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DIN 15905-5-2007 Event-Technology - Sound Engineering - Part 5 Measures to prevent the risk of hearing loss of the audience by high sound exposure of electroacoustic sound systems《.pdf

1、November 2007DEUTSCHE NORM Normenausschuss Veranstaltungstechnik - Bhne, Beleuchtung und Ton (NVT) im DINDKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDENormenausschuss Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDINormenausschuss Bild und Film

2、 (NBF) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.140; 97.200.10!,zr,“9877909www.din.deDDIN 15905-5Veranstaltungstechnik Tontechnik Teil 5: Manahm

3、en zum Vermeiden einer Gehrgefhrdung desPublikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischerBeschallungstechnikEvent-Technology Sound Engineering Part 5: Measures to prevent the risk of hearing loss of the audience by high soundexposure of electroacoustic sound systemsOrganisation de manifestati

4、on Sonorisation Partie 5: Msures de prvention des risques auditifs chez les spectateurs soumis dessons aigus mis par le matriel de sonorisation lectroacoustiqueAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 15905-5:1989-10www.beuth.deGesamtumfang 17 SeitenDIN 15905-5:2007

5、11 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen 4 3 Begriffe . 5 4 Richtwerte. 7 5 Messung und Auswertung 7 5.1 Allgemeines 7 5.2 Messgerte . 7 5.3 Immissionsort und Ersatzimmissionsort 7 5.4 Korrekturwerte . 8 5.5 Messgren 8 5.6 Messprotokoll. 8 6 Schutzmanahmen und In

6、formation ber Gefhrdung des Gehrs 9 6.1 Allgemeines 9 6.2 Allgemeine Schutzmanahmen 9 6.3 Schutzmanahmen bei einem Beurteilungspegel von 85 dB und mehr 9 6.4 Schutzmanahmen bei einem A-bewerteten Beurteilungspegel von 95 dB und mehr 10 Anhang A (informativ) Beispiele fr verschiedene Arten von Verans

7、taltungen. 11 A.1 Allgemeines 11 A.2 Festinstallierte Beschallungsanlage fr den Live-Betrieb 11 A.3 Wechselnde Beschallungsanlagen 11 A.4 Fest installierte Beschallungsanlage zur Wiedergabe von Tontrgern. 11 Anhang B (informativ) 12 Anhang C (informativ) Ermittlung der relativen Schalldosis 13 Anhan

8、g D (informativ) Messprotokoll . 15 Literaturhinweise 17 DIN 15905-5:2007-11 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Normenausschuss Veranstaltungstechnik Bhne, Beleuchtung und Ton (NVT) im DIN im Arbeitsausschuss NVT 5 Beschallung und Kommunikation in der Veranstaltungstechnik“ erarbeitet. DIN 15905 Veranst

9、altungstechnik Tontechnik besteht aus: Teil 1: Anforderungen bei Eigen-, Co- und Fremdproduktionen Teil 2: Leitungen fr tontechnische und videotechnische Nutzung Anforderungen Teil 5: Manahmen zum Vermeiden einer Gehrgefhrdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungs

10、technik nderungen Gegenber DIN 15905-5:1989-10 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Es werden Hinweise gegeben, wie der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Gehrgefhrdung durch Schallemissionen elektroakustische Beschallungstechnik in Abhngigkeit der zu erwartenden Schallexposition nachg

11、ekommen werden kann. b) Schutzmanahmen und Informationen ber die Gefhrdung des Gehrs werden angegeben. c) Die Anzahl der Definitionen von Begriffen wurde erweitert. d) In den informativen Anhngen gibt es Beispiele fr verschiedene Arten von Veranstaltungen, fr Informationen des Publikums und den Eins

12、atz optischer Anzeigen fr das Publikum. Frhere Ausgaben DIN 15905-5: 1989-10 DIN 15905-5:2007-11 4 1 Anwendungsbereich In der Norm werden Verfahren zur Messung und Bewertung der Schallimmission bei elektroakustischer Beschallungstechnik mit dem Ziel der Reduzierung einer Gehrgefhrdung des anwesenden

13、 Publikums dargestellt. Die Norm enthlt Festlegungen zum Erkennen einer tatschlichen oder einer sich whrend der Darbietung abzeichnenden berschreitung der in dieser Norm aufgefhrten Richtwerte fr die Beurteilungspegel, um bereits whrend einer Veranstaltung notwendige Manahmen ergreifen zu knnen. Die

