1、Mai 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DINPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 03.080.30!,jTp“9714
2、977www.din.deDDIN 77700Dienstleistungen der LohnsteuerhilfevereineServices of wages tax associationsServices des associations daide dimpt sur le revenuAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 14 SeitenDIN 77700:2006-05 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwen
3、dungsbereich 3 2 Normative Verweisungen. 3 3 Begriffe 3 4 Anforderungen an den Berater 4 4.1 Allgemeine Qualifikationsanforderungen 4 4.2 Vermutungswirkung . 4 5 Anforderungsprofil und Anforderungskategorien 5 6 Dienstleistungserbringung 11 6.1 Gesetzliche Vorgaben 11 6.2 Sachgeme und gewissenhafte
4、Hilfeleistung in Steuersachen 11 6.3 Bekanntgabevollmacht 11 6.4 Prfung 11 6.5 Einspruch 11 6.6 Klageverfahren 12 6.7 Fristenberwachung 12 6.8 Fortbildung 12 6.9 Fachliteratur 12 6.10 Posteingang 12 6.11 Elektronische Datenverarbeitung . 12 6.12 Handakten 12 6.13 Erhebung von Mitgliedsbeitrgen. 12 6
5、.14 Beratungsumfang . 12 6.15 Aufnahme in den Verein. 13 6.16 Erreichbarkeit der Beratungsstelle. 13 6.17 Kndigung. 13 6.18 Anweisungen an weitere, fr die Beratungsstelle ttige Personen 13 6.19 Elektronische Medien. 13 7 Technische und sonstige Ausstattung der Beratungsstellen . 14 7.1 Sauberkeit un
6、d Ordnung, Datenschutz 14 7.2 EDV-Einsatz. 14 7.3 Ablage- und Telekommunikationssysteme 14 8 Dokumentation 14 Tabellen Tabelle 1 Gewichtung im Anforderungsprofil 5 Tabelle 2 Anforderungsprofil.5 DIN 77700:2006-05 3 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gilt ab 2006-05-01. Vorwort Diese Norm wurde vom Arbe
7、itsausschuss 039-04-18 AA Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen des Normenausschusses Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. erarbeitet. Die Anforderung nach 4.2 dieser Norm gilt fr 12 Monate nach Inkrafttreten dieser Norm. Es ist beabsichtigt, diese
8、Norm dann neu zu berarbeiten. 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, die fr die Vereinsmitglieder Dienst-leistungen im Rahmen der beschrnkten Hilfeleistung in Steuersachen i. S. d. 4 Nr. 11 StBerG erbringen, und dort ttige Berater. 2 Normative Verweisung
9、en Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). Steuerberatungsgesetz
10、(StBerG) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Lohnsteuerhilfeverein beim Amtsgericht eingetragener und von der Finanzverwaltung anerkannter und beaufsichtigter Verein, der fr seine Mitglieder beschrnkte Hilfe in Steuersachen nach den Vorschriften des Steuer
11、beratungsgesetzes leistet ANMERKUNG Der Lohnsteuerhilfeverein wird in dieser Norm auch kurz Verein genannt. 3.2 Beratungsstelle rtliche Einrichtung, ber die der Lohnsteuerhilfeverein seine Hilfe in Steuersachen fr seine Mitglieder anbietet und durchfhrt 3.3 Mitglied natrliche Person, die durch Wille
12、nserklrung dem Lohnsteuerhilfeverein beitritt DIN 77700:2006-05 4 3.4 Berater natrliche Person, derer sich der Lohnsteuerhilfeverein gesetzmig zur konkreten Durchfhrung der Hilfe in Steuersachen fr seine Mitglieder (Beratung) bedient 3.5 Beratungsstellenleiter Berater, der vom Verein als Leiter eine
13、r Beratungsstelle bestellt und von der zustndigen Finanzbehrde im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen ist 4 Anforderungen an den Berater 4.1 Allgemeine Qualifikationsanforderungen Der Berater muss Kenntnisse zum aktuellen Stand des Steuerrechts haben, die dem Umfang der Beratungsbefug
14、nis gerecht werden. Die Kenntnisse mssen sich auf das materielle Steuerrecht, das Verfahrensrecht und die einschlgigen Bestimmungen des Berufsrechts erstrecken. ANMERKUNG Der aktuelle Rechtsstand ergibt sich im Wesentlichen aus dem Gesetz, Verordnungen und Richtlinien; entsprechenden Verwaltungsanwe
