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DIN 820 Bb 3-2016 Standardization Supplement 3 Notes and information for the development publication and application of standards《标准化 补充件3 标准制备 公布和应用的注释和信息》.pdf

1、Oktober 2016 Preisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 01.120!%5A“2561830www.din.deDieses Beiblatt enthlt Informationen zuDIN 820, jedoch keine zustzlich

2、 genormten Festlegungen.DIN 820 Beiblatt 3Normungsarbeit; Beiblatt 3: Hinweise und Informationen fr das Erstellen, Verffentlichen und Anwenden von NormenStandardization; Supplement 3: Notes and information for the development, publication and application of standardsNormalisation; Supplment 3: Notes

3、 et informations de cration, de publication et dapplication des normesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 12 SeitenDDIN-Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN)DIN 820 Bbl 3:2016-10 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Ve

4、rweisungen . 4 3 Grundstzliche Hinweise fr das Erstellen einer Norm 4 4 Grundstzliche Hinweise bei der Erarbeitung einer Norm 5 4.1 Allgemeines . 5 4.2 Beteiligung der ffentlichkeit im Entstehungsprozess einer DIN-Norm 5 4.3 Zusammensetzung der interessierten Kreise . 7 4.4 Bildung von Konsens 9 4.5

5、 Hinweise zur Erarbeitung einer Spezifikation . 9 5 Hinweise an Anwender einer Norm 9 5.1 Allgemeines . 9 5.2 Hinweise zum Umgang mit einem Norm-Entwurf . 10 (informativ) Checkliste fr Experten in Arbeitsgremien zur Erstellung einer Anhang Aanwenderfreundlichen Norm . 11 A.1 Inhalt einer anwenderfre

6、undlichen Norm . 11 A.2 Zustzliche Aufgaben und Angaben bei der bernahme von Europischen und Internationalen Normen . 11 Literaturhinweise . 12 DIN 820 Bbl 3:2016-10 3 Vorwort Dieses Beiblatt wurde vom Arbeitsausschuss NA 173-00-01 AA Normungsgrundstze“ des DIN-Normen-ausschusses Grundlagen der Norm

7、ungsarbeit (NAGLN) erarbeitet. Dieses Beiblatt dient zum Verstndnis der Normungsarbeit und ist fr Experten zur Erleichterung der Gremienarbeit als Ergnzung zu den Grundlagen der Normungsarbeit 1, 2 und 3 erstellt worden (Fachkompendium fr Normenanwender) und als Hilfe fr den Anwender von Normen. In

8、diesem Beiblatt wurden die Texte aus dem Abschnitt 6 Grundstze und Hinweise fr das Anwenden von DIN-Normen von DIN-Normenheft 10 Grundlagen der Normungsarbeit sowie ergnzende Informationen bernommen. Fr Neuanwender von Normen wurde die Broschre Kleines 1 1 der Normung“ 4 und fr KMU die Broschre Umga

9、ng mit Normung und Normen“ 5 erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 820 Normungsarbeit besteht aus:

10、Teil 1: Grundstze Teil 2: Gestaltung von Dokumenten Teil 3: Begriffe Teil 4: Geschftsgang Teil 11: Gestaltung von Normen mit sicherheitstechnischen Festlegungen, die VDE-Bestimmungen oder VDE-Leitlinien sind Teil 12: Leitfaden fr die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen Teil 13: bernahme europ

11、ischer Dokumente von CEN, CENELEC und ETSI Gestaltung der Dokumente Teil 15: bernahme internationaler Dokumente von ISO und IEC Gestaltung der Dokumente DIN 820 Bbl 3:2016-10 4 1 Anwendungsbereich Dieses Beiblatt enthlt Hinweise fr das Erstellen, das Erarbeiten sowie das Anwenden einer Norm. ANMERKU

12、NG Die Hinweise in diesem Beiblatt beziehen sich in diesem Sinne auch auf Spezifikationen. Auerdem zeigt dieses Beiblatt die Zugnge fr die aktive Teilnahme an der Normungsarbeit auf. 2 Verweisungen DIN 820-1, Normungsarbeit Teil 1: Grundstze DIN 820-2:2012-12, Normungsarbeit Teil 2: Gestaltung von D

13、okumenten DIN 820-3, Normungsarbeit Teil 3: Begriffe DIN 820-4, Normungsarbeit Teil 4: Geschftsgang 3 Grundstzliche Hinweise fr das Erstellen einer Norm DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. hat, obwohl eine Norm nur eine Empfehlung ist, wegen ihrer tatschlichen Durchsetzungskraft in der ffentlich