14、 Norm gibt Hinweise, wie der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Gehrgefhrdung durch Schall-emissionen elektroakustische Beschallungstechnik in Abhngigkeit der zu erwartenden Schallexposition nach-gekommen werden kann. Die Norm gilt fr elektroakustische Beschallungstechnik in Veranstaltungss

15、ttten oder in Veranstaltungsorten, im Freien oder in Gebuden. Im Sinne dieser Norm sind das fr das Publikum zugngliche Bereiche z. B. in Diskotheken, Filmtheatern, Konzertslen, Mehrzweck- und Messehallen, Rumen fr Shows, Events, Kabaretts und Varietes, Studios fr Hrfunk und Fernsehen, Theatern sowie

16、 in Verbindung mit Spiel- und Szenenflchen in Freilichtbhnen, Open-Air-Veranstaltungen und bei Festumzgen oder Stadtfesten. Die Norm gilt nicht fr Lautsprecherdurchsagen im Gefahren- und Katastrophenfall; die Anwendung von Pyrotechnik, sofern sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einsatz der

17、Beschallungsanlage fr die Nutzschallbertragung whrend der Veranstaltung steht und Gerusche, die durch das Publikum verursacht werden. ANMERKUNG Die Norm gilt nicht fr den Schutz der in den oben genannten Rumen beruflich ttigen Personen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind

18、 fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 45641, Mittelung von Schallpegeln DIN EN 352, Gehrschtzer A

19、llgemeine Anforderungen DIN EN 60942, Elektroakustik Schallkalibratoren DIN EN 61672-1, Elektroakustik Schallpegelmesser Teil 1: Anforderungen DIN EN ISO 3740:2001-03, Akustik Bestimmung des Schallleistungspegels von Geruschquellen Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen ISO 1999:1990:01, Akustik;

20、Bestimmung der berufsbedingten Lrmexposition und Einschtzung der lrmbe-dingten Hrschdigung Richtlinie 2003/10/EG DIN 15905-5:2007-11 5 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 A-bewerteter Beurteilungspegel am mageblichen Immissionsort LArA-bewerteter energiequ

21、ivalenter Dauerschallpegel am mageblichen Immissionsort fr die Beurteilungszeit Tr. Bei Messungen am Ersatzimmissionsort ist LArunter Bercksichtigung des Korrekturwertes K1aus LAeqT2(mit T2= TR= 30 Minuten) zu bestimmen: LAr= LAeqT2+ K1ANMERKUNG Der A-bewertete Beurteilungspegel am mageblichen Immis

22、sionsort LAr ist in Dezibel (dB) anzugeben. 3.2 A-bewerteter energiequivalenter Dauerschallpegel am Ersatzimmissionsort LAeqT2A-bewerteter Mittelungswert des Schalldruckpegels, der am Ersatzimmissionsort gemessen wird ANMERKUNG Der A-bewertete energiequivalente Dauerschallpegel am Ersatzimmissionsor

23、t LAeqT2ist in Dezibel (dB) anzugeben. 3.3 A-bewerteter energiequivalenter Dauerschallpegel am mageblichen Immissionsort LAeqT1A-bewerteter Mittelungswert des Schalldruckpegels am mageblichen Immissionsort ANMERKUNG Der A-bewertete energiequivalente Dauerschallpegel am mageblichen Immissionsort LAeq

24、T1ist in Dezibel (dB) anzugeben. 3.4 A-bewerteter energieenergiequivalenter Dauerschallpegel (Mittelungspegel) LAeqTenergiequivalent gemittelter Schalldruckpegel ber einen definierten Zeitraum (Mittelungszeit, Zeitintervall T) ANMERKUNG 1 Der A-bewertete energiequivalente Dauerschallpegel LAeqTist i

25、n Dezibel (dB) anzugeben. ANMERKUNG 2 Grundstzlich werden Schallpegel in Dezibel (dB) angegeben. Die Darstellung der A-Bewertung mit dB(A) ist nicht mehr blich. ANMERKUNG 3 Die Bestimmung des LAeqTerfolgt nach DIN 45641. 3.5 Beurteilungszeit TrZeitdauer auf den die Bestimmung des Beurteilungspegels

26、bezogen wird 3.6 C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel LCpeakC-bewerteter hchster Momentanwert des Schalldruckpegels innerhalb der Beurteilungszeit ANMERKUNG Der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel LCpeakist in Dezibel (dB) anzugeben. DIN 15905-5:2007-11 6 3.7 C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel am

