1、Mai 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) im DINNormenausschuss Kraftfahrzeuge (FAKRA) im DINNormenausschuss Maschinenbau (NAM) im DINPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deu
2、tsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 11.180.10; 53.020.99!,iuY“9708254www.din.deDDIN 32983Fahrzeuggebundene Hubeinrichtungen fr Rollstuhlbenutzer undandere mobilittsbehinderte Personen Zustzliche sicherheitstechnische Anforderungen und PrfungLifts installed on vehicles for wheelcha
3、irusers and for people restricted in their mobility Additional safety requirements and testingHayons lvateurs monter sur vhicules pour fauteuils roulants Exigences de scurit suppimentaires et methodes dessaiAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN EN 1756-2:2004-10Ersatz
4、 frDIN 32983:1994-08www.beuth.deGesamtumfang 12 SeitenDIN 32983:2006-05 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2006-05-01. DIN 32983:2006-05 3 Vorwort Diese Norm wurde im Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) vom Arbeitsausschuss NA 063-01-05 AA Lifter“ erarbeitet. Diese Norm enth
5、lt in den Abschnitten 4 bis 9 sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes ber technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Gerte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG). Zusammen mit DIN EN 1756-2 gilt diese Norm fr fest mit dem Fahrzeug verbundene Hubeinrichtungen fr Rollstuhlbenutzer
6、 und andere mobilittsbehinderte Personen. Diese Norm enthlt Festlegungen fr Bettigungseinrichtungen, Triebwerke, Tragkonstruktionen, Plattform- und Sicherheitseinrichtungen. Fahrzeuggebundene Hubeinrichtungen fr Rollstuhlbenutzer und andere mobilittsbehinderte Personen gelten als Sonderform der Hubl
7、adebhnen. Diese sind in der BGR 500, Kapitel 2.10 Betreiben von Hebe-bhnen“, geregelt. nderungen Gegenber DIN 32983:1994-08 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) sicherheitstechnische Festlegungen fr Einzelheiten aufgenommen; b) Gefhrdungen, die von Hubeinrichtungen fr Rollstuhlbenutzer und ande
8、re mobilittsbehinderte Personen ausgehen knnen, gestrichen; diese sind nunmehr in DIN EN 1756-2 enthalten. Frhere Ausgaben DIN 32983: 1994-08 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN EN 1756-2 fr fahrzeuggebundene Hubeinrichtungen fr Rollstuhl-benutzer und andere mobilittsbehinderte
9、 Personen. Sie legt die Anforderungen unter anderem an Bettigungseinrichtungen, Triebwerke, Tragkonstruktionen, Plattform- und Sicherheitseinrichtungen und dazugehrige Prfungen fest, die in DIN EN 1756-2 nicht festgelegt sind. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die An
10、wendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 75078-1, Kraftfahrzeuge zur Befrderung von Personen mit eingeschrnkte
11、r Mobilitt Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Prfung DIN 75078-2, Behindertentransportwagen (BTW) Teil 2: Rckhaltesysteme Begriffe, Anforderungen, Prfung DIN EN 1756-2:2004-10, Hubladebhnen Plattformlifte fr die Anbringung an Radfahrzeugen Sicherheitsanforderungen Teil 2: Hubladebhnen fr Passagiere; D
12、eutsche Fassung EN 1756-2:2004 DIN EN 1760-1, Sicherheit von Maschinen Druckempfindliche Schutzeinrichtungen Teil 1: Allgemeine Leitstze fr die Gestaltung und Prfung von Schaltmatten und Schaltplatten DIN 32983:2006-05 4 EBO, Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung1) BGR 500, BG-Regel Betreiben von Arbei
13、tsmitteln2) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Hubladebhne Hubladebhne, vorgesehen fr die Anbringung in oder an einem Radfahrzeug zum Transport von Personen, die vorgesehen ist, um das Einsteigen in das Fahrzeug oder das Aussteigen aus dem Fahrzeug von Pe
