1、Dezember 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Radiologie (NAR) im DINPreisgruppe 11DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.280!,jVs“9715180www.din.deDDIN 6850Strahlen
2、schutzbehlter, Strahlenschutztische undStrahlenschutztresore zur Verwendung in nuklearmedizinischenBetrieben Anforderungen und KlassifikationRadiation protection containers, tables and safes for use in nuclear medicine Requirements and classificationConteneurs, tables et coffres-forts de radioprotec
3、tion pour lutilisation en mdecinenuclaire Exigences et classificationAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 6850:1995-02www.beuth.deGesamtumfang 18 SeitenDIN 6850:2006-12 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich. 3 2 Normative Verweisungen. 4 3 Begriffe 4 4 OR
4、TSDOSISLEISTUNG 5 5 STRAHLENSCHUTZ-STANDBEHLTER. 5 6 STRAHLENSCHUTZ-TRANSPORTBEHLTER. 6 7 STRAHLENSCHUTZTISCHE 7 8 STRAHLENSCHUTZTRESORE 8 9 Tabellen . 8 9.1 Maximale AKTIVITT bei vorgegebener Abschirmdicke von Blei 8 9.2 Wanddicke anderer Abschirmmaterialien mit quivalentem SCHWCHUNGSFAKTOR 9 9.3 B
5、erechnungen fr Bleiglasfenster 9 Anhang A (normativ) Tabellen 10 Literaturhinweise . 17 Stichwortverzeichnis. 18 Tabellen Tabelle A.1 AKTIVITT von RADIONUKLIDEN, die hinter einer Blei-Abschirmung der Wanddicke s in cm eine ORTSDOSISLEISTUNG von 25 Svh-1in 25 cm Abstand von der Auenflche der Blei-Abs
6、chirmung erzeugt.10 Tabelle A.2 Wanddicke anderer Abschirmmaterialien, deren SCHWCHUNGSFAKTOR der einer Blei-Abschirmung der Wanddicke s in cm quivalent ist: Fe: Eisen, = 7,86 g/cm3, BB: BARYTBETON, = 3,2 g/cm3, NB: Normalbeton (BETON), = 2,3 g/cm3.12 Tabelle A.3 Mindestens einzuhaltende quivalente
7、Wanddicken von Bleiglasfenstern bei einem Drittel des SCHWCHUNGSFAKTORS von Blei, die bei STRAHLENSCHUTZTISCHEN mit Brustwehren aus Blei der Dicke s in cm verwendet werden knnen, angegeben fr Bleiglas (Dichte = 4,36 gcm-3) mit einem Anteil von 55 % Bleioxid (PbO). Bei mit 0 + angegebenen quivalenten
8、 Wanddicken sollte ein Fenster von mindestens 0,4 cm Dicke verwendet werden (siehe 7f) .15 DIN 6850:2006-12 3 Vorwort Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss 3 Nuklearmedizin“ des Normenausschusses Radiologie (NAR) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Rnt
9、gengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft fr Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft fr Nuklearmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft fr Radioonkologie erarbeitet. Die Norm enthlt Strahlenschutzberechnungen fr nuklearmedizinische Betriebe im Sinne der Verordnung
10、fr die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz“ (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 sowie der EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz 1 und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ 2. Neue Dosisgren gem ICRU 60 von 1998 3 und ICRP 60 von 1991 4 finden sich in DIN 6
11、814-3:2001-01 sowie mit Bezug auf den Strahlenschutz in DIN 6814-5:2001-03. Neben den Regeln dieser Norm sind die einschlgigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften fr den Strahlen-schutz, die Unfallverhtungsvorschriften und die speziellen Auflagen der zustndigen Genehmigungs-behrden zu beachten. nder
12、ungen Gegenber der Ausgabe DIN 6850:1995-02 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Inhaltliche berarbeitung und Anpassung an die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20. Juli 2001, (BGBl I S. 1714) gendert durch Art. 2 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl I S. 1869); b) Einfhrung der neuen D
