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本文(DIN 18920-2014 Vegetation technology in landscaping - Protection of trees plantations and vegetation areas during construction work《风景设计中的植被技术 施工过程中树木、人造林和植被区域的保护》.pdf)为本站会员(fuellot230)主动上传,麦多课文库仅提供信息存储空间,仅对用户上传内容的表现方式做保护处理,对上载内容本身不做任何修改或编辑。 若此文所含内容侵犯了您的版权或隐私,请立即通知麦多课文库(发送邮件至master@mydoc123.com或直接QQ联系客服),我们立即给予删除!

DIN 18920-2014 Vegetation technology in landscaping - Protection of trees plantations and vegetation areas during construction work《风景设计中的植被技术 施工过程中树木、人造林和植被区域的保护》.pdf

1、Juli 2014DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 6DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 65.020.40; 91.200!%1O“2149444www.din.deDDIN 18920

2、Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bumen, Pflanzenbestnden und Vegetationsflchen beiBaumanahmenVegetation technology in landscaping Protection of trees, plantations and vegetation areas during construction workTechnologie de vgtation dans larchitecture de paysage Protection des arbres,

3、des plantes et des zones de vgtation pendant les travaux deconstructionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 18920:2002-08www.beuth.deGesamtumfang 8 SeitenDIN 18920:2014-07 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich .4 2 Normative Verweisungen 4 3 Schadensursac

4、hen 4 4 Schutzmanahmen 5 4.1 Allgemeines 5 4.2 Schutz vor chemischen Verunreinigungen .5 4.3 Schutz vor Hitze .5 4.4 Schutz vor Vernssung und berstauung 5 4.5 Schutz von Vegetationsflchen 5 4.6 Schutz von Bumen gegen mechanische Schden .5 4.7 Schutz von Bumen bei Freistellung .6 4.8 Schutz des Wurze

5、lbereiches bei Bodenauftrag .6 4.9 Schutz des Wurzelbereiches gegen Bodenabtrag .6 4.10 Schutz des Wurzelbereiches beim Aushub von Grben oder Baugruben 6 4.10.1 Allgemeines 6 4.10.2 Wurzelvorhang .7 4.11 Schutz des Wurzelbereiches von Bumen bei Grndungen 7 4.12 Schutz des Wurzelbereiches von Bumen b

6、ei befristeter Belastung 7 4.13 Schutz von Bumen bei befristeter Grundwasserabsenkung 7 5 Prfungen .8 5.1 Voruntersuchungen .8 5.2 Eignungsprfungen .8 5.3 Kontrollprfungen .8 DIN 18920:2014-07 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA Landschaftsbau“ im Normenausschuss Bauwesen

7、 (NABau) erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 18920:2002-08 wurden folgende

8、 nderungen vorgenommen: a) redaktionelle berarbeitung; b) berarbeitung von 4.3; c) berarbeitung von 4.10.1; d) berarbeitung 4.11; e) berarbeitung 4.12; f) berarbeitung 4.13; g) Streichung 4.14. Frhere Ausgaben DIN 18920: 1973-10, 1990-09, 2002-08 DIN 18920:2014-07 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gi

9、lt fr die Planung und Durchfhrung von Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, gendert oder beseitigt wird. Sie dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbumen und Pflanzenbestnden (Vegetationsflchen), z. B. aus Bumen, Struchern, Grsern, Krutern, da der kolog

10、ische, klimatische, sthetische, schtzende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird. ANMERKUNG 1 Weitere Hinweise und Richtlinien fr Schutzmanahmen fr Bume und Strucher sowie grafische Darstellungen siehe RAS-LP 4“. Sie en

11、thalten auch Schutzmanahmen fr sonstige Vegetationsflchen und Tiere. ANMERKUNG 2 Zu Baumpflegearbeiten siehe ZTV-Baumpflege“. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei da

12、tierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 18915, Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten RAS-LP 4, Richtlinien fr die Anlage von Straen Teil: Lan

