1、Oktober 2011DEUTSCHE NORM Normenausschuss Medizin (NAMed) im DINNormenausschuss Bauwesen (NABau) im DINPreisgruppe 22DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 11.180.
2、30; 91.060.30; 93.080.20!$t?c“1812864www.din.deDDIN 32984Bodenindikatoren im ffentlichen RaumGround surface indicators in public areasBalisage au sol despace publiquesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 32984:2000-05www.beuth.deGesamtumfang 63 SeitenDIN 32984:2
3、011-10 Inhalt Seite Vorwort . 4 Einleitung 5 1 Anwendungsbereich 6 2 Normative Verweisungen. 6 3 Begriffe 7 4 Anforderungen an Bodenindikatoren und angrenzenden Bodenbelag 9 4.1 Allgemeines. 9 4.2 Oberflchenstruktur der Bodenindikatoren. 10 4.2.1 Allgemeines. 10 4.2.2 Rippenstruktur 10 4.2.3 Noppens
4、truktur. 12 4.3 Erkennbarkeit 13 4.3.1 Allgemeines. 13 4.3.2 Taktile Erkennbarkeit . 13 4.3.3 Visuelle Erkennbarkeit . 13 4.3.4 Beleuchtung 15 4.4 Werkstoffe . 15 4.5 Verlegung von Bodenindikatoren . 15 4.6 Begleitstreifen. 16 5 Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum 18 5.1 Allgemeines. 1
5、8 5.2 Orientierung in Fugngerbereichen und Mischverkehrsflchen. 19 5.2.1 Leitstreifen. 19 5.2.2 Auffindestreifen mit Rippenstruktur fr allgemeine Ziele 19 5.2.3 Komplexe Leitsysteme. 20 5.3 Anzeige von Querungsstellen . 25 5.3.1 Allgemeines. 25 5.3.2 Fugngerfurt und Fugngerberweg mit 3 cm Bordhhe .
6、25 5.3.3 Querungsstelle mit differenzierter Bordhhe 28 5.3.4 Querungsstelle nicht rechtwinklig zum Bord 29 5.3.5 Mittelinseln 31 5.3.6 Ungesicherte Querungsstellen 31 5.3.7 Querung von Radwegen 32 5.3.8 Gehwegberfahrten 34 5.3.9 Querung von Bahnanlagen 35 5.4 Bus- und Straenbahnhaltestellen . 39 5.4
7、.1 Haltestellen am Bordstein 39 5.4.2 berfahrbares Kap 41 5.4.3 Separate Haltestelleninsel . 42 5.4.4 Busbahnhfe. 42 5.5 Bahn-, Straenbahn- und Bussteige. 44 5.5.1 Leitstreifen entlang der Bahn-, Straenbahn- und Bussteigkanten 44 5.5.2 Anbindung der Bahnsteigzugnge . 44 5.5.3 Aufmerksamkeitsstreifen
8、 am Bahnsteigende 46 5.5.4 Auffindung von Informationseinrichtungen fr blinde und sehbehinderte Menschen. 46 5.6 Komplexe Personenverkehrsanlagen 47 5.6.1 Allgemeines. 47 5.6.2 Bahnhfe . 48 2 DIN 32984:2011-10 Seite 5.6.3 Flughfen48 5.6.4 Fugngerunter- und -berfhrungen sowie Verbindungsgnge .48 5.7
9、Niveauwechsel.49 5.7.1 Treppen, Einzelstufen und steile Rampen49 5.7.2 Aufzge.53 5.7.3 Fahrtreppen, Fahrsteige und Rollbnder54 5.8 Anzeige von Hindernissen und Gefhrdungen 54 5.8.1 Hindernisse 54 5.8.2 Automatische Schwing- und Karusselltren54 5.8.3 Ungesicherte Absturzkanten55 5.9 Sonstige Leitelem
10、ente 55 5.9.1 Allgemeines .55 5.9.2 Borde 56 5.9.3 Trennung niveaugleicher Verkehrsflchen.56 5.9.4 Gestaltung der Inneren Leitlinie“.57 5.9.5 Leitlinien aus Bodenbelgen58 5.9.6 Gehwegstruktur mit Ober- und Unterstreifen.58 5.9.7 Entwsserungsrinnen.58 5.9.8 Entwsserungs- bzw. Schneegitter vor Treppen
11、anlagen .58 5.9.9 Leitlinien ber Fahrbahnen 58 5.9.10 Gelnder und Absperrgitter58 6 Orientierung in Gebuden 59 6.1 Allgemeines .59 6.2 Besonderheiten fr taktile Markierungen in Gebuden 59 6.2.1 Allgemeines .59 6.2.2 Leitstreifen .59 6.2.3 Aufmerksamkeitsfelder.60 6.2.4 Auffindestreifen .60 6.3 Ausst
12、attungsgrad in Abhngigkeit von der Nutzung 61 6.3.1 Allgemeines .61 6.3.2 ffentliche Verwaltungsgebude, Krankenhuser 61 6.3.3 Einkaufszentren.61 6.3.4 Sportsttten, Schwimmbder, Freizeiteinrichtungen 62 6.3.5 Kultureinrichtungen 62 6.3.6 Hotels62 Literaturhinweise63 3 DIN 32984:2011-10 Vorwort Diese
13、Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 63-06-04 AA Kommunikationshilfen fr Blinde und Sehbehinderte“ im Normenausschuss Medizin (NAMed) im DIN erarbeitet. Ziel dieser Norm ist die Verbesserung der Mobilitt blinder und sehbehinderter Menschen im ffentlichen Raum. Grundlegend fr die Erarbeitung dieser Nor
