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DIN 5035-3-2006 Artificial lighting - Part 3 Lighting of health care premises《人工照明 第3部分 卫生保健室照明》.pdf

1、Juli 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DINNormenausschuss Bauwesen (NABau) im DINNormenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) im DINPreisgruppe 12DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsch

2、es Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 91.160.10!,jA“9713056www.din.deDDIN 5035-3Beleuchtung mit knstlichem Licht Teil 3: Beleuchtung im GesundheitswesenArtificial lighting Part 3: Lighting of health care premisesclairage par lumire artificielle Partie 3: clairage dans le rgime sanitaire

3、Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN EN 12464-1:2003-03Ersatz frDIN 5035-3:1988-09 undDIN 67505:1986-09www.beuth.deGesamtumfang 23 SeitenDIN 5035-3:2006-07 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich 5 2 Normative Verweisungen. 5 3 Begriffe 5 4 Allgem

4、eine Anforderungen an die Beleuchtung . 7 4.1 Allgemeines. 7 4.2 Referenzraster fr Berechnung und Messung 8 5 Spezielle Festlegungen zur Beleuchtung. 8 5.1 Mehrzweckrume 8 5.2 Personalrume (Dienstzimmer, Aufenthaltsrume) 8 5.3 Bettenzimmer, Wchnerinnenzimmer 9 5.4 Untersuchungs- und Behandlungsrume

5、11 5.5 Operationsbereich (Operations- und Operationsnebenrume). 13 5.6 Intensivstation (Rume der Intensivmedizin) 14 5.7 Zahnrztliche Untersuchungs- und Behandlungsrume . 14 5.8 Zahntechnische Laboratorien . 16 5.9 Laboratorien und Apotheken 16 5.10 Obduktionsrume und Leichenhallen 16 5.11 Sonstige

6、Rume des Gesundheitswesen 16 6 Notbeleuchtung/Antipanikbeleuchtung . 17 Anhang A (normativ) Anforderungen an die Beleuchtung im Gesundheitswesen. 18 Literaturhinweise . 23 Bilder Bild 1 Bezugsebenen am Bett des Patienten . 10 Bild 2 Zahnrztlicher Untersuchungs- und Behandlungsraum: Behandlungsraum u

7、nd Patientenbereich sowie Beispiel fr die Anordnung von Leuchten 15 Tabellen Tabelle A.1 Beleuchtungstechnische Gtekriterien und Hinweise fr Rume im Gesundheitswesen. 19 DIN 5035-3:2006-07 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis FNL/AK 4.3 Krankenhausbeleuchtung“ des Arbeitsausschusses FNL

8、4 Innenraumbeleuchtung mit knstlichem Licht“ im Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DIN erstellt. DIN 5035, Beleuchtung mit knstlichem Licht, besteht aus: Teil 2: Richtwerte fr Arbeitssttten in Innenrumen und im Freien Teil 3: Beleuchtung von Rumen im Gesundheitswesen Teil 4: Spezielle Empfehlunge

9、n fr die Beleuchtung von Unterrichtssttten Teil 6: Messung und Bewertung Teil 7: Beleuchtung von Rumen mit Bildschirmarbeitspltzen Teil 8: Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Brorumen und brohnlichen Rumen nderungen Gegenber DIN 5035-3:1988-09 und DIN 67505: 1986-09 wurden folgende

10、 nderungen vorgenommen: a) Norm vollstndig berarbeitet b) Norm an lichttechnische Festlegungen aus DIN EN 12464-1 angepasst, wie z. B. Festlegung des Wartungswertes der Beleuchtungsstrke c) Inhalte von DIN 67505, soweit nicht bereits durch DIN EN 12464-1 ersetzt, aufgenommen d) Anforderungen durch n

11、eue Sehaufgaben in der Medizintechnik wie z. B. bei minimal invasiver Chirurgie aufgenommen Frhere Ausgaben DIN 5035-3: 1974-02, 1988-09 DIN 67505: 1975-10, 1986-09 DIN 5035-3:2006-07 4 Einleitung Die knstliche Beleuchtung von Rumen des Gesundheitswesens muss den besonderen Aufgaben und der Atmosphr

12、e dieses Anwendungsbereiches der Beleuchtung mit knstlichem Licht Rechnung tragen. Deshalb muss der Beleuchtung und der Farbgestaltung verstrkte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sowohl die knstliche Beleuchtung als auch die farbliche Raumgestaltung dienen hier nicht nur dem mhelosen und fehlerfreien

