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本文(DIN 22434-10-2005 Underground lighting in hardcoal mining - Lighting-technological planning bases - Part 10 Workshops and special premises《无烟煤开采的井下照明 照明技术设计原则 第10部分 车间和特殊房屋》.pdf)为本站会员(orderah291)主动上传,麦多课文库仅提供信息存储空间,仅对用户上传内容的表现方式做保护处理,对上载内容本身不做任何修改或编辑。 若此文所含内容侵犯了您的版权或隐私,请立即通知麦多课文库(发送邮件至master@mydoc123.com或直接QQ联系客服),我们立即给予删除!

DIN 22434-10-2005 Underground lighting in hardcoal mining - Lighting-technological planning bases - Part 10 Workshops and special premises《无烟煤开采的井下照明 照明技术设计原则 第10部分 车间和特殊房屋》.pdf

1、Februar 2005DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bergbau (FABERG) im DINNormenausschuss Lichttechnik (FNL) im DINPreisgruppe 6DIN Deutsches Institut f r Normung e.V. Jede Art der Vervielf ltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut f r Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 73.

2、100.20/7 9584149www.din.deXDIN 22434-10Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage Lichttechnische Planungsgrundlagen Teil 10: Werkst tten und Sonderr umeUnderground lighting in hardcoal mining Lightingtechnological planning bases Part 10: Workshops and special premisesAlleinverkauf der Normen durc

3、h Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz f rDIN 2243410:199311www.beuth.deGesamtumfang 6 SeitenDIN 22434-10:2005-022VorwortDiese Norm wurde als Teil der Normen-Reihe Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage Lichttechnische Planungsgrundlagen vom Arbeitsausschuss Beleuchtung des NormenausschussesB

4、ergbau (FABERG) erarbeitet.DIN 22434 Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage Lichttechnische Planungsgrundlagenbesteht aus:Gbe Teil 1: Allgemeine AnforderungenGbe Teil 2: Strebbetriebe mit SchildausbauGbe Teil 3: bergangsbereiche Streb/StreckeGbe Teil 4: GurtfrdererGbe Teil 5: Materialumschlagp

5、ltzeGbe Teil 6: Bereich StreckenvortriebGbe Teil 7: FllrterGbe Teil 8: BaustellenGbe Teil 9: Bereiche mit GleisbetriebGbe Teil 10: Werksttten und SonderrumenderungenGegenber DIN 22434-10:1993-11 wurden folgende nderungen vorgenommen:a) Werte fr die installierte Leistung der Beleuchtungskrper erhht;b

6、) Norm redaktionell berarbeitet und dem Stand der Technik angepasst.Frhere AusgabenDIN 22434-10: 1993-11DIN 22434-10:2005-0231 AnwendungsbereichDiese Norm legt in Verbindung mit DIN 22434-1 die ergonomischen und lichttechnischen Grundlagen frdie Planung von Beleuchtungsanlagen fr Werksttten und Sond

7、errume im Steinkohlenbergbau unterTage fest.2 Normative VerweisungenDie folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datiertenVerweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzteAusgabe des in Bezug genommenen Do

8、kuments (einschlielich aller nderungen).DIN EN 12464-1:2003, Licht und Beleuchtung Beleuchtung von Arbeitssttten Teil 1: Arbeitssttten inInnenrumen; Deutsche Fassung EN 12464-1:2002DIN 22433, Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage BegriffeDIN 22434-1:2001, Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unt

9、er Tage Lichttechnische Planungs-grundlagen Teil 1: Allgemeine Anforderungen3 BegriffeFr die Anwendung dieser Norm gelten die in DIN 22433 angegebenen und die folgenden Begriffe.3.1Werkstattein ortsfester und rumlich abgeschlossener Bereich in Grubenbauen, in dem handwerkliche Ttigkeitenverrichtet w

10、erden3.2Sonderraumein ortsfester und rumlich abgeschlossener Bereich in GrubenbauenAls Sonderrume gelten Schaltrume, Hauptwasserhaltungen und hnlich wichtige Betriebsanlagen.4 Anforderungen an die Beleuchtungsanlage4.1 Allgemeine AnforderungenDie mit der Arbeit in Werksttten und Sonderrumen verbunde

11、nen Sehaufgaben erfordern Beleuchtungs-anlagen, deren Gtemerkmale weitgehend vergleichbaren Anlagen ber Tage entsprechen und im Allge-meinen nicht den zustzlichen Einsatz einer Kopfleuchte voraussetzen.Von den Anforderungen an die Beleuchtung her unterscheiden sich Werksttten und Sonderrumegrundstzl

12、ich darin, dass in den Werksttten in erster Linie die Beleuchtung zur Ausfhrung der speziellenTtigkeiten dient und in den Sonderrumen zur berwachung und Steuerung der Anlagen. Bei dennachfolgend beschriebenen lichttechnischen Gtemerkmalen wird deshalb zwischen den beidenRaumarten Werksttten und Sond

13、errume unterschieden.DIN 22434-10:2005-0244.2 Beleuchtungsstrke4.2.1 WerkstttenDie Nennbeleuchtungsstrke Enfr Arbeitspltze in Werksttten muss mindestens 200 lx betragen. Werdenan Arbeitspltzen in Werksttten Ttigkeiten verrichtet, die den Ttigkeiten in Innenrumen ber Tageentsprechen, muss eine arbeit

