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本文(DIN 22434-9-1998 Underground lighting in hardcoal mining - Lighting-technological planning bases - Part 9 Areas of rail track operation《硬煤矿井地下照明 照明设计基本原则 第9部分 轨道运行区域》.pdf)为本站会员(rimleave225)主动上传,麦多课文库仅提供信息存储空间,仅对用户上传内容的表现方式做保护处理,对上载内容本身不做任何修改或编辑。 若此文所含内容侵犯了您的版权或隐私,请立即通知麦多课文库(发送邮件至master@mydoc123.com或直接QQ联系客服),我们立即给予删除!

DIN 22434-9-1998 Underground lighting in hardcoal mining - Lighting-technological planning bases - Part 9 Areas of rail track operation《硬煤矿井地下照明 照明设计基本原则 第9部分 轨道运行区域》.pdf

1、22434-9DEUTSCHE NORMDFEntwurf Oktober 1998 DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. .Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinRef. Nr. DIN 22434-9 : 1

2、998-10Preisgr. 05 Vertr.-Nr. 0005Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter TageLichttechnische PlanungsgrundlagenTeil 9: Bereiche mit GleisbetriebICS 73.100.20Deskriptoren: Steinkohlenbergbau, Lichttechnik, Beleuchtung, Planungsgrundlage,GleisbetriebUnderground lighting in hardcoal mining Lighting-tec

3、hnological planning bases Part 9: Areas of rail track operationNormenausschu Bergbau (FABERG) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V.Normenausschu Lichttechnik (FNL) im DINVorwortDiese Norm wurde als Teil der Normen-Reihe Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage Lichttechnische Planungs-grundl

4、agen“ vom Arbeitsausschu Beleuchtung unter Tage“ des Normenausschusses Bergbau (FABERG) erarbeitet.DIN 22434 Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage Lichttechnische Planungsgrundlagen“ besteht aus: Teil 1: Allgemeine Anforderungen Teil 2: Strebbetriebe mit Schildausbau Teil 3: bergangsbereiche

5、Streb/Strecke Teil 4: Gurtfrderer Teil 5: Materialumschlagpltze Teil 6: Bereich Streckenvortrieb Teil 7: Fllrter Teil 8: Baustellen Teil 9: Bereiche mit Gleisbetrieb Teil 10: Werksttten und SonderrumeAnhang A ist informativ1 AnwendungsbereichDiese Norm legt die ergonomischen und in Verbindung mitDIN

6、 22434-1 die lichttechnischen Grundlagen fr die Planungvon Beleuchtungsanlagen im Gleisbetrieb in den Bereichender Kipp- und Ladestellen, Wagenaufstellungen, Personen-bahnhfe, Weichen und in Gefahrenstellen fest. Zu diesenBereichen gehren auch die jeweiligen Fahrwege.Zu den Gefahrenstellen im Gleisb

7、etrieb zhlen Wettertren,Zufahrten zu Werksttten und Sonderrumen sowie Strecken-abschnitte, in denen Wagen mit Vorzieh- oder Vordrckein-richtungen bewegt werden, soweit sie nicht in DIN 22434-7behandelt sind.Materialumschlagpltze mit Gleisbetrieb sind in DIN 22434-5geregelt.Fr Werksttten und Sonderru

8、me mit Gleisbetrieb giltDIN 22434-10.Leuchten, die der Signalgebung dienen, drfen bei der licht-technischen Planung nicht bercksichtigt werden.2 Normative VerweisungenDiese Norm enthlt durch datierte oder undatierte Verwei-sungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese nor-mativen Verweisungen

9、 sind an den jeweiligen Stellen im Textzitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgefhrt.Bei datierten Verweisungen gehren sptere nderungenoder berarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieserNorm, falls sie durch nderung oder berarbeitung einge-arbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen g

