1、DEUTSCHE NORM Februar 2003SportpltzeTeil 1: Freianlagen fr Spiele und Leichtathletik, Planung und Mae18035-1ICS 97.220.10Sports grounds Part 1: Outdoor play and athletics areas,planning and dimensionsTerrain des sports Partie 1: Aires de jeux et dathltisme,planification et dimensionsErsatz frDIN 180
2、35-1:2001-04InhaltSeiteVorwort.21 Anwendungsbereich32 Normative Verweisungen 33 Begriffe44 Planungsgrundstze54.1 Allgemeine Anforderungen .54.2 Standort 64.3 Zusammenfassung von Anlageteilen und Mehrfachnutzung 84.4 Gliederung des Sportplatzes.84.5 Ausbauanforderungen.85 Anlagen fr den Wettkampfspor
3、t125.1 Mae und Nutzungsmglichkeiten .125.2 Zusammenfassungen von Leichtathletikanlagen und Spielfeldern 135.3 Orientierung zur Himmelsrichtung .135.4 Ausbau und Ausstattung.136 Anlagen fr regeloffene Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitten .156.1 Gestaltungs- und Nutzungshinweise .156.2 Anlagentyp
4、en .156.3 Ausbau und Ausstattung.16Anhang A (normativ) Mae von Spielfeldern17Anhang B (informativ) Raumprogramme.21Literaturhinweise 23Fortsetzung Seite 2 bis 23Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielflt
5、igung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 18035-1:2003-02nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet. Preisgr. 11 Vertr.-Nr. 0011Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinDIN 18035-1:2003-022SeiteTabellenTabelle 1 Anzahl der Toiletten-, Handwas
6、ch- und Urinalbecken fr Zuschauer 11Tabelle 2 Markierungen von Spielfeldern 14Tabelle A.1 Grospielfeldera17Tabelle A.2 Kleinspielfeldera, b. 19Tabelle B.1 Beispielhafte Raumprogramme von Umkleide- und Betriebsgebuden fr Vereins- undSchulnutzung (Vorrang Vereinsnutzung) 21Tabelle B.2 Beispielhafte Ra
7、umprogramme von Umkleide- und Betriebsgebuden fr Vereins- undSchulnutzung (Vorrang Schulnutzung) . 22VorwortDiese Norm wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau), Arbeitsausschuss 01.15.00 Sportpltze;Planung, Mae ausgearbeitet.Die Reihe DIN 18035 Sportpltze besteht aus:g190 Teil 1: Freianlagen fr Sp
8、iele und Leichtathletik, Planung und Maeg190 Teil 2: Bewsserung von Rasen- und Tennenflcheng190 Teil 3: Entwsserungg190 Teil 4: Rasenflcheng190 Teil 5: Tennenflcheng190 Teil 6: Kunststoffflcheng190 Teil 7: Kunststoffrasenflchen (z. Z. Entwurf)g190 Teil 8: LeichtathletikanlagennderungenGegenber DIN 1
9、8035-1:2001-04 wurden folgende nderungen vorgenommen:a) Anpassung von 4.5.5 an die Muster-Versammlungsstttenverordnung;b) Angabe des hindernisfreien Raumes in 3.3, 4.5.2 und Tabelle A.1;c) Redaktionelle nderungen.Frhere AusgabenDIN 18035-1:2001-04DIN 18035-1:2003-0231 AnwendungsbereichDiese Norm leg
10、t Planungsgrundstze und Mae fr Sportpltze nach 3.1 fest.Sie gilt nicht fr Anlagen, z. B. fr den Schwimmsport (Bder), den Rad-, Reit- und Golfsport.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.Diese normativen Verweisunge
11、n sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sindnachstehend aufgefhrt. Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungen oder berarbeitungendieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch nderung oder berarbeitung eingearbeitet sind.Bei undatierten Verweisungen
12、gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschlielichnderungen).DIN 13169, Erste Hilfe Material Verbandkasten E.DIN 18024-1, Barrierefreies Bauen Teil 1: Straen, Pltze, Wege, ffentliche Verkehrs- und Grn-anlagen sowie Spielpltze, Planungsgrundlagen.DIN 18024-2, Barrierefreies Ba
13、uen Teil 2: ffentlich zugngige Gebude und Arbeitssttten, Planungs-grundlagen.DIN 18035-2, Sportpltze Teil 2: Bewsserung von Rasen- und Tennenflchen.DIN 18035-3, Sportpltze Teil 3: Entwsserung.DIN 18035-4, Sportpltze Teil 4: Rasenflchen.DIN 18035-5, Sportpltze Teil 5: Tennenflchen.DIN 18035-6, Sportp
14、ltze Teil 6: Kunststoffflchen.E DIN 18035-7, Sportpltze Teil 7: Kunststoffrasenflchen.DIN 33943, Rollsportgerte Skateeinrichtungen Begriffe, sicherheitstechnische Anforderungen,Prfung.DIN EN 12193, Licht und Beleuchtung Sportstttenbeleuchtung; Deutsche Fassung EN 12193:1999.Baugesetzbuch (BauGB) vom
15、 27. August 1997. In: BGBl. I, 1997, Nr. 61, S. 2141-2211, zuletzt gendertdurch BGBl. I, 1998, Nr. 5, S. 137Gesetz zum Schutz vor schdlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Gerusche, Erscht-terungen und hnliche Vorgnge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 14. Mai 1990. In:BGBl.
