1、Februar 2008DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bergbau (FABERG) im DINPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 73.020!$J+E“1390834www.din.deDDIN 21913-3Bergmnn
2、isches Risswerk Tiefbau Teil 3: Abschluss von GrubenbauenMine plans Part 3: Closure of underground workingsPlans de mines Exploitation souterraine Partie 3: Clture des travaux souterrainsAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinTeilweiser Ersatz frDIN 21913-2:1989-05www.beuth.de
3、Gesamtumfang 10 SeitenDeep mining DIN 21913-3:2008-02 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen 4 3 Begriffe . 4 4 Allgemeine Regeln. 4 5 Dmme 5 6 Verschlsse 6 7 Schachtabschlsse . 7 Literaturhinweise 9 Stichwortverzeichnis 10 Tabellen Tabelle 1 Dmme. 5 Tabelle 2 Beso
4、ndere Funktionen von Dmmen. 6 Tabelle 3 Verschlsse von Grubenbauen 7 Tabelle 4 Bauweise von Verschlssen 7 DIN 21913-3:2008-02 3 Vorwort Diese Norm wurde als Teil der Normenreihe Bergmnnisches Risswerk“ vom Arbeitsausschuss Mark-scheidewesen des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet. Nach der
5、 Verordnung ber markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberflche (Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Ttigkeiten und Einrichtungen nach 2 Bundesberggesetz hierzu zhlen u. a. das Aufsuchen un
6、d Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen sowie die damit verbundene Wiedernutzbarmachung der Oberflche die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide- und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln wird vermutet, soweit die Normen Bergmnnisches Risswerk“ beachtet wer
7、den. DIN 21913 Bergmnnisches Risswerk Tiefbau besteht aus: Teil 1: Grubenbaue Teil 1 Bbl 1: Grubenbaue Erluternde Angaben Teil 2: Abbau, Versatz und Einlagerung Teil 3: Abschluss von Grubenbauen Teil 4: Gefahren- und Schutzbereiche Teil 5: Sonderdarstellungen im Steinkohlenbergbau Teil 6: Verwahrung
8、 bergmnnisch hergestellter Hohlrume Teil 11: Geometrische Gren im Grubengebude Teil 13: Speicherung und Endlagerung in Grubenbauen Ein weiterer Normteil ber das Schachtbild ist in Vorbereitung. nderungen Gegenber DIN 21913-2:1989-05 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Festlegungen zu Abschlsse
9、n von Grubenbauen und Schchten bernommen; b) Definitionen fr Damm und Verschluss neu aufgenommen; c) Systematik der Dammzeichen gendert (mastblich/unmastblich); d) mastbliche Darstellung des Dammkrpers neu aufgenommen. Frhere Ausgaben DIN BERG 1900 bis 1940: 1936-03, 1939-12 DIN 21900: 1951-08 DIN 2
10、1913-2: 1989-05 DIN 21913-3:2008-02 4 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr die Herstellung und Ausgestaltung des Bergmnnischen Risswerkes und anderer risslicher Unterlagen. Die Norm enthlt die Zeichen, Begriffe und Kurzformen, die fr die Darstellung von dauerhaften Abschlssen (Dmme oder Verschlsse
11、) von Grubenbauen zu verwenden sind. Nicht dauerhafte Abschlsse (Absperrungen) sind nicht Gegenstand dieser Norm. Die Darstellung von Streckenbegleitdmmen ist in DIN 21913-2 geregelt. ANMERKUNG Zum Bergmnnischen Risswerk nach DIN 21902 gehren auch behrdlich vorgeschriebene sowie betriebliche Risse,
