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DIN 83217-2007 Ladders and handrails in ship-s cargo tanks - Basic requirements《船只货舱的梯子和扶手 基本要求》.pdf

1、Juni 2007DEUTSCHE NORM Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DINPreisgruppe 6DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 47.020.10!,wmK“9847440www.din.deDDIN

2、83217Treppen und Gelnder in Ladetanks von Schiffen Grundstzliche AnforderungenLadders and handrails in ships cargo tanks Basic requirementsscaliers et garde-corps lintrieur de rservoirs de cargos Exigences fondamentalesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 83217:

3、1984-02www.beuth.deGesamtumfang 7 SeitenDIN 83217:2007-06 2 Vorwort Diese Norm wurde von der Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) im DIN, Arbeitsausschuss NA 132-01-04 AA Verkehrswege“, erarbeitet. Die hier genormten Tanktreppen sollten im Schiff mglichst entgegengesetzt zur Fahrtrichtung

4、steigend ange-ordnet werden. Damit soll erreicht werden, dass die Treppen bei unbeladenem, vorn weiter austauchendem Schiff nicht steiler, sondern flacher werden. Bei der vorliegenden Norm handelt es sich um eine Produktnorm fr den Bereich der Schiffs- und Meerestechnik. Diese Norm ist anerkannt von

5、: Seeschifffahrt/Hafenaufsicht Hamburg Germanischer Lloyd (GL) See-Berufsgenossenschaft (See-BG) nderungen Gegenber DIN 83217:1984-02 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Sttzenabstand von 1 600 mm auf 1 500 mm gendert; b) Gelnderhhe an der Treppe von 900 mm auf 1 000 mm gendert; c) Norm redakt

6、ionell berarbeitet. Frhere Ausgaben DIN 83217: 1984-02 1 Anwendungsbereich Diese Norm enthlt grundstzliche Anforderungen fr die Bemessung und Ausfhrung von Treppen und Gelndern in Ladetanks von Schiffen. Treppen, die den hier gestellten Anforderungen entsprechen, sind in DIN 83218 festgelegt. DIN 83

7、217:2007-06 3 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich alle

8、r nderungen). DIN 1055-3, Einwirken auf Tragwerke Teil 3: Eigen- und Nutzlasten fr Hochbauten DIN 83218, Treppen aus Stahl in Ladetanks von Schiffen 3 Hauptmae Mae in Millimeter Legende 1 Handlauf 2 Sttze 3 Zwischenzug 4 Oberkante Trittflche 5 Wange 6 Stufe 7 Oberkante Trittflche aDas Ma bezieht sic

9、h auf einen Einbau-Winkel von 68. bn = Anzahl der TeilungenBild 1 Einbau, Beispiel DIN 83217:2007-06 4 4 Sicherheitstechnische Anforderungen und Prfung 4.1 Mae Treppen und Gelnder mssen den Hauptmaen nach Bild 1 entsprechen. 4.1.1 Beim Handlauf muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 60 mm eingeh

10、alten werden, siehe Bild 1. 4.1.2 ber Treppen muss eine Kopffreiheit von mindestens 2 000 mm vorhanden sein. Bei Treppen wird die Kopffreiheit von einer Bezugslinie gemessen, die durch die Oberkante der vorderen Sprossen verluft, siehe Bild 2. Legende 1 Bezugslinie 2 Kopffreiheit Bild 2 Kopffreiheit

11、 4.1.3 Der Freiraum fr die Fe oberhalb jeder Stufe darf (bezogen auf die Mitte der vorderen Sprosse) 200 mm in der Hhe und 150 mm1)in der Tiefe nicht unterschreiten. 4.1.4 Bei Einsteigluken darf die oberste Stufe nicht tiefer als 600 mm unter der Oberkante des Lukenslls und nicht tiefer als die Ober