14、keit als die Organisation, die die Erstellung der Normung organisiert und in den Verkehr bringt, eine Art faktische Garantenstellung. Denn grundstzlich bilden Normen einen Mastab fr einwandfreies technisches Verhalten. Wegen dieses Mastabs vertritt das DIN-Prsidium die Auffassung, dass bei sicherhei

15、tstechnischen Festlegungen in DIN-Normen eine tatschliche Vermutung dafr besteht, dass sie fachgerecht, d. h. anerkannte Regeln der Technik“, sind. Somit knnen Normen auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung sein. Daraus folgt, dass DIN durch geeignete organisatorische Manahmen insbesondere da

16、rauf achtet, dass a) fr das Aufstellen einer Norm Regeln vorhanden sind, bei deren Beachtung nach allgemeiner Lebenserfahrung das Zustandekommen einer Norm, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Verletzung deliktsrechtlich geschtzter Rechtsgter fhrt, ausgeschlossen ist; b) die fr das Aufstellen ei

17、ner Norm vorgegebenen Regeln den jeweiligen Adressaten bekannt sind, ihre Beachtung von ihnen immer wieder gefordert wird, ihre Befolgung in geeigneter Weise kontrolliert wird und bei Nichtbefolgung Manahmen ergriffen werden, die eine konkrete Gefahr fr deliktsrechtlich geschtzte Rechtsgter beheben;

18、 c) niemandem die Aufgaben eines Mitarbeiters bei DIN oder einer anderen, nach DIN 820 mit besonderen Obliegenheiten betrauten Person (z. B. Obmann) bertragen werden, wenn nicht seine Kenntnisse und seine zeitliche Leistungsfhigkeit eine ordnungsgeme Erfllung seiner Aufgaben erwarten lassen; d) das

19、Aufstellen einer Norm von einem hierfr speziell zusammengesetzten Fachgremium vorgenommen wird; e) die zur Kontrolle der Befolgung der vorgegebenen Normaufstellungsregeln berufenen Stellen mit hierzu befhigten Personen in ausreichender Anzahl ausgestattet sind; f) die ffentlichkeit ausreichend am Au

20、fstellen einer Norm beteiligt wird durch Information mittels DIN-Anzeiger, Ankndigungen auf der DIN-Internetseite und Gelegenheit zur Stellungnahme. DIN 820 Bbl 3:2016-10 5 4 Grundstzliche Hinweise bei der Erarbeitung einer Norm 4.1 Allgemeines In den Normungsgremien ttige Experten bentigen einschlg

21、ige Kenntnis von DIN 820-1 und DIN 820-4 und richten ihr Verhalten dementsprechend aus. Sie wirken nach bestem Wissen und Gewissen in geeigneter Weise besonders darauf hin, dass die miterarbeitete Norm im Rahmen des bestimmungsgemen und vorhersehbaren Anwendens a) dem Nutzen der Allgemeinheit dient;

22、 b) nicht zu einem Bevorteilen einzelner und daraus folgend zu einem entsprechenden Benachteiligen anderer fhrt; c) fr jedermann anwendbar ist; d) nicht dazu fhrt, dass gewerbliche Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Design, Marken) verletzt werden; e) nicht zur Folge hat, dass Menschen und Sache

23、n gefhrdet werden. 4.2 Beteiligung der ffentlichkeit im Entstehungsprozess einer DIN-Norm Transparenz in der Normungsarbeit wird unter anderem durch folgende Manahmen erzeugt: a) Information der ffentlichkeit ber Schritte der Normungsarbeit (siehe Tabelle 1), wie in DIN 820-4 geregelt; b) ffentliche

24、 Informationen auf der DIN-Internetseite: Satzung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V.; Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland ber die Anerkennung von DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. als zustndige nationale Normungsorganisation; Jahresberichte der Normenausschsse; c) Regeln der No

25、rmungsarbeit sind fr alle Experten der Normungsarbeit kostenfrei zugnglich, ebenso sind fr sie alle Arbeitsdokumente online verfgbar; d) Informationen ber aktuelle und historische Normen und Norm-Entwrfe sind ber den Beuth-Verlag, bei VDE-klassifizierten auch ber den VDE-Verlag jedem frei zugnglich.