12、Karten, Plne, die im Zusammenhang mit der Verwahrung bergmnnisch hergestellter Hohlrume nach DIN 21913-6 hergestellt werden. Fr nicht bergmnnisch hergestellte Hohlrume kann diese Norm entsprechend angewandt werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dies
13、es Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 21800, Zeichen Schlgel und Eisen“ DIN 21904, Bergmnnisches Risswerk Schriften DIN
14、 21905, Bergmnnisches Risswerk Zeichnerische Grundlagen DIN 21908, Bergmnnisches Risswerk Farben DIN 21913-2, Bergmnnisches Risswerk Tiefbau Teil 2: Abbau, Versatz und Einlagerung DIN 21913-6:2004-07, Bergmnnisches Risswerk Tiefbau Teil 6: Verwahrung bergmnnisch herge-stellter Hohlrume 3 Begriffe Fr
15、 die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Damm Bauwerk zum dauerhaften Abschluss eines Grubenbaus (mit Ausnahme von Schchten, Blindschchten und Rolllchern), das eine Dichtungsfunktion z. B. hinsichtlich Brandschutz, Schutz gegen Wasser, Strahlenschutz, Explosionsschutz hat 3
16、.2 Verschluss Bauwerk zum dauerhaften Abschluss eines Grubenbaus, das den Zugang zu Grubenbauen verhindert 4 Allgemeine Regeln Die Farben sind nach DIN 21908 zu whlen. Alle Zeichen und Beschriftungen sind, soweit nichts anderes angegeben, in der Farbe Schwarz (Farbzeichen N : 0 : 7,5 nach DIN 21908)
17、 auszufhren. Fr Linienarten gilt DIN 21905. Die Art und Gre der Schriften ist nach DIN 21904 auszufhren. Soweit in dieser Norm Linienbreiten, Schrift- und Zeichengren angegeben sind, gelten sie fr Darstellungen in Mastben 1 : 5 000. Bei anderen Mastben sind sie erforderlichenfalls anzupassen. Bei Da
18、tumsangaben sind die Jahreszahlen vollstndig (vierstellig) anzugeben. DIN 21913-3:2008-02 5 5 Dmme Dmme zum Abschluss von Grubenbauen sind nach Tabelle 1 darzustellen. Der abgeschlossene Teil des Grubenbaues ist mit einem liegenden Kreuz zu kennzeichnen. Ist die Lnge eines Dammes unbekannt oder nich
19、t darstellbar, so ist ein Zeichen fr die unmastbliche Darstellung nach Tabelle 1 zu verwenden. Mit diesem Zeichen ist die zugngliche Seite des Dammes lagerichtig darzustellen. Tabelle 1 Dmme Darstellung unbunt/bunt Benennung Zeichen Linienbreite Damm mastblich dargestellt aLnge eingemessen St 4 Lnge
20、 nach Angabe St 4 Damm unmastblich dargestellt Lnge eingemessen St 4 Lnge nach Angabe St 4 aDie Begrenzung des Dammkrpers ist mastblich darzustellen. Jeder Damm ist zu bezeichnen. Die besondere Funktion eines Dammes ist in der unbunten Darstellung durch Kurzzeichen und in der bunten Darstellung durc
21、h Flchenfrbung des Dammes nach Tabelle 2 kenntlich zu machen. Die Bezeichnung des Dammes kann entsprechend der Flchenfrbung des Dammes ausgefhrt werden, siehe Beispiel 1. Sollen ffnungen in einem Damm dargestellt werden, so sind die Zeichen nach DIN 21913-6:2004-07, Tabelle 2, sinngem anzuwenden. DI
22、N 21913-3:2008-02 6 Tabelle 2 Besondere Funktionen von Dmmen Darstellung unbunt bunt Benennung Kurzzeichen Zeichen FarbzeichenT : S : D nach DIN 21908 Farbname Wasserdamm W 17 : 6 : 3 Ultramarinblau Branddamm B 7 : 7 : 2 Zinnober Strahlenschutzdamm Ra 2 : 6 : 1 Gelb Wird ein Damm geffnet, so ist das