13、 Bewltigen der arbeitsbedingten Sehaufgaben, sondern in allen Rumen, in denen sich Patienten aufhalten, auch den vielfltigen Bedrfnissen der Patienten nach Annehmlichkeit und Wohlbefinden und zur Untersttzung der Therapie. Daher muss bei mglichst weitgehender Einhaltung der in dieser Norm beschriebe

14、nen Gtemerkmale die Beleuchtung sorgfltig auf den vorgesehenen Raum-zweck und auf die teils unterschiedlichen Sehaufgaben und Ansprche der Menschen an die Beleuchtung abgestimmt werden. Bei allen Rumen, die ausschlielich dem Aufenthalt des Patienten, nicht aber seiner Untersuchung oder Behandlung di

15、enen (Tagesrume, Warterume usw.), ist in erster Linie dem Empfinden des Patienten in physiologischer und psychologischer Hinsicht Rechnung zu tragen. Deshalb spielen hier, neben einer geeigneten Beleuchtung, auch die Farbgebung der Rume und Farbwiedergabe der Lichtquelle und eine ausreichende Beleuc

16、htung mit Tageslicht eine wesentliche Rolle. Schwierigkeiten fr eine optimale Beleuchtung in Rumen des Gesundheitswesens ergeben sich immer dann, wenn die Sehaufgaben des Personals und die Bedrfnisse des empfindlicheren kranken Menschen miteinander in Widerspruch stehen. Die Bedrfnisse der Beschftig

17、ten dominieren z. B. im Operationstrakt. Aber auch in derartigen Bereichen sollte, soweit mglich, das Empfinden des Patienten bercksichtigt werden. In Bettenrumen dominieren die Bedrfnisse des Patienten, sofern nicht die Dringlichkeiten der Behandlung oder Pflege zeitweilig dazu zwingen, die Anforde

18、rungen an die Beleuchtung fr das behandelnde Personal in den Vordergrund zu stellen. Die optimale Erfllung gegenstzlicher Ansprche ist durch die Installation mehrerer Beleuchtungssysteme mglich und sollte im Hinblick auf die Humanisierung und Rationalisierung der betrieblichen Ablufe im Gesundheitsw

19、esen angestrebt werden. Wegen der besonderen hygienischen Erfordernisse in Rumen des Gesundheitswesens ist in allen Bereichen eine auch fr Reinigungszwecke ausreichende Beleuchtung erforderlich. DIN 5035-3:2006-07 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt im Zusammenhang mit DIN EN 12464-1 die Anforderu

20、ngen und Empfehlungen an die knstliche Beleuchtung im Gesundheitswesen fest. Sie ergnzt DIN EN 12464-1 mit Anforderungen und Empfehlungen fr Patienten, Pflegebedrftige, Beschftigte und Besucher unter Bercksichtigung der unterschiedlichen Lichtbedrfnisse. Sofern in dieser Norm einzelne Bereiche im Ge

21、sundheitswesen nicht bercksichtigt sind, knnen vergleichbare Sehaufgaben bzw. Ttigkeiten und deren Anforderungen an die Beleuchtung herangezogen werden. Dies gilt auch fr die Altenpflege und hnliche Einrichtungen. Besondere Krankheitsbilder (z. B. Demenz und Parkinson) erfordern hhere und/oder ander

22、e Gte-merkmale der Beleuchtung. Fr Rume der Veterinrmedizin knnen die hier festgelegten Anforderungen bei hnlichen Sehaufgaben Anwendung finden. Diese Norm bercksichtigt nicht die Lichttherapie und verwandte Behandlungsverfahren. Diese Norm gilt nicht fr die Beleuchtung von Arbeitssttten im Hinblick

23、 auf den betrieblichen Arbeits-schutz. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Doku

24、ments (einschlielich aller nderungen). DIN 5034, Tageslicht in Innenrumen E DIN 5035-6, Beleuchtung mit knstlichem Licht Messung und Bewertung DIN 5035-7, Beleuchtung mit knstlichem Licht Teil 7: Beleuchtung von Rumen mit Bildschirm-arbeitspltzen DIN EN 1838, Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung D

25、IN EN 12464-1:2003-03, Angewandte Lichttechnik Beleuchtung von Arbeitssttten Teil 1: Arbeits-sttten in Innenrumen DIN EN 12665:2002-09, Angewandte Lichttechnik Grundlegende Begriffe und Kriterien fr die Fest-legung von Anforderungen an die Beleuchtung DIN EN 50172:2005-01 (VDE 0108 Teil 100), Sicher

26、heitsbeleuchtungsanlagen DIN EN 60601-2-41 (VDE 0750-2-41), Medizinische elektrische Gerte Teil 2-41: Besondere Fest-legungen fr die Sicherheit von Operationsleuchten und Untersuchungsleuchten DIN EN ISO 9680, Zahnheilkunde Zahnrztliche Behandlungsleuchte 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments

27、 gelten die in DIN EN 12665:2002-09 und DIN EN 12464-1:2003-03 angegebenen und die folgenden Begriffe, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung fr diese Norm und aus Grnden des einfachen Umgangs mit der Norm unter Hinweis auf die Quelle wiedergegeben sind. 3.1 Sehaufgabe sehrelevante Elemente der aus

28、zufhrenden Arbeit DIN EN 12464-1:2003-03 ANMERKUNG Hauptschlich sehrelevant sind die Gre des zu erkennenden Objektes, dessen Leuchtdichte, dessen Kontrast gegenber dem Hintergrund und dessen Darbietungsdauer. DIN 5035-3:2006-07 6 3.2 Bereich der Sehaufgabe Teilbereich des Arbeitsplatzes, in dem die

29、Sehaufgabe ausgefhrt wird. Ist die Gre und/oder die Lage des Bereiches der Sehaufgabe nicht bekannt, muss der Bereich als Bereich der Sehaufgabe angenommen werden, in dem die Sehaufgabe auftreten kann. DIN EN 12464-1:2003-03 3.3 unmittelbarer Umgebungsbereich den Bereich der Sehaufgabe umgebende, si

30、ch im Gesichtsfeld befindende Flche von mindestens 0,5 m Breite DIN EN 12464-1:2003-03 3.4 Wartungswert der Beleuchtungsstrke mWert, unter den die mittlere Beleuchtungsstrke auf einer bestimmten Flche nicht sinken darf. Zum Zeitpunkt der Unterschreitung sollte eine Wartung durchgefhrt werden. Einhei

31、t: lx DIN EN 12665:2002-09 3.5 Wartungsfaktor Verhltnis der mittleren Beleuchtungsstrke auf der Bezugsflche nach einer gewissen Benutzungsdauer einer Beleuchtungsanlage zu der mittleren Beleuchtungsstrke, die man unter denselben Bedingungen bei einer neuen Anlage erhlt DIN EN 12665:2002-09 ANMERKUNG

32、 Der Wert des Wartungsfaktors ist abhngig von Alterung, Verschmutzung und Ausfall von Lampen, Alterung und Verschmutzung von Leuchten, Raumverschmutzung. 3.6 Wartungsplan Liste von Anweisungen, Wartungszyklus und Wartungsverfahren festlegend (siehe auch CIE-Publikation 97) ANMERKUNG Der Wartungszykl

33、us ist der Wiederholungszyklus von Lampenwechsel, Lampen-/Leuchtenreinigung und Reinigung der Raumoberflche (siehe CIE-Publikation 97). 3.7 Gleichmigkeit der Beleuchtungsstrke Verhltnis der minimalen Beleuchtungsstrke zur mittleren Beleuchtungsstrke DIN EN 12665:2002-09 3.8 psychologische Blendung B

34、lendung, bei der ein unangenehmes Gefhl hervorgerufen wird, ohne dass damit eine merkbare Herab-setzung des Sehvermgens verbunden sein muss DIN EN 12665:2002-09 DIN 5035-3:2006-07 7 ANMERKUNG Zur Bewertung der psychologischen Blendung wird das UGR-Verfahren verwendet (siehe CIE-Publikation 117). 3.9

35、 Allgemeiner Farbwiedergabe-Index Ra Mittelwert der speziellen Farbwiedergabe-Indizes CIE 1974 fr einen festgelegten Satz von acht Testfarben DIN EN 12665:2002-09 4 Allgemeine Anforderungen an die Beleuchtung 4.1 Allgemeines Die unterschiedlichen Lichtbedrfnisse der Patienten und Beschftigten sind b

36、ei der Planung zu bercksichtigen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Dynamik und Lichtfarbe der Kunstlichtbeleuchtung und Tageslichtbeleuchtung. Die Beleuchtung von Rumen mit Tageslicht ist in DIN 5034 geregelt. Die speziellen beleuchtungstechnischen Anforderungen an die Beleuchtung des Raumes,

37、 der Aufgabe (Sehaufgabe) oder der Ttigkeit in Rumen des Gesundheitswesens sind in Anhang A wiedergegeben. Daneben gelten die in Abschnitt 5 erfolgten Festlegungen fr die genannten bzw. entsprechenden Sehaufgaben oder Raumarten. Alle in dieser Norm festgelegten Wartungswerte der Beleuchtungsstrken s