26、 DIN 820 Bbl 3:2016-10 6 Tabelle 1 Erarbeitung einer Norm und Beteiligung der ffentlichkeit Schritt Benachrichtigung Benachrichtigungs-medium Aktion der ffentlichkeit Aufnahme Normungsarbeita ffentlichkeit DIN-Anzeiger, Internetseite des Normenausschusses Kenntnisnahme und ggf. Einspruch nach DIN 82

27、0-4:2014-06, 4.1.2.7 Beratungen/Sitzungen Neinb Einstellen eines Normungsvorhabens ffentlichkeit DIN-Anzeiger Kenntnisnahme Ablehnung Normungsantrag (durch das Prsidium) ffentlichkeit DIN-Anzeiger Kenntnisnahme Absicht zur Herausgabe einer Norm durch das Manuskriptverfahren ffentlichkeit DIN-Anzeige

28、r, Fachteil der DIN-Mitteilungen, Internetseite des Normenausschusses Kenntnisnahme Norm-Entwurf ffentlichkeit Norm-Entwurfs-Portal DIN-Anzeiger, Internetseite des Normenausschusses Stellungnahme Beratungsergebnis ber StellungnahmenStellungnehmer/Einsprecher Persnliches Schreiben Kenntnisnahme, Eins

29、pruch Erneuter Norm-Entwurfc ffentlichkeit Norm-Entwurfs-Portal DIN-Anzeiger, Internetseite des Normenausschusses Stellungnahme beabsichtigte Zurckziehung eines Norm-Entwurfsd ffentlichkeit DIN-Anzeiger (mit Begrndung) Stellungnahme, Einspruch beabsichtigte Zurckziehung einer bestehenden Normdffentl

30、ichkeit DIN-Anzeiger (mit Begrndung) Stellungnahme, Einspruch Behandlungsergebnis der Einsprche zur Zurckziehung Stellungnehmer/Einsprecher Persnliches Schreiben Kenntnisnahme Zurckziehung ffentlichkeit DIN-Anzeiger Kenntnisnahme Schlichtungsverfahren/ Schiedsverfahren Stellungnehmer/Einsprecher Sch

31、lichtungsvorschlag Zustimmung oder Ablehnung Verffentlichung einer Norm/Spezifikation ffentlichkeit DIN-Anzeiger (mit Nummer und vollstndigem Titel der Norm/Spezifikation), Internetseite des NormenausschussesKenntnisnahme, Erwerb der Norm/Spezifikation aeinschlielich berarbeitung bestehender Normen

32、bbei Stellungnahmen/Einsprecher nur Stellungnehmer/Einsprecher zum entsprechenden TOP cwenn durch Beratung der Stellungnahmen wesentliche nderungen des Inhalts des 1. Norm-Entwurfs vorgenommen werden dmit und ohne Ersatz DIN 820 Bbl 3:2016-10 7 Folgende Mglichkeiten zur Einflussnahme sind ber die DI

33、N- und DKE-Internetseite fr jeden zu jeder Zeit frei zugnglich: Normungsantrag stellen; Norm-Entwurf kommentieren (Norm-Entwurfs-Portal). Zustzlich knnen bestehende definierte Begriffe in DIN-TERMinologieportal eingesehen werden. Eine kostenfreie Registrierung bei den Portalen ist notwendig und ermg

34、licht eine exakte Zuordnung z. B. einer Stellungnahme zu einem Einsprecher. 4.3 Zusammensetzung der interessierten Kreise DIN ermglicht fr ein Arbeitsgremium eine angemessene Beteiligung der betroffenen interessierten Kreise also ein angemessenes Verhltnis zueinander. Wenn nachweislich alle an dem z

35、u behandelnden Normungsvorhaben betroffenen interessierten Kreise befragt, informiert und zur Teilnahme aufgefordert wurden, darf ein Arbeitsgremium dennoch z. B. nur aus Experten von zwei interessierten Kreisen bestehen. Wenn ein Arbeitsgremium entsprechend den Regeln fr die Normungsarbeit voll bes

36、etzt ist und ein Experte im Arbeitsgremium mitarbeiten mchte, der einem noch nicht vertretenen interessierten Kreis angehrt, darf der Experte nicht wegen der maximalen Anzahl an mglichen Mitgliedern im Arbeitsgremium abgelehnt werden. Es gibt zwei mgliche Vorgehensweisen, um den besagten Experten au