12、kante des Decks angeordnet sein. Der Abstand zwischen Handlauf und Oberkante Sll sollte etwa 100 mm betragen. 1) Mindestma fr den Abstand von der Wand oder anderen Bauteilen nach den Forderungen der Aufsichtsstellen. DIN 83217:2007-06 5 4.2 Anordnung und Einbau 4.2.1 Treppen mit mehr als vier Stufen

13、 mssen beidseitig ber die ganze Lnge eine Sicherung gegen Abstrzen erhalten. Es muss an jeder Seite ein Handlauf oder Gelnder vorhanden sein. Handlufe von Treppen und anschlieenden Gelndern mssen verbunden sein. Das Handlauf-Ende des Treppengelnders muss so ausgefhrt sein, dass Krperverletzungen ode

14、r Beschdigungen der Bekleidung durch Hngenbleiben ausgeschlossen sind. 4.2.2 Falls Slle (Faceplatten) am oberen Treppenende vorhanden sind, sind diese so weit auszuschneiden, dass keine Stolpergefahr besteht. 4.2.3 Auftrittsflchen mssen eine rutschhemmende Oberflche aufweisen. 4.3 Festigkeit 4.3.1 A

15、uftrittsflchen (Stufen und Treppenpodeste) mssen entsprechend DIN 1055-3, 6.1 fr eine zulssige Belastung (lotrechte Verkehrslast) von 5 kN/m2ausgelegt sein. Ist eine Einzellast von 1,5 kN ungnstiger, so ist diese zu bercksichtigen. 4.3.2 Das montierte Gelnder muss einer an jedem Punkt und in jeder R

16、ichtung angesetzten Kraft von mindestens 0,5 kN widerstehen. 4.4 Prfung Die Einhaltung der sicherheitstechnischen Festlegungen nach 4.1 und 4.2 wird bei Abnahme des Schiffes durch Besichtigung geprft. 5 Konstruktion 5.1 Treppen 5.1.1 Treppen sollten mglichst mit einem Steigungswinkel von 68 angeordn

17、et werden. Zum Ausgleich fr den Abstand der untersten Stufe und fr die Anpassung an die Einbauverhltnisse darf der Steigungswinkel 68 3 betragen. Treppen sind so anzuordnen, dass fr den Abstand der untersten Stufe 200 mm nicht unterschritten und 300 mm nicht berschritten werden. 5.1.2 Treppen ber 9

18、000 mm Einbauhhe sind unzulssig. 5.1.3 Die Stufen bestehen aus je zwei Sprossen aus Vierkantstahl von mindestens 22 mm Kantenlnge, die spitzkantig, d. h. mit einer Kante nach oben, anzuordnen sind. DIN 83217:2007-06 6 5.2 Gelnder 5.2.1 Die Gelnderhhe ist das vertikale Ma von Oberkante Trittflche bis

19、 Mitte Handlauf. Bei Treppen wird die Gelnderhhe von einer Bezugslinie gemessen, die durch die Oberkante der vorderen Sprossen verluft, siehe Bild 3. Legende 1 Bezugslinie 2 Handlauf 3 Gelnderhhe Bild 3 Anordnung, Gelnder 5.2.2 Treppengelnder erhalten keinen Zwischenzug. Gelnder von Laufstegen, Pode

20、sten usw. mssen einen Zwischenzug in halber Hhe und eine Fuleiste von mindestens 70 mm Hhe haben. Anstelle der Fuleiste kann ein zweiter Zwischenzug in 70 mm Hhe (Mitte Zwischenzug) angeordnet werden, siehe Bild 1. 5.2.3 Die lichte Weite zwischen dem beidseitigen Gelnder muss mindestens 600 mm betragen. DIN 83217:2007-06 7 Literaturhinweise DIN 83204, Treppen und Gelnder in Maschinen- und Kesselrumen von Seeschiffen Grundstzliche Anforderungen DIN 83214, Treppen und Treppengelnder fr den Auen- und Innenbereich von Seeschiffen Grundstz-liche Anforderungen

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