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DIN 15999-2002 Camera cranes - Use of camera cranes at meeting locations and production sets for scenic presentations《摄像升降机 集会场所和风景影片摄制设备使用的摄像升降机》.pdf

1、1DEUTSCHE NORM Juni 2002KamerakraneEinsatz von Kamerakranen in Veranstaltungs- undProduktionssttten15999ICS 53.020.99; 97.200.10Camera cranes Use of camera cranes at meeting locations andproduction sets for scenic presentationsGrues pour camras Utilisation de grues pour camras aux lieux derunion et

2、de production de prsentations scniquesVorwortDiese Norm wurde vom Normenausschuss Bild und Film (photokinonorm) im DIN, zustndigerArbeitsausschuss phoki 3.3 Beleuchtungstechnik fr Veranstaltungssttten, Film und Fernsehen,ausgearbeitet.Fortsetzung Seite 2 bis 15Normenausschuss Bild und Film (photokin

3、onorm) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 15999:2002-06nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 10 Vertr.-Nr. 0010Alleinverkauf der Normen

4、durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinDIN 15999:2002-062InhaltSeiteVorwort . 11 Anwendungsbereich32 Normative Verweisungen 33 Begriffe 34 Aufgaben und Verantwortung 44.1 Allgemeines . 44.2 Auftraggeber 44.3 Auftragnehmer. 54.4 Fachliche Leitung 54.5 Bediener des Kamerakrans. 55 Dienstleistungsvergabe

5、. 55.1 Ausschreibung. 55.2 Vertragsprfung. 55.3 Angebot . 66 Betriebsbereiter und sicherer Zustand des Kamerakrans. 67 Anforderungen an die Kamerakranbediener. 67.1 Allgemeine Anforderungen 67.2 Anforderungen an den Kameraoperator 77.3 Anforderungen an den Kamerakranschwenker. 77.4 Anforderungen an

6、den Dollyfahrer 78 Benutzerinformation78.1 Allgemeines . 78.2 Betriebsanleitung. 78.3 Kennzeichnung am Kamerakran . 8Anhang A (informativ) Merkmale fr den Einsatz des Kamerakrans 9Anhang B (informativ) Sicherheitstechnische Prfung der Kamerakrane . 11B.1 Prfgrundlagen. 11B.2 Prfung vor erster Inbetr

7、iebnahme 11B.3 Wiederkehrende Prfungen 11B.4 Prfnachweise 11Anhang C (informativ) bersicht der bei Film- und Fernsehproduktionen eingesetztenTypen von Kamerakranen 12C.1 Hauptbaugruppen eines Kamerakrans 12C.1.1 Allgemeines. 12C.1.2 Dolly (Basis) 12C.1.3 Kamerakranarm 12C.1.4 Plattform/L-Stck (Remot

8、egalgen) . 12C.2 Fliediagramm Kamerakrantypen 13C.3 Besondere Gefhrdungen bei kraftbetriebenen Jibarmen. 13DIN 15999:2002-0631 AnwendungsbereichDiese Norm legt die qualitativen und quantitativen Mindestverfahrensweisen und Mindestmerkmale fr dieDienstleistung Einsatz von Kamerakranen in Veranstaltun

9、gs- und Produktionssttten fest.Diese Norm ist als Dienstleistungsnorm gestaltet und richtet sich insbesondere an Auftraggeber undAuftragnehmer. Sie soll bei den Vertragsparteien das technische und kaufmnnische Risiko minimieren.Diese Norm stellt qualitative Anforderungen zum Schutz von Personen und

10、Sachen.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sindnachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere

11、nderungen oder berarbeitungennur zu dieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatiertenVerweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschlielich nderungen).DIN EN 292-2:1995-06, Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Ge

12、staltungsleitstze Teil 2: Technische Leitstze und Spezifikationen; Deutsche Fassung EN 292-2:1991 + A1:1995.3 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe;3.1Kamerakranfr szenische Darstellungen zum Halten und Bewegen von Gegenstnden und Personen in Produktions-und Veranstaltun

13、gssttten eingesetzter Kran. An den Auslegern von Kamerakranen sind Kamera,Scheinwerfer oder andere Produktionsmittel befestigt. Bei einigen Kamerakranen ist auch das Mitfahrenvon Kameramann und einer zweiten Person auf einer Plattform an der Spitze des Kamerakrans mglich.Das Halten und Bewegen darf

