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DIN 25425-4-2012 Radioisotope laboratories - Part 4 Rules for the protection of persons《放射性同位素实验室 第4部分 人员保护规则》.pdf

1、Februar 2012DEUTSCHE NORM Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DINNormenausschuss Laborgerte und Laboreinrichtungen (FNLa) im DIN Normenausschuss Radiologie (NAR) im DINPreisgruppe 10DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des D

2、IN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 13.280; 27.120.01!$xqv“1857883www.din.deDDIN 25425-4Radionuklidlaboratorien Teil 4: Regeln fr den PersonenschutzRadioisotope laboratories Part 4: Rules for the protection of personsLaboratoires de radiolments Partie 4: Rgles pour la prote

3、ction des personnesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 25425-2:1997-10www.beuth.deGesamtumfang 15 SeitenDIN 25425-4:2012-02 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Begriffe 4 4 Schutzmanahmen . 4 4.1 Allgemeines . 4 4.2 G

4、rundstze 5 4.3 Rechtliche Grundlagen 5 4.4 Technische Schutzmanahmen 5 4.5 Organisatorische Schutzmanahmen 6 4.5.1 Dosimetrie und Kontaminationsprfung 6 4.5.2 Bercksichtigung besonderer Personengruppen . 6 4.5.3 Empfang und Lagerung radioaktiver Stoffe . 7 4.5.4 Innerbetrieblicher Transport 7 4.5.5

5、Vorbereitende Manahmen zur Schadenseingrenzung . 7 4.5.6 Strahlenschutzanweisungen . 7 4.6 Persnliche Schutzausrstung . 8 5 Anforderungen an Messgerte 8 6 Strahlenschutzdokumentation 8 Anhang A (informativ) Voraussetzungen fr Personen zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen und Zutrittsregelunge

6、n zu Strahlenschutzbereichen 9 Anhang B (informativ) Anforderungen an Strahlenschutzmessgerte 11 Anhang C (informativ) Strahlenschutzdokumentation . 12 Anhang D (normativ) Regeln fr die Erstellung einer Strahlenschutzanweisung fr den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Radionuklidlaboratorien 14 Lite

7、raturhinweise . 15 DIN 25425-4:2012-02 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-07-63 AA Radionuklidlaboratorien“ im Normenausschuss Materialprfung (NMP) im DIN e. V. erstellt. Dieses Dokument ersetzt DIN 25425-2 Betriebliche Strahlenschutzanweisungen“ vom Oktober 1997, da Doppelf

8、estlegungen mit der StrlSchV zu Streichungen gefhrt haben und die dann verbleibende Restnorm in Teil 4 mit aufgenommen wurde. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder al

9、le diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 25425 Radionuklidlaboratorien besteht aus: Teil 1: Regeln fr die Auslegung; Beiblatt 1 zu Teil 1: Ausfhrungsbeispiele; Teil 3: Regeln fr den vorbeugenden Brandschutz; Teil 4: Regeln fr den Personenschutz; Beiblatt 1 zu Teil 4: Hinweise fr die Ers

10、tellung einer Strahlenschutzanweisung fr den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Radionuklidlaboratorien; Beiblatt 2 zu Teil 4: Hinweise zur Abschirmung von Photonen- und Betastrahlung; Teil 5: Regeln zur Dekontamination von Oberflchen. nderungen Gegenber DIN 25425-2:1997-10 wurden folgende nderungen

11、 vorgenommen: a) Doppelfestlegungen zur Strahlenschutzverordnung wurden gestrichen; b) grundlegende berarbeitung der Anforderungen. Frhere Ausgaben DIN 25425-2: 1982-07, 1997-10 DIN 25425-4:2012-02 4 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument gilt fr den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Radionuklidlabora

12、torien. Sie bildet fr den Strahlenschutzverantwortlichen und den Strahlenschutzbeauftragten die Grundlage, die in Strahlenschutzbereichen beschftigten Personen mit technischen und organisatorischen Manahmen vor unntigen Strahlenexpositionen zu schtzen. Fr nuklearmedizinische Einrichtungen gilt DIN 6