14、m sind dabei: a) Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem gefordert wird: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; b) Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Lnder, in denen Barrierefreiheit fr behinderte Menschen gefordert wird: Barriere
15、frei sind bauliche Anlagen, wenn sie fr behinderte Menschen in der allgemein blichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundstzlich ohne fremde Hilfe zugnglich und nutzbar sind.“ (BGG Art. 4) c) Die UN-Konvention fr Menschen mit Behinderungen, die seit Mrz 2009 in Deutschland rechtsverbindlich i
16、st, in der u. a. gefordert wird: Die Vertragsstaaten treffen . geeignete Manahmen, . um Mindeststandards und Leitlinien fr den barrierefreien Zugang zu fr die ffentlichkeit zugnglichen oder bereitgestellten Einrichtungen . zu erlassen.“ (Art. 9, Abs. 2) mit dem Ziel, .behinderten Menschen persnliche
17、 Mobilitt mit grtmglicher Unabhngigkeit zu sichern .“ (Art. 20). Bei der Anwendung der Norm sind die relevanten rechtlichen und baurechtlichen Vorschriften zu beachten, wie z. B. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), Verordnung ber den Bau und Betrieb der Straenbahnen (BOStrab), Verordnung ber d
18、en Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Richtlinie fr die Anlage und Ausstattung von Fugngerberwegen (RFG). nderungen Gegenber DIN 32984:2000-05 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) nderung des Titels von Bodenindikatoren im ffentlichen Verkehrsraum“ in Bodenindikatore
19、n im ffentlichen Raum“; b) die Bodenindikatorprofile wurden gendert: es wurden Noppenprofile als Aufmerksamkeitsstruktur ergnzt; c) Abschnitt 5 wurde berarbeitet; d) Abschnitt 5.3. Anzeige von Querungsstellen“ wurde ergnzt; e) Abschnitt 5.9 Sonstige Leitelemente“ wurde ergnzt; f) Abschnitt 6 Orienti
20、erung in Gebuden“ wurde ergnzt; g) redaktionelle berarbeitung von Normativen Verweisungen und des gesamten Dokuments. Frhere Ausgaben DIN 32984: 2000-05 4 DIN 32984:2011-10 Einleitung Sehende Menschen orientieren sich bei der Fortbewegung visuell an rumlichen Gegebenheiten. Blinde und sehbehinderte
21、Menschen hingegen sind, bedingt durch das fehlende oder eingeschrnkte Sehvermgen, Orientierungsproblemen und damit verbundenen Gefhrdungen ausgesetzt. Sie sind in Verkehrsrumen mit Gefahrenstellen, fehlenden oder weit entfernten Raumbegrenzungen, hohem Geruschpegel oder stummen Orientierungshinweise
22、n am Wegesrand ohne Orientierungssysteme hilflos und von einer selbststndigen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgeschlossen. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen fr ihre Wegefindung alle taktilen, visuellen und akustischen Informationen, die ihnen aus der natrlichen und gebauten Umwelt zu
23、gnglich sind. Diese Informationen sind jedoch nicht immer zuverlssig oder ausreichend. Durch den Einsatz einheitlicher Orientierungshilfen, die nicht vom Sehvermgen abhngig sind, knnen fr blinde und sehbehinderte Menschen in ffentlichen Rumen eindeutige Signale gegeben und Orientierungsprobleme redu
24、ziert werden. Voraussetzung fr den Nutzen eines Orientierungssystems fr blinde und sehbehinderte Menschen ist, dass die Systematik wiederkehrend und berall mit gleicher Bedeutung im ffentlichen Raum ausgefhrt wird, so dass der Betroffene eine durchgehende, einheitliche Orientierungshilfe zur Verfgun
25、g hat. Blinde Personen knnen taktile Informationen nutzen, die sie mit einem Langstock erkennen und/oder mit den Fen wahrnehmen. Durch einen hinreichenden Leuchtdichtekontrast knnen taktile Orientierungshilfen zugleich fr Sehbehinderte nutzbar werden, wobei fr die Erkennbarkeit eine ausreichende Bel