13、dschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bumen, Vegetationsbestnden und Tieren bei Baumanahmen1)ZTV-Baumpflege, Zustzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fr Baumpflege2)3 Schadensursachen Bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten besteht die Gefahr, dass Pflanzen und ihre Lebensbereiche be

14、eintrchtigt oder geschdigt werden, insbesondere durch Bodenverdichtung durch Begehen, Befahren, Abstellen von Gerten und Fahrzeugen, Baustellen-einrichtungen, Lagern von Baustoffen und Abfllen, Baugrundverdichtung und -verfestigung, z. B. als technische Manahme im Verkehrswegebau, Bodenversiegelung,

15、 Erdarbeiten (Bodenabtrag, -transport, und -auftrag), Baugruben und Grben, chemische Verunreinigung, Erosion, mechanische Beschdigung oder Zerstrung im Wurzel- und/oder im oberirdischen Bereich, Freistellen von Bumen, 1) Zu beziehen durch: Forschungsgesellschaft fr Straen- und Verkehrswesen e. V. (F

16、GSV), 50973 Kln. 2) Zu beziehen durch: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. FLL, Friedensplatz 4, 53111 Bonn. DIN 18920:2014-07 5 Grundwasserabsenkung, Vernssung, berstauung, Hitze. Das Ausma der Schden (z. B. Absterben von Pflanzen, Beeintrchtigung der Verkehrssicherhe

17、it von Bumen) kann je nach Art der Pflanzen und des Standortes unterschiedlich sein und ist oft erst nach Jahren erkennbar. 4 Schutzmanahmen 4.1 Allgemeines Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmanahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen Bumen und Pflanzenbestnden sowie nach

18、Art, Umfang und Dauer der Bau- und Instandhaltungsarbeiten. Im Rahmen von Voruntersuchungen ist festzulegen, welche Leistungen fr Schutzmanahmen erforderlich sind. 4.2 Schutz vor chemischen Verunreinigungen Vegetationsflchen drfen nicht durch pflanzen- oder bodenschdigende Stoffe, z. B. Lsemittel, M

19、ineralle, Suren, Laugen, Farben, Zement oder andere Bindemittel, verunreinigt werden. 4.3 Schutz vor Hitze Besteht die Gefahr, dass Pflanzenbestandteile durch Gerte oder andere Hitzequellen auf Temperaturen ber 40 C erhitzt werden, sind diese zu schtzen, z. B. durch Vergrerung des Abstandes oder gee

20、ignete Arbeitsverfahren. 4.4 Schutz vor Vernssung und berstauung Wurzelbereiche von Bumen und Vegetationsflchen drfen durch baubedingte Wasserableitungen nicht vernsst oder berstaut werden. 4.5 Schutz von Vegetationsflchen Zur Verhinderung von Schden sind Vegetationsflchen mit einem etwa 2,00 m hohe

21、n, ortsfesten Zaun zu umgeben, seitlicher Zaunabstand mindestens 1,50 m. 4.6 Schutz von Bumen gegen mechanische Schden Zum Schutz gegen mechanische Schden (z. B. Quetschungen und Aufreien der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschdigung der Krone) durch Gerte, Fahrzeuge und sonstige Bauvorgnge, si

22、nd Bume im Baubereich durch einen Zaun nach 4.5 zu schtzen. Er muss den gesamten Wurzelbereich umschlieen, sofern der Schutz nicht durch andere Manahmen sichergestellt ist. Als Wurzelbereich gilt die Bodenflche unter der Krone von Bumen (Kronentraufe) zuzglich 1,50 m, bei Sulenform zuzglich 5,00 m n

23、ach allen Seiten. Kann aus Platzgrnden nicht der gesamte Wurzelbereich geschtzt werden, muss der zu schtzende Bereich mglichst gro sein und insbesondere die offene Bodenflche umfassen. DIN 18920:2014-07 6 Ist dies in Ausnahmefllen nicht mglich, ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten,

24、 mindestens 2,00 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschdigung der Bume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanlufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschdigung durch Gerte und Fahrzeuge zu schtzen, gegebenenfalls sind gefhrdete ste hochzubind