15、isungen; einschlgiger Rechtsprechung zum Steuerrecht. Der Berater muss dabei insbesondere bercksichtigen knnen, dass in unterschiedlichen Veranlagungs-zeitrumen unterschiedliche Rechtsstnde zu beachten sind. Der Berater muss Sachverhalte recherchieren, inhaltlich erfassen und das einschlgige Recht a
16、nwenden knnen. Er muss erkennen, welche Tatsachen im Einzelfall von steuerlicher Bedeutung und welche Nach-weise erforderlich sind. Der Berater muss fr Sachverhalte steuerrechtliche Ergebnisse berechnen, Antrge zweckmig stellen und ber Wahlrechte entscheiden knnen. Der Berater muss aus zivilrechtlic
17、hen Sachverhalten steuerrechtliche Folgen ableiten und aus steuer-rechtlicher Sicht Empfehlungen fr knftige Gestaltungen geben knnen. 4.2 Vermutungswirkung Die Anforderungen nach 4.1 und Abschnitt 5 gelten bei einschlgiger Berufserfahrung und regelmiger Fortbildung als erfllt. Eine einschlgige Beruf
18、serfahrung liegt vor: bei Personen nach 3.4 bei einer mindestens 8-jhrigen unmittelbar zurckliegenden Ttigkeit als Berater oder bei vergleichbarer Ttigkeit; bei Personen nach 3.5 bei einer mindestens 5-jhrigen unmittelbar zurckliegenden Ttigkeit als Berater; bei Personen, bei denen aufgrund der beso
19、nderen fachlichen Qualifikation davon auszugehen ist, dass die Anforderungen nach 4.1 und Abschnitt 5 vorliegen. Eine regelmige Fortbildung liegt vor, wenn diese Personen innerhalb der unmittelbar zurckliegenden fnf Jahre an steuerfachlichen Fortbildungsveranstaltungen in einem Umfang von insgesamt
20、mindestens 64 Unterrichtsstunden teilgenommen haben. DIN 77700:2006-05 5 5 Anforderungsprofil und Anforderungskategorien Der Berater muss Kenntnisse, Fhigkeiten und Fertigkeiten entsprechend den Kategorien nach Tabelle 1 in Verbindung mit Tabelle 2 haben. Tabelle 1 Gewichtung im Anforderungsprofil K
21、ategorie Gewichtung A sehr hohe praktische Bedeutung (sehr hufig vorkommende Anwendungsflle), deshalb: differenziertes und berwiegend prsentes Wissen; Problemerkennung und selbststndige Lsung im Beratungsgesprch B hohe praktische Bedeutung (hufige Anwendungsflle), deshalb: differenziertes Wissen; Pr
22、oblemerkennung und selbststndige Lsung in angemessener Frist C mittlere praktische Bedeutung (seltene Anwendungsflle), deshalb: Grundwissen; Problemerkennung und Lsung in angemessener Frist Tabelle 2 Anforderungsprofil Rechtsgebiet Gewichtung (Kategorie nach Tabelle 1) I. Einkommensteuer und Steuerv
23、ergtungen 1 Steuerpflicht und Veranlagung 1.1 Unbeschrnkte, beschrnkte und fiktive unbeschrnkte Steuerpflicht B 1.2 Veranlagungspflicht und Antragsveranlagung B 1.3 Veranlagungsformen A 2 Berechnungsschema des zu versteuernden Einkommens und der festzusetzenden Einkommensteuer; Begriffsbestimmungen
24、A 3 Allgemeine Grundstze zur Ermittlung der berschusseinknfte 3.1 Einnahmen und Werbungskosten B 3.2 Vereinnahmung und Verausgabung (zeitliche Zuordnung) B 3.3 Einknfteerzielungsabsicht C 3.4 Verlustausgleich und Verlustabzug C 3.5 Steuerfreie Einnahmen C 4 Einknfte aus nichtselbststndiger Arbeit/Lo
25、hnsteuer DIN 77700:2006-05 6 Tabelle 2 (fortgesetzt) Rechtsgebiet Gewichtung (Kategorie nach Tabelle 1)4.1 Begriffsbestimmung 4.1.1 Arbeitnehmer, Arbeitgeber C 4.1.2 Arbeitslohn C 4.2 Steuerabzug vom Arbeitslohn 4.2.1 Steuerklassenwahl B 4.2.2 Freibetrge C 4.2.3 Pauschalbesteuerung C 4.3 Einnahmen 4