38、ind Mindestwerte, deren Erhhung in der Regel fr die Patienten zu Wohlbefinden und Frderung der Genesung und fr die Beschftigten zu besserer Erkennbarkeit ihrer Sehaufgaben und zur Akzeptanz beitrgt. In allen Fllen, in denen das Niveau der Beleuchtung aufgrund der unterschiedlichen Sehaufgaben variab

39、el (regelbar) sein muss, kann dies durch Schalten, Steuern, Regeln oder durch Kombination davon erfolgen. Die Anpassung der Lichtfarbe an das Beleuchtungsniveau ist dabei zu beachten. Die Lichtfarbe und die Farbwiedergabe der verwendeten Lampen bestimmen das Farbklima des Raumes und beeinflussen die

40、 Stimmung und das Wohlbefinden. Die Lichtfarbe sollte bei bevorzugt auf Behaglichkeit ausgerichteten Beleuchtungsanforderungen warmwei (hnlichste Farbtemperatur 5 300 K) mit hohem Farbwiedergabeindex Rabei Beleuchtungsstrken zwischen 500 lx und 1 000 lx erforderlich sein. Spezielle Anforderungen an

41、die Lichtfarbe siehe Abschnitt 5 bzw. Tabellenwerte im Anhang A. Der Wartungsfaktor und die ihm zugrunde liegenden Rahmenbedingungen mssen zwischen Planer und Investor, Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen der Beleuchtungsanlage vereinbart werden. Dieser bestimmt wesentlich den Wartungsplan. Fa

42、lls kein Wartungsfaktor vereinbart wird, ist bei geringer Nutzungsdauer oder geringem Verschmutzungsgrad ein Wert von 0,80 und bei normaler Nutzungsdauer oder in Bezug auf die Reinlichkeitsanforderungen in Rumen des Gesundheitswesens bei hohem Verschmutzungsgrad ein Wert von 0,67 heranzuziehen. Fr B

43、eleuchtungsanlangen mit Operations- und Behandlungsleuchten sind die speziellen betrieblichen Anforderungen zu beachten, die, neben den produktbezogenen Festlegungen, in DIN EN 60601-2-41 (VDE 0750-2-41) und fr Beleuchtungsanlagen mit zahnrztlichen Behandlungsleuchten in DIN EN ISO 9680 enthalten si

44、nd. Die Gleichmigkeit der Beleuchtungsstrke fr den Bereich der Sehaufgabe muss nach DIN EN 12464-1, sofern in Abschnitt 5 nicht anders festgelegt, 0,7 betragen. Fr den unmittelbaren Umgebungsbereich ist eine Gleichmigkeit des Wartungswertes der Beleuchtungsstrke von 0,5 notwendig. Der Zusammenhang z

45、wischen der Beleuchtungsstrke des unmittelbaren Umgebungsbereichs und der Beleuchtungsstrke im Bereich der Sehaufgabe ist in DIN EN 12464-1 festgelegt (siehe DIN EN 12464-1:2003-03, 4.3.2). DIN 5035-3:2006-07 8 4.2 Referenzraster fr Berechnung und Messung Fr die berprfung von Leuchtdichte-, Beleucht

46、ungsniveaus und Gleichmigkeitsanforderungen ist es fr Planungen und Beleuchtungsmessungen vor Ort ratsam, ein Raster festzulegen, so dass Beleuchtungs-planer und Nutzer eine gemeinsame Basis erhalten. Die in diesem Dokument fr Wartungswerte der Beleuchtungsstrke und Gleichmigkeiten angegebenen Werte

47、 beziehen sich auf die Definitionen des anzuwendenden Berechnungs- oder Messrasters nach E DIN 5035-6. 5 Spezielle Festlegungen zur Beleuchtung 5.1 Mehrzweckrume 5.1.1 Flure und Treppen In Verkehrszonen des Gesundheitswesens ergeben sich hufig auch Sehaufgaben mit hheren Beleuchtungsanforderungen al

48、s bei blichen Verkehrswegen. Flure und Treppen mssen so beleuchtet werden, dass sich sowohl am Tage als auch in der Nacht geringe Leuchtdichte-Unterschiede beim bergang zwischen unterschiedlich beleuchteten Rumen ergeben. Whrend der Nachtstunden kann die Beleuchtungsstrke der Flure daher verringert

49、werden. Es ist darauf zu achten, dass auch bei reduzierter Beleuchtungsstrke eine ausreichende rtliche Gleichmigkeit vorhanden ist. Bei Fluren, in denen Patienten liegend transportiert werden, ist besonderer Wert auf die angemessene Reduktion der fr den liegenden Patienten wahrnehmbaren Leuchtdichten zu legen. Die Glei

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