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DIN 18040-1-2010 Construction of accessible buildings - Design principles - Part 1 Publicly accessible buildings《可进入建筑物的构造 设计原理 第1部分 公共可进入建筑物》.pdf

1、Oktober 2010DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINNormenausschuss Medizin (NAMed) im DINPreisgruppe 14DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 11.180.01

2、; 91.010.99!$jZ#“1715500www.din.deDDIN 18040-1Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: ffentlich zugngliche GebudeConstruction of accessible buildings Design principles Part 1: Publicly accessible buildingsConstruction de btiments accessibles Principes de planification Partie 1: Btiments publ

3、ics accessiblesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN EN 81-70:2005-09Ersatz frDIN 18024-2:1996-11www.beuth.deGesamtumfang 30 SeitenaB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich .4 2

4、 Normative Verweisungen4 3 Begriffe .5 4 Infrastruktur6 4.1 Allgemeines6 4.2 uere Erschlieung auf dem Grundstck 8 4.2.1 Gehwege, Verkehrsflchen.8 4.2.2 PKW-Stellpltze9 4.2.3 Zugangs- und Eingangsbereiche.9 4.3 Innere Erschlieung des Gebudes.9 4.3.1 Allgemeines9 4.3.2 Flure und sonstige Verkehrsflche

5、n10 4.3.3 Tren .10 4.3.4 Bodenbelge 14 4.3.5 Aufzugsanlagen .14 4.3.6 Treppen.14 4.3.7 Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige .16 4.3.8 Rampen.16 4.3.9 Rollstuhlabstellpltze18 4.4 Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten.19 4.4.1 Allgemeines19 4.4.2 Visuell .19 4.4.3 Auditiv.20 4.4.4 Taktil20 4.5 Bedienel

6、emente, Kommunikationsanlagen sowie Ausstattungselemente .21 4.5.1 Allgemeines21 4.5.2 Bedienelemente .21 4.5.3 Kommunikationsanlagen 22 4.5.4 Ausstattungselemente 22 4.6 Service-Schalter, Kassen und Kontrollen .23 4.7 Alarmierung und Evakuierung .23 5 Rume .24 5.1 Allgemeines24 5.2 Rume fr Veransta

7、ltungen24 5.2.1 Feste Bestuhlung.24 5.2.2 Informations- und Kommunikationshilfen 25 5.3 Sanitrrume25 5.3.1 Allgemeines25 5.3.2 Bewegungsflchen 26 5.3.3 Toiletten27 5.3.4 Waschpltze .27 5.3.5 Duschpltze28 5.3.6 Liegen .29 5.3.7 Notrufanlagen.29 5.4 Umkleidebereiche 29 5.5 Schwimm- und Therapiebecken

8、sowie andere Beckenanlagen .29 Literaturhinweise 30 2 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10 Vorwort Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Ziel dieser Norm ist die Barrierefrei

9、heit baulicher Anlagen, damit sie fr Menschen mit Behinderungen in der allgemein blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundstzlich ohne fremde Hilfe zugnglich und nutzbar sind (nach 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz 1). Die Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen bau

10、liche Anlagen barrierefrei sind. Sie bercksichtigt dabei insbesondere die Bedrfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hrbehinderung (Gehrlose, Ertaubte und Schwerhrige) oder motorischen Einschrnkungen sowie von Personen, die Mobilittshilfen und Rollsthle benutzen. Auch fr andere Personeng

11、ruppen, wie z. B. gro- oder kleinwchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschrnkungen, ltere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepck, fhren einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungs-erleichterung. Auf die Einbeziehung Betroffener und die Umsetzung ihrer Erfahrungen in

12、 bauliche Anforderungen wurde besonders Wert gelegt. Dieser Teil der Norm DIN 18040 ersetzt DIN 18024-2. Fr die Verkehrs- und Auenanlagen soll eine neue Norm erarbeitet werden. Bis zu deren Verffentlichung gilt DIN 18024-1:1998-01, Barrierefreies Bauen Teil 1: Straen, Pltze, Wege, ffentliche Verkehr

13、s- und Grnanlagen sowie Spielpltze; Planungsgrundlagen“ weiter. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Ge

14、genber DIN 18024-2:1996-11 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Inhalte vorgenannter Norm grundlegend berarbeitet und umstrukturiert; b) sensorische Anforderungen neu aufgenommen; c) Schutzziele aufgenommen; d) Arbeitssttten aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Frhere Ausgaben DIN 18024-2: 197

15、6-04, 1996-11 3 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Norm gilt fr die barrierefreie Planung, Ausfhrung und Ausstattung von ffentlich zugnglichen Gebuden und deren Auenanlagen, die der Erschlieung und gebudebezoge

