1、Januar 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DINPreisgruppe 14DIN Deutsches Institut f r Normung e.V. Jede Art der Vervielf ltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut f r Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 03.080.30Df
2、 9629505www.din.deXDIN EN 15017BestattungsDienstleistungen Anforderungen;Deutsche Fassung EN 15017:2005Funeral Services Requirements;German version EN 15017:2005Services de pompes funbres Exigences;Version allemande EN 15017:2005Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz f
3、rDIN 77300:200107www.beuth.deGesamtumfang 35 SeitenDIN EN 15017:2006-01 2 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN 15017:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC BT/TF 139 Bestattungs-Dienstleistungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zustndige deutsche Spiegelgremium ist de
4、r Arbeitsausschuss AA 4.6 Bestattungs-Dienstleistungen“ im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. nderungen Gegenber DIN 77300:2001-07 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Die Fachtermini wurden an die europischen Konsensdefi
5、nitionen angepasst; b) Ebenfalls angepasst wurden insbesondere die Anforderungen an das Bestattungspersonal, die Ver-sorgung des Leichnams, die thanatopraktische Behandlung, den Transport von Verstorbenen und die Beratungspflichten des Bestatters; c) Teil des Anhangs bilden das Muster eines Leichenp
6、asses fr den Verstorbenentransport sowie die Ethischen Regeln der Internationalen Kremations-Vereinigung. Der Regelungsansatz der DIN 77300 blieb jedoch grundstzlich erhalten. Frhere Ausgaben DIN 77300: 2001-07 EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE Oktober 2005 ICS 03.080.30 Deutsche Fas
7、sung Bestattungs-Dienstleistungen Anforderungen Funeral Services Requirements Services de pompes funbres Exigences Diese Europische Norm wurde vom CEN am 29. August 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind,
8、unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische
9、Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die off
10、iziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Sl
11、owakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalt
12、en.Ref. Nr. EN 15017:2005 DEN 15017 EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNGEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATIONCOMIT EUROPEN DE NORMALISATIONEN 15017:2005 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung.4 1 Anwendungsbereich .5 2 Begriffe .5 3 Anforderungen.9 3.1 Bestattungspersonal .9 3.2 Umgang mit Beschwerden9
13、3.3 Qualittssicherungssystem9 3.4 Versorgung des Leichnams und Hygienemanahmen9 3.5 berfhrung und Transport. 12 3.6 Einrichtungen von Bestattungsunternehmen . 15 3.7 Bestattungen. 17 3.8 Beratung 21 3.9 Bestattungsvorsorge 27 Anhang A (informativ) Leichenpass fr Verstorbene oder Aschen Verstorbener
14、(Beispiel) . 29 Anhang B (informativ) Ethische Regeln der Internationalen Kremations-Vereinigung 30 Anhang C (informativ) A-Abweichungen 31 EN 15017:2005 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 15017:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC BT/TF 139 Bestattungs-Dienstleistungen“ erarbeitet, dessen Sekr
15、etariat vom DIN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis April 2006, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis April 2006 zurckgezogen werden. Entsprechend der
16、 CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterre
17、ich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 15017:2005 (D) 4 Einleitung Diese Europische Norm: stellt die die Qualitt von Bestattungs-Dienstleistungen sicher, einschlielich der Piett in Bezug auf den Verst
18、orbenen und die Angehrigen, unter Bercksichtigung geltender rtlicher Bestimmungen; soll die Bestattungs-Dienstleistung und die zugrunde liegenden Preisgestaltungen fr den Verbraucher transparent werden lassen; gibt Rahmenempfehlungen, die die unterschiedlichen Magaben der jeweiligen Bestattungsgeset
19、ze und die Traditionen ethischer, kultureller und regionaler Bestattungsbruche sowie hygienische und umweltspezifische Aspekte bercksichtigen; legt fakultative und obligatorische Leistungen sowie die Mindestinformationspflichten des Bestatters fest; beschreibt das Qualifikationsprofil des Berufsbild
20、es Bestatter“ und die Fortbildung des Bestatters und der Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens. Diese Europische Norm basiert auf den folgenden ethischen Regeln: ethisch begrndeten und berufsbezogenen Verhltnis zu den Familien der Auftraggeber; aufrichtigen Achtung von Glauben und Gebruchen der Fa
21、milien; Recht der Person(en), die die Bestattung in Auftrag gibt (geben), den Bestatter auszuwhlen und zwischen Beerdigung oder Einscherung zu whlen; Recht der Familien, ber die kalkulierten Gesamtkosten der Bestattung unterrichtet zu werden; Sicherstellung absoluter Verschwiegenheit zu jeder Zeit,
22、soweit gesetzliche Anforderungen nicht ent-gegenstehen; Ehrlichkeit, Loyalitt und Integritt der Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens bei der Ausbung ihrer Aufgaben; strikten Einhaltung aller einschlgigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die den Bestatterberuf national und international bet
23、reffen; objektiven, lauteren und sensiblen Werbung; stetigen Bemhen, die Fachkenntnis des Bestatters weiterzuentwickeln; Integritt im Verhltnis zu in- und auslndischen Kollegen. EN 15017:2005 (D) 5 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm legt die Anforderungen an Bestattungs-Dienstleistungen fest.
