1、April 2012 Normenausschuss Kunststoffe (FNK) im DINPreisgruppe 10DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 83.080.01Zur Erstellung einer DIN SPEC knnen verschiedene V
2、erfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln einer Vornorm erstellt.!$o-x“1761085www.din.deDDIN CEN/TS 16295Kunststoffe Deklaration des Gehaltes an biobasiertem Kohlenstoff;Deutsche Fassung CEN/TS 16295:2012Plastics Declaration of the bio-based carbon
3、 content;German version CEN/TS 16295:2012Plastiques Dclaration de la teneur en carbone biosourc;Version allemande CEN/TS 16295:2012Alleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 16 SeitenDIN SPEC 164522 Nationales Vorwort Eine DIN SPEC nach dem Vorno
4、rm-Verfahren ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Erfahrungen mit dieser DIN SPEC sind erbeten vorzugsweise als Datei per E-Mail an fnkd
5、in.de in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter http:/www.din.de/stellungnahme abgerufen werden; oder in Papierform an den Normenausschuss Kunststoffe (FNK) Dieses Dokument (DIN SPEC 16452:2012-04) beinhaltet die Deutsche Fassung des vom Technischen Komitee CEN/TC 249
6、Kunststoffe“ (Sekretariat: NBN, Belgien) erarbeiteten CEN/TS 16295:2012. Das zustndige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 054-01-07 AA Bioabbaubare Kunststoffe“ im Normenausschuss Kunststoffe (FNK) im DIN. DIN CEN/TS 16295 (DIN SPEC 16452):2012-04TECHNISCHE SPEZIFIKATION TECHNICAL SPECIFIC
7、ATION SPCIFICATION TECHNIQUE CEN/TS 16295 Februar 2012 ICS 83.080.01 Deutsche Fassung Kunststoffe -Deklaration des Gehaltes an biobasiertem Kohlenstoff Plastics - Declaration of the bio-based carbon content Plastiques - Dclaration de la teneur en carbone biosourc Diese Technische spezifikation (CEN/
8、TS) wurde vom CEN am 20. September 2011 als eine knftige Norm zur vorlufigen Anwendung angenommen. Die Gltigkeitsdauer dieser CEN/TS ist zunchst auf drei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren werden die Mitglieder des CEN gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben, insbesondere ber die Frage, ob die CEN/TS i
9、n eine Europische Norm umgewandelt werden kann. Die CEN Mitglieder sind verpflichtet, das Vorhandensein dieser CEN/TS in der gleichen Weise wie bei einer EN anzukndigen und die CEN/TS verfgbar zu machen. Es ist zulssig, entgegenstehende nationale Normen bis zur Entscheidung ber eine mgliche Umwandlu
10、ng der CEN/TS in eine EN (parallel zur CEN/TS) beizubehalten. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norw
11、egen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Trkei, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brssel 2012 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und
12、 in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. CEN/TS 16295:2012 D E U ROP I S C H E SKOM I T E EF RNOR M U NGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION CO M I T E U RO P E N DE N O R M A L I S AT I ON2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung .4 1 Anwendungsberei
13、ch .5 2 Normative Verweisungen 5 3 Begriffe .5 4 Symbole und Abkrzungen 6 4.1 Symbole 6 4.2 Abkrzungen 6 5 Bestimmung des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff 7 6 Bewertung und berprfung der Deklaration des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff .8 7 Deklaration des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff 8
14、 7.1 Grundlage .8 7.2 Bedeutung der Deklaration des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff .9 7.3 Deklaration durch Erklrung 9 7.4 Deklaration durch Kennzeichnung 9 Anhang A (informativ) Beispiele fr die Berechnung des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff fr Werkstoffe oder Produktbestandteile 10 Anhang