16、 I, 1990, Nr. 23, S. 881-901, zuletzt gendert durch BBodSchG vom 17. Mrz 1998Gesetz ber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 12. Mrz1987. In: BGBl. I, 1987, Nr. 21, S. 889-905, zuletzt gendert durch BNAtSchGndG 2f vom 30. April 1998Landesbauordnungen (LBO) der Lnd
17、erVersammlungsstttenverordnung (VStttV) der LnderGesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 12. November 1996. In:BGBl. I, Nr. 58, S. 1695-1711, gendert durch BNAtSchGndG 2 vom 30. April 1998DIN 18035-1:2003-024Sportplatzbau und -erhaltung1)Planungsgrundlagen fr den Bau v
18、on Beach-Sportanlagen2)IAAF Technical Rules In: IAAF Handbook 1998-1999, Division IV3)Internationale Wettkampfbestimmungen (IWB)4)Wettkampfbestimmungen der FIFA5)3 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe.3.1SportplatzFreianlage, die sowohl dem organisierten Wettkampfsport
19、nach den national und international vereinbartenRegeln der Sportfachverbnde als auch den nicht wettkampforientierten, regeloffenen Sport-, Bewegungs-und Freizeitaktivitten dientein Sportplatz besteht in der Regel aus der nutzbaren Spiel- und Sportflche mit ihren regelgerechtenGrospielfeldern, Kleins
20、pielfeldern und Leichtathletikanlagen sowie aus Flchen und Anlagen frregeloffene Bewegungs- und bungsformen, aus Zusammenfassungen dieser regelgerechten undregeloffenen Flchen und Anlagen und aus den erforderlichen Ergnzungsflchen3.2nutzbare Spiel- und Sportflcheumfasst alle durch ihre Bauweise und
21、Ausstattung fr den Wettkampfsport und fr die regeloffenen Sport-,Bewegungs- und Freizeitaktivitten geeigneten Flchen und Anlagen. Bei den regelgerechten Anlagen sindauch die nach den Wettkampfbestimmungen und Spielregeln aus Sicherheitsgrnden erforderlichenRandstreifen (Sicherheitszonen) Teil der nu
22、tzbaren Spiel- und Sportflche3.3hindernisfreier Raumzustzlicher Bereich, der von Aufbauten, z. B. Barrieren, Ballfangzune, Beleuchtungsmaste, freizuhaltenist. Dies gilt nicht fr Sportgerte3.4Ergnzungsflcheinnerhalb eines Grundstckes nicht unmittelbar sportlich nutzbare Flche, welche jedoch fr die Fu
23、nktiondes Sportplatzes ergnzend erforderlich ist. Sie setzt sich zusammen aus Verkehrsflchen (Wege, Pltze,Parkpltze), Flchen fr Zuschaueranlagen, Gebudeflchen, Wirtschaftsflchen, den sportlich nichtnutzbaren Vegetationsflchen, Flchen fr Immissionsschutz sowie Flchen fr nicht sportbezogeneFreizeitakt
24、ivitten (Grillpltze, Sitzgruppen, Freizeitspiele)1) Zu beziehen durch: Deutschen Fuball-Bund (DFB), Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt.2) Zu beziehen durch: Bundesinstitut fr Sportwissenschaften (BISp), Graurheindorfer Strae 198, 53117 Bonn.3) Zu beziehen durch: International Athletic Amateur Fe
25、deration (IAAF), 17, Rue Princesse Florestine, MC * 98007Monaco.4) Zu beziehen durch: Deutscher Leichtathletikverband (DLV), Alsfelder Strae 27, 64289 Darmstadt.5) Zu beziehen durch: FIFA, Fdration Internationale de Football Association, Hitzigweg 1, 8030 Zrich.DIN 18035-1:2003-0254 Planungsgrundstz
26、e4.1 Allgemeine Anforderungen4.1.1 Bedarf an SportpltzenDer Bedarf an Sportpltzen richtet sich in Anzahl und Gre sowie Art und Ausstattung nach denBedrfnissen der einzelnen Nutzergruppen wie Schulen, Sportvereine, vereinsungebundene Sporttreibende Bevlkerung oder besondere Gruppen (z. B. Behinderte,
27、 ltere Menschen), auch unter demAspekt der Gesundheitsvorsorge. Hierfr ist eine gleichmige und ausreichende Versorgung dieserNutzergruppen mit Sportpltzen sicherzustellen.4.1.2 Stdtebauliche PlanungsgrundstzeSport, Freizeit und Erholung dienen den sozialen und kulturellen Bedrfnissen der Bevlkerung.