14、auch ber Personen erfolgen. Zu den Kamerakranen zhlen auchbesondere Bauformen, wie z. B. Jibarme (siehe Anhang C.3)3.2Dienstleistung Einsatz von Kamerakranendie Dienstleistung umfasst die Bereitstellung, den Aufbau, Betrieb und Abbau von Kamerakranen mitgeschultem Personal durch einen selbststndigen

15、 Auftragnehmer oder eine innerbetriebliche Fachabteilung3.3Auftraggeberdie Person oder Organisation, welche die Dienstleistung einkauft und mit dem Auftragnehmer denDienstleistungsvertrag abschliet3.4Auftragnehmerdie Person oder Organisation, welche die Dienstleistung anbietet und die Verantwortung

16、fr dieDurchfhrung bernimmt3.5Kameraoperatorbedient die Kamera von einem Sitz auf dem Kamerakranarm oder mittels einer Fernsteuerung vom Bodenaus3.6Kamerakranschwenkerfhrt die Schwenkbewegungen des Kamerakranarmes aus und steuert gegebenenfalls dessenTeleskopeinrichtungDIN 15999:2002-0643.7Dollyfahre

17、rzieht oder schiebt den Kamerakran, der mit lenkbaren Rdern ausgerstet ist oder auf einer Gleisbahnfahren kann3.8Kamerakranschwenkbereichist der Bereich, den die Enden und der gesamte Aufbau des Kamerakrans im Rahmen der technischbegrenzten Bewegungsmglichkeiten des Kamerakrans durchfahren knnen3.9V

18、eranstaltungssttteBetriebssttte in Gebuden oder im Freien mit Bhnen oder Szenenflchen fr Darstellungen,einschlielich der erforderlichen Einrichtungen und Gerte aus GUV 6.15/BGV C 13.10ProduktionssttteRaum oder Flche im Freien, die fr die Herstellung von Film-, Fernseh-, Hrfunkbeitrgen und andereszen

19、ische Darstellungen genutzt werden aus GUV 6.15/BGV C 14 Aufgaben und Verantwortung4.1 AllgemeinesBeim Einsatz von Kamerakranen gelten folgende Grundstze:a) Es darf keine Kamerakranbewegung angewiesen und vorgenommen werden, die Verletzungen vonPersonen verursachen kann.b) Unabhngig von den Anforder

20、ungen der Produktion drfen keine Kamerakranbewegungenangewiesen und durchgefhrt werden, die zu Beschdigungen von Ausrstungsgegenstnden fhrenknnen.c) Die Bediener des Kamerakrans berzeugen sich von den sicheren Einsatzbedingungen und erfllennur dann die Anforderungen der Produktion.Zur Realisierung e

21、iner qualittsorientierten und risikominimierten Dienstleistung sind die Aufgaben undVerantwortung aller Beteiligten abzugrenzen.4.2 AuftraggeberDer Auftraggeber trgt die unternehmerische Gesamtverantwortung fr die organisatorische Einbindungder Dienstleistung in die Vorbereitung und den Ablauf der V

22、eranstaltung oder Produktion.Er hat frhzeitig die Bereitstellung der gewnschten Dienstleistung auszuschreiben und in Auftrag zugeben.In seiner Verantwortung liegen die Koordination sowie die Disposition der notwendigen Platz- undZeitverhltnisse fr die sichere Durchfhrung der Dienstleistung. Hierzu g

23、ehrt, dem Auftragnehmer dieVerhltnisse ber Bodenbelastung, Zufahrt, Zugang, Be- und Entladung, zeitliche Einschrnkungen beimTransport vor Ort und andere wichtige rtliche Gegebenheiten mitzuteilen.ANMERKUNG Der Auftraggeber hat die fachliche Leitung, d. h., die Bhnen- oder Studiofachkraft entsprechen

24、d 15 der GUV 6.15/BGV C 1 oder den landesrechtlichen Vorschriften fr die Veranstaltung oder Produktion zubestellen.DIN 15999:2002-0654.3 AuftragnehmerDie Verantwortung fr die Qualitt der Dienstleistung liegt grundstzlich beim Auftragnehmer. Er hatsicherzustellen, dass die Dienstleistung den Anforder

25、ungen dieser Norm entspricht. Dies gilt insbesonderein Bezug auf Arbeitsmittel, befhigtes Personal und termingerechte Durchfhrung.Wird die Dienstleistung in die Bereitstellung des Kamerakrans und in Aufbau, Betrieb und Abbau aufgeteilt,so ist jeder der beiden Auftragnehmer verantwortlich fr die Anfo

26、rderungen, die sich aus seinemDienstleistungsteil ergeben.4.4 Fachliche LeitungDie Veranstaltung oder Produktion, bei der die Dienstleistung zum Einsatz kommt, muss von einer fachlichgeeigneten Person geleitet und beaufsichtigt werden.Die Bhnenfachkraft oder die Studiofachkraft ist in dieser fachlic