27、Ersatzimmissionsort LCpeak2C-bewerteter hchster Momentanwert des Schalldruckpegels innerhalb einer Beurteilungszeit am Ersatz-immissionsort ANMERKUNG Der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel LCpeak2ist in Dezibel (dB) anzugeben. 3.8 C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel am mageblichen Immissionsort LC

28、peak1C-bewerteter hchster Momentanwert des Schalldruckpegels innerhalb einer Beurteilungszeit am mageb-lichen Immissionsort ANMERKUNG Der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel LCpeak1ist in Dezibel (dB) anzugeben. 3.9 elektroakustische Beschallungsanlage Gesamtheit der elektroakustischen Wandler zur B

29、eschallung des Publikums. Dazu gehren u. a. auch Delay-, Monitor- und Bhnenanlagen. 3.10 Ersatzimmissionsort fr die Beurteilung der Lrmimmission geeigneter Ort, der eine Messung des Nutzschalldruckpegels ohne verflschende Strsignale, z. B. durch Publikum, sicherstellt 3.11 Korrekturwert fr den A-bew

30、erteten energiequivalenten Dauerschallpegel am Ersatzimmissionsort K1Differenz zwischen dem A-bewerteten energiequivalenten Dauerschallpegel am mageblichen Immis-sionsort LAeqT1 und dem A-bewerteten energiequivalenten Dauerschallpegel am Ersatzimmissionsort LAeqT2K1= LAeqT1 LAeqT23.12 Korrekturwert

31、fr den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel am Ersatzimmissionsort K2Differenz zwischen dem C-bewerteten Spitzenwert des Schalldruckpegels am mageblichen Immissionsort LCpeak1und dem C-bewerteten Spitzenwert am Ersatzimmissionsort LCpeak2: K2= LCpeak1 LCpeak2Der Spitzenschalldruckpegel LCpeak1am mag

32、eblichen Immissionsort ist unter Bercksichtigung des Korrekturwertes K2, aus LCpeak2zu bestimmen: LCpeak1= LCpeak2+ K23.13 mageblicher Immissionsort der fr die Beurteilung der Lrmimmission dem Publikum zugngliche Ort, an dem der hchste Wert des Schalldruckpegelsohne verflschende Strsignale erwartet

33、wird 3.14 Nutzschall Anteil am Gesamtschall, der durch die elektroakustische Beschallungsanlage erzeugt wird DIN 15905-5:2007-11 7 3.15 Publikum Besucher, Zuhrer, Zuschauer Gesamtheit von Personen, die als Besucher, Zuhrer oder Zuschauer auch bei zeitlich begrenzter Mitwirkung an einer Veranstaltung

34、 oder Darbietung teilnehmen 3.16 Schalldruckpegel Lpzehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhltnisses des quadrierten Schalldruckes zum Quadrat des Bezugsschalldruckes (p0= 20 Pa) DIN EN ISO 3740:2001-03 4 Richtwerte Der Richtwert fr den Beurteilungspegel LArbetrgt 99 dB. Dieser Richtwert darf an

35、keinem dem Publikum zugnglichen Ort innerhalb der Beurteilungszeit Trvon 30 Minuten berschritten werden. Der Richtwert fr den Beurteilungspegel LArvon 99 dB gilt auch als nicht berschritten, wenn die Beurtei-lungszeit auf maximal 120 Minuten ausgedehnt wird. Der Richtwert fr den Spitzenschalldruckpe

36、gel LCpeakvon 135 dB darf in keinem Beurteilungszeitraum ber-schritten werden. ANMERKUNG Der Richtwert von 99 dB folgt u. a. dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2. Der Richtwert von 135 dB entspricht dem unteren Auslsewert fr den Spitzenschalldruckpegel LCpeak nach Artikel 3 der Richtlini

37、e 2003/10/EG und dient der Vermeidung von akuten Hrschden. 5 Messung und Auswertung 5.1 Allgemeines Die Messung ist vor Beginn der Veranstaltung zu starten. Die Beurteilungspegel sind fr die Beurteilungszeit von jeweils 30 Minuten, beginnend zur vollen und halben Stunde, fortlaufend zu bestimmen. Im

38、 informativen Anhang A sind Beispiele fr Messeinrichtungen dargestellt. 5.2 Messgerte Die Messgren sind mit einem integrierenden Schallpegelmesser mindestens der Genauigkeitsklasse 2 nach DIN EN 61672-1 zu bestimmen. Es ist eine kalibrierte Messgertekette zu verwenden (Kalibrator nach DIN EN 60942).