16、nen Nutzung dienen. Zu den ffentlich zugnglichen Gebuden gehren insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitsttten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebude, Verkaufs- und Gaststtten, Stellpltze, Garagen und Toilettenanlagen (vg

17、l. 50 Abs. 2 MBO). Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des Gebudes und der zugehrigen Auenanlagen, die fr die Nutzung durch die ffentlichkeit vorgesehen sind. Die Norm gilt fr Neubauten. Sie sollte sinngem fr die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die mit den A

18、nforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele knnen auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfllt werden. ANMERKUNG In der Regel nennen die einzelnen Abschnitte zunchst jeweils zu erreichende Schutzziele als Voraussetzung fr die Barrierefreiheit. Danach wird aufgezeigt, wie das Schu

19、tzziel erreicht werden kann, gegebenenfalls differenziert nach den unterschiedlichen Bedrfnissen verschiedener Personengruppen. Alle Mae sind Fertigmae. Abweichungen in der Ausfhrung knnen nur toleriert werden, soweit die in der Norm bezweckte Funktion erreicht wird. Bei Bauvorhaben fr spezielle Nut

20、zergruppen knnen zustzliche oder andere Anforderungen notwendig sein. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausga

21、be des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 18041:2004-05, Hrsamkeit in kleinen bis mittelgroen Rumen DIN 18650-1, Schlsser und Baubeschlge Automatische Trsysteme Teil 1: Produktanforderungen und Prfverfahren DIN 18650-2, Schlsser und Baubeschlge Automatische Trsysteme

22、Teil 2: Sicherheit an automatischen Trsystemen DIN 32976, Blindenschrift Anforderungen und Mae DIN EN 81-70:2005-09, Sicherheitsregeln fr die Konstruktion und den Einbau von Aufzgen Besondere Anwendungen fr Personen- und Lastenaufzge Teil 70: Zugnglichkeit von Aufzgen fr Personen einschlielich Perso

23、nen mit Behinderungen; Deutsche Fassung EN 81-70:2003 + A1:2004 DIN EN 1154, Schlsser und Baubeschlge Trschliemittel mit kontrolliertem Schlieablauf Anforderungen und Prfverfahren DIN EN 12217, Tren Bedienungskrfte Anforderungen und Klassifizierung 4 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9Nor

24、mCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10 BGR 1811), BG-Regel Fubden in Arbeitsrumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr GUV-I 85272), GUV-Informationen Bodenbelge fr nassbelastete Barfubereiche MBO3), Musterbauordnung von 2008-10 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Beg

25、riffe. 3.1 Bedienelement berwiegend mit der Hand zu bettigende Griffe, Drcker, Schalter, Tastaturen, Knpfe, Geldeinwrfe, Kartenschlitze u. . 3.2 Bewegungsflche erforderliche Flche zur Nutzung eines Gebudes und einer baulichen Anlage, unter Bercksichtigung der rumlichen Erfordernisse z. B. von Rollst

26、hlen, Gehhilfen, Rollatoren 3.3 Blindheit vollstndiger Ausfall des Sehvermgens oder eine so minimale Lichtwahrnehmung, dass sich der Betroffene primr taktil und akustisch orientieren und informieren muss und sich in der Regel mit Hilfe des Blindenstocks oder Blindenfhrhundes bewegt 3.4 Hrbehinderung

27、 Ausfall des Hrvermgens oder erheblich eingeschrnktes Hrvermgen 3.5 Leuchtdichtekontrast im Weiteren als Kontrast bezeichnet, ein relativer Leuchtdichteunterschied benachbarter Flchen; die Kontrastwahrnehmung kann durch Farbgebung untersttzt werden DIN 32975:2009-12, 3.3 3.6 motorische Einschrnkung

28、Einschrnkung des Bewegungsvermgens insbesondere der Arme, Beine und Hnde; kann die Nutzung von Mobilittshilfen oder Rollsthlen erfordern 3.7 Orientierungshilfe Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschrnkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt untersttzt 1) Hera

29、usgegeben durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV unter www.arbeitssicherheit.de, zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Str. 449, 50839 Kln. 2) Zu beziehen bei: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV unter www.arbeitssicherheit.de 3) Zu beziehen bei: Beuth Verlag

30、GmbH, 10772 Berlin oder unter www.is-argebau.de 5 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10 3.8 Sehbehinderung erhebliche Einschrnkung des Sehvermgens, wobei sich der Betroffene noch in hohem Mae visuell orientieren und informieren kann 3.9 sensorische

31、Einschrnkung z. B. Einschrnkung des Hrsinnes oder des Sehsinnes 3.10 Zwei-Sinne-Prinzip gleichzeitige Vermittlung von Informationen fr zwei Sinne BEISPIEL Neben der visuellen Wahrnehmung (Sehen) wird auch die taktile (Fhlen, Tasten z. B. mit Hnden, Fen) oder auditive (Hren) Wahrnehmung genutzt. 4 In

