1、Dezember 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Laborgerte und Laboreinrichtungen (FNLa) im DIN Preisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 71.040.10!,k0%“9721302
2、www.din.deDDIN EN 15154-2Sicherheitsnotduschen Teil 2: Augenduschen mit Wasseranschluss;Deutsche Fassung EN 15154-2:2006Emergency safety showers Part 2: Plumbed-in eye wash units;German version EN 15154-2:2006Douches de scurit Partie 2: Units de lavage dyeux raccordes au rseau deau;Version allemande
3、 EN 15154-2:2006Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 12899-2:1990-07www.beuth.deGesamtumfang 11 SeitenDIN EN 15154-2:2006-12 2 Nationales Vorwort Diese Europische Norm wurde vom Arbeitsausschuss WG 2 Einrichtungen“ im CEN/TC 332 Labor-ausrstungen“ ausgearbeitet.
4、 Das zustndige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss Laborarmaturen“ im Normenausschuss Laborgerte und Laboreinrichtungen“ Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes ber technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG). nderungen Gegenber DIN 12899-2
5、:1990-07 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Begriffe festgelegt und definiert; b) Mindeststrahlhhe auf 10 cm herabgesetzt; c) Kennzeichnung gendert; d) Anforderungen an die Benutzerinformation erweitert. Frhere Ausgaben DIN 12899-2: 1990-07 EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN
6、 15154-2 September 2006 ICS 71.040.10 Deutsche Fassung Sicherheitsnotduschen Teil 2: Augenduschen mit Wasseranschluss Emergency safety showers Part 2: Plumbed-in eye wash units Douches de scurit Partie 2: Units de lavage dyeux raccordes au rseau deau Diese Europische Norm wurde vom CEN am 19. August
7、 2006 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Norm
8、en mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortu
9、ng durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Isl
10、and, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern.EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR
11、STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B- 1050 Brssel 2006 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 15154-2:2006 DEN 15154-2:2006 (D) 2 Inha
12、lt Seite Vorwort 3 Einleitung.4 1 Anwendungsbereich .5 2 Normative Verweisungen5 3 Begriffe .5 4 Leistungsfhigkeit .5 4.1 Wasservolumenstrom .5 4.2 Strahlhhe 5 4.3 Wasserqualitt .6 4.4 Wassertemperatur .6 5 Konstruktionsanforderungen an Installation6 6 Absperrarmatur6 7 Austrittsffnungen.6 8 Vom Her
13、steller zu liefernde Informationen .6 9 Kennzeichnung 7 Anhang A (informativ)8 A.1 Wassertemperatur .8 A.2 Filter 8 Literaturhinweise 9 EN 15154-2:2006 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 15154-2:2006) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 332 Laboratory equipment“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DI
14、N gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mrz 2007, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis Mrz 2007 zurckgezogen werden. EN 15154 besteht unter dem allgeme
15、inen Titel Sicherheitsnotduschen aus den folgenden Teilen Teil 1: Krperduschen mit Wasseranschluss fr Laboratorien Teil 2: Augenduschen mit Wasseranschluss Teil 3: Tragbare Krperduschen (in Vorbereitung) Teil 4: Tragbare Augenduschen (in Vorbereitung) Teil 5: Krperduschen mit Wasseranschluss fr Prod
16、uktionseinrichtungen (in Planung) Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litaue
17、n, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 15154-2:2006 (D) 4 Einleitung Augenduschen mit Wasseranschluss sind fr die Installation nahe bei poten
18、ziell gefhrlichen Arbeitsbereichen konstruiert und vorgesehen. Hauptzweck dieser Einrichtungen ist es, sofort eine ausreichende Menge Flssigkeit zu liefern, so dass die Augen bei einem Brand oder nach dem Kontakt mit gesundheitsgefhrlichen Substanzen oder nach Verbrennungen geduscht werden knnen. An
19、schlieend kann die verletzte Person der medizinischen Versorgung zugefhrt werden. EN 15154-2:2006 (D) 5 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm ist eine Produktnorm, die Funktionsanforderungen an Sicherheitsaugenduschen festlegt, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Sie gilt nur fr Sich