25、en. Die Bindestellen sind ebenfalls abzupolstern. In diesen Ausnahmefllen ist der Wurzelbereich nach 4.8 bis 4.12 zu schtzen. 4.7 Schutz von Bumen bei Freistellung Freigestellte Bume sind, wenn es die Pflanzenart erfordert, gegen Rindenbrand durch Sonneneinstrahlung am Stamm und an den Hauptsten zu

26、schtzen. Bei empfindlichen Arten sollte die Freistellung mglichst ber mehrere Jahre verteilt erfolgen. 4.8 Schutz des Wurzelbereiches bei Bodenauftrag Im Wurzelbereich drfen keine Bden oder andere Stoffe aufgetragen werden. Ist dies in Ausnahmefllen nicht zu vermeiden, mssen bei der Auftragsdicke un

27、d dem Einbauverfahren die artspezifische Vertrglichkeit, das Alter, die Vitalitt und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Boden-verhltnisse sowie die Art der aufzutragenden Stoffe bercksichtigt werden. Vor dem Auftrag sind von der Oberflche des Wurzelbereiches Vegetation, Laub und sons

28、tige organische Stoffe unter Schonung des Wurzelwerkes in Handarbeit oder durch Absaugen zu entfernen, um das Entstehen wurzelschdigender Abbauprodukte oder Sauerstoffmangel zu vermeiden. Im Wurzelbereich drfen nur grobkrnige, luft- und wasserdurchlssige Stoffe aufgetragen werden. Soll zustzlich ein

29、e Vegetationstragschicht aufgetragen werden, sind zunchst grobkrnige, luft- und wasserdurchlssige Stoffe in einer Mindestdicke von 20 cm aufzutragen. Die Vegetationstragschicht ist mit Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 oder einem vergleichbarem Substrat herzustellen. Die Vegetationstrags

30、chicht darf nicht nher als 1,00 m an die Wurzelanlufe herangefhrt werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden. 4.9 Schutz des Wurzelbereiches gegen Bodenabtrag Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden. 4.10 Schutz des Wurzelbereiches beim Aushub von Grben oder Baug

31、ruben 4.10.1 Allgemeines Grben, Mulden und Baugruben drfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im begrndeten Ausnahmefall nicht zu vermeiden, muss die Herstellung unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. Der Mindestabstand von Grben, Mulden und Baugr

32、uben zum Wurzelanlauf muss das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 m Hhe, bei Bumen unter 20 cm Stammdurchmesser jedoch mindestens 2,50 m betragen. Beim Verlegen von Leitungen muss der Wurzelbereich mglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Grben sind Verletzungen von Wurzeln zu vermeiden und geg

33、ebenenfalls zu behandeln. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu gltten. Wurzeln mit einem Durchmesser 2 cm drfen nicht durchtrennt werden. Schnittstellen mit einem Durchmesser 2 cm sind mit wachstumsfrdernden Stoffen zu behandeln. Die freigelegten Wurzeln sind gegen Austr

34、ocknung und Frosteinwirkung zu schtzen. DIN 18920:2014-07 7 Stoffe zum Verfllen des Wurzelbereiches mssen eine dauerhafte Durchlftung zur Regeneration der beschdigten Wurzeln sicherstellen. Geeignet sind z. B. GW, GI nach DIN 18196. Entsprechend dem Wurzelverlust knnen Schnittmanahmen in der Krone e

35、rforderlich werden. 4.10.2 Wurzelvorhang Bei Baugruben oder anderen Abgrabungen mit Wurzelverlust ist ein Wurzelvorhang zu erstellen. Der Mindestabstand zum Wurzelanlauf muss das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 m Hhe, bei Bumen unter 20 cm Stammdurchmesser jedoch mindestens 2,50 m betragen. Er h

36、at keine statische Funktion fr den Baum und die Baugrube. Die Herstellung muss unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. Die Herstellung sollte mindestens eine Vegetationsperiode vor Baubeginn erfolgen. Die Breite des Wurzelvorhangs muss mindestens 25 cm betragen, di

