1、Januar 2013 Normenausschuss Kunststoffe (FNK) im DINPreisgruppe 10DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 83.080.01Zur Erstellung einer DIN SPEC knnen verschiedene
2、Verfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln einer Vornorm erstellt.!$yZW“1865552www.din.deDDIN CEN/TS 16398Kunststoffe Vorlage fr die Angabe des Gehaltes an biobasiertem Kohlenstoff undder Verwertungsmglichkeiten fr Biopolymere und Biokunststoffe Da
3、tenblatt;Deutsche Fassung CEN/TS 16398:2012Plastics Template for reporting and communication of bio-based carbon content and recoveryoptions of biopolymers and bioplastics Data sheet;German version CEN/TS 16398:2012Plastiques Modle pour le rapport et la communication de la teneur en carbone biosourc
4、 et desoptions de valorisations des biopolymres et bioplastiques Fiche technique;Version allemande CEN/TS 16398:2012Alleinverkauf der Spezifikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 16 SeitenDIN SPEC 16453a DIN CEN/TS 16398 (DIN SPEC 16453):2013-01 2 Nationales Vorwort
5、 Dieses Dokument (CEN/TS 16398:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 249 Kunststoffe“ erarbeitet, dessen Sekretaritat vom NBN (Belgien) gehalten wird. Das zustndige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 054-01-07 AA Bioabbaubare Kunststoffe“ im Normenausschuss Kunststoffe (FNK) im DIN. E
6、ine DIN SPEC nach dem Vornorm-Verfahren ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Zur vorliegenden DIN SPEC wurde kein Entwurf verffentlicht.
7、 Erfahrungen mit dieser DIN SPEC sind erbeten vorzugsweise als Datei per E-Mail an fnkdin.de in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter http:/www.din.de/stellungnahme abgerufen werden; oder in Papierform an den Normenausschuss Kunststoffe (FNK). TECHNISCHE SPEZIFIKATION
8、 TECHNICAL SPECIFICATION SPCIFICATION TECHNIQUE CEN/TS 16398 Oktober 2012 ICS 83.080.01 Deutsche Fassung Kunststoffe Vorlage fr die Angabe des Gehaltes an biobasiertem Kohlenstoff und der Verwertungsmglichkeiten fr Biopolymere und Biokunststoffe Datenblatt Plastics Template for reporting and communi
9、cation of bio-based carbon content and recovery options of biopolymers and bioplastics Data sheet Plastiques Modle pour le rapport et la communication de la teneur en carbone biosourc et des options de valorisations des biopolymres et bioplastiques Fiche technique Diese Technische spezifikation (CEN
10、/TS) wurde vom CEN am 16. Juli 2012 als eine knftige Norm zur vorlufigen Anwendung angenommen. Die Gltigkeitsdauer dieser CEN/TS ist zunchst auf drei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren werden die Mitglieder des CEN gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben, insbesondere ber die Frage, ob die CEN/TS in ei
11、ne Europische Norm umgewandelt werden kann. Die CEN-Mitglieder sind verpflichtet, das Vorhandensein dieser CEN/TS in der gleichen Weise wie bei einer EN anzukndigen und die CEN/TS verfgbar zu machen. Es ist zulssig, entgegenstehende nationale Normen bis zur Entscheidung ber eine mgliche Umwandlung d
12、er CEN/TS in eine EN (parallel zur CEN/TS) beizubehalten. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Li
13、tauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Trkei, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIO
14、N COMIT EUROPEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brssel 2012 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. CEN/TS 16398:2012 D CEN/TS 16398:2012 (D) 2 Inhalt Seite V
15、orwort 3 Einleitung .4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen 5 3 Begriffe .6 4 Aussagen zu Biopolymeren und Biokunststoffen .7 5 Bewertung und berprfung der Aussagen .7 6 Datenblatt fr Biopolymere und Biokunststoffe .7 6.1 Allgemeine Regeln .7 6.2 Identifizierung des Kunststofferzeugnisses
16、 .8 6.2.1 Material-/Produktbezeichnung .8 6.2.2 Identifizierung des Erzeugers/Herstellers .8 6.2.3 Vorgesehene Endanwendungen 8 6.3 Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff 8 6.4 Verwertungsmglichkeiten .8 6.4.1 Eignung fr organisches Recycling (Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit) 8 6.4.2 Codierung zur
17、 Kennzeichnung fr die stoffliche Verwertung 8 6.4.3 Energetische Verwertung .9 6.4.4 Zustzliche Angaben .9 Anhang A (normativ) Vorlage fr ein Datenblatt fr Erzeugnisse aus Biopolymeren und Biokunststoffen“ . 10 Anhang B (informativ) Beispiele fr Datenbltter . 11 B.1 Beispiel 1 . 11 B.2 Beispiel 2 .