26、euchtung zu bercksichtigen ist. Ein Mittel um diese eindeutigen Signale zu geben sind Bodenindikatoren, deren Gestaltung und Einsatz mit dieser Norm spezifiziert werden. 5 DIN 32984:2011-10 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt Anforderungen fr Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente fest, um damit
27、 die Sicherheit und Mobilitt blinder und sehbehinderter Menschen im ffentlichen Raum zu verbessern. In der Norm werden Form und Mae der Profile und der erforderliche Leuchtdichtekontrast der Boden-indikatoren festgelegt. Es werden Aussagen zu den Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarke
28、it getroffen. Die Norm bestimmt die Anordnung von Bodenindikatoren und beschreibt die Nutzbarkeit sonstiger Leit-elemente fr blinde und sehbehinderte Menschen z. B. in ffentlich zugnglichen Einrichtungen, Gebuden, Verkehrsanlagen sowie Straenrumen und zwar in den Bereichen, die fr die Nutzung durch
29、die ffent-lichkeit zugnglich sind. Bodenindikatoren werden dort eingebaut, wo keine andere Markierung von Gehbahnen und Gehflchen durch sonstige taktil und visuell klar erkennbare Leitelemente oder Leitlinien gegeben ist. Fr Planung und Bau werden in dieser Norm typische Grundsituationen mit Standar
30、dlsungen aufgezeigt, durch deren Einhaltung die erforderliche Einheitlichkeit geschaffen werden soll, die fr eine sichere Orientierung erforderlich ist. Die Norm gilt fr Neubauten. Sie sollte sinngem fr die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Die in dieser Norm gezeigten Bi
31、lder enthalten aus bersichtlichkeitsgrnden in der Regel keine Details (wie Gelnder, Reinigungsrinnen, farbliche Kennzeichnung der Antrittsstufen), die nicht unmittelbar die Bodenindikatoren betreffen. Die Mae sind Fertigmae, wenn nicht spezielle Grenzabmae angegeben sind. Abweichungen von den Fertig
32、maen knnen nur toleriert werden, soweit die in der Norm bezweckte Funktion erreicht wird. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen g
33、ilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 5033-7, Farbmessung Messbedingungen fr Krperfarben DIN 5036-3, Strahlungsphysikalische und lichttechnische Eigenschaften von Materialien; Messverfahren fr lichttechnische und spektrale strahlungsphysikalisc
34、he Kennzahlen DIN 18024-1, Barrierefreies Bauen Teil 1: Straen, Pltze, Wege, ffentliche Verkehrs- und Grnanlagen sowie Spielpltze DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 1: ffentlich zugngliche Gebude DIN 32974, Akustische Signale im ffentlichen Bereich Anforderungen DIN 32975, G
35、estaltung visueller Informationen im ffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung DIN 32981, Zusatzeinrichtungen fr Blinde und Sehbehinderte an Straenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen DIN 51130, Prfung von Bodenbelgen Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Arbeitsrume und Arbeitsbereic
36、he mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren Schiefe Ebene 6 DIN 32984:2011-10 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Bodenindikator Bodenelement zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung fr blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen, visu
37、ellen und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag 3.1.1 Oberflchenstrukturen fr Bodenindikatoren 3.1.1.1 Rippenstruktur Oberflche mit parallel ber den Bodenindikator verlaufenden, rippenartig lnglichen Erhhungen 3.1.1.2 Noppenstruktur Oberflche mit regelmig angeordneten noppe
