die Dauerhaftigkeit 6 8 Normbezeichnung. 6 9 bereinstimmungskriterien . 7 9.1
5、Allgemeine Anforderungen 7 9.2 Zustzliche Anforderungen . 7 10 Lieferung 9 11 bereinstimmungsnachweis . 9 11.1 Allgemeines . 9 11.2 Erteilung des bereinstimmungszertifikats 9 11.3 Kennzeichnung der bereinstimmung . 10 12 Auslieferungsstellen 10 DIN 1164-10:2013-03 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom
6、 Arbeitsausschuss NA 005-07-13 AA Zement (SpA zu Teilbereichen von CEN/TC 51 und ISO/TC 74)“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle
7、diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. Die Reihe DIN 1164, Zement mit besonderen Eigenschaften, besteht aus: Teil 10: Zusammensetzung, Anforderungen und bereinstimmungsnachweis von Zement mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt Teil 11: Zusammensetzung, Anforderungen und bereinstimmungsnachweis
8、 von Zement mit verkrztem Erstarren Teil 12: Zusammensetzung, Anforderungen und bereinstimmungsnachweis von Zement mit einem erhhten Anteil an organischen Bestandteilen In dieser Norm sind die Festlegungen von DIN EN 197-1 Grundlage fr die zustzlich zu stellenden Anforderungen fr Zemente mit niedrig
9、em wirksamen Alkaligehalt. Von der vormals gltigen Norm DIN 1164-10:2004-08 sind die Anforderungen an Zemente mit hohem Sulfatwiderstand gestrichen worden, da diese Zemente in der berarbeiteten europischen Norm EN 197-1:2011-11 geregelt wurden. Da die Norm DIN 1164-10 jetzt nur noch Regelungen zu Ze
10、menten mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt enthlt, wurde der Titel der Norm angepasst. Die in dieser Norm definierten Zemente mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt ermglichen eine sachgerechte Herstellung von Beton nach DIN EN 206 und den ergnzenden Anwendungsregeln zur EN 206, die in DIN 1045-2 ent
11、halten sind bzw. in DAfStb-Richtlinie Vorbeugende Manahmen gegen schdigende Alkalireaktionen im Beton; Teil 1: Allgemeines, Teil 2: Gesteinskrnungen mit Opalsandstein und Flint und Teil 3: Andere alkaliempfindliche Gesteinskrnungen“ weiter ausgefhrt werden. Bei Zementen mit niedrigem wirksamen Alkal
12、igehalt wird aus prftechnischen Grnden der Gesamtalkaligehalt bestimmt als Na2O-quivalent begrenzt. Whrend bei Portlandzement (CEM I) davon auszugehen ist, dass praktisch der gesamte Alkaligehalt bei einer Alkali-Kieselsure-Reaktion (AKR) wirksam werden kann, ist das bei den anderen NA-Zementen nich
13、t der Fall. Die Grenzwerte fr den Gesamtalkaligehalt als Na2O-quivalent wurden fr die httensandhaltigen NA-Zemente so festgelegt, dass die zulssigen Gehalte dem Zement CEM I NA mit einem Na2O-quivalent von hchstens 0,60 % gleichwertig sind. Fr die Zementarten CEM II, CEM III, CEM IV und CEM V liegt
14、die Begrenzung fr das Na2O-quivalent 0,60 % gem der Zeile CEM I bis CEM V“ in Tabelle 1 naturgem auf der sicheren Seite. Fr den bereinstimmungsnachweis und die Zertifizierung der Zemente gelten sinngem die Regelungen von DIN EN 197-2. nderungen Gegenber DIN 1164-10:2004-08 und DIN 1164-10 Berichtigu
15、ng 1: 2005-01 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Zement mit hohem Sulfatwiderstand wurde gestrichen; b) der Titel der Norm wurde gendert. DIN 1164-10:2013-03 4 Frhere Ausgaben DIN 1164: 1932-04, 1942x-07, 1958-12, 2000-11 DIN 1164-1: 1970-06, 1978-11, 1986-12, 1990-03, 1993-07, 1994-10 DIN 11
