1、Fortsetzung Seite 2 bis 21Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V.Normenausschuss Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 18005-1:2002-07
2、nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 11 Vertr-Nr. 0011Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinDEUTSCHE NORM Juli 2002Schallschutz im StdtebauTeil 1: Grundlagen und Hinweise fr die Planung18005-1ICS 91.120.20 Ersatz frDIN 1
3、8005-1:1987-05Noise abatement in town planning Part 1: Fundamentals and directions for planningProtection contre le bruit dans lurbanisme Partie 1: Fondements et directions pour la conceptionDIN 18005-1:2002-072InhaltSeiteVorwort 31 Anwendungsbereich .32 Normative Verweisungen 43 Begriffe .54 Schall
4、ausbreitung .64.1 Ungehinderte Schallausbreitung 64.1.1 Punktschallquellen 64.1.2 Linienschallquellen 74.1.3 Flchenschallquellen 84.2 Abschirmung durch Hindernisse 84.3 Schallpegelerhhung durch Reflexion .84.4 Zusammenwirken mehrerer gleichartiger Schallquellen 95 Grundstzlich mgliche Manahmen zur M
5、inderung der Schallimmission 95.1 Minderung der Schallemission, Bndeln von Schallquellen .95.2 Zuordnung von Flchen, ausreichende Abstnde .105.2.1 Allgemeines 105.2.2 Verkehrswege .105.2.3 Industrie- und Gewerbegebiete .115.3 Abschirmung 115.4 Vermeiden von unerwnschten Reflexionen .125.5 Schalltech
6、nisch gnstige Anordnung von Gebuden 135.6 Schallschutzmanahmen an Gebuden 136 Lrmminderungsplne 147 Die wichtigsten Schallquellen und einschlgige Vorschriften .147.1 Straenverkehr, Parkpltze .147.2 Schienenverkehr, Rangierbahnhfe 147.3 Luftverkehr .147.4 Schiffsverkehr 157.5 Gewerbliche Anlagen .157
7、.6 Sport- und Freizeitanlagen .157.6.1 Sportanlagen .157.6.2 Schieanlagen 157.6.3 Freizeitanlagen .15Anhang A (informativ) Vereinfachte Schtzverfahren fr Verkehrsanlagen .16A.1 Allgemeines 16A.2 Straenverkehr 16A.3 Schienenverkehr 18A.4 Schiffsverkehr 20Literaturhinweise 21BilderBild 1 Differenz L z
8、wischen dem von einer Punktschallquelle am Boden bei ungehinderterSchallausbreitung ohne Zusatzdmpfung durch Boden- und Wettereinflsse erzeugtenBeurteilungspegel und ihrem Schallleistungspegel als Funktion des Abstandes s 7Bild 2 Unterteilung in Teilschallquellen .8Bild 3 Spiegelung einer Schallquel
9、le 9Bild 4 Pegelerhhung durch eine zweite Schallquelle 9Bild 5 Effektive Hhe heffeiner Schallschutzwand .11Bild 6 berstandslnge deiner Abschirmeinrichtung an einer Strae oder einem Schienenweg 12Bild 7 Neigung einer Schallschutzwand .12Bild 8 Einfluss der Anordnung von Gebuden auf die Schallausbreit
10、ung 13Bild A.1 Diagramm zur Abschtzung des Beurteilungspegels von Straenverkehr fr verschiedeneAbstnde als Parameter, Tag 16DIN 18005-1:2002-073SeiteBild A.2 Diagramm zur Abschtzung des Beurteilungspegels von Straenverkehr fr verschiedeneAbstnde als Parameter, Nacht .17Bild A.3 Diagramm zur Abschtzu
11、ng des Beurteilungspegels von Schienenverkehr fr verschiedeneAbstnde als Parameter, Tag 18Bild A.4 Diagramm zur Abschtzung des Beurteilungspegels von Schienenverkehr fr verschiedeneAbstnde als Parameter, Nacht .19Bild A.5 Diagramm zur Abschtzung des Beurteilungspegels vom Schiffsverkehr auf einem Ka
12、nal oderFluss fr verschiedene Abstnde als Parameter .20TabellenTabelle 1 Abstand, der von der Achse eines Verkehrsweges ohne Schallschutzmanahmen beiungehinderter Schallausbreitung (Sichtverbindung) etwa eingehalten werden muss, um denangegebenen Beurteilungspegel nachts nicht zu berschreiten .10Tab
13、elle 2 Abstand, der vom Rand eines geplanten rechteckigen Industrie- oder Gewerbegebietesohne Geruschkontingentierung bei ungehinderter Schallausbreitung (freierSichtverbindung) etwa eingehalten werden muss, um einen vorgegebenenBeurteilungspegel nicht zu berschreiten 11VorwortDiese Norm wurde vom N
14、ormenausschuss Bauwesen (NABau), Arbeitsausschuss 00.70.00 Schallschutz imStdtebau“ unter Mittrgerschaft des Normenausschusses Akustik, Lrmminderung und Schwingungstechnik(NALS) im DIN und VDI erarbeitet.Anhang A dieser Norm ist informativ.DIN 18005 Schallschutz im Stdtebau besteht aus: Teil 1: Grun