13、843. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderung

14、en). DIN 6843, Strahlenschutzregeln fr den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Medizin DIN 25422, Aufbewahrung radioaktiver Stoffe Anforderungen an Aufbewahrungseinrichtungen und deren Aufstellungsrume zum Strahlen-, Brand- und Diebstahlschutz DIN 25425-4 Beiblatt 2, Radionuklidlaboratori

15、en Teil 4: Regeln fr den Personenschutz; Hinweise zur Abschirmung von Photonen- und Betastrahlung Riphyko, Richtlinie fr die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Krperdosen ( 62, 63, 63a StrlSchV; 35, 35a RV) vom 12.01.2007, (Rundschr. D BMU RS II 3-15530/1) StrlSchV, Verordnung

16、ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen in der Fassung von 20. Juli 2001 (Strahlenschutzverordnung) vom 20. Juli 2001 (BGBl. I, 2001, Nr. 38, S. 1714 - 1846), zuletzt gendert durch Artikel 1 VO vom 04. Oktober 2011 (BGBl. I, 2000) TRGS 526, Laboratorien, Bundesministerium fr Arbeit und

17、 Soziales, GMBl, 2008, Nr. 15, S. 295-314 1 BGI 668, Erste Hilfe bei erhhter Einwirkung ionisierender Strahlung, 2006, Institut fr Strahlenschutz; BGETEM1)2 EichG, Gesetz ber das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) vom 23. Mrz 1992 (BGBl. I 1992, Nr. 17, S. 712 - 718), zuletzt gendert durch Gesetz von

18、Juli 2008, BGBl I, 2008, Nr. 28, S. 1185-1187 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). 4 Schutzmanahmen 4.1 Allgemeines Die Auswahl von technischen Manahmen, organisatorischen Regeln und persnlicher Schutzausrstung richtet sich nach d

19、er Hhe der verwendeten Aktivitt, der Art der Radionuklide und den chemischen Eigenschaften markierter Verbindungen. Dem mit der zutreffenden Fachkunde ausgestatteten Strahlenschutzbeauftragten obliegt die Leitung und Beaufsichtigung aller Ttigkeiten in seinem innerbetrieblichen Entscheidungsbereich.

20、 Sind mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellt sind entsprechende Zustndigkeiten festzulegen. 1) Zu beziehen von Carl Heymanns Verlag ( ). DIN 25425-4:2012-02 5 4.2 Grundstze Wer eine Ttigkeit im Sinne der StrlSchV plant oder ausbt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von

21、Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Bercksichtigung aller Umstnde des Einzelfalls so gering wie mglich zu halten. Beruflich strahlenexponierte Personen sind je nach Hhe der zu erwartenden Strahlenexposition in die Kategorien A oder B einzustufen. Pers

22、onen der Kategorie A unterliegen der jhrlichen rztlichen berwachung durch einen nach Strahlenschutz ermchtigten Arzt. Diese Einstufung wird vom zustndigen Strahlenschutzbeauftragten oder vom fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen vorgenommen und dokumentiert. Bei dieser Einstufung sind sowohl d

23、ie uere als auch die innere Strahlenexposition zu bercksichtigen. Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sind folgende Grundregeln zu beachten: Abstand von der Strahlenquelle halten; Abschirmungen gegen die externe Strahlenexposition verwenden; Aufenthaltszeit im Strahlenfeld begrenzen; und Aktivittsm

24、enge whrend der Handhabung mglichst gering halten. Zur berwachung der Hhe der Strahlenexposition sind berwachungsmanahmen wie in 4.5.1 beschrieben einzusetzen. Kann beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen eine Strahlenexposition von mehr als 1 mSv/a durch Inkorporation, z. B. durch Einatmen, ni

25、cht ausgeschlossen werden, so sind weitere berwachungsmanahmen erforderlich, die in der Riphyko nher beschrieben sind. Hinsichtlich der Arbeitshygiene sind stets die einschlgigen Vorschriften und TRGS 526 zu beachten. Dazu gehrt auch, dass beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Essen, Trinken,

26、 Rauchen und die Benutzung von Krperpflegemitteln nicht erlaubt sind. 4.3 Rechtliche Grundlagen Grundlage fr den Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem Radionuklidlaboratorium ist die Strahlenschutzverordnung. Ergnzend sind die Auflagen von Genehmigungs-bescheiden der zustndigen Behrden zu beachte

