1、Februar 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DINPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 03.100.10; 03.2
2、20.20!,b6v“9631983www.din.deDDIN EN 14892Transportdienstleistungen City-Logistik Leitfaden zur Bestimmung des begrenzten Zugangs zu Innenstdten;Deutsche Fassung EN 14892:2005Transport service City logistics Guideline for the definition of limited access to city centers;German version EN 14892:2005Se
3、rvices de transport Logistique urbaine Lignes directrices pour la dfinition de laccs limit aux centres-villes;Version allemande EN 14892:2005Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinwww.beuth.deGesamtumfang 12 SeitenDIN EN 14892:2006-02 2 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN 1
4、4892:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 320 Transport Logistik und Dienstleistungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dnemark) gehalten wird. Die Verffentlichung des Dokuments erfolgt ber den Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienst-leistungen (NAGD) im DIN Deutsches Institut f
5、r Normung e.V. Ein deutsches Spiegelgremium besteht nicht, da seitens der deutschen Fachffentlichkeit kein Interesse an diesem Normungsthema bekundet wurde. EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 14892 November 2005 ICS 03.100.10; 03.220.20 Deutsche Fassung Transportdienstleistungen Ci
6、ty-Logistik Leitfaden zur Bestimmung des begrenzten Zugangs zu Innenstdten Transport service City logistics Guideline for the definition of limited access to city centersServices de transport Logistique urbaine Lignes directrices pour la dfinition de laccs limit aux centres-villes Diese Europische N
7、orm wurde vom CEN am 8. A ugust 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindlich
8、e Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-
9、Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankr
10、eich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. Management-Zentrum: rue de Stas
11、sart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 14892:2005 DEUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIONCOMIT EUROPEN DE NORMALISATIONEN 14892
12、:2005 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung.4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen5 3 Begriffe .5 4 Inhalt und Aufbau 5 4.1 Allgemeine Empfehlungen5 4.2 Fahrzeuggewicht und -mae 6 4.3 Zeitfenster.6 4.4 Technische Ausfhrung von Fahrzeugen.6 4.4.1 Motor .6 4.4.2 Federung.6 4.5 Fahrzeuglei
13、stung .6 4.5.1 Auslastung der Ladekapazitt6 4.5.2 Lrm 7 4.6 Zahlungssysteme.7 4.6.1 System von Straenbenutzungsgebhren .7 4.6.2 Parkgebhrenordnungen7 4.7 Vorteile fr Spezialfahrzeuge .7 5 Information der ffentlichkeit 8 Anhang A (informativ) Beispiel einer Erklrung von Beschrnkungen fr bestimmte Ber
14、eiche/Zonen9 Literaturhinweise 10 EN 14892:2005 (D) 3 Vorwort Diese Europische Norm (EN 14892:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 320 Transport Logistik und Dienstleistungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhal
15、ten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2006 und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Mai 2006 zurckgezogen werden. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, dies
16、e Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
17、 Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 14892:2005 (D) 4 Einleitung Beim CEN-Workshop am 13./14. Dezember 1999 ber Intermodale und Interoperable Transportnormung hinsichtlich Frachttransport wurde hervorgehoben, dass die unterschiedlichen Arten von Verkehrsbe-schrnkungen in verschiedenen Lndern und Gr
18、ostdten zur Behinderung der Verkehrsplanung gefhrt haben, was wiederum bei der Organisation eines leistungsfhigen Gtertransports in Europa Probleme fr Straentransportunternehmen nach sich zieht. Von den rtlichen Behrden werden Vorschlge den rtlichen Verkehr betreffend eingereicht, und diese Informat
19、ionen stehen auf lokaler und regionaler Ebene zur Verfgung. Aus dem Workshop erging die Empfehlung, dass BT eine Europische Konferenz mit dem Thema City-Logistik veranstaltet. Die Aufgabenstellung wurde im Frhjahr 2000 an das TC 320 delegiert und es wurde eine Arbeitsgruppe 3 aufgestellt. Der CEN-Wo
20、rkshop ber Intermodales und Interoperables Transportwesen in Europa: Teil 2: Fahrgast-Befrderung vom 28./29. November 2001 gab folgende Empfehlung 1 (2001-11-29): Auf der Grundlage der Erkenntnis einer Reihe von Problemen hinsichtlich eines vertretbaren Verkehrsaufkommens und zumutbarer Verkehrsstoc