15、 B (informativ) Beispiele fr die Deklaration des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff fr biobasierte Produkte .12 B.1 Allgemeines 12 B.2 Beispiele .12 Literaturhinweise 14 DIN CEN/TS 16295 (DIN SPEC 16452):2012-04CEN/TS 16295:2012 (D)3 Vorwort Dieses Dokument (CEN/TS 16295:2012) wurde vom Technischen
16、 Komitee CEN/TC 249 Kunststoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom NBN gehalten wird. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. CEN und/oder CENELEC sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifiz
17、ieren. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diesen anzukndigen: Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, N
18、iederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Trkei, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. DIN CEN/TS 16295 (DIN SPEC 16452):2012-04 CEN/TS 16295:2012 (D) 4 Einleitung Die Entwicklung von biobasierten Werkstoffe
19、n ist fr Europa eine wichtige Perspektive. Die Bedeutung dieser Entwicklung liegt in der strategischen Nutzung von Ressourcen, im Bemhen, sich von den fossilen Ressour-cen (die erschpft und vom Weltmarkt importiert werden) zu biobasierten Ressourcen (die erneuerbar sind und vom Binnenmarkt bezogen w
20、erden) hin zu bewegen und im Bestreben, die von Werkstoffen und Produkten ausgehende Umweltbelastung zu reduzieren. Eine effiziente Verwendung aller verfgbaren Ressourcen und eine verantwortungsvolle Nutzung von erneuerbarem Kohlenstoff ist ein Weg, an dieser Verringerung der Umweltbelastung mitzuwi
21、rken. Es muss auerdem betont werden, dass die verfgbaren Ressourcen bevorzugt werden sollten, wobei auch die Nachhaltigkeit und Umweltbelastung beim Lebens-zyklus-Ansatz bercksichtigt werden mssen. Im Allgemeinen liefert die Tatsache, dass ein Werkstoff biologischer Herkunft ist, keine Sicherheit, d
22、ass die vom Werkstoff ausgehende Umweltbelastung gering ist. CEN/TR 15932 1 bietet Empfehlungen fr die Terminologie und Charakterisierung von Biopolymeren und Biokunststoffen. Die biobasierten Polymere stellen einen wichtigen, zunehmend wachsenden Industriesektor dar. Die biobasierten Polymere basie
23、ren vollstndig oder teilweise auf in letzter Zeit in Biomasse gebundenen organischen Stoffen. Um den Verbrauchern, Kunden und Interessengruppen transparente und zuverlssige Informationen ber biobasierte Polymere zur Verfgung zu stellen, ist es wichtig, auf den Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff hinz
24、uweisen sowie diesen zu bestimmen und zu deklarieren. DIN CEN/TS 16295 (DIN SPEC 16452):2012-04CEN/TS 16295:2012 (D)5 1 Anwendungsbereich Die vorliegende Technische Spezifikation beschreibt die Anforderungen an die Deklaration, einschlielich Erklrungen und Kennzeichnungen, des Gehalts an biobasierte
25、m Kohlenstoff von Erzeugnissen, wie z. B. Polymere, Kunststoffe, Halbzeuge aus Kunststoff und fertige Kunststoffprodukte einschlielich Verbundstoffe. ANMERKUNG 1 Dieses Dokument setzt weder die gesetzlich geforderte(n) Umweltinformationen, Aussagen oder Kennzeichnung oder sonstige geltenden gesetzli
26、chen Bestimmungen auer Kraft noch verndert diese in irgendeiner Weise. ANMERKUNG 2 Dieses Dokument befasst sich mit dem Gehalt von biobasiertem Kohlenstoff in Kunststofferzeug-nissen, der als Anteil des Gesamtgehalts an organischem Kohlenstoff angegeben wird. Die Deklaration des Gehalts an Biomasse,