10、ilt die letzteAusgabe der in Bezug genommenen Publikation.DIN 20449Weichen und Gleisverbindungen fr den Bergbau unterTage bersicht, BegriffeDIN 22433Beleuchtung im Bergbau BegriffeDIN 22434-1Beleuchtung im Steinkohlenbergbau unter Tage Licht-technische Planungsgrundlagen Teil 1: AllgemeineAnforderun

11、genFortsetzung Seite 2 und 3B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03Seite 2DIN 22434-9 : 1998-103 DefinitionenFr die Anwendung dieser Norm gelten die Begriffe nachDIN 22433 und die folgenden Definitionen der zu beleuch-tenden Bereiche.3.1 Kipp-/Ladestelle: umfat den Berei

12、ch der maschinellenEinrichtung und des Gleisbetriebs, in dem Frderwagen mitSchttgut durch ortsfeste Einrichtungen be- und entladenund fr diesen Zweck bewegt werden.3.2 Wagenaufstellung: umfat den Bereich einesGleises, auf dem rangiert und Teile eines Zuges abgestelltwerden.Er wird im allgemeinen dur

13、ch zwei Weichen oder eine Weicheund das Gleisende (Prellbock) begrenzt.3.3 Personenbahnhof: umfat den Streckenbereich, indem Personenwagen planmig bestiegen und verlassenwerden.3.4 Weiche: umfat das gesamte Bauelement Weiche“nach DIN 20449.3.5 Wettertr: umfat den Bereich des Gleisabschnittesvon 5 m

14、vor bis 5 m hinter der Tr.3.6 Zufahrt zu Werksttten und Sonderrumen: umfatden Bereich des Gleisabschnittes 5 m vor der Werkstatt oderdem Sonderraum.4 Anforderungen an die BeleuchtungDie Beleuchtung in Bereichen mit Gleisbetrieb hat die berschaubarkeit der Gleisabschnitte, der Arbeits-pltze und der z

15、ugehrigen Fahrwege zu ermglichen. das Erkennen von Gefahren zu erleichtern, insbesonderebeim Rangieren und beim Bewegen von Frder- undTransportwagen. Personen und Gegenstnde aus grerer Entfernungsichtbar zu machen. wichtige Einzelheiten erkennbar zu machen (z. B. Weichenund Wettertren).5 Beleuchtung

16、sstrke5.1 AllgemeinesBei der Auslegung der Beleuchtungsstrke sind die Licht-verluste whrend der gesamten Betriebszeit infolge Ver-schmutzung, Trbung der Leuchtenabdeckungen und Alte-rung der Lampen durch den Planungsfaktor p =2 zubercksichtigen.Befindet sich der zu beleuchtende Bereich in einer Stre

17、cke,deren Wetter nicht durch Produktenfrderung belastet werden,ist der Planungsfaktor p = 1,67 zulssig.5.2 Kipp-/LadestelleDie Nennbeleuchtungsstrke Enmu mindestens 10 lxbetragen. Die Beleuchtungsstrke darf an keinem Punkt aufder Sohle den Wert E =3lx unterschreiten.ANMERKUNG: Die lichttechnischen W

18、erte knnen mitLeuchtstofflampenleuchten mit 2mal 40 W, einemLeuchtenabstand von 10 m und einer Aufhngung inHhe von 2,8 m parallel zur Streckenachse erreichtwerden.5.3 WagenaufstellungDie Nennbeleuchtungsstrke Enmu auf der Mittellinie zwi-schen den Gleisen mindestens 10 lx betragen. Die Beleuch-tungs

19、strke darf an keinem Punkt der Bezugslinie mittig zwi-schen den Gleisen auf der Sohle den Wert von E =0,3lxunterschreitenANMERKUNG: Die lichttechnischen Werte knnen mitLeuchtstofflampenleuchten mit 2mal 40 W, einem Leuch-tenabstand von 20 m und einer Aufhngung in Hhe von2,8 m parallel zur Streckenac