21、kungen in Grostdten, zur Erleichterung des Zugangs zu Grostdten und um gnstige Bedingungen fr Investitionen in das Transportnetz zu schaffen, hat die Arbeitstagung empfohlen, mit der Normung von grundstzlichen Anforderungen an die Kennwerte und von Fahrzeugen deren Anwendung mit dem Ziel zu beginnen
22、, die Systeme fr die Erhebung von Straenbenutzungsgebhren mit den laufenden Aktivitten des CEN/TC 278 zur Gebhrenfestsetzung/-bestimmung zu harmonisieren. Den Hintergrund fr diese Empfehlung bildet die Tatsache, dass Einwohner und Behrden vieler Lnder ber die vom hohen Verkehrsaufkommen in Stadtzent
23、ren und besonders in greren Stdten verursachte Umwelt-belastung besorgt sind. Ein weiterer Grund besteht darin, dass die Fahrzeuge mehr Raum in den Straen einnehmen. Einzelne Behrden haben bereits Beschrnkungen des Zugangs zu den Innenstdten erlassen, oder derartige Beschrnkungen sind in Planung. An
24、 derartigen Zugangsbeschrnkungen beteiligen sich vier Interessengruppen: Industrie/Handel; Transportunternehmen; Privatpersonen; Behrden. Da es ein koordiniertes Vorgehen verschiedener rtlicher und auswrtiger Unternehmen bei der Einhaltung derartiger Beschrnkungssysteme gibt, ist es von Bedeutung, d
25、ass es allen Interessengruppen gelingt, Verstndnis zu entwickeln und innerhalb der rtlichen Systeme flexibel zu reagieren. Von der Begrenzung der Beschrnkungen auf ein verlssliches Rahmenabkommen mit einheitlicher Terminologie und einheitlichen Leistungskriterien hngt der Erfolg eines offenen Europi
26、schen Transportmarktes ab. COST 321 (stdtischer Gtertransport) beschreibt im Abschlussbericht verschiedene Beschrnkungssysteme und deren praktische Folgen. Die Europische Kommission befrwortet die gute Praxis bei der fortlaufenden Entwicklung der City-Logistik und bietet Untersttzung fr eine mannigf
27、altige Energieversorgung im Transportwesen an. Auf die folgenden EU-Richtlinien wird Bezug genommen: Abschnitt 4.2 Fahrzeuggewicht und -mae (Richtlinie 92/53/EWG, Anhang II, 96/53/EG und 97/27/EG); Abschnitt 4.4.1 Motor (Richtlinie 99/96/EG); Abschnitt 4.4.2 Federung (Richtlinien 96/53/EG und 97/27/
28、EG). EN 14892:2005 (D) 5 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm beschreibt mgliche Zugangsbeschrnkungen fr Grostdte mit Stadtzentren und Einkaufszonen sowie weiteren geschlossenen Bereichen und liefert Hinweise zur Orientierung ber deren Bestandteile als Schnittstelle zwischen Frachttransportunte
29、rnehmen und rtlichen Behrden, um Verkehrs-planung und Befrderungsprozesse zum Vermeiden von Engpssen in dem jeweiligen Gebiet und fr den Schutz der Umwelt der Grostadt wirksamer zu gestalten. Diese Europische Norm ist eine Regel fr gute Praxis und kann angewendet werden, sobald ein effizientes Trans
30、portwesen und ein wirksamer Umweltschutz derartige Beschrnkungen voraussetzen. 2 Normative Verweisungen Entfllt. 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gilt folgender Begriff: 3.1 City-Logistik Fachbegriff fr das Management und die Steuer-/Regelung von Transportvorgngen in greren Stdten mit Ei
31、nkaufszonen. Andere, die fr ein leistungsfhiges Transportwesen und zum Schutz der Umwelt ebenfalls Einschrnkungen bentigen, knnen diese Europische Norm auch anwenden. 4 Inhalt und Aufbau 4.1 Allgemeine Empfehlungen Es wird empfohlen, dass die Einfhrung und/oder Durchsetzung von festgelegten Zugangsb
32、eschrnkungen zu Innenstdten oder sonstigen geschlossenen Bereichen auf die Verwendung der folgenden Parameter und Einschrnkungen ausgerichtet ist: Gewicht und Mae von Fahrzeugen; Zeitfenster; technische Ausfhrung von Fahrzeugen: Motor; Federung; Fahrzeugleistung: Kapazittsauslastung; Lrm; Zahlungssy
33、steme: Systeme von Straenbenutzungsgebhren; Parkgebhren; Vorteile fr Spezialfahrzeuge; besondere Nutzung der Infrastruktur, z. B. Busspuren; besondere Be-/Entladezonen. EN 14892:2005 (D) 6 4.2 Fahrzeuggewicht und -mae Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von festgelegten Fahrzeuggewicht- und -mab
34、eschrnkungen fr innerstdtische Zonen oder sonstige geschlossene Bereiche werden Einschrnkungen gem der folgenden Richtlinien empfohlen: Richtlinie 92/53/EWG, Anhang II, 96/53/EG und 97/27/EG. 4.3 Zeitfenster Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von festgelegten Beschrnkungen der Fahrzeug-Zeitfens