16、64-1/A1: 1999-01 DIN 1164-2: 1970-06, 1978-11, 1990-03, 1996-11 DIN 1164-10: 2004-08 DIN 1164-10 Berichtigung 1: 2005-01 DIN 1164-100: 1987-09, 1989-01, 1990-03 DIN 1165: 1939-08 DIN 1166: 1939-10 DIN 1167: 1940x-08, 1959-07 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument legt zusammen mit den in DIN EN 197-1 f
17、r Normalzement festgelegten Anforderungen die Eigenschaften von Bestandteilen von Zement mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt und deren Anteile fest, die erforderlich sind, um entsprechende Zementarten, Zusammensetzungen und Festigkeitsklassen herzustellen. Sie beinhaltet ferner die notwendigen Anfo
18、rderungen an mechanische, physikalische und chemische Eigenschaften dieser Arten und Festigkeitsklassen sowie Regelungen fr den bereinstimmungsnachweis mit diesen Anforderungen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datier
19、ten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN EN 196-1, Prfverfahren fr Zement Teil 1: Bestimmung der Festigkeit DIN EN 196-2, Prfverfahren fr Zement Teil 2: Chemis
20、che Analyse von Zement DIN EN 196-3, Prfverfahren fr Zement Teil 3: Bestimmung der Erstarrungszeiten und der Raumbestndigkeit DIN-Fachbericht CEN/TR 196-4, Prfverfahren fr Zement Teil 4: Quantitative Bestimmung der Bestandteile DIN EN 196-7, Prfverfahren fr Zement Teil 7: Verfahren fr die Probenahme
21、 und Probenauswahl von Zement DIN EN 197-1:2011-11, Zement Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformittskriterien von Normalzement; Deutsche Fassung EN 197-1:2011 DIN EN 197-2:2000-11, Zement Teil 2: Konformittsbewertung; Deutsche Fassung EN 197-2:2000 Bauregelliste A Teil 11)1) Herausgegeb
22、en vom Deutschen Institut fr Bautechnik und in seinen Mitteilungen, zu beziehen beim Verlag Wilhelm Ernst 1,15cCEM III/B NA 2,05 CEM III/C NA 2,05 andere NA-Zemente 0,65 a Die Anforderungen sind als Massenanteil in Prozent des gebrauchsfhigen Zements angegeben. b Nur wenn der Zement hchstens 49 % Ht
23、tensand (definiert als charakteristischer Wert) enthlt. c Nur wenn der Zement mindestens 50 % Httensand (definiert als charakteristischer Wert) enthlt. DIN 1164-10:2013-03 9 10 Lieferung Begleitdokumente mssen folgende Angaben enthalten: bereinstimmungszeichen (siehe 11.3); Masse: Brutto-Masse des S
24、ackes (25 kg) oder Netto-Masse des losen Zements. Begleitdokumente fr losen Zement enthalten auerdem: Tag und Stunde der Lieferung; amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs; Auftraggeber, Auftragsnummer und Empfnger. 11 bereinstimmungsnachweis 11.1 Allgemeines Der bereinstimmungsnachweis ist nach DIN EN
25、197-2 zu fhren. DIN EN 197-2:2000-11, Abschnitt 8 gilt nicht. Die Besttigung der bereinstimmung von Zement mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt erfolgt nach 11.2 und 11.3. 11.2 Erteilung des bereinstimmungszertifikats 11.2.1 Fr die Erteilung eines bereinstimmungszertifikats muss die Zertifizierungss
26、telle folgendes erhalten: a) einen Bericht der berwachungsstelle fr die Fremdberwachung aufgrund der Erstberwachung (falls durchgefhrt, siehe DIN EN 197-2:2000-11, 5.5.5); b) einen Bericht der berwachungsstelle fr die Fremdberwachung, der mindestens die Ergebnisse der Fremdberwachungsprfungen an der
27、 ersten Probe, die sie im Rahmen der Erstprfung erhalten hat, beinhaltet (siehe DIN EN 197-2:2000-11, 5.6.3). 11.2.2 Falls der Bericht der berwachungsstelle fr die Fremdberwachung angibt, dass die Anforderungen der DIN EN 197-2:2000-11, 5.5 erfllt sind und die in 11.2.1b) erwhnten Ergebnisse den Anf