20、hse erreicht werden.5.4 WeicheDie Nennbeleuchtungsstrke Enim Bereich der Stellvorrich-tung fr Weichen nach DIN 20449 vor Wagenaufstellungen,in Streckenabzweigen und in Hauptfrderstrecken mu min-destens 10 lx betragen.Werden leuchtende oder reflektierende Weichenstellungs-anzeiger verwendet, sollte i

21、n deren Bereich auf die Beleuch-tung verzichtet werden, damit die Weichenstellung erkennbarist.ANMERKUNG: Der lichttechnische Wert kann mit einerLeuchtstofflampenleuchte mit 2mal 20 W und einer Auf-hngung in Hhe von 2,8 m parallel zum Stammgleis undmittig ber diesen erreicht werden.5.5 Personenbahnh

22、ofDie Nennbeleuchtungsstrke Enmu im definierten Strecken-bereich mindestens 25 lx betragen. Die Beleuchtungsstrkedarf an keinem Punkt des vorgenannten Bereichs Mitte Fahr-weg den Wert von E =5lx unterschreiten.ANMERKUNG: Die lichttechnischen Werte knnen mitLeuchtstofflampenleuchten mit 2mal 40 W, ei

23、nem Leuch-tenabstand von 8 m und einer Aufhngung in Hhe von2,8 m parallel zur Streckenachse erreicht werden.5.6 Wettertr/Zufahrt zu Werksttten undSonderrumenDie Nennbeleuchtungsstrke Enmu im definierten Strecken-bereich mindestens 10 lx betragen. Die Beleuchtungsstrkedarf an keinem Punkt der Bezugsl

24、inie Mitte Gleis und Fahr-weg den Wert von E =5lx unterschreiten.ANMERKUNG: Die lichttechnischen Werte knnen mitLeuchtstofflampenleuchten mit 2mal 20 W erzielt werden.Es mu dazu in einer Hhe von 2,5 m eine Leuchte 2 mvor der Zufahrt bzw. 2 m vor und hinter der Wettertrmittig ber dem Gleis parallel z

25、ur Streckenachse aufge-hngt werden. Bei Wetterbauwerken ist vor und hinterjeder Wettertr eine Leuchte einzubauen.6 Anforderungen an die LeuchtenanordnungDie Leuchten sind gegen Beschdigungen zu schtzen; sollen zur Vermeidung von Blendung und Verschmutzungparallel zur Streckenachse in einer Hhe von m

26、indestens2,2 m aufgehngt werden; sind zur Verminderung von Abschattungen bei mehrerenGleisen zwischen diesen, bei einzelnen Gleisen fahrweg-seitig aufzuhngen; mssen zur Reinigung und Wartung erreichbar sein; drfen die fr den Gleisbetrieb geforderten Profilfrei-heiten und das Fahrwegprofil nicht eine

27、ngen.B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03Seite 3DIN 22434-9 : 1998-10Anhang A (informativ)LiteraturhinweiseDIN 5035-1Beleuchtung mit knstlichem Licht Begriffe und allgemeine AnforderungenDIN 5035-2Beleuchtung mit knstlichem Licht Richtwerte fr Arbeitssttten in Innenru

28、men und im FreienLeitlinien zur Ergonomie der Untertagebeleuchtung im Steinkohlenbergbau“ Bericht Nr. 15, Reihe 3, Informations- und Koordi-nationsbro der Ergonomischen Gemeinschaftsaktion, Postfach 237, L 2012 LuxemburgTechnische Anforderungen des Landesoberbergamtes Nordrhein-Westfalen an Grubenlokomotiven im Untertagebetrieb vonSteinkohlenbergwerken (Technische Anforderungen an Grubenlokomotiven TAG) Bezugsquelle: Verlag Glckauf GmbH,Postfach 18 56 20, 45206 Essen (Verlagsnummer 400 651)B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03

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