27、n. 4.4 Technische Schutzmanahmen Die Handhabung offener radioaktiver Stoffe mit erhhter Freisetzungsmglichkeit hat grundstzlich unter geeigneten Abzgen zu erfolgen (siehe auch DIN 25425-1). Personen, die whrend ihrer Ttigkeiten einer externen Strahlenexposition von mehr als 1 mSv/a ausgesetzt sein k

28、nnen, sind durch die Wahl geeigneter Materialien vor dieser Strahlenexposition zu schtzen. Die Auswahl geeigneter Abschirmmaterialien am Arbeitsplatz richtet sich nach der Strahlenart. Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen hoher Dosisleistung ist die Verwendung von abstandsgebenden Arbeitsgerten, z.

29、B. Pinzetten, Zangen oder Ferngreifern, vorzusehen. Inkorporationsmglichkeiten sind in allen Fllen gesondert zu betrachten. Eine wirksame Abschirmung von Photonenstrahlung erfolgt durch Werkstoffe mit hoher Ordnungszahl, z. B. mehrere Zentimeter dicke Bleibauteile. DIN 25425-4:2012-02 6 Fr Abschirmu

30、ngen von Betastrahlen sind Materialien aus Elementen mit niedriger Ordnungszahl zu whlen, z. B. Kunststoffe. Dabei ist zu beachten, dass im Abschirmmaterial als Sekundrstrahlung Bremsstrahlung auftritt, die zustzlich mit Materialien aus Elementen mit hoher Ordnungszahl abzuschirmen ist. Unmittelbar

31、benachbarte Arbeitspltze sind ebenfalls in die Schutzbetrachtungen mit einzubeziehen. Fr die Ermittlung der Dicke einer Abschirmung sind die Angaben in DIN 25425-4 Beiblatt 2 zu verwenden. 4.5 Organisatorische Schutzmanahmen 4.5.1 Dosimetrie und Kontaminationsprfung Ist ein Radionuklidlaboratorium a

32、ls Kontrollbereich ausgewiesen, so sind fr die dort beschftigten Personen die Krperdosen nach StrlSchV zu ermitteln. Die externe Strahlenexposition wird durch amtliche Personendosimeter ermittelt, die, sofern nicht anders festgelegt, in Brusthhe zu tragen sind. Bei Ttigkeiten in stark inhomogenen St

33、rahlenfeldern, in denen eine Organdosis der Augenlinse grer als 45 mSv/a oder an Krperteilen (Hnde, Unterarme, usw.) grer als 150 mSv/a nicht ausgeschlossen werden kann, ist auch die Oberflchen-Personendosis Hp (0,07) durch ein weiteres Dosimeter im Bereich der Augenlinse oder an dem fr die Haut rel

34、evanten, am strksten exponierten Krperteil zu messen. Werden neben den amtlichen Dosimetern auch Fingerdosimeter getragen, so sind diese mit der Detektorflche zur Strahlenquelle hin zu tragen. Erfolgt in einem Radionuklidlaboratorium, das als Kontrollbereich ausgewiesen ist, lediglich ein Umgang mit

35、 reinen Betastrahlern, deren Zerfallsenergie unter 200 keV liegt, so kann mit Zustimmung der zustndigen Behrde auf externe Dosimetrie verzichtet werden. Eine Inkorporationsberwachung nach den Magaben der Riphyko bleibt bestehen. Nach Beendigung der arbeitstglichen Ttigkeiten mit offenen radioaktiven

36、 Stoffen ist in Kontrollbereichen der Arbeitsplatz und die Kleidung der ttig gewesenen Person auf Kontaminationen zu berprfen. In berwachungsbereichen wird als vertrauensbildende Manahme empfohlen, dass Arbeitsplatz und Kleidung der Ttigen bei Verdacht auf Kontamination berprft werden. Sind neue Tti

37、gkeiten geplant, bei denen eine Inkorporationsdosis von mehr als 6 mSv/a nicht ausgeschlossen werden kann, knnen zustzlich zu den regelmigen Ausscheidungsmessungen durch die amtliche Messstelle auch derartige Messungen am Ende einer Ttigkeit im eigenen Betrieb durchgefhrt werden, wenn die messtechni