32、frastruktur 4.1 Allgemeines Unter Infrastruktur versteht die Norm die Bereiche eines Gebudes, die einschlielich ihrer Bauteile und technischen Einrichtungen seiner Erschlieung von der ffentlichen Verkehrsflche aus bis zum Ort der zweckgemen Nutzung im Gebude dienen (Zugangsbereich, Eingangsbereich,

33、Aufzge, Flure, Treppen usw.). Wesentliche Elemente der Infrastruktur sind die Verkehrs- und Bewegungsflchen. Sie mssen fr die Personen, die je nach Situation den grten Flchenbedarf haben, in der Regel Nutzer von Rollsthlen oder Gehhilfen, so bemessen sein, dass die Infrastruktur des Gebudes barriere

34、frei erreichbar und nutzbar ist. Die Bewegungsflche muss ausreichend gro fr die geradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie fr den Richtungswechsel sein. Ausreichend gro ist eine Flche von 180 cm Breite und 180 cm Lnge fr die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer; 150 cm Breite und 150 cm Lnge fr

35、die Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen; 150 cm Breite und 150 cm Lnge fr Richtungswechsel und Rangiervorgnge; Ausreichend gro ist eine Flche von 120 cm Breite und geringer Lnge, wenn eine Richtungsnderung und Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist, z. B. fr Flurabsch

36、nitte und Rampenabschnitte; 90 cm Breite und geringer Lnge, z. B. fr Trffnungen (siehe Tabelle 1) und Durchgnge (siehe 4.6). Die Bewegungsflchen werden beispielhaft in Bild 1 und Bild 2 dargestellt. Sie sind fr die Bemessung von Verkehrsflchen zugrunde zu legen, soweit nicht in nachfolgenden Abschni

37、tten andere Mae genannt werden oder nutzungsbedingt erforderlich sind (z. B. fr Sportrollsthle). 6 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10 Mae in Zentimeter Mae in Zentimeter Bild 1 Platzbedarf und Bewegungsflchen ohne Richtungsnderung Bild 2 Platzbed

38、arf und Bewegungsflchen mit Richtungsnderung und Begegnung Die erforderlichen Bewegungsflchen drfen in ihrer Funktion durch hineinragende Bauteile oder Ausstattungselemente, z. B. Telefonzellen, Vitrinen usw. nicht eingeschrnkt werden. Bauteile oder einzelne Ausstattungselemente, die in begehbare Fl

39、chen ragen, wie z. B. ein Treppenlauf in einer Eingangshalle, mssen auch fr blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein, siehe Bild 3. Zur Erkennbarkeit von einzelnen Ausstattungselementen siehe 4.5.4. 7 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10 DIN 18040-1:2010-10

40、Legende 1 abzusichernder Bereich 2 Gehbereich Bild 3 Abzusichernder Bereich von Bauteilen am Beispiel Treppen Zur Verkehrssicherheit auch fr growchsige Menschen darf die nutzbare Hhe ber Verkehrsflchen 220 cm nicht unterschreiten, ausgenommen sind Tren (siehe Tabelle 1), Durchgnge und lichte Treppen

41、-durchgangshhen. 4.2 uere Erschlieung auf dem Grundstck 4.2.1 Gehwege, Verkehrsflchen Gehwege mssen ausreichend breit fr die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein. Ausreichend ist eine Breite von mindestens 150 cm und nach hchstens 15 m Lnge eine Flche von mindes

42、tens 180 cm 180 cm zur Begegnung von Personen mit Rollsthlen oder Gehhilfen, siehe Bild 2. Fr Gehwege bis 6 m ohne Richtungsnderung ist auch die Wegbreite von 120 cm mglich, soweit am Anfang und am Ende eine Wendemglichkeit gegeben ist. Zur gefahrlosen Nutzung mssen Gehwege und Verkehrsflchen eine f

43、este und ebene Oberflche aufweisen, die z. B. auch Rollstuhl- und Rollatornutzer leicht und erschtterungsarm befahren knnen. Ist aus topografischen Grnden oder zur Abfhrung von Oberflchenwasser ein Geflle erforderlich, drfen sie keine grere Querneigung als 2,5 % haben. Die Lngsneigung darf grundstzl

44、ich 3 % nicht berschreiten. Sie darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abstnden von hchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Lngsgeflle von hchstens 3 % angeordnet werden. Gehwegbegrenzungen sind so zu gestalten, dass sie mit dem Blindenstock leicht und sicher wahrgenommen werden knnen (z. B. mit Rasenkantensteinen von mindestens 3 cm Hhe oder mit Bordsteinen von mindestens 3 cm Hhe, die eine deutliche Kante aufweisen). 8 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCEB7EE8ED9NormCD - Stand 2010-10

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