24、 Diese Europische Norm gilt nicht fr produktbezogene technische Anforderungen. Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz sind nicht Inhalt dieser Europischen Norm. 2 Begriffe Fr die Anwendung dieses dokuments gelten die folgenden Begriffe. 2.1 Bestattungsnachsorge umfassender Begriff fr die A
25、ngebote an die Angehrigen zur besseren Bewltigung der faktischen und psychischen Folgen eines Todesfalls 2.2 Begrbnis Einbringung sterblicher berreste eines Menschen in die Erde 2.3 Trauerhalle spezielle Rume fr die Durchfhrung einer Trauerfeier 2.4 Kolumbarium Baulichkeit mit Wandnischen fr Ascheur
26、nen 2.5 Beratung Erfassung der Wnsche der Auftraggeber, Vorschlge fr Lieferungen und Leistungen und deren Kosten 2.6 Beratung zur Bestattungsvorsorge Erarbeitung eines individuellen Vorschlages fr Lieferungen und Leistungen bei einer dereinstigen Bestattung einschlielich deren Finanzierung 2.7 Kondu
27、kt Trauerzug von Personen, die zu einer Bestattung gehen und/oder fahren 2.8 Kosmetik uere Korrektur, berdeckung und Hervorhebung des vorhandenen Erscheinungsbildes des Verstorbenen 2.9 Feuerbestattung gesamter Vorgang der Einscherung des Verstorbenen 2.10 Kremationsdienstleistungen jede den Kremati
28、onsvorgang betreffende Dienstleistung EN 15017:2005 (D) 6 2.11 Krematorium Gebude mit allen Anlagen fr die Einscherung ausschlielich Verstorbener einschlielich aller zugehrigen Einrichtungen und einem ffentlichen Raum, der die Abhaltung einer wrdevollen Abschiedsfeier ermglicht ANMERKUNG Das Gebude
29、ist hufig mit einem Aufbahrungsraum und eventuell mit Khleinrichtungen ausgestattet. 2.12 Einbalsamierung/thanatopraktische Behandlung Manahmen, um die zeitweilige Konservierung des Leichnams zu bewirken 2.13 Einbetten das Legen des Leichnams in einen Sarg 2.14 Exhumierung Ausgraben der sterblichen
30、berreste in jeglicher Form aus dem Ort ihrer Bestattung 2.15 Schlussabrechnung Gegenberstellung des Rechnungsbetrages und der vereinnahmten Betrge aus Sterbegeld und Versicherungsleistungen sowie Berechnung des Guthaben- oder Schuldensaldos 2.16 Bestatter qualifizierte Person, die Bestattungs-Dienst
31、leistungen erbringt 2.17 Bestattungspersonal Personen, die in Bestattungsunternehmen arbeiten und fr die Erfllung der allgemeinen und spezifischen Anforderungen der betreffenden Aufgaben geschult und qualifiziert sind 2.18 Totengrber Person, die fr das sichere ffnen und Schlieen eines Grabes wesentl
32、iche Fhigkeiten besitzt und mglicherweise auch fr die Handhabung von Srgen und menschlichen berresten im Kontext einer Exhumierung kompetent ist 2.19 Grabmachen (in sterreich: ffnen und Schlieen“) manuelles oder maschinelles ffnen, Wiederffnen, Vorbereiten und/oder Schlieen eines Grabes, einer Grabk
33、ammer oder eines Mausoleums einschlielich Grabverbau 2.20 Hygienematerial fr die Versorgung eines Leichnams Materialien, Produkte und Arbeitsmittel, die durch ihre desinfizierende und schtzende Wirkung geeignet sind, einer mglichen gesundheitlichen Gefhrdung von Personen entgegenzuwirken, die mit de
34、m Leichnam in Berhrung kommen ANMERKUNG Informationen ber das verwendete Hygienematerial werden in einem Hygieneplan allen Mitarbeitern bekannt gegeben. 2.21 Identifizierungsraum Raum, in dem die Identitt der verstorbenen Person geprft und besttigt wird EN 15017:2005 (D) 7 2.22 (Grund-)Versorgung de
35、s Leichnams Manahmen zur kurzfristigen Aufbahrung am Sterbeort und zur Vorbereitung der Abholung 2.23 Rechnungslegung Aufstellung der eigenen und vermittelten Lieferungen und Leistungen mit den Preisen einschlielich Mehrwertsteuer, falls zutreffend, sowie der anfallenden Gebhren und Aufwendungen zus
36、ammen mit den Zahlungsbedingungen 2.24 Leichenhalle spezieller, fr die zeitlich befristete Aufbewahrung des Leichnams geeigneter Raum 2.25 Nachrufe Entwerfen und Veranlassen von Todesanzeigen und Trauerbriefen und sonstigen textlichen oder elektronischen Mitteilungen 2.26 Leiter der Bestattung Perso