27、 d. h. der in einem Kunststofferzeugnis enthaltenen Gesamtmenge an Rohstoffen biogener Herkunft, die als prozentualer Anteil der Gesamtmasse angegeben wird, liegt auerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokuments, weil derzeit kein gesichertes Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Polymeren oder K
28、unststoffen an Biomasse existiert. ANMERKUNG 3 Da biobasierte Kunststoffe abbaubar oder nicht abbaubar sein knnen, und die Herkunft des Werk-stoffs erneuerbar oder nicht erneuerbar, (siehe CEN/TR 15932), ist die Deklaration des biobasierten Kohlenstoffanteils kein Hinweis auf die Bioabbaubarkeit des
29、 Erzeugnisses. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Aus-gabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich al
30、ler nderungen). CEN/TS 16137:2011, Kunststoffe Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffgehalts EN ISO 14020, Umweltkennzeichnungen und -deklarationen Allgemeine Grundstze (ISO 14020:2000) EN ISO 14021, Umweltkennzeichnungen und -deklarationen Umweltbezogene Anbietererklrungen (Um-weltkennzeichnung Ty
31、p II) (ISO 14021:1999) 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Biomasse Material biologischer Herkunft, mit Ausnahme von Material, das in geologische Formationen eingebettet oder in fossiles Material umgewandelt ist Quelle: CEN/TR 15932:2010 3.2 biobasiert aus
32、 Biomasse hergestellt Quelle: CEN/TR 15932:2010 3.3 biobasiertes Polymer Polymer, dessen konstitutionelle Einheiten vollstndig oder teilweise auf Biomasse basieren Quelle: CEN/TR 15932:2010 3.4 Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff Menge an Kohlenstoff in einer Probe, der aus neuerer Zeit stammt, nachg
33、ewiesen durch dessen Gehalt des 14C-Isotops Quelle: CEN/TR 15932:2010 DIN CEN/TS 16295 (DIN SPEC 16452):2012-04 CEN/TS 16295:2012 (D) 6 3.5 gesamter Kohlenstoff TC Menge an Kohlenstoff in einem Werkstoff oder Gegenstand, organisch und anorganisch gebunden und als elementarer Kohlenstoff 3.6 gesamter
34、 organischer Kohlenstoff TOC Menge an Kohlenstoff, der bei der Verbrennung zu Kohlenstoffdioxid umgesetzt wird und der bei der Behandlung mit Sure nicht als Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird Quelle: EN 13137:2001 3.7 Komponente eines Kunststoffs chemischer Stoff und Substanz, aus denen sich ein Kun
35、ststoff zusammensetzt 3.8 Bestandteil Teil eines Produkts, der manuell oder mit Hilfe einfacher technischer Mittel abgetrennt werden kann 3.9 Verbundstoff Feststoff, bestehend aus zwei oder mehr unterschiedlichen Phasen, einschlielich eines Bindemittels (Matrix) und einer aus Teilchen oder Fasern be
36、stehenden Phase 3.10 mehrschichtiges Produkt Produkt, bestehend aus zwei oder mehr Schichten aus Kunststofffolie oder platte, Schaumkunststoff, Metall, Holz oder Verbundstoff, mit oder ohne Klebstoffzwischenschicht(en) 3.11 Multimaterial Material, hergestellt aus mehr als einem Werkstoff ANMERKUNG 1
37、 zum Begriff: Ein Multimaterial-Erzeugnis kann z. B. ein Verbundstoff oder ein mehrschichtiges Produkt sein. 3.12 integrierter Bestandteil Teil eines Produkts, der leicht unterscheidbar ist, der aber manuell oder mit Hilfe einfacher technischer Mittel nicht leicht abgetrennt werden kann 4 Symbole un
38、d Abkrzungen 4.1 Symbole xTOCGesamtgehalt an organischem Kohlenstoff, angegeben als prozentualer Anteil der Probenmasse TOCBx Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff im Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff, angegeben als prozentualer Anteil des Gesamtgehalts an organischem Kohlenstoff 4.2 Abkrzungen T