14、rsonen zu ermglichen. Dabei kann es sich unter Umstnden auch um Personen mit eingeschrnkter Mobilitt und um Rollstuhlfahrer handeln. Die Einrichtung besteht im Wesentlichen aus einer Plattform, einem Antriebssystem, einem Tragsystem und einer oder mehreren Steuerstellen. DIN EN 1756-2:2004-10, Begri
15、ff 3.1 3.2 Plattform Einrichtung zum Transport von Personen sowie von Behinderten und Behinderten im Rollstuhl 3.3 Handantrieb Antrieb mittels Muskelkraft ANMERKUNG Das ffnen und Schlieen der Plattform kann durch Handantrieb erfolgen. 3.4 Kraftantrieb pneumatischer oder hydraulischer Antrieb mittels
16、 Druckluft bzw. elektrischer Antrieb mittels Elektromotor ANMERKUNG Das ffnen und Schlieen der Plattform kann durch Kraftantrieb erfolgen. 3.5 Schliestellung Stellung, bei der sich die Plattform waagerecht liegend, senkrecht stehend oder gefaltet in formschlssig gesicherter Stellung im Fahrzeugaufba
17、u befindet 3.6 Sachverstndige Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubeinrichtungen hat und mit den einschlgigen europischen Richtlinien und Normen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass sie
18、Hubeinrichtungen prfen und gutachterlich beurteilen kann 1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. 2) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der Software GmbH, zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Strae 449, 50939 Kln. DIN
19、 32983:2006-05 5 4 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.1 Bettigungseinrichtung mit Selbsthalt Bei der Bettigungseinrichtung mit Selbsthalt mssen alle mglichen Quetsch- und Scherstellen vermieden oder durch selbstttig wirkende Einrichtungen gesichert sein; siehe 4.11. Diese Anforderung ist zum Beis
20、piel fr Hub- und Senkbewegungen erfllt: c) bei Handtastern, wenn der Taster fr die Hubbewegung ber dem Taster fr die Senkbewegung angeordnet ist; d) bei Handhebeln, wenn bei Aufwrtsbewegung des Hebels die Hubbewegung, bei Abwrtsbewegung des Hebels die Senkbewegung eingeleitet wird; e) bei Futastern,
21、 wenn der Taster fr die Hubbewegung rechts und fr die Senkbewegung links angeordnet ist; f) bei Fuhebeln, wenn bei Bewegung des Hebels nach rechts die Hubbewegung, bei Bewegung des Hebels nach links die Senkbewegung eingeleitet wird. Diese Anforderung ist zum Beispiel fr die ffnungs- und Schliebeweg
22、ung erfllt: a) bei Handtastern, wenn die Taster auf gleicher Hhe nebeneinander angeordnet sind und mit der jeweiligen Bewegungsrichtung der Plattform korrespondieren; b) bei Handhebeln, wenn die Bewegungsrichtung des Hebels mit der Bewegungsrichtung der Plattform korrespondiert. Die Bettigungseinric
23、htungen mssen gegen ein unbeabsichtigtes Bettigen gesichert sein. Diese Anforderung ist zum Beispiel erfllt, wenn: a) Handtaster wie folgt ausgefhrt sind: Der Tastknopf ist nicht grer als zur Bettigung durch den Finger erforderlich. Er ist von einem mglichst eng umschlieenden Kragen umgeben. Der Tas
24、tknopf ragt in keiner Stellung ber die Oberkante des Kragens hinaus; b) Handhebel in der Nullstellung verriegelt sind; c) Fuhebel wie folgt ausgefhrt sind: Der Fuhebel ist in der Nullstellung versenkt oder verdeckt angebracht und wird erst durch ein zustzliches Bettigungsorgan in Schaltstellung gebr
25、acht. Hierbei sind die Bewegungsrichtungen des Fuhebels und des zustzlichen Bettigungsorgans um 90 versetzt. Beim Loslassen des zustzlichen Bettigungsorgans wird der Fuhebel in die Ausgangslage zurckgefhrt; d) Handtaster ohne Kragen zweimal kurz, falls notwendig vom Behinderten selbst (Selbstlenker)