28、orderungen dieser Norm entsprechen und die bereinstimmungskriterien nach Abschnitt 9 einhalten, wird die Zertifizierungsstelle ein bereinstimmungszertifikat ausstellen. 11.2.3 Whrend des verbleibenden Anfangszeitraums sind die Ergebnisse der Fremdberwachungsprfungen der berwachungsstelle und die wer
29、kseigene Produktionskontrolle einschlielich der Ergebnisse der internen berwachungsprfungen des Herstellers zu beurteilen und der Zertifizierungsstelle mitzuteilen (siehe DIN EN 197-2:2000-11, 5.6.3). 11.2.4 Wenn die Beurteilung nach 11.2.3 zufriedenstellend ist, kann das bereinstimmungszertifikat s
30、o lange gltig bleiben, wie sich die Norm oder die Herstellungsbedingungen nicht ndern (oder es wird als Ergebnis von Manahmen im Fall von Nichtbereinstimmung der Ungltigkeitsvermerk angebracht, siehe DIN EN 197-2:2000-11, Abschnitt 6). Die Zertifizierungsstelle kann jedoch die Gltigkeit des bereinst
31、immungszertifikats zeitlich begrenzen. 11.2.5 Im Fall einer dauerhaften Einstellung der Produktion eines bestimmten Zements muss der Hersteller die berwachungsstelle fr die Fremdberwachung und die Zertifizierungsstelle mit Beendigung der Versandbereitschaft unterrichten. Auf dem diesbezglichen berei
32、nstimmungszertifikat wird danach umgehend der Ungltigkeitsvermerk angebracht. DIN 1164-10:2013-03 10 Auf dem bereinstimmungszertifikat wird von der Zertifizierungsstelle der Ungltigkeitsvermerk angebracht, wenn die Fremdberwachung nicht mehr durchgefhrt werden kann. 11.2.6 Ein Zement innerhalb einer
33、 gegebenen Zementart oder Festigkeitsklasse, der in demselben Werk bereits produziert und fremdberwacht wird und fr den der Hersteller ein bereinstimmungszertifikat erhalten hat, kann gesondert ausgewiesen werden, wenn er absichtlich eine andere Zusammensetzung bzw. andere physikalische oder chemisc
34、he Eigenschaften oder Druckfestigkeiten, im Rahmen der vorgegebenen Grenzwerte, aufweist. 11.3 Kennzeichnung der bereinstimmung 11.3.1 Die bereinstimmung eines Zements mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt mit den Anforderungen dieser Norm muss durch ein bereinstimmungszertifikat, das von der Zertifi
35、zierungsstelle ausgestellt wird, und durch ein bereinstimmungszeichen, das der Hersteller zur Kennzeichnung anbringen muss, ausgewiesen werden. 11.3.2 Das bereinstimmungszertifikat muss die Angaben nach dem Muster fr bereinstimmungszertifikate nach MBO, 24b“3)enthalten. 11.3.3 Zement, fr den ein ber
36、einstimmungszertifikat erteilt wurde, ist zum Nachweis der bereinstimmung auf der Verpackung oder bei loser Lieferung auf dem Begleitdokument, zustzlich zu den Angaben nach Abschnitt 10 durch das einheitliche bereinstimmungszeichen (-Zeichen)5)dauerhaft zu kennzeichnen. Dieses muss folgende Angaben
37、enthalten: a) Name des Herstellers (Werk); b) DIN 1164 als Grundlage des bereinstimmungsnachweises und die fr den Verwendungszweck wesentlichen Merkmale des Bauprodukts (Normbezeichnung); c) Bildzeichen oder Bezeichnung der Zertifizierungsstelle. 12 Auslieferungsstellen Die bereinstimmung der verschiedenen Zemente mit niedrigem wirksamen Alkaligehalt mit dieser Norm ist nach DIN EN 197-2:2000-11, Abschnitt 9, zu bewerten. 5) Siehe Mitteilungen des Deutschen Instituts fr Bautechnik, Heft 5, 1994, S. 172, zu beziehen beim Verlag Wilhelm Ernst & Sohn, Mhlenstrae 3334, 13187 Berlin.
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