1、Dezember 2013DEUTSCHE NORM Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 37.040.20!%)5y“20
2、61886www.din.deDDIN 15551-3Strahlungsempfindliche Filme Zellhornfilm Teil 3: Begriffe, Eigenschaften, Handhabung und LagerungRadiation sensitive films Cellulose nitrate film Part 3: Terms and definitions, properties, utilization, storageFilms sensibles au rayonnement Films sur support en nitrate de
3、cellulose Partie 3: Termes et dfinition, proprits, manipulation, stockageAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 15551-3:2011-02www.beuth.deGesamtumfang 19 SeitenDIN 15551-3:2013-12 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung .4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisun
4、gen 5 3 Begriffe .6 4 Zusammensetzung und Eigenschaften .7 5 Identifizierung 7 6 Umgang und Verkehr Rechtsvorschriften 7 7 Befrderung .8 8 Lagerung .8 9 Inspektion .9 10 Vernichtung 9 Anhang A (informativ) Erluterungen . 10 Anhang B (normativ) Anforderungen an die Bearbeitungsrume und die Bearbeitun
5、g . 12 Anhang C (informativ) Merkblatt fr die Bearbeitung von Zellhornfilm 18 Literaturhinweise . 19 DIN 15551-3:2013-12 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-01 AA Fotografische Medien“ im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN erarbeitet. Es ent
6、hlt Hinweise auf die bei der Handhabung und Lagerung von Cellulosenitratfilmen (Zellhornfilmen) zu beachtenden sicherheitstechnischen Manahmen. Die Vorgaben zur Bearbeitung von Zellhorn wurden 1976 in der Fachbeilage Arbeitsschutz des Bundesarbeitsblattes als Zellhornrichtlinie“ zusammengefasst. Die
7、se ist mittlerweile im Zuge der europischen Rechtsetzung auer Kraft getreten. Daher wurden im Anhang B dieses Dokuments nun die Regelungen aus der Zellhornrichtlinie“, die speziell auf den Arbeitsschutz beim Umgang mit Zellhornfilmen und bei deren Lagerung zu beachten sind, aufgenommen. Es wird auf
8、die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 15551-3:2011-02 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Norm
9、ative Verweisungen aktualisiert; b) Anhang B zu Anforderungen an die Bearbeitungsrume und die Bearbeitung auf Grundlage der Zellhornrichtlinie ZH 1/89 aufgenommen; c) Anhang C mit Merkblatt fr die Bearbeitung von Zellhornfilm aufgenommen; d) Dokument redaktionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 155
10、51-3: 1985-04, 2011-02 DIN 15551-3:2013-12 4 Einleitung Strahlungsempfindliche Filme wurden bis in die spten 1950er Jahre auch auf einer Zellhorn-Unterlage hergestellt. Schon ab 1931 allerdings wurde die Herstellung und die Vorfhrung solcher Filme in vielen Lndern eingeschrnkt und ab 1940 in Deutsch
11、land verboten. Es gibt aber immer noch groe Mengen von Zellhornfilmen in Archiven und Sammlungen, die dort unter vorgeschriebenen Bedingungen bis zu ihrer Umkopierung auf Sicherheitsfilm gelagert werden mssen. DIN 15551-3:2013-12 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr strahlungsempfindliche Filme,
12、 die den Anforderungen nach DIN ISO 18906 nicht entsprechen. Sie erfasst alle Zellhornfilme, die in der Stehbild- und Laufbildfotografie verwendet wurden, besonders die Nitrofilme“ in der Kinematografie. Diese Norm enthlt Hinweise auf die bei der Handhabung und Lagerung solcher Filme zu beachtenden
13、sicherheitstechnischen Manahmen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gi
14、lt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 4102-2, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prfungen DIN 4102-3, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Brandwnde und nichttragende Auenwnde, Begriffe, Anfo