26、, bettigt werden. Sofern gleichzeitig mehrere Bettigungseinrichtungen zur Einleitung einer Bewegung bettigt werden mssen, gengt es, wenn nur eine Bettigungseinrichtung gegen ein unbeabsichtigtes Bettigen gesichert ist. 4.2 bertragung der Steuerbefehle Die bertragung der Steuerbefehle muss so ausgefh
27、rt sein, dass Personen nicht gefhrdet werden. DIN 32983:2006-05 6 4.3 Notabschaltung Hubeinrichtungen mit einer Hubhhe von mehr als 2 m ber Flur, die elektrisch betrieben oder elektrisch gesteuert sind, sowie Hubeinrichtungen, deren Steuerung mit Selbsthalt ausgefhrt ist, mssen an jedem Steuerplatz
28、eine Einrichtung haben, mit welcher beim Versagen der Steuerung die eingeleitete Bewegung unterbrochen werden kann. 4.4 Schalldruck Der A-bewertete Schalldruckpegel, gemessen innerhalb und auerhalb des Fahrzeugs ber einen gesamten Arbeitszyklus in einer Entfernung von 2,5 m von der Trffnung, darf 70
29、 dB nicht berschreiten. 4.5 Mechanische und elektrische Triebwerke Kraftbetriebene mechanische und elektrische Triebwerke fr Hub- und Schliebewegungen mssen gegen berschreitung der zulssigen Belastung von der Antriebsseite her gesichert sein. Erfllt wird diese Forderung zum Beispiel bei mechanischen
30、 Triebwerken durch Rutschkupplungen und bei elektrischen Triebwerken durch Stromabschaltung. Seil- und Kettenauflaufstellen mssen gegen unbeabsichtigtes Hineingreifen gesichert sein. Zum Nachspannen von Seilen und Ketten mssen Einrichtungen vorhanden sein. Spindeln mssen eine hhere Verschleifestigke
31、it als die Tragmutter haben. Bei handbetriebenen Triebwerken (z. B. Notbetrieb) muss sichergestellt sein, dass sich die Kurbel nicht unbeabsichtigt bewegt. Dies muss auch beim Lsen der selbstttig wirkenden Bremse erfllt sein. Bei Kraftantrieb darf durch Bewegungen des Handbetriebes (Kurbel) niemand
32、gefhrdet werden knnen. Bei Handbetrieb darf ein Kraftantrieb nicht mglich sein. Abnehmbare Kurbeln und Hebel mssen gegen Abgleiten und gegen unbeabsichtigtes Lsen gesichert werden. 4.6 Endbegrenzung Zur Vermeidung von berbeanspruchungen beim Anfahren von Endstellungen mssen vor Erreichen der Endstel
33、lungen Bewegungen der Plattform durch Abschalten der Antriebskraft oder durch selbstttiges Unterbrechen des Kraftflusses zum Stillstand kommen. Bei elektrischer Abschaltung muss ein Not-Endschalter nachgeordnet sein, der nach dem Ansprechen auch die entgegengesetzte Bewegung ausschliet. Diese Anford
34、erungen gelten nicht, wenn berbeanspruchungen der Konstruktionsteile beim Anfahren der Endstellungen auf andere Weise verhindert werden. berbeanspruchungen knnen durch Druck-begrenzungsventile oder bei geringer Bewegungsenergie durch geeignete Dmpfungselemente (z. B. energieverzehrende Puffer) verhi
35、ndert werden. 4.7 Tragkonstruktionen 4.7.1 Allgemeines Zustzlich zu den Anforderungen in DIN EN 1756-2:2004-10, 5.5.1 und 5.12, gelten die folgenden Festlegungen. 4.7.2 Bemessung Die tragenden Teile von Hubeinrichtungen mssen fr die bei bestimmungsgemer Verwendung auf-tretenden Beanspruchungen bemes
36、sen sein. Der Nachweis muss durch eine Festigkeitsberechnung erbracht sein. DIN 32983:2006-05 7 4.7.3 Zulssige Spannungen In der Festigkeitsberechnung sind die aus Eigenmasse und Verkehrslast sich ergebenden Krfte mit ihrem 1,4fachen Wert einzusetzen. Die sich dabei ergebenden Spannungen drfen die f
37、olgenden zulssigen Werte (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2) nicht berschreiten. Fr andere Stahlsorten ist eine sinngeme Anwendung mglich. Beim Einsatz anderer Werkstoffe sind gleichwertige Sicherheiten zu bercksichtigen. Werkstoffspezifische Besonderheiten sind zu beachten. Tabelle 1 Zulssige Spannunge