39、 5.3 Immissionsort und Ersatzimmissionsort Der magebliche Immissionsort, fr den der Beurteilungspegel gebildet wird, ist der fr das Publikum zugng-liche Platz, an dem der hchste Schalldruckpegel erwartet wird. Wenn die Messung des Schalldruckpegels am mageblichen Immissionsort whrend einer Veranstal

40、tung durch das Publikum verflscht werden kann, ist die Messung an einem Ersatzimmissionsort erforderlich. Dieser sollte so weit vom Publikum entfernt sein, dass das Messergebnis nicht relevant beeinflusst werden kann, z. B. oberhalb des Publikums. DIN 15905-5:2007-11 8 5.4 Korrekturwerte 5.4.1 Grund

41、lagen Da zwischen dem Ersatzimmissionsort und dem mageblichen Immissionsort Pegeldifferenzen auftreten knnen, sind Korrekturwerte zu ermittelten. Diese Korrekturwerte fr den A-bewerteten energiequivalenten Dauerschalldruckpegel LAeqTund den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel LCPeaksind whrend der

42、Messung zu bercksichtigen. 5.4.2 Bestimmung der Korrekturwerte Die Ermittlung der Korrekturwerte K1 und K2erfolgt vorzugsweise durch Vergleichsmessungen der Mittelungs-pegel LAeqTbzw. des C-bewerteten Spitzenschalldruckpegels LCPeakam Immissionsort und dem Messpunkt (Ersatzimmissionsort) im Vorfeld

43、einer Veranstaltung. Die hierzu verwendete Beschallungsanlage muss identisch sein mit der whrend der Veranstaltung eingesetzten. Die Korrekturwerte knnen aus der Schallfeldanregung mit rosa Rauschen (40 Hz bis 20 000 Hz) bestimmt werden. Fr K1muss die Mittelungszeit T des A-bewerteten energiequivale

44、nten Dauerschallpegels LAeqT mindestens 5 s betragen. Werden die Korrekturwerte durch Berechnung ermittelt, sind die raumakustischen Eigenschaften der betrach-teten Umgebung und der verwendeten Lautsprecher geeignet zu bercksichtigen. 5.4.3 Anwendung der Korrekturwerte Die ermittelten Korrekturwerte

45、 gelten ausschlielich fr den angewendeten Lautsprecheraufbau, den zuge-ordneten Immissionsort und fr die benutzte Messmikrofonanordnung. Sie sind fr jede Kombination von Veranstaltungsort, Lautsprecheraufbau und zugeordnetem Immissionsort unterschiedlich. 5.5 Messgren Messgren sind: a) der energieen

46、ergiequivalente Schalldruckpegel LAeqTfr den mageblichen Immissionsort mit einer Mittelungszeit T 5 s. Der Kurzzeitmittlungspegel ermglicht es dem Bedienpersonal der Beschallungs-anlage, den Schalldruckpegel auf einen geeigneten Wert einzustellen. Er sollte whrend der Veranstal-tung unterhalb und hc

47、hstens kurzzeitig oberhalb des Richtwertes fr den Beurteilungspegel liegen (siehe auch Tabelle 1); b) der energiequivalente Schalldruckpegel LAeqTrANMERKUNG 1 Die ber eine Beurteilungszeit von 30 Minuten gemessenen Beurteilungspegel ermglichen im Nachhinein die Zuordnung von einzelnen Passagen oder

48、Darbietungen einer Veranstaltung. c) C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel LCpeak. ANMERKUNG 2 Kurzzeitige impulsartige Schalldruckpegel knnen zu sofortigen Gehrschdigungen fhren. 5.6 Messprotokoll Das Messprotokoll muss die folgenden Informationen enthalten: a) Veranstalter; b) Verfasser des Messpro

49、tokolls: Name und Unterschrift; c) Datum und Veranstaltungsort; DIN 15905-5:2007-11 9 d) Beurteilungspegel LArund Spitzenschalldruckpegel LCPeakaller Beurteilungszeiten; e) Beginn und Ende der Messung; f) verwendete Mess- und Kalibriergerte; g) Ergebnis der Kalibrierung; h) Typ und Anordnung genutzten Beschallungsanlage; i) mageblicher Immiss

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