37、n, die die Trauerfeier abhlt (falls vom Bestatter abweichend) 2.27 Sargtrger krperlich geeignete Personen fr das Tragen des Sarges whrend Trauerfeiern oder Bestattungen 2.28 Ruhezeit Mindestzeitraum bis zur erneuten Benutzung des Grabes 2.29 Bestattungsvorsorge vertragliche Regelungen, durch welche
38、eine Person den detaillierten Ablauf fr die dereinstige Bestattung festlegt 2.30 Vorsorge-Vorgesprch Information ber den Zweck und die Form der Bestattungsvorsorge 2.31 Vorabinformation Information ber die Mglichkeiten der verschiedenen Bestattungsarten und deren Durchfhrung und Finanzierung 2.32 Ve
39、rstorbenenversorgung Manahmen zur Herrichtung des Verstorbenen gem den Erfordernissen ANMERKUNG Diese Leistung umfasst als Nebenleistung auch Waschen, Desinfizieren, Aus- und Ankleiden. Kurzfristige Konservierung (thanatopraktische Behandlung, Einbalsamierung) oder Konservierungsmanahmen sind nicht
40、eingeschlossen. 2.33 Versorgungsraum speziell fr die Versorgung und Einbettung des Leichnams ausgestatteter Raum EN 15017:2005 (D) 8 2.34 Aufbahrung Herrichten des Sarges und des Leichnams durch hierfr qualifizierte und krperlich geeignete Personen zur Vorbereitung der Abschiednahme durch die Angehr
41、igen 2.35 qualifizierte Person eine Person, die ber die persnliche Eignung, eine anerkannte Ausbildung und berufliche Erfahrung verfgt, um umfassende Bestattungs-Dienstleistungen zu erbringen 2.36 Umbettung Verbringen der sterblichen berreste von einem Bestattungsort zu einem anderen 2.37 Wiederhers
42、tellungskosmetik Manahmen zur Wiederherstellung lebensnahen Aussehens des Leichnams 2.38 Verstreuen Verteilung eingescherter sterblicher berreste per Hand oder mittels mechanischer Hilfsmittel auf der Erde, ber Land oder dem Meer 2.39 Erstellung eines Angebots Aufstellung der Lieferungen, Leistungen
43、 und Honorare und deren veranschlagte Preise einschlielich Mehrwertsteuer, falls zutreffend 2.40 zeitlich befristete konservierende Behandlung Manahmen zur Hemmung von Zersetzungsprozessen 2.41 berfhrung Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen vor der Bestattung 2.42 Transport n
44、ationale oder internationale berfhrung eines Verstorbenen ber Strae, Bahn, See oder Luft, die zwischen dem Todeszeitpunkt und dem endgltigen Beisetzungsort notwendig ist, ausgenommen eingescherte berreste 2.43 Urnenbeisetzung Absenken der Urne in ein Erdgrab, Seebestattung einer Urne oder Einstellen
45、 einer Urne in ein Kolumbarium 2.44 Aufbahrungsraum Raum, in dem die Angehrigen Abschied vom Verstorbenen nehmen knnen EN 15017:2005 (D) 9 3 Anforderungen 3.1 Bestattungspersonal Die Leitung muss die regelmige Schulung des Bestattungspersonals sicherstellen. Das Bestattungs-personal muss ber Fhigkei
46、ten und Erfahrung im Umgang mit Verstorbenen und deren Angehrigen verfgen. Ein Mitglied des Bestattungspersonals muss eine weisungsbefugte Person sein. Das Bestattungs-personal muss sich piettvoll verhalten. Das Bestattungspersonal muss fr die Aufgabe ordnungsgem geschult und geeignet sein und muss
47、angemessene Kleidung tragen. Das Bestattungspersonal muss gebotenen Respekt fr die gesellschaftlichen, religisen und kulturellen Einstellungen des Verstorbenen und der Angehrigen zeigen. Soweit mglich, muss die Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Abschluss fhren oder die fachliche Erfahrung de
48、s Bestattungspersonals muss durch eine anerkannte Organisation besttigt werden. 3.2 Umgang mit Beschwerden Die Leitung des Bestattungsinstituts und/oder die Berufsorganisation sollen Manahmen fr die Handhabung von Beschwerden durch Auftraggeber vorsehen. 3.3 Qualittssicherungssystem Ein System zur S
49、icherung der Qualitt der Dienstleistungen ist empfehlenswert. 3.4 Versorgung des Leichnams und Hygienemanahmen 3.4.1 Verstorbenenversorgung 3.4.1.1 Allgemeines Die vom Bestattungspersonal durchgefhrte Versorgung des Verstorbenen muss in Einklang mit den nachfolgenden Verfahren erfolgen. Falls gewnscht, muss bestimmten Personen, z. B. Angehrig
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