27、hen Funktion allen Beteiligten gegenberweisungsberechtigt.4.5 Bediener des KamerakransBei der Bedienung des Kamerakrans sind folgende Personen beteiligt: Kameraoperator; Kamerakranschwenker; Dollyfahrer.Der Auf- und Abbau von Kamerakranen drfen nur vom Kamerakranschwenker oder einer vom Auftrag-nehm

28、er beauftragten Person vorgenommen werden. Vor jeder Benutzung hat sich der Kamerakran-schwenker vom betriebsbereiten und sicheren Zustand des Kamerakrans zu berzeugen (siehe 6.3).Der Kamerakranschwenker trgt die fachliche Verantwortung fr das sichere Fhren des Kamerakrans. Erdarf nur Bewegungsvorgn

29、ge ausfhren, die zu keiner Gefhrdung von Personen oder Sachen fhren unddarf sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen.5 Dienstleistungsvergabe5.1 AusschreibungUm dem Auftraggeber ein der Norm entsprechendes Angebot fr geeignete Arbeitsmittel und befhigtesPersonal erstellen zu knnen, mssen dem Dien

30、stleister detaillierte Informationen in der Form einerAusschreibung vom Auftraggeber vorgelegt werden.ANMERKUNG Anforderungen und Merkmale siehe Anhang A.5.2 VertragsprfungDer Auftragnehmer ist anhand der Ausschreibung verpflichtet zu prfen, ob er die geeigneten Arbeitsmittelund das befhigte Persona

31、l termingerecht zur Ausfhrung des Auftrags zur Verfgung stellen kann.Erkennt der Auftragnehmer, dass die gewnschte Dienstleistung, wie in der Ausschreibung angegeben,nicht durchzufhren ist, weist er den Auftraggeber auf alternative Mglichkeiten im Rahmen seinerFachkunde hin.5.3 AngebotDas Angebot ba

32、siert auf den Anforderungen und Merkmalen der Ausschreibung.DIN 15999:2002-066Das Angebot sollte in folgende Einzelkosten gegliedert sein:a) Gertekosten: Einzelkosten der Gerte zuzglich der zu berechnenden Einsatztage;b) Personalkosten: bersichtliche Personalkosten (1 Mann/Tag), berstunden, Zuschlge

33、 usw.);c) Fracht-, Transport- und Reisekosten: fr Kamerakran, Zubehr und Personal, soweit diese im Vorauskalkulierbar sind;d) Tagegelder.ANMERKUNG Auf nicht zu bercksichtigende Kosten (z. B. bernachtungs- und Reisekosten, Zollgebhren,Mautgebhren usw.), die zum Angebotstermin noch nicht genau ermitte

34、lt werden konnten, soll hingewiesen werden.6 Betriebsbereiter und sicherer Zustand des KamerakransDer Auftragnehmer darf nur geprfte Kamerakrane einsetzen.Am Kamerakran muss der Nachweis der letzten regelmigen Prfung erkennbar sein.Die Betriebsanleitung und das Prfbuch mssen beim Kamerakran mitgefhr

35、t werden.Durch Sicht- und Funktionsprfung der sicherheitsrelevanten Teile muss der Kamerakran einschlielich derZubehrteile und der Fahrbahn whrend oder nach dem Aufbau an der Produktionssttte und vor jederBenutzung (d. h. produktionstglich bzw. nach Produktionspausen) auf die Sicherheit beim Einsatz

36、 geprftwerden.Grundlage dieser Prfung ist die Aufbau- und Betriebsanleitung. Vorhandene Checklisten sindanzuwenden.Das Personal, das diese Prfung durchfhrt, muss fachkundig sein. Hinweise auf die notwendigeFachkunde des Aufbau- und Prfpersonals aus den Benutzerinformationen (siehe Abschnitt 8) desKa

37、merakrans mssen eingehalten werden.7 Anforderungen an die KamerakranbedienerVertragliche Verpflichtungen an das Bedienungspersonal, das der Auftragnehmer zur Verfgung zu stellenhat:7.1 Allgemeine AnforderungenDas Mindestalter der Personen muss 18 Jahre betragen. Die Bediener des Kamerakrans mssenkrp

38、erlich fr diese Ttigkeit geeignet sein.ANMERKUNG Anforderungen an die Bediener sind auch in 16 der GUV 6.15/BGV C 1 und Abschnitt 2 derSP 25.1/6 aufgefhrt.DIN 15999:2002-0677.2 Anforderungen an den KameraoperatorDie erforderliche Qualifikation des Kameraoperators beinhaltet Kenntnisse und Fertigkeit

39、en ber den knstlerischen und technischen Umgang mit dem System Kamera auf Kamerakran; die grundlegende Funktionsweise eines Kamerakrans, insbesondere ber die Wirkungsweise desGewichtsausgleichs; die besonderen Gefhrdungen beim Betrieb eines Kamerakrans und ber sicheres Verhalten bei derBenutzung, z.