14、splatzorientierte Allgemeinbeleuchtung mit einer Nennbeleuchtungsstrke Ennach Tabelle 1 vorgesehen werden.Tabelle 1 Richtwerte fr die Beleuchtung von WerkstttenArt der TtigkeitNenn-beleuchtungsstrkeEnin lxLichtfarbeStufe derFarbwiedergabe-eigenschaftenmin.Gteklasse derBegrenzung derDirektblendungmin

15、.GrobaMittelfeinaFeina200300500ww, nwbww, nwbww, nwb333333ain Anlehnung an DIN EN 12464-1:2003, Tabelle 5.2, Ref. Nr. 2.13.11bww: warmwei, nw: neutralweiDie Nennbeleuchtungsstrke Enbezieht sich auf die horizontale Arbeitsflche am Arbeitsplatz, imAllgemeinen 0,85 m ber dem Boden. Der arithmetische Mi

16、ttelwert der Beleuchtungsstrke an denArbeitspltzen darf, unabhngig vom Alterungszustand der Beleuchtungsanlage, den 0,8fachen Wert derNennbeleuchtungsstrke nicht unterschreiten. Dabei soll eine Gleichmigkeit der Beleuchtungsstrke vong1= Emin /E = 0,6 mglichst nicht unterschritten werden, wobei Emind

17、er Minimalwert und E der Mittelwertder horizontalen Beleuchtungsstrke im Raum sind.Bei der Auslegung der Beleuchtung sind die Lichtverluste infolge Verschmutzung, Trbung derLeuchtenabdeckungen und Alterung der Lampen whrend der gesamten Betriebszeit durch denPlanungsfaktor p = 1,67 zu bercksichtigen

18、.Anhand der installierten Leistung der Beleuchtungskrper bzw. der Lampen ist eine grobe Abschtzung derBeleuchtungsstrke mglich. Bei Verwendung von Leuchtstofflampen zeigt die nachstehende Tabelle 2ungefhr, wie viel W je m2Grundflche eines Raumes installiert sein mssen, um die jeweils erforderlicheBe

19、leuchtungsstrke zu erhalten.Tabelle 2 Installierte Leistung der BeleuchtungskrperInstallierte Leistung in W/m2Grundflche des RaumesLeuchtenaufhngehhe2,50 mLeuchtenaufhngehhe3,00 mNennbeleuchtungsstrkeEnin lxKVG aEVG bKVG aEVG b500300200362215251510382316261510aKVG bedeutet Leuchte mit konventionelle

20、m VorschaltgertbEVG bedeutet Leuchte mit elektronischem VorschaltgertDIN 22434-10:2005-0254.2.2 SonderrumeDie Nennbeleuchtungsstrke Enfr die Allgemeinbeleuchtung in Sonderrumen muss mindestens 100 lxbetragen. Dabei soll eine Gleichmigkeit der Beleuchtungsstrke von g1= Emin/ E = 0,3 nicht unter-schri

21、tten werden, wobei Eminder Minimalwert und E der Mittelwert der horizontalen Beleuchtungsstrke imRaum sind.Befinden sich in Sonderrumen feste Arbeitspltze fr spezielle Ttigkeiten, hnlich denen in Werksttten,so sind fr diese Arbeitspltze Beleuchtungsstrkewerte wie in Werksttten erforderlich (siehe 4.

22、2.1).Die Nennbeleuchtungsstrkewerte beziehen sich auf die horizontalen Arbeitsflchen der vorgesehenenTtigkeiten, im Allgemeinen 0,85 m ber dem Boden.Bei der Auslegung der Beleuchtung sind die Lichtverluste infolge Verschmutzung, Trbung der Leuchten-abdeckungen und Alterung der Lampen whrend der gesa

23、mten Betriebszeit durch den Planungsfaktorp = 1,67 zu bercksichtigen.Die Gteklasse der Begrenzung der Direktblendung der Leuchte und die Stufe der Farbwiedergabe-eigenschaften mssen mindestens die Stufe 3 haben (siehe Tabelle 1).4.3 Anforderungen an die Leuchtenanordnung4.3.1 WerkstttenDie Beleuchtu

24、ngsanlage muss so geplant und installiert werden, dass Blendung und stroboskopischerEffekt (siehe DIN 22 434-1:2001, 6.3) vermieden werden.Die erforderlichen Manahmen zur Vermeidung der Blendung der verwendeten Leuchten sind dieAbschirmung der Lampen im kritischen Ausstrahlungsbereich G67 = 45 bis 8

25、5 (siehe Bild 1) und dieseitliche Anordnung der Leuchten zum Arbeitsplatz (siehe Bild 2).Legende1 kritischer Bereich des AusstrahlungswinkelsBild 1 Blendungsbegrenzung einer LeuchteDIN 22434-10:2005-026Bild 2 Seitliche Anordnung der Leuchten zur Vermeidung von Reflexblendung4.3.2 SonderrumeZur Vermeidung strender Direktblendung drfen die Leuchten nicht so angeordnet werden, dass sie beiblichen Kontroll- und berwachungsttigkeiten im direkten Blickfeld liegen.

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