13、osisgren gem ICRU 60 von 1998 3 und ICRP 60 von 1991 4 sowie nach DIN 6814-3:2001-01 und mit Bezug auf den Strahlenschutz nach DIN 6814-5:2001-03; c) Angleichung der Auswahl der behandelten RADIONUKLIDE an den derzeitigen Stand der Technik in der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie. Frhere
14、Ausgaben DIN 6850:1977-02; 1987-02; 1995-02 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr Strahlenschutzeinrichtungen zur INNERBETRIEBLICHEN VERWENDUNG (siehe 3.1) in nuklear-medizinischen Betrieben. TRANSPORTBEHLTER fr die Befrderung RADIOAKTIVER STOFFE auf ffentlichen Verkehrswegen werden hiervon nicht b
15、etroffen. Diese Norm richtet sich sowohl an die Hersteller der beschriebenen Einrichtungen als auch an deren Anwender. Sie soll dem Anwender die Auswahl der Einrichtungen erleichtern, die er fr eine sichere Hand-habung und Lagerung der in seinem Betrieb vorkommenden RADIOAKTIVEN STOFFE bentigt. Umga
16、ng mit OFFENEN RADIOAKTIVEN STOFFEN siehe DIN 6843:2006-12. Anforderungen an Tresore bezglich des Brand- und Diebstahlschutzes siehe DIN 25422. DIN 6850:2006-12 4 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisunge
17、n gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 6814-1:2005-11, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 1: Anwendungsgebiete DIN 6814-2:2000-07, Begriffe in der radiologischen T
18、echnik Teil 2: Strahlungsphysik DIN 6814-3:2001-01, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 3: Dosisgren und Dosiseinheiten E DIN 6814-4:2005-11, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 4: Radioaktivitt E DIN 6814-5:2006-08, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 5: Strahlenschutz DIN 6
19、843:2006-12, Strahlenschutzregeln fr den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Medizin DIN 6844-3:2006-12, Nuklearmedizinische Betriebe Teil 3: Strahlenschutzberechnungen DIN 25400, Zeichen fr ionisierende Strahlung DIN 25407-1, Abschirmwnde gegen ionisierende Strahlung Bleibausteine DIN 25
20、407-2, Abschirmwnde gegen ionisierende Strahlung Spezielle Bauelemente fr Abschirmwnde aus Blei DIN 25413-2, Klassifikation von Abschirmbetonen nach Elementanteilen Abschirmung von Gamma-strahlung DIN 25422, Aufbewahrung radioaktiver Stoffe Anforderungen an Aufbewahrungseinrichtungen und deren Aufst
21、ellungsrume zum Strahlen-, Brand- und Diebstahlschutz Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 (BGBl. Teil I S. 1714 Ber. I 2002 S. 1459), gendert durch Verordnung zur nderung der Rntgenverordnung und anderer atomrechtlich
22、er Verordnungen vom 18.6.2002 (BGBl. Teil I S. 1869)1)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach den Normen der Reihe DIN 6814, ins-besondere DIN 6814-3:2001-01 und E DIN 6814-5:2006-08, und die folgenden Begriffe. 3.1 innerbetriebliche Verwendung Benutzung der Strahlensch
23、utzeinrichtungen in den Rumen des Betriebes und fr den Transport innerhalb des Betriebsgelndes 3.2 Strahlenschutz-Standbehlter Standbehlter Strahlenschutzbehlter, in denen RADIOAKTIVE STOFFE zeitweise aufbewahrt oder verarbeitet werden 1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank, zu beziehen bei: Beuth Ve
24、rlag GmbH, 10772 Berlin. DIN 6850:2006-12 5 3.3 Strahlenschutz-Transportbehlter Transportbehlter Strahlenschutzbehlter zum innerbetrieblichen Transport von RADIOAKTIVEN STOFFEN 3.4 Strahlenschutztisch ortsfester oder beweglicher Arbeitstisch mit Strahlenschutzvorrichtungen fr das Arbeiten mit RADIOA
25、KTIVEN STOFFEN 3.5 Strahlenschutztresor abschliebarer Strahlenschutzbehlter zur Aufbewahrung von RADIOAKTIVEN STOFFEN, der eine ABSCHIRMUNG besitzt ANMERKUNG Sie knnen eingebaute oder freistehende Strahlenschutzbehlter sein. 4 ORTSDOSISLEISTUNG Der Schutz beruflich strahlenexponierter Personen vor u