28、 Sie sindsomit Bestandteil des Katalogs der ffentlichen Belange, die im Baugesetzbuch als Planungsgrundstzezusammengestellt sind, und unterliegen dem dort postulierten Abwgungsgebot, d. h., im bauleit-planerischen Verfahren sind ffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abzuwgen
29、.Ein Sportplatz ist im Regelfall Teil der Grnflchen oder der Flchen und Einrichtungen fr denGemeinbedarf im Sinne des Baugesetzbuchs; er ist im Flchennutzungsplan darzustellen und imBebauungsplan festzusetzen. Sportpltze an Schulen, die auch dem allgemeinen Sportbetrieb dienen, sindin diesen Plnen a
30、ls Gemeinbedarfsflche Sportplatz entsprechend zu deklarieren.Die rumliche Zuordnung von Sportpltzen im Gemeindegebiet und das Flchen- und Raumprogramm frden einzelnen Standort sind in einem Fachplan (Sportstttenentwicklungsplan, Sportstttenleitplan)festzulegen. Die Aussagen dieses Planes sollten in
31、dem Flchennutzungsplan oder in Bebauungsplnenfestgesetzt werden. Sportpltze mit zentraler Bedeutung fr mehrere Gemeinden sind bei der regionalenRaumordnungsplanung zu bercksichtigen.Die im Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch geltenden Bestimmungen des Bundesnaturschutz-gesetzes BNatSchG, die Eingriff
32、sregelung betreffend, das Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchGund die im Zusammenhang mit ihm geltenden Verordnungen, das Wasserhaushaltsgesetz WHG sowiedas Gesetz ber die Umweltvertrglichkeitsprfung sind bei der Planung des Sportplatzes anzuwenden.Sportpltze bedrfen als Vorhaben im Sinne des Bauge
33、setzbuchs der bauaufsichtlichen Genehmigung. Sieunterliegen daher den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen LBO. Anbauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung wie Sportsttten knnen nach Landesrecht besondereAnforderungen gestellt werden.Sportpltze haben je nach Gre, Funktion un
34、d Ausstattung verschieden groe Einzugsbereiche (sieheauch 4.1.3). Sportpltze im Wohnbereich dienen in erster Linie einer berschaubaren Einwohnergruppeund sind Bestandteil des Wohnumfelds dieser Gruppe. Die funktionale und gestalterische Einbindung inden Freiraum dieses Wohnumfeldes unterliegt hohen
35、Anforderungen. Bei Sportpltzen mit zentralerBedeutung ist wegen des Immissionsschutzes (Freizeit- und Verkehrslrm) eine ausreichendeAbschirmung gegen Wohngebiete notwendig. Die funktionale Einbindung in grere Grnsysteme undlandschaftliche Zusammenhnge sowie die funktionale Verknpfung mit anderen Ein
36、richtungen des Sportsund des Bildungswesens haben hier besonderes Gewicht.4.1.3 Versorgungskriterien und ProgrammfestlegungBei der Entwicklung des Versorgungssystems mit Sportpltzen im Planungsgebiet sind die Verflechtung mitanderen Anlagen, die gute Erreichbarkeit und die gleichmig gute Bercksichti
37、gung allerBevlkerungsgruppen vorrangige Kriterien.Die Funktion alsg190 Sportplatz im Wohnbereichg190 Sportplatz mit zentraler Bedeutung innerhalb eines Stadtteiles oder OrtesDIN 18035-1:2003-026g190 Sportplatz mit zentraler Bedeutung innerhalb einer Regionbestimmt Gre, Ausstattung und Angebotsvielfa
38、lt.Im Rahmen der Sportsttten-Entwicklungsplanung sind alle vorhandenen und zu erwartendenNutzeraktivitten festzustellen und in einem Programm festzuhalten. Die erforderlichen Einzelanlagen frden Wettkampfsport und fr regeloffene Sport- und Freizeitaktivitten sollten nach den Abschnitten 5 und 6in ei