38、schen Voraussetzungen gegeben sind. Wurde bei einer Ttigkeit der unmittelbare Arbeitsplatz kontaminiert, ist unverzglich eine Kontaminationsprfung vorzunehmen. Liegt der gemessene Wert oberhalb des zulssigen Kontaminationswertes nach StrlSchV sind unverzglich Dekontaminationsmanahmen einzuleiten. Ge

39、genstnde, Apparate, Anlagenteile oder Kleidung drfen aus Strahlenschutzbereichen nur herausgenommen werden, wenn vorher sichergestellt wurde, dass diese nicht kontaminiert sind. 4.5.2 Bercksichtigung besonderer Personengruppen Personen unter 18 Jahren knnen in einem Strahlenschutzbereich nur ttig we

40、rden, wenn eine Zustimmung der zustndigen Behrde vorliegt. Dabei hat der Strahlenschutzbeauftragte die zu erwartende Strahlenexposition abzuschtzen. Zustzliche Manahmen werden erforderlich, wenn Frauen im gebrfhigen Alter ttig sind. Die ber die amtliche Dosimetrie ermittelte Personendosis ist ein Ma

41、 fr die Uterusdosis, die 2 mSv je Monat nicht berschreiten darf. DIN 25425-4:2012-02 7 Sobald eine Frau ihren Arbeitgeber darber informiert hat, dass sie schwanger ist, ist ihre berufliche Strahlenexposition arbeitswchentlich zu ermitteln und ihr mitzuteilen. Personen, die keine sonst ttigen Persone

42、n im Sinne der StrlSchV sind aber Zutritt zu Rumen erlaubt wird, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, mssen vor dem Betreten der Rume durch den zustndigen Strahlenschutzbeauftragten unterwiesen werden. Zutrittsregelungen zu Strahlenschutzbereichen sind in den Tabellen A.1 und A

43、.2 zusammengestellt. 4.5.3 Empfang und Lagerung radioaktiver Stoffe Angelieferte radioaktive Stoffe werden vom Strahlenschutzbeauftragten oder einer vom ihm benannten Person in Empfang genommen und der verpackte Inhalt auf Kontamination geprft. Eine Aufbewahrung von radioaktiven Stoffen fr den tglic

44、hen Gebrauch kann in geeigneten Vorrichtungen im Labor erfolgen, ansonsten ist die Lagerung von radioaktiven Stoffen in solchen Rumen vorzunehmen, die den Anforderungen der DIN 25422 gengen. 4.5.4 Innerbetrieblicher Transport Werden radioaktive Stoffe innerhalb eines Betriebes bzw. einer Firma zwisc

45、hen nicht zusammenhngenden Strahlenschutzbereichen transportiert, so sind sie in unzerbrechlichen, leicht dekontaminierbaren Gefen zu transportieren. Die externe Strahlung darf in einem Abstand von 10 cm vom Gef 5 Sv/h nicht berschreiten. Personen, die diesen Transport durchfhren, mssen vorher ber d

46、ie Strahlenschutzregeln unterwiesen worden sein. 4.5.5 Vorbereitende Manahmen zur Schadenseingrenzung Bei einer Kontamination des Arbeitsplatzes oder ganzen Rumen ist durch den Strahlenschutzbeauftragten oder von ihm benannte sachkundige Personen das Ausma der Kontamination festzustellen. Lassen sic

47、h die Kontaminationen nicht sofort beseitigen, ist der Raum/Arbeitsplatz zu kennzeichnen und abzusperren, um eine Kontaminationsverschleppung zu verhindern. Bei Kontaminationen der Haut sind die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu beachten (SSK 8901). Beim Umgang mit offenen radioaktiven St

48、offen kann eine Inkorporation ber Inhalation, Ingestion oder ber Wunden vorkommen. Fr erste orientierende Messungen sind Ausscheidungsanalysen (i. d. R. Krperflssigkeiten) gem Riphyko vorzunehmen. Dabei knnen sowohl eigene Messeinrichtungen verwendet als auch amtliche Messstellen einbezogen werden.

49、Ist eine innere berufliche Strahlenexposition bei besonderen Vorkommnissen (Abweichungen von der geplanten Routine, Kontamination der Raumluft bei Missgeschicken) in Kontrollbereichen zu besorgen, sind die Zeitintervalle der Inkorporationsmessungen zu verkrzen. Ein Strahlenunfall im Sinne der StrlSchV liegt erst d

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