39、OC gesamter organischer Kohlenstoff en: Total Organic Carbon DIN CEN/TS 16295 (DIN SPEC 16452):2012-04CEN/TS 16295:2012 (D)7 5 Bestimmung des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff Das Polymer, der Werkstoff oder das Kunststoffprodukt muss durch die Angabe des prozentualen Gehalts an biobasiertem Kohle
40、nstoff, der als Anteil des Gesamtgehalts an organischem Kohlenstoff (TOCBx ) angegeben wird, charakterisiert werden. Der Gehalt des Polymers, Werkstoffs oder Kunststoffprodukts an biobasiertem Kohlenstoff muss nach CEN/TS 16137 bestimmt werden, vorausgesetzt, dass der Gesamtgehalt an organischem Koh
41、lenstoff mindestens 5 % ist. ANMERKUNG CEN/TS 16137:2011 ist technisch gleichwertig mit ASTM D 6866-11 2. Obwohl das Verfahren A (PSM) der CEN/TS 16137:2011 in der ASTM D 6866-11 2 gestrichen wurde, werden die erzielten Ergebnisse durch CEN/TS 16137:2011, Verfahren A als zuverlssig erachtet, vorausg
42、esetzt es wurde der biobasierte Kohlenstoffanteil fr ein Erzeugnis mit einem hohem Kohlenstoffanteil bestimmt. Dieses Dokument bercksichtigt nicht den Gehalt an anorganischem Kohlenstoff (z. B. Fllstoffe), der zum Gesamtgehalt des Polymers oder Kunststoffs an Kohlenstoff und zur Freisetzung von CO2a
43、us fossilem Material bei der Verbrennung beitrgt. Der Gehalt des Erzeugnisses an biobasiertem Kohlenstoff muss entweder durch die Prfung des Erzeugnisses oder durch die Berechnung nach Gleichung (1) bestimmt werden, vorausgesetzt, dass der Gehalt jeder Komponente/jedes Bestandteils an biobasiertem K
44、ohlenstoff nach CEN/TS 16137 bestimmt wurde. ( )( )=iiTOCiTOCiTOCBiErzeugnisTOCBxwxxwx (1) Dabei ist TOCBxErzeugnisder Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff im Gesamtgehalt des Erzeugnisses an organischem Kohlenstoff, angegeben als prozentualer Anteil des Gesamtgehalts des Erzeugnisses an organischem K
45、ohlenstoff; TOCBxider Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff im Gesamtgehalt der Komponente/des Bestandteils (i) an organischem Kohlenstoff, angegeben als prozentualer Anteil des Gesamtgehalts an organischem Kohlenstoff; wider Trockenmassenanteil der Komponente/des Bestandteils (i), angegeben als prozen
46、tualer Anteil der Gesamtmasse des Erzeugnisses; xTOCider Gesamtgehalt der Komponente/des Bestandteils (i) an organischem Kohlenstoff, angegeben als prozentualer Anteil der Masse der Komponente/des Bestandteils (i). Werden andere Komponenten fr die Herstellung des Erzeugnisses verwendet, die im urspr
47、nglichen Polymer/Werkstoff nicht vorhanden waren, muss das Polymer oder Werkstoff als ein neues Polymer oder Werkstoff betrachtet werden, dessen Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff entweder gemessen oder nach Gleichung (1) berechnet werden muss. Diese Anforderung gilt nicht, wenn die zustzlichen Komp
48、onenten unterhalb von drei Massenprozent des ursprnglichen gekennzeichneten Polymers/Kunststoffmaterials liegen. Die zustzlichen Komponenten gelten als nicht biobasiert. Diese Ausnahme darf beispielsweise angewendet werden, wenn ein Endprodukt bedruckt oder gefrbt wird. Werden die Stoffe und Materia
49、lien, die aus erneuerbaren Ressourcen gewonnen wurden, wie beispielsweise Materialien aus Lignocellulose (z. B. Holz, Stroh, natrliche Fasern), Polysaccharide (z. B. Strke, Cellulose), pflanzliche und tierische Fette, le und Wachse, Fettsuren von C6 bis C24 (sowie deren Kalium-, Natrium-, Calcium- und Magnesiumsalze) und Glycerol, das aus den oben erwhnten Fettsuren und len durch einen hydrolytischen Prozess gewonnen wurde, ohne zustzliche
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