37、fzunehmen: a) Beirat oder zustndiges Lenkungsgremium des zustndigen Fachbereichs erhht die maximale Anzahl der Experten durch entsprechenden Beschluss nach der Richtlinie fr Normenausschsse 1; b) Experte aus dem am strksten vertretenen interessierten Kreis gibt Mitarbeiterstatus auf, wobei die Entsc

38、heidung, wer den Mitarbeiterstatus aufgibt, von den Experten des betroffenen interessierten Kreises selbst entschieden wird. Der interessierte Kreis Wirtschaft“ kann auf Basis konkretisierender Angaben der zugehrigen Experten, z. B. entsprechend der Wertschpfungskette, strukturiert werden. Tabelle 2

39、 zeigt die Zugehrigkeiten der interessierten Kreise in DIN und Tabelle 3 die interessierten Kreise bei CEN/CENELEC und ISO/IEC. DIN 820 Bbl 3:2016-10 8 Tabelle 2 Interessierte Kreise DIN Interessierter Kreis Zugehrige (Beispiele) A Wirtschaft Hersteller, Dienstleister, Handel, Banken, Versicherungen

40、, Handwerk, Verbnde, Zulieferer, Rohmateriallieferanten, weiterverarbeitende Unternehmen, selbstndige Ingenieure und Planer, Sachversicherer, Weiterbildungsorganisationen, Betreiber B ffentliche Hand Regierung, Gewerbeaufsicht, Behrden, beliehene Institutionen C Verbraucherschutz Vertreter des Verbr

41、aucherrates, Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) D Gewerkschaften Gewerkschaften E Wissenschaft und Forschung Berufs-, Fach-, und Hochschulen, Forschungsinstitute und -gesellschaften F Geschftsfeld Normanwendung Einrichtung, deren hauptschlicher Geschftszweck durch die Anwen

42、dung von Normen und Regeln erreicht wird, wie z. B. Prf- und Zertifizierungsinstitute, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), Gutachter, selbstndige Sachverstndige, Berater zu MSS G Umweltschutz Bund fr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Koordinierungsbro Normungsarbeit der Umweltverbn

43、de (KNU)a Arbeitsschutz Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Unfallversicherungstrger Sonstige Nicht-Regierungsorganisation Amnesty International, Tierschutzverbnde, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Caritas aBegrndung: KNU autorisiert Mehrheit der bei DIN engagierten Umweltexpert

44、en Tabelle 3 Interessierte Kreise CEN/CENELEC und ISO/IEC Interessierter Kreis CEN/CENELEC Interessierter Kreis ISO/IEC A Industrie und Wirtschaft Industrie und Wirtschaft Industrie und Wirtschaft fr Kleine und Mittelstndige Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern B ffentliche Hand ffentliche H

45、and C Verbraucher-Organisation Verbraucher D Gewerkschaft Gewerkschaft E Wissenschaft und Forschung Wissenschaft und Forschung F Geschftsfeld Normanwendung Geschftsfeld Normanwendung G Gesellschaftliche Interessen Umweltschutztechnische Interessen Nicht-Regierungsorganisation Gesellschaftliche Inter

46、essen Andere gesellschaftliche Interessen DIN 820 Bbl 3:2016-10 9 4.4 Bildung von Konsens Konsens wird durch die fachliche Diskussion aller interessierten Kreise zu einem Normungsthema hergestellt. Dabei wird ein Beschluss erst dann gefasst, wenn keine Widersprche zu den sich in der Diskussion befin

47、dlichen Punkten aufrechterhalten werden. Konsensbildung setzt voraus, dass Aspekte im Gremium ausdiskutiert werden. Kann kein Konsens erreicht werden, sind andere Publikationsformen wie die DIN SPEC oder im Falle von Abstimmungen zu internationalen/europischen Dokumenten die Enthaltung mgliche Auswe

48、ge. 4.5 Hinweise zur Erarbeitung einer Spezifikation In Ergnzung zur konsensbasierten Normung wird der Erarbeitungsprozess von Spezifikationen nach DIN 820-3 als Standardisierung bezeichnet. Dabei erfolgen die Arbeiten nicht zwingend unter Einbeziehung aller interessierten Kreise und daher wesentlic

49、h schneller als in der Normung. Insbesondere in Gebieten mit hohem Innovationsgrad kann ein schneller Standardisierungsprozess den Wissens- und Technologietransfer frdern und beschleunigen. Gleichzeitig knnen Spezifikationen im Sinne der entwicklungsbegleitenden Normung die Basis fr sptere Normungsvorhaben darste

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