26、.3.1 Steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen B 4.3.2 Sachbezge B 4.4 Werbungskosten 4.4.1 Abgrenzung von Lebenshaltungskosten B 4.4.2 Fahrten Wohnung - Arbeitssttte A 4.4.3 Reisekosten 4.4.3.1 Dienstreise A 4.4.3.2 Einsatzwechselttigkeit A 4.4.3.3 Fahrttigkeit A 4.4.4 Aufwendungen fr Aus- und For
27、tbildung A 4.4.5 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsfhrung und Umzugskosten A 4.4.6 Aufwendungen fr Arbeitszimmer und Arbeitsmittel A 4.4.7 Sonstige Werbungskosten A 5 Einknfte aus Kapitalvermgen 5.1 Steuerpflichtige Einnahmen B 5.2 Werbungskosten C 5.3 Halbeinknfteverfahren C 5.4 Steuerermigun
28、g bei auslndischen Einknften C 5.5 Zinsabschlag- und Kapitalertragssteuer C DIN 77700:2006-05 7 Tabelle 2 (fortgesetzt) Rechtsgebiet Gewichtung (Kategorie nach Tabelle 1)6 Einknfte aus Vermietung und Verpachtung 6.1 Steuerpflichtige Einnahmen B 6.2 Einknfteerzielungsabsicht B 6.3 Verbilligte Vermiet
29、ung B 6.4 Werbungskosten 6.4.1 Absetzung fr Abnutzung B 6.4.2 Weitere Werbungskosten B 6.4.3 Zuordnung von Aufwendungen bei gemischtgenutzten Objekten B 7 Sonstige Einknfte 7.1 Renten 7.1.1 Ermittlung der Einknfte A 7.1.2 Steuerbefreiungen B 7.2 Einknfte aus Unterhaltsleistungen B 7.3 Einknfte aus p
30、rivaten Veruerungsgeschften C 7.4 Weitere sonstige Einknfte C 8 Sonderausgaben 8.1 Vorsorgeaufwendungen A 8.2 Sonstige Sonderausgaben A 9 Abzugsbetrge fr Wohneigentum C 10 Auergewhnliche Belastungen 10.1 Unterhalt A 10.2 Auergewhnliche Belastungen bei behinderten Menschen A 10.3 Sonstige auergewhnli
31、che Belastungen B 11 Steuertarif und Steuerermigung 11.1 Steuertarif B 11.2 Progressionsvorbehalt A 11.3 Tarifermigung B DIN 77700:2006-05 8 Tabelle 2 (fortgesetzt) Rechtsgebiet Gewichtung (Kategorie nach Tabelle 1)11.4 Steuerermigungen B 12 Steuererhebung 12.1 Steueranrechnung B 12.2 Einkommensteue
32、rvorauszahlung C 13 Zuschlagsteuern und Ergnzungsabgaben C 14 Familienleistungsausgleich 14.1 Verhltnis Freibetrge fr Kinder und Kindergeld/Gnstigerprfung A 14.2 Freibetrge und abziehbare Aufwendungen fr Kinder 14.2.1 Zu bercksichtigende Kinder 14.2.1.1 Grundvoraussetzungen A 14.2.1.2 Ermittlung der
33、 Einknfte und Bezge B 14.2.2 Zuordnung und Hhe der Freibetrge A 14.3 Kindergeld und vergleichbare Leistungen 14.3.1 Anspruchsberechtigte Personen B 14.3.2 Zu bercksichtigende Kinder 14.3.2.1 Grundvoraussetzungen A 14.3.2.2 Ermittlung der Einknfte und Bezge B 14.3.3 Zuordnung und Hhe des Kindergeldes
34、 A 14.3.4 Verfahrensfragen B 14.4 Sonstige kindbedingte Steuervergnstigungen A 15 Frderung zustzlicher privater Altersvorsorge 15.1 Systematik A 15.2 Begnstigter Personenkreis B 15.3 Zulagen B 15.4 Sonderausgabenabzug B 15.5 Schdliche Verwendung B 15.6 Besteuerung der Auszahlungen B DIN 77700:2006-0
35、5 9 Tabelle 2 (fortgesetzt) Rechtsgebiet Gewichtung (Kategorie nach Tabelle 1)15.7 Verfahrensfragen C 16 Eigenheimzulage 16.1 Anspruchsvoraussetzungen B 16.2 Hhe der Eigenheimzulage A 16.3 Verfahrensvorschriften B 17 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vorweggenommener Erbfolge und Erbauseinand
36、ersetzung im Privatvermgen C 18 Sonstige Zulagen und Prmien C II. Arbeitgeberaufgaben bei haushaltsnahen Beschftigungsverhltnissen 1 Lohnsteuerliche Behandlung C 2 Sozialversicherungspflichten C III. Verfahrensrecht 1 Allgemeines 1.1 Begriffsbestimmungen 1.1.1 Verwaltungsakte C 1.1.2 Wohnsitz/gewhnl
37、icher Aufenthalt C 1.1.3 Angehrige C 1.2 Bevollmchtigte/Vollmacht B 1.3 Besteuerungsgrundstze B 1.4 Gestaltungsmissbrauch C 1.5 Korrektur von Verwaltungsakten, die nicht Steuerbescheide sind C 2 Steuerfestsetzung 2.1 Steuererklrung C 2.2 Selbstanzeige und Berichtigung von Steuererklrungen C 2.3 Abse