38、n in Bauteilen Werkstoffe der Bauteile Zulssige Vergleichs-spannung Zulssige Zug- und Druck-spannung Zulssige Druckspannung fr Stabilitts-nachweis Zulssige Schubspannung Kurzname Werkstoffnummer ZN/mm2dN/mm2 N/mm2S 235 JRG1 S 235 JR S 235 JRG2 S 235 J2G3 1.0036 1.0037 1.0038 1.0116 160 142 92 S 355
39、J2G3 1.0570 240 210 139 Tabelle 2 Zulssige Spannungen in Schweinhten Werkstoffe der verschweiten Bauteile Zulssiger Vergleichs-wert Zulssige Zugspannung fr Querbeanspruchung Zulssige Druckspannung fr QuerbeanspruchungZulssige Schub-spannungwzN/mm2wdN/mm2wN/mm2Kurzname Werkstoff-nummer alle Nahtarten
40、 Stumpfnaht K-Naht Sondergte K-Naht Normalgte Kehlnaht Stumpfnaht K-Naht Kehlnahtalle Nahtarten S 235 JRG1 S 235 JR S 235 JRG2 S 235 J2G3 1.0036 1.0037 1.0038 1.0116 160 142 113 160 130 113 S 355 J2G3 1.0570 240 213 170 240 195 170 4.7.4 Zulssige Verformungen Die beim Ansprechen von Sicherheitseinri
41、chtungen auftretenden Belastungen mssen von den tragenden Teilen der Hubeinrichtung elastisch aufgenommen werden knnen. 4.8 Plattform 4.8.1 Allgemeines Zustzlich zu den Anforderungen in DIN EN 1756-2:2004-10, 5.5.2, gelten fr Abrollsicherungen die Festlegungen in 4.8.2 und 4.8.3. DIN 32983:2006-05 8
42、 4.8.2 Absturzsicherung Bei Absturzhhen von mehr als 50 cm muss an der Plattform eine Umwehrung vorhanden sein. Dies gilt nicht a) an der Be- und Entladeseite bis zu einer Hhe von 200 cm; b) wenn die Plattform um nicht mehr als 50 cm aus der Fahrzeugkontur herausgefahren werden kann. Umwehrungen sol
43、lten einen Handlauf in einer Mindesthhe von 100 cm, eine Knieleiste in einer Hhe von 50 cm und eine Fuleiste mit einer Hhe von mindestens 5 cm haben. Diese Umwehrungen sollten so beschaffen und befestigt sein, dass der Handlauf auf einer Lnge von 100 cm eine Horizontalkraft von 1 000 N aufnehmen kan
44、n. Hubeinrichtungen, auf deren Plattformen die im Rollstuhl sitzende Person und bestimmungsgem auch andere Personen stehend mitfahren, sollten fr jede Person einen Standplatz von mindestens 50 cm 60 cm mit Festhaltemglichkeit haben. Fr Plattformen, auf denen nur eine im Rollstuhl sitzende Person mit
45、fhrt, darf die Umwehrung auf nur einer Seite, angeordnet aus Handlauf in einer Mindesthhe von 80 cm und Fuleiste mit einer Hhe von 5 cm, bestehen. Diese Umwehrungen sollten so beschaffen und befestigt sein, dass der Handlauf auf einer Lnge von 100 cm eine Horizontalkraft von 500 N aufnehmen kann. 4.
46、8.3 Rollsicherung Hubeinrichtungen mssen Einrichtungen haben, mit denen Rollsthle gegen Abrollen gesichert werden. Abrollsicherungen mssen eine Mindesthhe von 15 cm haben und mssen ohne bleibende Verformung den in Bild 1 dargestellten Krften standhalten. Der Anstellwinkel darf = 110 nicht berschreit
47、en. Abrollsicherungen mssen im angehobenen Zustand in Wirkrichtung formschlssig gehalten werden. Mae in Millimeter Bild 1 DIN 32983:2006-05 9 4.8.4 Einfedern des Fahrzeugs Hubeinrichtungen drfen durch das Einfedern des Fahrzeugs nicht beschdigt werden. 4.9 Aufsetzvorrichtung fr mechanische Tragmitte
48、l Da Hubeinrichtungen die obere Endstellung bestimmungsgem betriebsmig anfahren, kann bei Hubhhen bis 200 cm anstelle der geforderten Sicherheitseinrichtung eine selbstttig wirkende Aufsetzvorrichtung an der oberen Haltestelle treten, sofern Seile und Ketten als Tragmittel doppelt vorhanden sind, voneinander unabhngig gefhrt werden und so ausgelegt sind, als ob jedes Seil oder jede Kette die Last allein zu tragen htte. 4.10 Sicherung gegen Schlauch- und Rohrleitungsbruch 4.10.1 Absicherung bei Undichtigkeiten Hubeinrichtungen mssen so eingerichtet sein, dass sich die Plattform bei Undichtigk
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