39、nem differenzierten Flchenprogramm dargestellt werden.Dabei sind zu bercksichtigeng190 die unterschiedlichen Organisationsformen fr den Spiel-, bungs- und Wettkampfbetrieb von Schule,Verein, vereinsungebundener Sport treibender Bevlkerung und besonderer Gruppen;g190 die Mglichkeiten der Zusammenfass
40、ung mehrerer Einzelanlagen;g190 die Mglichkeiten der Mehrfachnutzung einer Einzelanlage fr verschiedene Sport- undFreizeitaktivitten;g190 die Notwendigkeit einer Kontrolle bestimmter Bereiche (z. B. Zuschaueranlagen, Anlagenteile mitempfindlichen Bodenbelgen);g190 die Belastbarkeit der Spielfelder u
41、nd Leichtathletikanlagen bei unterschiedlichen Bodenbelgen;g190 die Nutzungszeit in Abhngigkeit von der Ausstattung (z. B. Trainingsbeleuchtungsanlage);g190 die Mehrfachnutzung der Flchen fr den ruhenden Verkehr;g190 der Aufwand fr die Erhaltung der Anlagen und die sich daraus ergebenden Folgekosten
42、;g190 flchensparendes Bauen (z. B. Beschrnkung der Verkehrsflchen auf das unbedingt notwendigeMa);g190 bersichtlichkeit der Erschlieungswege und der Einzelanlagen zur Vermeidung von Angstrumenund Verbesserung der Wege- und Erschlieungsbeleuchtung;g190 Belange behinderter Menschen.4.2 Standort4.2.1 Z
43、uordnungEin Sportplatz ist so anzuordnen, dass er von allen Nutzergruppen in zumutbarer Zeit zu erreichen ist. DerSportplatz im Wohnbereich sollte zu Fu erreichbar sein. Sportpltze an Schulstandorten mssen soangeordnet, bemessen und ausgestattet sein, dass sie auch fr auerschulische Nutzer geeignet
44、sind.4.2.2 Verkehrsanschluss (uere Erschlieung)Ein Sportplatz sollte je nach Art und Einzugsbereich zu Fu und mit dem Fahrrad zu erreichen sein sowiegnstig an den Fahrverkehr, besonders an ffentliche Verkehrsmittel, angeschlossen sein. Die Anbindungder Fu- und Radwege an Grnzge ist anzustreben.Fr An
45、lagen mit zentraler bzw. berrtlicher Bedeutung und entsprechenden Zuschaueranlagen ist eineberrtlich gute Verkehrserschlieung vorrangig durch den ffentlichen Personennahverkehr (PNV)sicherzustellen.DIN 18035-1:2003-0274.2.3 UmweltbelangeSportpltze sind als Freirume immissionsgefhrdet, andererseits g
46、ehen von ihnen Emissionen aus.Bereits bei der Bauleitplanung (siehe 4.1.2) sind diese Bedingungen zu bercksichtigen und entsprechendeManahmen gegebenenfalls in Bebauungsplnen durch entsprechende Festsetzungen abzusichern.Sportpltze wirken sich als Freiflchen auf das Gelnde- und Stadtklima aus. Grere
47、 Sportanlagen mitzentraler Bedeutung sind in dieser Hinsicht besonders wichtig, aber auch besonders empfindlichgegenber Witterungseinflssen wie Wind und Nebel, insbesondere dann, wenn sie in freierlandschaftlicher Lage geplant werden.Sportpltze unterliegen der Genehmigungspflicht der Landesbauordnun
48、gen. Die verwendeten Bauproduktemssen bei der Herstellung, beim Einbau, bei der Benutzung und der Beseitigung insbesondere denallgemeinen Anforderungen an Leben und Gesundheit und an die Sicherung der natrlichenLebensgrundlagen gengen. Darber hinaus drfen von den verwendeten Baustoffen keineumweltschdlichen Beeintrchtigungen des Grundwassers, des Bodens und der Luft ausgehen. Fr zubeseitigende Bauprodukte gilt der Grundsatz der Vorrangigkeit der Verwertbarkeit.4.2.4 GelndeverhltnisseBodenarten, Wasservorkommen, Relief sowie lokalklimatisc
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