15、dlagen und Hinweise fr die Planung Bbl 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte fr die stdtebaulichePlanung Teil 2: Lrmkarten Kartenmige Darstellung von SchallimmissionennderungenGegenber DIN 18005-1:1987-05 wurden folgende nderungen vorgenommen:a) Die Norm wurde vllig b
16、erarbeitet.b) Die Rechenverfahren wurden durch Verweise auf andere Regelwerke ersetzt. Nur fr Gerusche vonVerkehrsanlagen werden im Anhang einfache Schtzverfahren angegeben. Der Untertitel wurde deshalbgendert.Frhere AusgabenDIN 18005-1: 1971-05, 1987-051 AnwendungsbereichDiese Norm gibt Hinweise zu
17、r Bercksichtigung des Schallschutzes bei der stdtebaulichen Planung.Sie richtet sich an Gemeinden, Stdteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehrden. Sie gilt nicht fr dieAnwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.Die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallq
18、uellen wird hier nur sehrvereinfachend dargestellt. Fr die genaue Berechnung wird auf einschlgige Rechtsvorschriften undRegelwerke verwiesen. Fr die Abschtzung der zu erwartenden Schallimmissionen von Straen-, Schienen-und Schiffsverkehr werden im Anhang A Diagramme angegeben.In DIN 18005-1 Bbl 1 si
19、nd als Zielvorstellungen fr die stdtebauliche Planung schalltechnische Orien-tierungswerte angegeben.Fr die kartenmige Darstellung von Schallimmissionen gilt DIN 18005-2 und fr SchallimmissionsplneDIN 45682.DIN 18005-1:2002-0742 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte
20、Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sindnachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungendieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie
21、durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind. Beiundatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschlielichnderungen).DIN 1320:1997-06, Akustik Begriffe.DIN 4109, Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise.DIN 4109, Berichtigung 1, Berichtigung
22、en zu DIN 4109/11.89, DIN 4109 Bbl 1/11.89 und DIN 4109 Bbl 2/11.89.E DIN 4109, Beiblatt 1, Schallschutz im Hochbau Ausfhrungsbeispiele und Rechenverfahren.E DIN 4109, Beiblatt 1/A1, Schallschutz im Hochbau Ausfhrungsbeispiele und Rechenverfahren; nderungA1.DIN 4109, Beiblatt 2, Schallschutz im Hoch
23、bau Hinweise fr Planung und Ausfhrung; Vorschlge fr einenerhhten Schallschutz; Empfehlungen fr den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich.DIN 4109/A1, Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise; nderung A1.DIN 18005-1 Bbl 1, Schallschutz im Stdtebau Schalltechnische Orientierungs
24、werte fr die stdtebaulichePlanung.DIN 18005-2:1991-09, Schallschutz im Stdtebau Teil 2: Lrmkarten Kartenmige Darstellung vonSchallimmissionen.DIN 45645-1, Ermittlung von Beurteilungsregeln aus Messungen Teil 1: Geruschimmission in derNachbarschaft.DIN 45682, Schallimmissionsplne.E DIN 45684-1, Akust
25、ik Ermittlung von Fluggeruschimmissionen an Landepltzen Teil 1: Berechnungs-verfahren.E DIN 45684-2, Akustik Ermittlung von Fluggeruschimmissionen an Landepltzen Teil 2: Messverfahren.DIN 45684, Ermittlung von Fluggeruschimmissionen an Landepltzen (in Vorbereitung).DIN 45691, Geruschkontingentierung
26、 (in Vorbereitung).DIN ISO 9613-2, Akustik Dmpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: AllgemeinesBerechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996).Akustik 04, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Rangier- und Umschlagbahnhfen (InformationAkustik 04“ der Deutschen Bundesbahn). Bund
27、esbahn-Zentralamt Mnchen. Ausgabe 1990.1)BauNVO, 4. Verordnung ber die bauliche Nutzung der Grundstcke (Baunutzungsverordnung BauNVO). Inder Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I, 1990, Nr. 3, S.132141, zuletzt gendertdurch Art. 3 Investitionserleichterungs- und WohnbaulandG v. 22.