35、ter in einem bestimmten Bereich in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen werden folgende Einschrnkungen empfohlen. Die Zeit fr Anfang und Ende einer derartigen Beschrnkung sollte in Zeiteinheiten gemessen werden. Tritt eine besondere Situation ein wie z. B. Unfall, Verkehrssto
36、ckung usw., sollten diese Beschrnkungen auer Kraft treten. Die Bestimmung dieser begrenzten Zeiten sollte in der von einer offiziellen Quelle, z. B. Fernsehen, Radio usw., kalibrierten Zeit erfolgen. 4.4 Technische Ausfhrung von Fahrzeugen 4.4.1 Motor Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von fest
37、gelegten Beschrnkungen fr Motoren in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen sollten die Beschrnkungen auf die EU-Vorschriften fr Motoren EUR 2, 3, 4 usw. verweisen. Siehe Richtlinie 99/96/EG. Besondere Beschrnkungen fr Fahrzeuge, die alternative Energiequellen nutzen, knnen vor
38、genommen werden, sobald diese durch die EU festgelegt sind. 4.4.2 Federung Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von festgelegten Beschrnkungen hinsichtlich der Federung in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen sollten sich die Beschrnkungen entweder auf Federaufhngung oder
39、auf Luftfederung beziehen. Siehe Richtlinien 96/53/EG und 97/27/EG. 4.5 Fahrzeugleistung 4.5.1 Auslastung der Ladekapazitt Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von festgelegten Beschrnkungen der Kapazittsauslastung eines Fahrzeugs in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen so
40、llten die in Beispiel 1 erwhnten Einschrnkungen gelten: a) Gesamtkapazittsauslastung Die Beschrnkung sollte als eine minimale Ausnutzung der entweder hinsichtlich Masse, Volumen oder Standflche bemessenen Nutzlast des Fahrzeugs definiert werden. Es sollte immer eine Wahlmglichkeit zwischen Masse und
41、/oder Volumen und/oder Standflche bestehen. Die Beschrnkung wird als Mindest-prozentwert folgendermaen bestimmt: Mindestprozentwert = 100 Hchstnutzlast auf der einzelnen Route / Hchstnutzlast des Fahrzeugs b) Spezifische Kapazittsauslastung Die Beschrnkung sollte als minimale Ausnutzung der entweder
42、 hinsichtlich Masse, Volumen oder Standflche bemessenen Nutzlast des Fahrzeugs definiert werden. Es sollte immer eine Wahlmglichkeit zwischen Masse und/oder Volumen und/oder Standflche bestehen. Die Beschrnkung wird als Mindest-prozentwert folgendermaen bestimmt: Mindestprozentwert = 100 im Einschrn
43、kungsbereich ausgelieferte oder abgeholte Gesamt-nutzlast / Hchstnutzlast des Fahrzeugs EN 14892:2005 (D) 7 Messungen der begrenzten Masse sollten entweder auf einer Plattformwaage oder durch Summenbildung von Teilmessungen, z. B. an Achsen, Einheiten, Groverpackungen usw. vorgenommen werden. Die Me
44、ssung des begrenzten Volumens oder der begrenzten Standflche sollte mit anderen Messeinrichtungen vorgenommen werden, z. B. mit einem Gliedermastab. Diese Messeinrichtungen sollten nach einem allgemein gltigen Ma- und Wgesystem kalibriert sein. Sowohl fr a) als auch fr b) sollte der Fahrzeughalter e
45、in berwachungs- und Auditsystem beibehalten, um bereinstimmung mit den Beschrnkungen sicherzustellen. Es sollte sowohl fr gesetzliche als auch fr private Auditoren die Mglichkeit zur Kontrolle bestehen. 4.5.2 Lrm Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von Einschrnkungen fr Lrmemissionen eines Fahrz
46、eugs in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen sollten die Begrenzungen als Lrmgrenze durch Messungen nach ISO 362 und ISO 5130 festgelegt sein. Fr Tag und Nacht mssen verschiedene Grenzwerte bereitgestellt werden (einschlielich Definitionen der beiden Begriffe durch Benennung
47、bestimmter Zeitangaben). 4.6 Zahlungssysteme 4.6.1 System von Straenbenutzungsgebhren Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von festgelegten Beschrnkungen der Fahrzeugleistung in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen sollte es mglich sein, Systeme von unterschiedlichen Strae
48、nbenutzungsgebhren einzufhren, nach denen fr Fahrzeuge, die die gebotenen Beschrnkungen nicht einhalten, hhere Benutzungsgebhren anfallen. Bei der Durchsetzung von Systemen von Straenbenutzungsgebhren sollten einzelne Tarife der Gebhrenordnung nach den in Abschnitt 5 gegebenen Empfehlungen verbreitet werden. 4.6.2 Parkgebhrenordnungen Bei der Einfhrung und/oder Durchsetzung von Beschrnkungen der Fahrzeugleistung in innerstdtischen Zonen oder sonstigen geschlossenen Bereichen sollte es mglich sein, Parkgebhrensysteme mit unter-schiedlicher Parkgebhr
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