37、e Tiefe den durchwurzelten Bereich umfassen, jedoch hchstens bis zur Sohle der Baugrube reichen. An der Grabenseite zur spteren Baugrube ist eine standfeste, verrottbare, luftdurchlssige Schalung, z. B. aus Pfhlen, Maschendraht und Gewebe, zu errichten. Bis zum Baubeginn und whrend der Bauzeit ist d

38、er Wurzelvorhang stndig feucht zu halten. 4.11 Schutz des Wurzelbereiches von Bumen bei Grndungen Im Wurzelbereich drfen Grndungen nicht vorgenommen werden. Ist dies im begrndeten Ausnahmefall nicht zu vermeiden, sind Punktfundamente zu errichten. Der Mindestabstand zum Wurzelanlauf muss das Vierfac

39、he des Stammumfanges in 1,00 m Hhe, bei Bumen unter 20 cm Stammdurchmesser jedoch mindestens 2,50 m betragen. Sie mssen so angeordnet werden, dass Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion erhalten bleiben. Hierzu sind bereits in der Planungsphase Voruntersuchungen, z. B. Suchschachtungen, durchzufh

40、ren, um die Standorte fr die Punktfundamente festlegen zu knnen. Die auf Punktfundamenten aufliegenden Bauteile drfen das Wurzelwerk nicht beeintrchtigen. 4.12 Schutz des Wurzelbereiches von Bumen bei befristeter Belastung Der Wurzelbereich darf durch Belastungen, z. B. Befahrung, Lagerung, Baustell

41、eneinrichtungen, nicht geschdigt werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereiches in begrndeten Ausnahme-fllen nicht zu vermeiden, muss die Flche mglichst klein gehalten und geschtzt werden. In Abhngigkeit von der zu erwartenden Belastung ist der Schutz so zu whlen, dass Luftaustausch

42、 im Boden, Wasserversorgung, Lastverteilung und Schutz vor schdlichen Verunreinigungen sichergestellt sind. Ein mglicher Aufbau von unten nach oben zum Schutz des Wurzelbereiches ist: vlieskaschiertes Geogitter oder Drnverbundstoffe, ungebundene Tragschicht, Mindestschichtdicke 20 cm, Gesteinskrnung

43、sgemisch, z. B. 0/32 mm, 0/45 mm, 2/45 mm, 8/45 mm, Auflage aus Baggermatrazen, Stahlplatten, gebundene Tragschichten, Bohlen oder hnlichem. Nach Wegfall des Bedarfs ist der Schutzaufbau umgehend zu entfernen. Danach ist der Boden unter Schonung der Wurzeln zu lockern, gegebenenfalls mit zustzlicher

44、 Tiefenbelftung. 4.13 Schutz von Bumen bei befristeter Grundwasserabsenkung Im Einflussbereich von Wasserhaltungen, z. B. Grundwasserabsenkungen, sind Bume im gesamten Wurzelbereich bedarfsgerecht zu wssern, gegebenenfalls durch Tiefenbewsserung. Zustzlich knnen ausgleichende Manahmen, z. B. Verduns

45、tungsschutz, erforderlich werden. DIN 18920:2014-07 8 5 Prfungen 5.1 Voruntersuchungen Die Voruntersuchungen umfassen die Beurteilung und Bewertung der Baumanahme, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit von Alternativlsungen, ihrer Auswirkung auf Bume und Pflanzenbestnde (Vitalitt, Statik, kolo

46、gie, Wurzelbereich) und dienen der Festlegung der zu vereinbarenden Leistungen hinsichtlich Baustelleneinrichtung und Bauablauf, Einzel- und Begleitmanahmen. 5.2 Eignungsprfungen Die Eignung der Schutzmanahmen ist im Zweifelsfall nachzuweisen. 5.3 Kontrollprfungen Leistungen der Schutzmanahmen sind im Regelfall visuell in reprsentativem Umfang auf bereinstimmung mit den Festlegungen nach Abschnitt 4 zu prfen.

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