28、 4. 1993, Nr. 16 (BGBl. I, 1993 S. 466488)BGBl. III/FNA 213-1-2.2)BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schdlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerusche,Erschtterungen und hnliche Vorgnge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG), vom 15. Mrz 1974in der Fassung von 14. Mai 1990.2)Fluglrmges
29、etz, Gesetz zum Schutz gegen Fluglrm, vom 30. Mrz 1971, BGBI. I, 1971, Nr. 28, S. 282287,zuletzt gendert durch BBauGndG vom 8. Dezember 1986.2)Fluglrmleitlinie, Leitlinie zur Beurteilung von Fluglrm. Unterausschuss Lrmbekmpfung“ des Lnder-ausschusses fr Immissionsschutz, Stand 14. Mai 1997.3)_1)Zu b
30、eziehen durch: Drucksachenzentrale BO Karlsruhe, Stuttgarter Strae 61 a, 76137 Karlsruhe.2)Zu beziehen durch: Deutsches Informationszentrum fr Technische Regeln (DITR) im DIN Deutsches Institut frNormung e.V., 10771 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin).3)Zu beziehen durch Immissio
31、nschutzbehrden der Lnder.DIN 18005-1:2002-075Landeplatz-Fluglrmleitlinie, Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglrmimmissionen in derUmgebung von Landepltzen durch die Immissionsschutzbehrden der Lnder (Landeplatz-Fluglrmleitlinie).Lnderausschuss fr Immissionsschutz, Stand 14. Mai 1997.3)
32、Parkplatzlrmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkpltzen, Autohfen und Omnibus-bahnhfen sowie von Parkhusern und Tiefgaragen, 4. Auflage. Schriftenreihe des Bayerischen Landes-amtes fr Umweltschutz.4)RLS-90, Richtlinien fr den Lrmschutz an Straen, Ausgabe 1990; Der Bundesminister fr Verk
33、ehr.5)Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen; (Information Akustik 03);Ausgabe 1990; Deutsche Bundesbahn; Bundesbahn-Zentralamt Mnchen.1)Sportanlagenlrmschutzverordnung, Achtzehnte Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (Sportanlagenlrms
34、chutzverordnung 18. BImSchV), vom 18. Juli 1991, BGBl. I, 1991,Nr. 45, S. 15881596.2)TA Lrm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TechnischeAnleitung zum Schutz gegen Lrm TA Lrm) vom 26. August 1998, GMBl. 1998, Nr. 26, S. 503515).2)VDI 3745-1, Beurteilung von
35、Schiegeruschimmissionen.Verkehrslrmschutzverordnung, Sechzehnte Verordnung zur Durchfhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslrmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I,1990, Nr. 27, S. 10361052.2)3 BegriffeIn dieser Norm sind alle Pegel A-bewertet und werden in dB angegeb
36、en.ANMERKUNG Die Einheit Dezibel (dB) wird hufig mit dem Zusatz A in Klammern versehen dB(A), um zu betonen,dass es sich um einen Pegel mit der Frequenzbewertung A handelt.Fr die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.3.1SchallimmissionEinwirken von Schall (auf ein Gebiet oder einen Pun
37、kt des bestrahlten Gebietes) DIN 1320:1997-063.2Beurteilungspegel LrGre zur Kennzeichnung der Strke der Schallimmission whrend der Beurteilungszeit TrunterBercksichtigung von Zuschlgen oder Abschlgen fr bestimmte Gerusche, Zeiten oder Situationen. Wennkeine Zu- oder Abschlge zu bercksichtigen sind,
38、ist der quivalente Dauerschallpegel der Beurteilungs-pegel DIN 1320:1997-06 (siehe auch DIN 45645-1, RLS-90 und Schall 03)ANMERKUNG Der Beurteilungspegel ist der mit den Orientierungswerten nach Beiblatt 1 oder mitImmissionsrichtwerten oder Immissionsgrenzwerten zu vergleichende Pegel. Beurteilungsz