15、rderungen und Prfungen DIN 4102-5, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Feuerschutzabschlsse, Abschlsse in Fahrschachtwnden und gegen Feuer widerstandsfhige Verglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prfungen DIN 4844-1, Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 1: Erken
16、nungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen DIN 4844-2, Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen DIN EN 1869, Lschdecken DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1), Explosionsfhige Bereiche Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektri
17、scher Anlagen DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1), Explosionsfhige Atmosphre Teil 17: Prfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen DIN ISO 18902, Bild-Aufzeichnungsmaterialien Materialien fr verarbeitete Fotografien Alben, Rahmen und andere Aufbewahrungsmittel DIN ISO 18906:2004-09, Bild-Aufzeichnungs
18、materialien Fotografische Filme Festlegungen fr den Sicherheitsfilm (ISO 18906:2000) DIN VDE 0100-737 (VDE 0100-737), Errichten von Niederspannungsanlagen Feuchte und nasse Bereiche und Rume und Anlagen im Freien DIN V VDE V 0166 (VDE V 0166), Errichten elektrischer Anlagen in Bereichen, die durch S
19、toffe mit explosiven Eigenschaften gefhrdet sind ASR A 1.3, Technische Regeln fr Arbeitssttten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung1)BGR 500:2008-04, BG-Regel Betreiben von Arbeitsmitteln2)1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei Beuth Verlag GmbH, 1077
20、2 Berlin. 2) Zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Str. 449, 50939 Kln. DIN 15551-3:2013-12 6 GGBefG, Gesetzes ber die Befrderung gefhrlicher Gter (Gefahrgutbefrderungsgesetz GGBefG)1)GefStoffV, Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)1)GGVSEB, Veror
21、dnung ber die innerstaatliche und grenzberschreitende Befrderung gefhrlicher Gter auf der Strae, mit Eisenbahnen und auf Binnengewssern (Gefahrgutverordnung Strae, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB)1)GGVSee, Verordnung ber die Befrderung gefhrlicher Gter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See
22、 GGVSee)1)SprengG, Gesetz ber explosionsgefhrliche Stoffe (Sprengstoffgesetz SprengG)1)SprengLR 300:1991-09, Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefhrlicher Stoffe (BArbBl, 1991, Nr. 11, S. 40-44)1)SprengV 1, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)1)SprengV 2, Zweite Verordnung z
23、um Sprengstoffgesetz (2. SprengV)1)TRBS 2153, Technische Regeln fr Betriebssicherheit Vermeidung von Zndgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen1)VbF, Verordnung ber Anlagen zur Lagerung, Abfllung und Befrderung brennbarer Flssigkeiten zu Lande (Verordnung ber brennbare Flssigkeiten VbF)1)3 Be
24、griffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Arbeitsraum im Sinne dieser Norm jeder Raum, in dem Zellhornfilm bearbeitet oder verpackt oder als Abfall anfllt oder vorbergehend aufbewahrt wird 3.2 strahlungsempfindlicher Film alle Arten von Aufnahme-, Duplizier- und Kop
25、ierfilm sowie entwickelte Negative, Duplikate und Positive 3.3 Zellhorn hornartiger Stoff, der durch Gelatinierung von Cellulosenitraten (Collodiumwolle) mit Kampfer oder anderen Weichmachern hergestellt ist Anmerkung 1 zum Begriff: Zellhorn dient bei Zellhornfilmen als Trgerschicht der eigentlichen
26、 lichtempfindlichen Filmschicht. Anmerkung 2 zum Begriff: Zellhorn kann Zustze von Farbstoffen oder Fllstoffen enthalten. 3.4 Zellhornfilm strahlungsempfindlicher Film, der den Anforderungen der DIN ISO 18906 nicht entspricht DIN 15551-3:2013-12 7 4 Zusammensetzung und Eigenschaften Die Zusammensetz