26、erer Strahlenexposition am Arbeitsplatz ist gem 43 (1) der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vorrangig durch bauliche oder durch technische Vorrichtungen sicherzustellen. Da in der Nuklearmedizin die Dauer der Beschftigung (Aufenthaltszeit) an innerbetrieblich verwendeten Strahlenschutzbehltern ei
27、ngeschrnkt ist, wird im Folgenden mit einem Richtwert fr die ORTSDOSISLEISTUNG von 25 Svh-1gerechnet. Der bei diesen Rechnungen angegebene Richtwert fr die ORTSDOSISLEISTUNG setzt eine Verkrzung der Aufenthaltszeit um einen Faktor 2,5 gegenber dem Fall von Daueraufenthalt bei Arbeitspltzen im Kontro
28、ll-bereich voraus (siehe DIN 6844-3:2006-12, 4.2, Berechnungsbedingungen). Bei vernderter Aufenthaltsdauer muss das Minimierungsgebot fr die Strahlenexposition gem der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beachtet werden (siehe DIN 6843:2006-12, Abschnitt 4, Grenzwerte fr Krperdosen und Jahresaktivit
29、tszufuhr, und 6.2, Handhabungsdauer, Absatz b). Tabelle A.1 enthlt fr in der Medizin gebruchliche RADIONUKLIDE die jeweilige AKTIVITT, die hinter einer Bleiwand (Abschirmmaterial) der Dicke s (Abschirmdicke) bei dieser ORTSDOSISLEISTUNG in 25 cm Abstand des Aufpunkts von der Auenflche der Blei-Absch
30、irmung (Dichte = 11 g cm-3) verwendet werden darf. Sie wurde unter der Annahme berechnet (5, 6), dass eine punktfrmige, radioaktive Strahlenquelle unmittelbar hinter der ABSCHIRMUNG abgestellt wird (z. B. Abstand zwischen Strahlenquelle und Aufpunkt 26 cm, bei s = 1 cm), siehe Abschnitt 9. 5 STRAHLE
31、NSCHUTZ-STANDBEHLTER Es gelten folgende Festlegungen: a) Die Verwendung von STANDBEHLTERN dient zur Verminderung der Strahlenexposition des Personals whrend des Umgangs mit RADIOAKTIVEN STOFFEN. b) Die Wnde der STANDBEHLTER fr reine Betastrahler mssen so bemessen sein, dass die BETA-STRAHLUNG vollst
32、ndig abgeschirmt wird. c) Bei Betastrahlern ist gegebenenfalls die BREMSSTRAHLUNG zu bercksichtigen und abzuschirmen. d) STANDBEHLTER fr PHOTONENSTRAHLER und Positronenstrahler nach dieser Norm haben Bleiwnde mit einer der folgenden Dicken: 0,5 cm, 1 cm, 2 cm, 3 cm, 5 cm oder 10 cm. Die AKTIVITT von
33、 Strahlen-quellen, die bei diesen Wanddicken eine ORTSDOSISLEISTUNG von 25 Svh-1in 25 cm Abstand des Aufpunkts von der Auenflche der Blei-Abschirmung erzeugen, ist in Tabelle A.1 angegeben. DIN 6850:2006-12 6 e) Bei STANDBEHLTERN, die nicht allseitig gleichmig abgeschirmt sind, z. B. bei den ABSCHIR
34、MUNGEN von Generatorsulen, sollte die ungewollte Annherung des Krpers, des Kopfes oder der Hnde an den unzureichend abgeschirmten Bereich durch eine besondere Vorrichtung (Gitter oder Bgel) verhindert werden. f) STANDBEHLTER sollten zum Kontaminationsschutz nach unten dicht abgeschlossen und mit sau
35、gfhigem Material ausgelegt sein. g) Werden die zum Versand von RADIOAKTIVEN STOFFEN blichen Verpackungsbehlter als STANDBEHLTER verwendet, muss die Wanddicke festgestellt und gegebenenfalls der Behlter nach Aufzhlung i) gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung ist Tabelle A.1 zu bercksichtigen. h
36、) STANDBEHLTER mssen an der freien Bleioberflche mit einem Schutzanstrich versehen sein. i) Die STANDBEHLTER mssen mit einem gut erkennbaren Zeichen fr ionisierende Strahlung nach DIN 25400 gekennzeichnet sein. Die Wanddicke muss deutlich und dauerhaft auf den Behltern ange-geben sein. 6 STRAHLENSCH
37、UTZ-TRANSPORTBEHLTER Es gelten folgende Festlegungen: a) Die Wnde der TRANSPORTBEHLTER fr reine Betastrahler mssen so bemessen sein, dass die BETA-STRAHLUNG vollstndig abgeschirmt wird. b) Bei Betastrahlern ist gegebenenfalls die BREMSSTRAHLUNG zu bercksichtigen und abzuschirmen. c) TRANSPORTBEHLTER