18、12 B.3 Beispiel 3 . 13 Literaturhinweise . 14 DIN CEN/TS 16398 (DIN SPEC 16453):2013-01 CEN/TS 16398:2012 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (CEN/TS 16398:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 249 Kunststoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom NBN gehalten wird. Es wird auf die Mglichkeit hingewies
19、en, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. CEN und/oder CENELEC sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, die
20、sen anzukndigen: Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schwe
21、iz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Trkei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. DIN CEN/TS 16398 (DIN SPEC 16453):2013-01 CEN/TS 16398:2012 (D) 4 Einleitung CEN/TR 15932 1 bietet Empfehlungen fr die Terminologie und Charakterisierung von Biopolymeren und Biokunststoffen. Bi
22、opolymere und Biokunststoffe knnen entweder biobasiert (basiert auf Biomasse, d. h. in neuerer Zeit gebundenen organischen Stoffen), bioabbaubar in industriellen Kompostieranlagen oder beides sein. Im biomedizinischen Bereich beziehen sich darber hinaus die Benennungen Biopolymer“ und Biokunststoff“
23、 hauptschlich auf die Biokompatibilitt mit lebenden Geweben. Infolgedessen knnen die Benennungen Biopolymer“ und Biokunststoff“ Produkte mit sehr unterschiedlichen Merkmalen bezeichnen. Da die Vorsilbe Bio“ Verwirrung stiften kann, erkennt CEN/TR 15932 die Notwendigkeit einer Klarstellung in diesem
24、Bereich an. Die Bioabbaubarkeit des ursprnglichen biologischen Ausgangsmaterials kann im fertigen Biopolymer infolge chemischer Modifizierungen oder der Verknpfung mit nicht bioabbaubaren Bestandteilen verloren gehen. Demzufolge muss ein biobasiertes Polymer nicht zwangslufig bioabbaubar sein. Beson
25、ders bei Einwegprodukten stellt das ein potentielles Problem dar, weil der Endanwender flschlicherweise biobasierte Produkte fr bioabbaubare Produkte halten kann und umgekehrt. Die Benennungen Biopolymer“ und Biokunststoff“ sind nicht umfassend, und fr die bessere Beschreibung der tatschlichen Art u
26、nd Eigenschaften jedes Biopolymers oder Biokunststoffs mssen ausfhrlichere Informationen angegeben werden. DIN CEN/TS 16398 (DIN SPEC 16453):2013-01 CEN/TS 16398:2012 (D) 5 1 Anwendungsbereich Die vorliegende Technische Spezifikation legt eine Vorlage fr die Angabe der Merkmale fest, die den Gehalt
27、an biobasiertem Kohlenstoff und die Verwertungsmglichkeiten (d. h. organisches Recycling, stoffliche und energetische Verwertung) umfassen, fr ein bestimmtes Erzeugnis im Rahmen kommerzieller Business-to-Business-Geschfte mittels eines spezifischen Datenblatts fr Biopolymere und Biokunststoffe. Dies
28、e Technische Spezifikation fhrt ebenfalls die einschlgigen Verfahren fr die Bewertung und berprfung der Aussagen auf. Die vorliegende Technische Spezifikation fhrt Grundstze fr und Anforderungen an die Angabe ausgewhlter Aussagen hinsichtlich der Umweltleistung und der Merkmale auf, die in Bezug auf
29、 Erzeugnisse anzugeben sind, wie z. B. Biopolymere, Biokunststoffmaterialien, Halbfertig- und Fertigprodukte aus Biokunststoffen, einschlielich Verbundstoffe, bevor diese dem Endanwender oder Verbraucher zur Verfgung gestellt werden. Die vorliegende Technische Spezifikation ist nicht zur Kommunikati
30、on des biobasierten Anteils und der Verwertungsmglichkeiten zwischen Unternehmen und Verbraucher vorgesehen. Biokompatible Polymere und Kunststoffe fr medizinische Anwendungen, die durch besondere Bestimmun-gen abgedeckt sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. ANMERKUNG Diese T
31、echnische Spezifikation setzt weder die gesetzlich geforderte(n) Informationen, Aussagen oder Kennzeichnung oder sonstige geltenden gesetzlichen Bestimmungen auer Kraft noch verndert diese in irgendeiner Weise. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind vollstndig oder teilweise
32、 fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 13431, Verpackung Anforderungen an Verpackungen fr die energ
33、etische Verwertung, einschlielich Spezifikation eines Mindestheizwertes EN 13432, Verpackung Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau Prfschema und Bewertungskriterien fr die Einstufung von Verpackungen EN 14995, Kunststoffe Bewertung der Kompostier
34、barkeit Prfschema und Spezifikationen CEN/TS 16137, Kunststoffe Bestimmung des biobasierten Kohlenstoffgehalts CEN/TS 16295, Kunststoffe Deklaration des Gehaltes an biobasiertem Kohlenstoff EN ISO 14020:2001, Umweltkennzeichnungen und -deklarationen Allgemeine Grundstze (ISO 14020:2000) EN ISO 14021