38、hen von der Steuerfestsetzung und abweichende Steuerfestsetzung C 2.4 Steuerbescheid C 2.5 Bekanntgabe B DIN 77700:2006-05 10 Tabelle 2 (fortgesetzt) Rechtsgebiet Gewichtung (Kategorie nach Tabelle 1)2.6 Korrektur von Steuerbescheiden 2.6.1 Bestandskraft B 2.6.2 Korrekturtatbestnde A 3 Gesonderte un
39、d einheitliche Feststellung C 4 Fristen, Termine, Verjhrung 4.1 Termine, gesetzliche und behrdliche Fristen A 4.2 Wiedereinsetzung C 4.3 Festsetzungsverjhrung C 4.4 Zahlungsverjhrung C 5 Ansprche aus dem Steuerschuldverhltnis 5.1 Erstattungsansprche C 5.2 Gesamtschuld C 5.3 Billigkeitsmanahmen C 5.4
40、 Verzinsung, Sumniszuschlge C 6 Rechtsbehelfsverfahren 6.1 Einspruch A 6.2 berblick ber das Klageverfahren C 6.3 Aussetzung der Vollziehung B IV. Berufsrecht 1 Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine A 2 Folgen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen C 3 Grundstze der Leitung einer Beratungss
41、telle B 4 Grundstze der Ausbung der Hilfeleistung A 5 Haftung fr Vermgensschden C 6 Grundstze des Werberechts C 7 Befugnisse der Aufsichtsbehrden gegenber Beratungsstellen C DIN 77700:2006-05 11 6 Dienstleistungserbringung 6.1 Gesetzliche Vorgaben Die Hilfeleistung in Steuersachen ist sachgem, gewis
42、senhaft und verschwiegen auszuben. Auerdem darf in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen keine andere wirtschaftliche Ttigkeit ausgebt werden. Unzulssig ist insbesondere die mittelbare oder unmittelbare Vermittlung und Empfehlung einer Finanzierung von Steuererstattungsansprchen. 6.2 Sach
43、geme und gewissenhafte Hilfeleistung in Steuersachen Der Beratungsstellenleiter hat die Hilfeleistung in Steuersachen sachgem zu erbringen. Dies ist nur gegeben, wenn die Steuerberatung umfassend, vollstndig, richtig und nach den Anforderungen dieser Norm erfolgt. Bei der Prfung, ob die Hilfeleistun
44、g in Steuersachen gewissenhaft ausgebt wird, sind die nachstehenden Grundstze zu beachten. Die Sachverhaltsermittlung hat in Interviewform zu erfolgen. Entsprechend der Komplexitt der Beratungen hat der Beratungsstellenleiter angemessene Zeitbudgets fr die Beratungsgesprche anzusetzen. Den Mitgliede
45、rn ist im Zusammenhang mit der Erstellung von Steuererklrungen eine schriftliche Information ber das voraussichtliche steuerliche Ergebnis zur Verfgung zu stellen. Auf Wunsch ist den Mitgliedern eine Kopie der Steuererklrung auszuhndigen. Die Steuererklrungen mssen kurzfristig nach Vorliegen der vol
46、lstndigen Unterlagen erstellt und an das Finanzamt weitergeleitet werden. Die Mitglieder drfen nicht zur Abgabe von Blankounterschriften aufgefordert werden. Jegliche Aufgaben, die sich aus der Hilfeleistung in Steuersachen ergeben oder in anderer Weise dem Mitgliederinteresse dienen, sind zeitnah a
47、bzuarbeiten. 6.3 Bekanntgabevollmacht Soweit keine elektronische Bescheiddatenbermittlung erfolgt, ist im Interesse der Mitglieder auf die Erteilung einer Bekanntgabevollmacht hinzuwirken und zu veranlassen, dass die Finanzmter Steuerbescheide oder sonstige Verwaltungsakte der Beratungsstelle bekann
48、t geben. Sobald der Beratungsstelle die Bescheiddaten oder die Verwaltungsakte vorliegen, sind sie auf ihre Richtigkeit zu prfen. 6.4 Prfung Wurde bei der Prfung eines Verwaltungsaktes dessen Richtigkeit festgestellt, ist den Mitgliedern unverzglich und rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
49、in schriftlicher Form mitzuteilen, dass der Verwaltungsakt geprft und fr richtig befunden wurde. Der Verwaltungsakt, soweit er der Beratungsstelle bekannt gegeben wurde, ist beizufgen. Von der Zusendung kann dann abgesehen werden, wenn dies dem Wunsch des Mitglieds entspricht. 6.5 Einspruch Weicht das Ergebnis des Verwaltungsa
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