38、nartigen Erhhungen 3.1.2 Anwendungstypen von Bodenindikatoren Leitstreifen, Richtungsfeld, Abzweigefeld, Auffindestreifen, Einstiegsfeld, Aufmerksamkeitsfeld, Aufmerksamkeitsstreifen, Sperrfeld unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Profils, ihrer Gre und ihres Verlegeortes, ihrer Ver
39、legeausrichtung und der Kombination unterschiedlicher Profile 3.1.2.1 Leitstreifen Streifen aus Bodenindikatoren mit in Lngsrichtung dieses Streifens angeordneter Rippenstruktur 3.1.2.2 Richtungsfeld Flche mit Rippenstruktur zur Anzeige der Gehrichtung an Querungsstellen, wobei der Verlauf der Rippe
40、n in Gehrichtung der Querung weist 3.1.2.3 Abzweigefeld quadratische Flche mit Noppenstruktur, die in der Regel in Verbindung mit Leitstreifen oder Auffindestreifen zu verwenden ist und auf Verzweigungen und Abknickungen hinweist 3.1.2.4 Auffindestreifen Flche aus Bodenindikatoren zum Auffinden von
41、hauptschlich seitlich gelegenen Zielen, die ber die Breite der Gehbahn oder des Gehwegs verlegt wird 3.1.2.4.1 Auffindestreifen fr Querungsstellen Streifen mit Noppenstruktur zum Auffinden von seitlich der Hauptgehrichtung gelegenen Querungsstellen, der in Kombination mit einem Richtungsfeld verwend
42、et wird 3.1.2.4.2 Auffindestreifen fr allgemeine Ziele Streifen mit Rippenstruktur in Hauptgehrichtung zum Auffinden allgemeiner Ziele (z. B. Haltestellen, Treppen, Beginn von Leitstreifen oder Leitsystemen) auer Querungsstellen 3.1.2.5 Einstiegsfeld Flche mit Rippenstruktur parallel zum Bord zur Ma
43、rkierung der Einstiegsstelle in ffentliche Verkehrsmittel 7 DIN 32984:2011-10 3.1.2.6 Aufmerksamkeitsfeld Flche mit Noppenstruktur, die auf Niveauwechsel, das Ende des Gehbereiches, Gefahren und Hindernisse hinweist und erhhte Aufmerksamkeit fordert 3.1.2.7 Sperrfeld Flche mit Rippenstruktur paralle
44、l zum Bord zur Markierung einer Nullabsenkung einschlielich Verziehung 3.1.3 Begleitstreifen Streifen oder Flche aus Bodenelementen zur Herstellung des erforderlichen taktilen und/oder visuellen Kontrastes zwischen den Bodenindikatoren und dem Umgebungsbelag 3.2 Sonstiges Leitelement in der gestalte
45、ten Umwelt vorhandenes Element, das durch blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig wahrgenommen werden kann und zur Wegeleitung und Orientierung sowie zur Begrenzung des Gehbereichs geeignet ist ANMERKUNG Sonstige Leitelemente sind z. B. Gelnder, Bord, Rasenkante, Zaun, Wand, Grenze zwischen takt
46、il und visuell deutlich kontrastierenden Oberflchen wie Ober- und Unterstreifen zur Gehbahn. 3.2.1 Gehbahn von Einbauten freier, durchgngig nutzbarer Gehbereich 3.2.2 Ober- und Unterstreifen im Bodenbelag unterschiedene Teile des Gehweges seitlich der Gehbahn, wobei der Unterstreifen fahrbahnseitig
47、an die Gehbahn grenzt und der Oberstreifen an die fahrbahnabgewandte Seite ANMERKUNG Die Grenze zur Gehbahn kann nur dann als Leitelement dienen, wenn sie taktil und visuell eindeutig unterscheidbar ist. 3.2.3 Trennstreifen taktil und visuell wahrnehmbare Abgrenzung zwischen Gehweg und anderen Verke
48、hrsflchen auf Gehwegniveau ANMERKUNG Der Begriff Trennstreifen“ ist gleichbedeutend mit Begrenzungsstreifen“ in anderen Verffentlichungen. 3.3 weitere Begriffe 3.3.1 Leitlinie Orientierungslinie aus sonstigen Leitelementen, die blinde und sehbehinderte Menschen zur Wegefhrung nutzen, wie die fahrbah
49、nabgewandte Begrenzung der Gehbahn (innere Leitlinie) und die der Fahrbahn zugewandte Seite der Gehbahn (uere Leitlinie) 3.3.2 komplexes Leitsystem verzweigtes System der Wegefhrung mittels Bodenindikatoren in komplexen und/oder sehr groen Gehbereichen, die keine fr blinde und sehbehinderte Menschen geeigneten natrlichen Orientierungs-merkmale
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