35、:2001, Umweltkennzeichnungen und -deklarationen Umweltbezogene Anbietererklrungen (Umweltkennzeichnung Typ II) (ISO 14021:1999) ISO 1928, Solid mineral fuels Determination of gross calorific value by the bomb calorimetric method, and calculation of net calorific value ISO 15270:2008, Plastics Guidel
36、ines for the recovery and recycling of plastics waste DIN CEN/TS 16398 (DIN SPEC 16453):2013-01 CEN/TS 16398:2012 (D) 6 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO 15270:2008 und die folgenden Begriffe. 3.1 Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff Menge an Kohlenstoff in eine
37、r Probe, der aus neuerer Zeit stammt, nachgewiesen durch deren Gehalt an 14C-Isotop Quelle: CEN/TR 15932:2010 ANMERKUNG 1 ZUM BEGRIFF: Die Menge an biobasiertem Kohlenstoff in einem Material oder Produkt wird hufig als prozentualer Anteil des Gewichts (der Masse) des gesamten organischen Kohlenstoff
38、s dieses Materials oder Produkts angegeben. 3.2 Biomasse Material biologischer Herkunft, mit Ausnahme von Material, das in geologische Formationen eingebettet oder in fossiles Material umgewandelt ist Quelle: CEN/TR 15932:2010 3.3 Biomassegehalt Massenanteil an biobasiertem Material in einer Probe A
39、NMERKUNG 1 ZUM BEGRIFF: Die Aussage zum Biomassegehalt ist aufgrund des Fehlens von Normen schwer zu berprfen. Quelle: CEN/TR 15932:2010 3.4 biobasierter Kunststoff Kunststoff, dessen konstitutionelle Einheiten vollstndig oder teilweise auf Biomasse basieren 3.5 biobasiertes Polymer Polymer, dessen
40、konstitutionelle Einheiten vollstndig oder teilweise auf Biomasse basieren Quelle: CEN/TR 15932:2010 ANMERKUNG 1 ZUM BEGRIFF: Die Benennungen aus biologischem Ausgangsmaterial“, biogen“, auf Biomassebasis“ und aus erneuerbaren Ressourcen“ werden von verschiedenen Kommunikationsmedien hufig als gleic
41、hwertige Benennungen zu biobasiert“ verwendet. 3.6 Business-to-Consumer-Geschft Geschft, das zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher zustande kommt, im Gegensatz zu einem Geschft zwischen Unternehmen ANMERKUNG 1 ZUM BEGRIFF: Die Benennung kann ebenfalls ein Unternehmen beschreiben, das den
42、Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet. 3.7 Business-to-Business-Geschft Geschft, das zwischen zwei Unternehmen zustande kommt, im Gegensatz zu einem Geschft, an dem ein Verbraucher beteiligt ist ANMERKUNG 1 ZUM BEGRIFF: Die Benennung kann ebenfalls ein Unternehmen beschreiben, das einem
43、anderen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen anbietet. DIN CEN/TS 16398 (DIN SPEC 16453):2013-01 CEN/TS 16398:2012 (D) 7 4 Aussagen zu Biopolymeren und Biokunststoffen Um die Merkmale von Biopolymeren und Biokunststoffen anzugeben, knnen mehrere und verschiedene Aussagen gemacht werden. Das Ziel
44、der vorliegenden Technischen Spezifikation besteht darin, die Anwendung einiger in Abschnitt 6 festgelegter Aussagen, die fr die Beschreibung von Biopolymeren und Biokunststoffen entscheidend sind, zu harmonisieren. 5 Bewertung und berprfung der Aussagen Die Bewertung und berprfung der Aussagen muss
45、 mit den in EN ISO 14020:2001 und EN ISO 14021:2001 angegebenen Grundstzen bereinstimmen, die wie folgt lauten: a) Grundsatz 1: Umweltkennzeichnungen und -deklarationen mssen przise, berprfbar, zutreffend und drfen nicht irrefhrend sein. b) Grundsatz 2: Verfahren fr und Anforderungen an Umweltkennze
46、ichnungen und -deklarationen drfen weder mit dem Ziel noch mit der Wirkung unntiger Hemmnisse fr den internationalen Handel erarbeitet, angenommen oder angewendet werden. c) Grundsatz 3: Umweltkennzeichnungen und -deklarationen mssen auf wissenschaftlicher Methodik beruhen, die ausreichend sorgfltig
47、 und umfassend ist, um die Umweltaussage zu sttzen, und die zu przisen und reproduzierbaren Ergebnissen fhrt. d) Grundsatz 4: Informationen, die das Verfahren, die Methodik und irgendwelche der fr die Sttzung der Umweltkennzeichnungen und -deklarationen verwendeten Kriterien betreffen, mssen verfgba
48、r sein und auf Anfrage allen interessierten Kreisen zugnglich gemacht werden. e) Grundsatz 5: Bei der Entwicklung von Umweltkennzeichnungen und -deklarationen mssen alle zutreffenden Aspekte des Lebenszyklus des Produkts Bercksichtigung finden. f) Grundsatz 6: Umweltkennzeichnungen und -deklarationen drfen kein Hemmnis fr Innovationen mit gleicher oder besserer Umweltleistung sein. g) Grundsatz 7: Alle Verwaltungsanforderungen oder Informationsbedrfnisse zu Umweltkennzeichnungen und -deklarationen mssen beschrnkt werden auf solche, die zur Feststellung der bereinstimmung der
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