23、 Dammzeichen zu durchkreuzen und die Bezeichnung durchzustreichen (siehe Beispiel 2). In der bunten Darstellung sind die Kreuze und die Streichung in der Farbe Karmin (Farbzeichen 9 : 7 : 3) auszufhren. BEISPIEL 1 Mastblich dargestellter Wasserdamm, Lnge eingemessen; bunte Darstellung BEISPIEL 2 Gef
24、fneter mastblich dargestellter Branddamm, Lnge eingemessen; unbunte Darstellung 6 Verschlsse Verschlsse von Grubenbauen wie z. B. Mauern, Verschlge oder Haufwerk sind nach Tabelle 3 darzustellen. Der abgeschlossene Teil des Grubenbaues ist mit einem liegenden Kreuz zu kennzeichnen. DIN 21913-3:2008-
25、02 7 Tabelle 3 Verschlsse von Grubenbauen Darstellung unbunt/bunt Benennung Zeichen Linienbreite eingemessen St 4 nach Angabe aufgetragen St 4 Die Bauweise von Verschlssen zu Tage gehender shliger oder geneigter Grubenbaue, bei Bedarf auch anderer Grubenbaue, ist nach Tabelle 4 darzustellen. Tabelle
26、 4 Bauweise von Verschlssen Darstellung unbunt/bunt Benennung Zeichen Mauer/Betonwand festes Gitter Tr aa Auf die Kennzeichnung des abgeschlossenen Teils des Grubenbaus wird verzichtet. 7 Schachtabschlsse Abgeworfene Schchte sind mit dem Kurzzeichen abgew“ darzustellen. Darunter sind Monat und Jahr
27、des Abwerfens beizuschreiben. Verfllte Schchte sind mit dem Kurzzeichen verf“ darzustellen. Darunter ist der Zeitraum der Verfllung (Monat/Jahr) beizuschreiben (siehe Beispiel 1). Wird ein Schacht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Abwerfen verfllt, knnen die Angaben ber das Abwerfen e
28、ntfallen. BEISPIEL 1 Eine besondere Funktion eines Schachtabschlusses ist entsprechend den Regelungen in Abschnitt 5 kenntlich zu machen. DIN 21913-3:2008-02 8 Fr die Darstellung der Verfllung in einem Schnittriss sind die Zeichen fr Versatz nach DIN 21913-2 zu verwenden. Weitere Festlegungen zu sch
29、nittrisslichen Darstellungen von Schachtabschlssen siehe DIN 21913-6. In kleinmastblicher Darstellung ist fr abgeworfene Schchte das auf dem Kopf stehende Zeichen Schlgel und Eisen“ nach DIN 21800 zu verwenden, siehe Beispiel 2. BEISPIEL 2 Die vorstehenden Regelungen gelten sinngem auch fr Blindschc
30、hte und Rolllcher. DIN 21913-3:2008-02 9 Literaturhinweise DIN 21901, Bergmnnisches Risswerk Aufbau und bersicht der Normen Allgemeine Grundstze DIN 21901 Bbl 1, Bergmnnisches Risswerk Aufbau und bersicht der Normen Inhaltsbersicht DIN 21902, Bergmnnisches Risswerk Gliederung des Bergmnnischen Rissw
31、erkes DIN 21913-3:2008-02 10 Stichwortverzeichnis Die hinter den Stichwrtern stehenden Angaben sind Hinweise auf die Abschnitte. A Absperrung 1 B Betonwand 6 Blindschacht, abgeworfen 7 verfllt 7 Branddamm 5 D Damm, 3.1; 5 Bezeichnung 5 geffnet 5 Lnge 5 Verzeichnis 5 Dammkrper, Begrenzung 5 G Gitter,
32、 fest 6 H Haufwerk 6 M Mauer 6 R Rollloch, abgeworfen 7 verfllt 7 S Schacht, 7 abgeworfen 7 verfllt 7 Schachtabschluss 7 Strahlenschutzdamm 5 Streckenbegleitdamm 1 T Tr 6 V Verschlag 6 Verschluss, 3.2; 6 Bauweise 6 W Wasserdamm 5 Verzeichnis der Kurzformen abgew Schacht abgeworfen B Branddamm Ra Strahlenschutzdamm verf Schacht verfllt W Wasserdamm
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