40、 B. kontrollierter Auf- und Abstieg auf die Plattform, Anlegen des Sicherheitsgurts,Vermeiden abrupter Bewegungen, Sicherung von Einrichtungen auf der Plattform, erforderlicheAbstnde zum Schutz von Personen und Sachen.7.3 Anforderungen an den KamerakranschwenkerDer Kamerakranschwenker muss grundstzl

41、ich vom Auftragnehmer zum Aufbau und Betrieb desKamerakrans schriftlich beauftragt sein.Die Ausbildung und der Nachweis der Befhigung zum Fhren des Kamerakrans (Kamera-kranfhrerschein) sind Voraussetzungen fr die Ttigkeit des Kamerakranschwenkers.7.4 Anforderungen an den DollyfahrerDollyfahrer mssen

42、 die besonderen Gefhrdungen beim Verfahren eines Kamerakrans (Boden-unebenheiten, Hindernisse, Schienenfhrung, schrge Flchen, schnelles Abbremsen und Beschleunigen)erkennen und damit umgehen knnen.8 Benutzerinformation8.1 AllgemeinesFr die Benutzerinformation gilt grundstzlich DIN EN 292-2:1995-06,

43、Abschnitt 5.8.2 BetriebsanleitungEs muss eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beim Kamerakran am Einsatzort vorliegen und denBedienern zur Verfgung stehen.Insbesondere muss die Betriebsanleitung Angaben zu folgenden Kriterien enthalten: Auf- und Abbauanleitung mit genauer Angabe der Reihenfol

44、ge; Angabe der erforderlichen Personenzahl fr den Auf- und Abbau und die Bedienung des Kamerakrans; Angaben ber die notwendige Fachkunde des Aufbau- und Prfpersonals; Anforderungen an den Aufstellungsort, insbesondere Festigkeit und Ebenheit des Untergrunds; Verbot des Aufenthalts unter schwebender

45、Last bis zur Prfung des Kamerakrans nach Abschnitt 6und die Verpflichtung zur Absperrung des Gefahrenbereichs bis zur Prfung des Kamerakrans; Art der Sicherung des Kamerakrans im unbewachten Zustand; Durchfhrung und Sicherung des Gewichtsausgleichs; Hinweis auf Restgefahren, z. B. Quetsch- und Scher

46、stellen, die nicht gesichert werden knnen;DIN 15999:2002-068 Verfahrensbeschreibung des Ein- und Ausstiegs bei personenbesetzten Kamerakranen; umweltbedingte Nutzungseinschrnkung (Windgeschwindigkeit, Gewitter, Eisgltte, Nsse); einzuhaltende Abstnde zu Personen und Gegenstnden im Schwenkbereich; Ben

47、utzung der Sicherheitseinrichtung; Art und Hufigkeit von Inspektionen und Wartung; Prfhinweise.8.3 Kennzeichnung am KamerakranDie Kennzeichnung ist dauerhaft und deutlich erkennbar anzubringen. Folgende Angaben mssenvorhanden sein: Baujahr; Typenbezeichnung des Kamerakrans; Name und Anschrift des He

48、rstellers; vorgeschriebene Kennzeichnung (CE-Zeichen); Angabe des Datums fr die nchste Prfung; Nutzlast in kg, in Abhngigkeit von der Kamerakranbauform; hchstzulssige Schrgstellung der Basis (Dolly) in Grad; maximales Gesamtgewicht des betriebsbereiten Kamerakrans in kg; maximal zulssige Fahrgeschwi

49、ndigkeit in m/s; maximale zulssige Windgeschwindigkeit in m/s.DIN 15999:2002-069Anhang A(informativ)Merkmale fr den Einsatz des KamerakransTabelle A.1 Ausschreibung ChecklisteLfd.NrA.1 Kundendaten1 Kunde2 Ansprechpartner3 Tel.-Nr Mobiltel.-Nr4Fax-Nr5E-MailA.2 Produktions- und Umgebungsdaten6 Produktionstitel7 Produktionsort8 Anschrift9PLZ

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