27、ung der frher hergestellten strahlungsempfindlichen Zellhornfilme (Mikrofilm, Kinefilm, Rntgenfilm usw.) lsst sich etwa durch die folgende Rahmenzusammensetzung (Massenanteil) angeben: Cellulosenitrat mit einem Stickstoffgehalt von 11,5 % bis 12,6 %: 70 % bis 82 %; Weichmacher (meist Kampfer): 5 % b
28、is 15 %; Fotografische Schicht: 5 % bis 5 %; Flchtige Stoffe (Wasser, Lsemittel): 1,5 % bis 4,5 %. Obwohl das Cellulosenitrat durch die Beimischung des Weichmachers (Kampfer) eine wesentliche Verringerung seiner Gefhrlichkeit erfhrt, ist Zellhornfilm noch ein explosionsgefhrlicher Stoff im Sinne des
29、 Gesetzes ber explosionsgefhrliche Stoffe. Zellhorn ist leicht entzndlich, hat eine niedrige Entzndungstemperatur, brennt schnell ab, zersetzt sich auch ohne Luftzutritt und bildet bei der Zersetzung brennbare und giftige Gase, die mit Luft eine explosionsfhige Atmosphre bilden. Die Zersetzung verlu
30、ft exotherm und autokatalytisch und kann zur Selbstentzndung fhren. Erhitzen von Zellhornfilm unter starkem Einschluss bewirkt eine explosionsartige Zersetzung. 5 Identifizierung Zellhornfilme knnen identifiziert werden durch die Schwimm-Prfung“ nach DIN ISO 18906:2004-09, Anhang D. Eine einfache Pr
31、fung des Brennverhaltens zur Unterscheidung von Sicherheitsfilm ist in DIN ISO 18906:2004-09, Anhang B, beschrieben. 6 Umgang und Verkehr Rechtsvorschriften Zellhornfilme unterliegen grundstzlich den Bestimmungen des SprengG. ANMERKUNG Sie gelten als Explosivstoffe nach 3 Abs. 1 Nr. 1 SprengG (vgl.
32、Anlage III zum SprengG). Die SprengV 1 stellt zwar den Umgang und den Verkehr mit Zellhornfilm von der Anwendung des Gesetzes frei. Von dieser Freistellung ausgenommen sind jedoch das Be- und Verarbeiten, das Wiedergewinnen und das Vernichten. Fr die Lagerung von Zellhornfilm sind die Bestimmungen d
33、er SprengV 2 in Anwendung zu bringen. Damit ist fr Zellhornfilm auch die SprengLR 300 anzuwenden. ANMERKUNG Laut Gutachten der BAM vom 14. Mrz 1989 handelt es sich bei Zellhornfilm um die Lagergruppe 1.3 nach SprengV 2:2002-09 Da auch bei sachgerechter Lagerung im Laufe der Zeit mit einer gefhrliche
34、n Verringerung der Stabilitt von Zellhornfilm gerechnet werden muss, ist eine unbegrenzte Aufbewahrung von Zellhornfilmen nicht mit den Vorschriften der SprengLR 300:1991-09, 4.4 zu vereinbaren. ANMERKUNG Selbst dem Bundesarchiv ist es hinsichtlich seines Lagers fr Cellulosenitratfilme in Hoppegarte
35、n nicht gestattet, Cellulosenitratmaterial unbefristet zu lagern. DIN 15551-3:2013-12 8 Fr den Umgang mit Zellhornfilm gilt, soweit er von den Bestimmungen des SprengG ausgenommen ist, die GefStoffV. ANMERKUNG Zellhornfilm ist wegen seiner Explosionsgefahr und leichten Entzndlichkeit ein gefhrlicher
36、 Stoff im Sinne des Chemikaliengesetzes. Fr den Umgang mit Zellhornfilm, soweit hierfr sprengstoffrechtliche Vorschriften nicht bestehen, die Manahmen zum Schutze gegen die in 1 Nr. 4 genannten gefhrlichen Eigenschaften vorschreiben, gelten im Besonderen die 11 bis 15 der GefStoffV. Anhang B enthlt
37、Anforderungen an die Bearbeitungsrume und die Bearbeitung von Zellhornfilm. Ihm knnen Hinweise auf sicherheitstechnische Erfordernisse beim Umgang mit Zellhornfilm entnommen werden. Anhang C enthlt ein entsprechendes Merkblatt fr die Bearbeitung von Zellhornfilm. Beim Bearbeiten oder Lagern von Zell