39、eiten sind hier fr den Tag dieZeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und fr die Nacht die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Fr nach der TA Lrm zubeurteilende Anlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen ist in der Nacht die volle Stunde (z. B. 01.00 Uhr bis 02.00 Uhr)mit dem hchsten Beurteilungspegel magebend,
40、zu dem die Anlage relevant beitrgt._1)Zu beziehen durch: Drucksachenzentrale BO Karlsruhe, Stuttgarter Strae 61 a, 76137 Karlsruhe.2)Zu beziehen durch: Deutsches Informationszentrum fr Technische Regeln (DITR) im DIN Deutsches Institut frNormung e.V., 10771 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6,
41、10787 Berlin).3)Zu beziehen durch Immissionschutzbehrden der Lnder.4)Zu beziehen durch: Bayerisches Landesamt fr Umweltschutz, Brgermeister-Ulrich-Strae 160, 86179 Augsburg.5)Zu beziehen durch: Geschftsstelle der Forschungsgesellschaft fr Straen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV),Konrad-Adenauer-Str. 13
42、, 50996 Kln.DIN 18005-1:2002-0763.3Schallemissiondas Abstrahlen von Schall DIN 1320:1997-06ANMERKUNG In dieser Norm betrifft das die in Abschnitt 7 genannten Schallquellen.3.4Schallleistungspegel LWzehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhltnisses der Schallleistung zur Bezugsschallleistung P0= 1
43、pWDIN 1320:1997-06LW= 10 lg (P/1012W) dB (1)ANMERKUNG Da die Strke der Schallimmission nach dieser Norm nur durch zeitliche Mittelwerte (Beurteilungspegel)gekennzeichnet wird, ist fr die Berechnung der Schallimmission auch immer von der ber die Beurteilungszeitgemittelten Schallleistung auszugehen.3
44、.5Pegel der lngenbezogenen Schallleistung LWlogarithmisches Ma fr die von einer Linienschallquelle oder Teilen davon je Lngeneinheit abgestrahlteSchallleistung PLW= 10 lg (P/1012Wm1) dB (2)ANMERKUNG Obwohl nicht der Pegel, sondern die Schallleistung auf die Lnge bezogen wird, ist auch dieBenennung l
45、ngenbezogener Schallleistungspegel“ gebruchlich.3.6Emissionspegel Lm,EPegel, der fr Verkehrswege anstelle des Pegels der lngenbezogenen Schallleistung verwendet wird (sieheRLS-90 und Schall 03)ANMERKUNG Der Emissionspegel ist etwa 19 dB niedriger als LW.3.7Pegel der flchenbezogenen Schallleistung LW
46、logarithmisches Ma fr die von einer flchenhaften Schallquelle (oder Teilen davon) je Flcheneinheitabgestrahlte Schallleistung P:LW= 10 lg (P/1012Wm2) dB (3)ANMERKUNG Obwohl nicht der Pegel, sondern die Schallleistung auf die Flche bezogen wird, ist auch dieBezeichnung flchenbezogener Schallleistungs
47、pegel“ gebruchlich.4 Schallausbreitung4.1 Ungehinderte Schallausbreitung4.1.1 PunktschallquellenFr die Schallausbreitungsrechnung kann jede Schallquelle, deren grte Ausdehnung weniger als die Hlftedes Abstands ihres Mittelpunkts von dem betrachteten Immissionsort betrgt, durch eine Punktschallquelle
48、 inihrem Mittelpunkt ersetzt werden (siehe auch DIN ISO 9613-2). Dabei ist vorausgesetzt, dass nichtverschiedene Teile der Quelle (z. B. Verkehrsweg, Parkplatz) unterschiedlich stark gegen den Immissionsortabgeschirmt sind.Der von einer Punktschallquelle erzeugte Schallpegel nimmt bei ungehinderter Schallausbreitung mitzunehmendem Abstand insbesondere dadurch ab, dass sich die abgestrahlte Schallleistung auf immergrere Kugelflchen verteilt. Hinzu kommen Zusatzdmpfungen durch Absorption in
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