38、 fr PHOTONENSTRAHLER und Positronenstrahler nach dieser Norm haben Wnde aus Blei mit einer der folgenden Dicken: 0,5 cm, 1 cm, 2 cm, 3 cm, 5 cm oder 10 cm. Da die Transport-zeiten in der Regel kurz sind, drfen Strahlenquellen mit dem 10-fachen der in Tabelle A.1 angegebenen AKTIVITT transportiert we
39、rden. d) Das Innere des TRANSPORTBEHLTERS sollte mit einem auswechselbaren Einsatz als Kontaminations-schutz versehen sein. e) TRANSPORTBEHLTER mit einem Leergewicht von mehr als 10 kg sollten fahrbar sein. f) TRANSPORTBEHLTER mssen so gebaut sein, dass beim Transport durch eine Tragvorrichtung oder
40、 durch eine entsprechend lange Deichsel zwangsweise Abstand gehalten wird. g) Der Verschluss des TRANSPORTBEHLTERS muss ein ungewolltes ffnen verhindern. h) Fahrbare TRANSPORTBEHLTER mssen eine Vorrichtung haben, die ein Umkippen oder ungewolltes Weiterrollen des Behlters verhindern. i) TRANSPORTBEH
41、LTER mssen an der freien Bleioberflche mit einem Schutzanstrich versehen sein. j) TRANSPORTBEHLTER mssen mit einem Zeichen fr ionisierende Strahlung nach DIN 25400 gekenn-zeichnet sein. Die Wanddicke muss deutlich und dauerhaft auf dem Behlter angegeben sein. k) Das Leergewicht des fahrbaren TRANSPO
42、RTBEHLTERS muss auf der Auenseite deutlich und dauerhaft angegeben sein. DIN 6850:2006-12 7 7 STRAHLENSCHUTZTISCHE Es gelten folgende Festlegungen: a) Die Wnde der STRAHLENSCHUTZTISCHE fr reine Betastrahler mssen so bemessen sein, dass die BETASTRAHLUNG vollstndig abgeschirmt wird. b) Bei Betastrahl
43、ern ist gegebenenfalls die BREMSSTRAHLUNG zu bercksichtigen und abzuschirmen. c) STRAHLENSCHUTZTISCHE fr PHOTONENSTRAHLER und Positronenstrahler nach dieser Norm haben Blei-Abschirmungen mit einer der folgenden Wanddicken: 1 cm, 2 cm, 3 cm, 5 cm oder 10 cm. Die einer Wanddicke zugeordnete hchstzulss
44、ige AKTIVITT ist in Tabelle A.1 angegeben. STRAHLENSCHUTZTISCHE fr das Arbeiten mit PHOTONENSTRAHLERN drfen als Bleiburg nach DIN 25407-1 und DIN 25407-2 ausgefhrt sein. Fr Eisen, BARYTBETON oder BETON anstelle von Blei als Abschirmmaterialien gelten die Wanddicken nach Tabelle A.2. d) Sind die Bedi
45、ngungen fr eine eingeschrnkte Dauer der Beschftigung nach Abschnitt 4 dieser Norm nicht gegeben, so ist die jeweils hchstzulssige AKTIVITT der Tabelle A.1 mit dem entsprechend geringeren Wert als 25 Svh-1der ORTSDOSISLEISTUNG umzurechnen (siehe DIN 6843:2006-12). e) Die Strahlenschutzaufbauten der S
46、TRAHLENSCHUTZTISCHE fr PHOTONENSTRAHLER und Positronenstrahler mssen so hoch sein, dass der Kopf und der Oberkrper nicht von ungeschwchter Strahlung getroffen werden knnen. f) Zur Sichtprfung sollten Fenster aus Bleiglas verwendet werden. Der SCHWCHUNGSFAKTOR darf nicht geringer als ein Drittel des
47、SCHWCHUNGSFAKTORS (Drittel-Wert) der brigen ABSCHIRMUNG sein. Die notwendigen Zahlenwerte sind in Tabelle A.3 angegeben. Rein rechnerisch wird ein Drittel des SCHWCHUNGSFAKTORS fr einige RADIONUKLIDE und Wanddicken kleiner als eins. Die entsprechenden Zahlenwerte der quivalenten Wanddicken sind in T
48、abelle A.3 mit 0 + gekennzeichnet. In diesem Fall sollte ein Fenster aus Bleiglas von mindestens 0,4 cm Dicke verwendet werden. ANMERKUNG Mit dem Drittel-Wert des SCHWCHUNGSFAKTORS wird angenommen, dass die Organdosis fr die Augenlinse das Dreifache der effektiven Dosis fr eine Person im Kalenderjahr betragen kann. g) Bei Verwendung flchtiger RADIOAKTIVER STOFFE muss ein Luftabzug so angebracht sein, dass die Luft ber dem Arbeitstisch in einem Strmungsgeflle liegt und verdampfte oder verdunstete RADIOAKTIVE STOFFE sich nicht mit der brigen Raumluft vermischen knnen. h) Bleischutzwnde msse
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