38、hornfilmen sind auerdem die jeweils gltigen sicherheitstechnischen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu beachten (z. B. Versammlungsstttenverordnungen der Bundeslnder). Rume fr das Bearbeiten oder Lagern von Zellhornfilmen mssen mit dem Verbotszeichen Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“
39、nach ASR A 1.3 gekennzeichnet sein. ANMERKUNG Zur Kennzeichnung siehe ArbStttV, ASR A 1.3, DIN 4844-1, DIN 4844-2 sowie DIN ISO 23601. 7 Befrderung Zellhornfilm ist als entzndbarer Stoff den nationalen und internationalen Vorschriften ber die Befrderung gefhrlicher Gter unterstellt. Im Bereich der B
40、undesrepublik Deutschland gelten: Gefahrgutbefrderungsgesetz (GGBefG); Gefahrgutverordnung Strae, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); Verordnung ber die Befrderung gefhrlicher Gter mit Seeschiffen (GGVSee). Die Befrderung von Zellhornfilmen als Luftfracht ist auch national den Vorschriften der
41、 International Civil Aviation Organization (ICAO) unterstellt. Filmabflle sind von der Luftbefrderung ausgeschlossen. ANMERKUNG Die Vorschriften finden sich in den Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air der ICAO. 8 Lagerung Alle fr die Lagerung vorgesehenen Zellhornf
42、ilme mssen auf ihre Lagerfhigkeit nach den unter Anhang A beschriebenen Stadien geprft und gereinigt werden. Sptestens wenn Anzeichen fr eine beginnende Selbstzersetzung vorliegen, sind die Filme nicht zur weiteren Lagerung geeignet. Solche Filme sind umgehend auf Sicherheitsfilm zu kopieren und ans
43、chlieend zu vernichten. Die Selbstzersetzung lsst sich nicht aufhalten. Zellhornfilme (Laufbilder) ohne Anzeichen fr eine Selbstzersetzung sind rollenweise einzeln in Metalldosen zu legen. Die Dosen sollten aus Aluminium oder nichtrostendem Stahl bestehen. Dosen aus verzinktem Eisenblech sind wenige
44、r geeignet. Damit soll erreicht werden, dass groe Mengen Zellhornfilm in kleinere Einheiten aufgeteilt sind. Stehbilder sind nach DIN ISO 18902 zu schtzen. Zellhornfilme sind getrennt von Sicherheitsfilm in gesonderten Rumen zu lagern. Diese Rume gelten als feuergefhrdet; ber ihre Kennzeichnung sieh
45、e Abschnitt 6. Lagerrume sind mit einer Zwangsentlftung auszursten, sodass toxische und brennbare Gase nicht in andere Rume gelangen knnen. DIN 15551-3:2013-12 9 Fr die Lagerung bis zur Umkopierung werden in Anlehnung an die Vorgaben in ISO 18911 folgende Klimabedingungen empfohlen: a) Kurzfristige
46、Aufbewahrung: hchstens 21 C bei 20 % bis 50 % relativer Luftfeuchte; b) Langfristige Lagerung: 1) Schwarzwei-Filme: hchstens 7 C bei 20 % bis 50 % relativer Luftfeuchte; 2) Farbfilme: hchstens 10 C bei 20 % bis 50 % relativer Luftfeuchte. ANMERKUNG Niedrigere relative Luftfeuchten als die angegebene
47、n wrden zwar die Zersetzung von Zellhornfilmen und das Ausbleichen von Farbbildern hemmen, sie fhren jedoch zu einer Verringerung der Bruchfestigkeit. 9 Inspektion Regelmige Inspektionen sind fr gelagerte Zellhornfilme auerordentlich wichtig, um mglichst frhzeitig eine Zersetzung feststellen zu knne
48、n. Auch bei konsequenter Einhaltung der empfohlenen Lagerungs-bedingungen (siehe Abschnitt 8) sollten Zellhornfilme wenigstens einmal im Jahr, inspiziert werden. Eine hufigere Inspektion wird jedoch empfohlen. Visuell ist die Zersetzung von Zellhornfilmen erst zu erkennen, wenn schon deutliche Schde
49、n entstanden sind. Erste Zersetzungserscheinungen sind jedoch an einem typischen Geruch zu erkennen, der anfnglich muffig wirkt, in einem fortgeschrittenen Stadium dem Geruch von Salpetersure hnlich ist. Dieser Geruch ist beim ffnen einer Dose deutlich bemerkbar (siehe auch Anhang A). 10 Vernichtung Zellhor
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