20、erheitsaugenduschen mit Wasseranschluss. Es sind Anforderungen hinsichtlich der Funktion, Installation, Justierung und Kennzeichnung der Augenduschen festgelegt sowie Anforderungen an die vom Hersteller zur Verfgung zu stellenden Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen. ANMERKUNG Es wird
21、 auf nationale Regelwerke hingewiesen, die hinsichtlich Installation und Anwendung von Augenduschen gelten knnen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei un
22、datierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). ISO 3864-1, Graphical symbols Safety colours and safety signs Part 1: Design principles for safety signs in work places and public areas 3 Begriffe Fr die Anwendung dieser Norm gelten di
23、e folgenden Begriffe. 3.1 Sicherheitsaugendusche Gert, das speziell mit dem Zweck konstruiert ist, die Augen mit einer Flssigkeit zu berieseln und zu splen, um Kontaminationen ausreichend abzuwaschen oder zu verdnnen, so dass ihre Schdlichkeit verringert wird 3.2 Sicherheitsaugendusche mit Wasserans
24、chluss Sicherheitsaugendusche, die dauerhaft an eine kontinuierliche Wasserversorgung angeschlossen ist 4 Leistungsfhigkeit 4.1 Wasservolumenstrom Augenduschen mit Wasseranschluss mssen so konstruiert sein, um bei einem vom Hersteller festzulegenden Fliedruck einen konstanten Volumenstrom von mindes
25、tens 6 l/min zu liefern; der Fliedruck ist am Anschluss der Dusche an die Wasserversorgung anzugeben und zu messen. Die Augendusche muss diese Wasserabgabe mindestens 15 min liefern. Die Wassergeschwindigkeit muss niedrig genug sein, um den Benutzer nicht zu verletzen. Die Austrittsffnung(en) muss/m
26、ssen vor luftgetragenen Verunreinigungen geschtzt sein. Unabhngig von der Art der Schutzvorrichtung muss diese bei Benutzung der Augendusche ohne zustzliche Aktion des Benutzers entfernbar sein. 4.2 Strahlhhe Der von der/den Austrittsffnung(en) erzeugte Strahl muss, gemessen von der Mitte der Austri
27、ttsffnung(en), mindestens 100 mm und max. 300 mm hoch sprhen, bevor er umkippt oder in sich zusammenfllt. EN 15154-2:2006 (D) 6 4.3 Wasserqualitt Fr Augenduschen wird Trinkwasser oder Wasser hnlicher Qualitt nach Europischen oder nationalen Normen gefordert. Die Werkstoffe, die zum Bau der Augendusc
28、he verwendet werden, drfen die Wasserqualitt nicht beeinflussen oder die Wasserversorgung verunreinigen. 4.4 Wassertemperatur Informationen zu Wassertemperaturen sind im informativen Anhang A gegeben. ANMERKUNG Es wird auf nationale Regelwerke hingewiesen, die in einigen Europischen Lndern gelten kn
29、nen, z. B. in Schweden (siehe Literaturhinweise 1 und 2). 5 Konstruktionsanforderungen an Installation Die Austrittsffnungen von in unvernderbarer Position montierten Augenduschen mit Wasseranschluss mssen so konstruiert sein, dass sie in einer Hhe von (1 000 200) mm ber dem Bodenniveau installiert
30、werden knnen, auf dem der Benutzer steht; der Abstand von der nchsten Wand oder dem nchsten Hindernis muss mindestens 150 mm betragen. 6 Absperrarmatur Bei manueller Bedienung muss die Absperrarmatur nach einer Drehung von max. 90 oder bei einem Zug von max. 200 mm geffnet sein. Die zur Bedienung no
31、twendige Kraft darf max. 100 N oder das zur Bedienung notwendige Drehmoment max. 7 Nm betragen. Mit dieser Kraft bzw. mit diesem Drehmoment muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geffnet sein. Bei automatischer Bedienung muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geffnet sein und muss im Fall elektrischer Arb
32、eitsweise fehlersicher sein. Nach dem ffnen darf die Absperrarmatur nicht selbstttig schlieen. Die Bewegungsrichtung des Bedienungselements muss eindeutig erkennbar und unverwechselbar sein. Das Bedienungselement muss gro genug sein, um durch Benutzer erkannt und auch beim Tragen von Schutzhandschuh
33、en bedient zu werden. 7 Austrittsffnungen Die Augenduscheinheit muss so konstruiert sein, dass gengend Platz vorhanden ist, um beide Augenlider offen zu halten, whrend sich die Augen im Wasserstrahl befinden. Justierungen der Austrittsffnung(en) hinsichtlich der Strahlrichtung drfen nur mit einem We
34、rkzeug mglich sein. Zur Wartung muss/mssen die Austrittsffnung(en) demontierbar sein, aber nur unter Verwendung eines Werkzeugs. 8 Vom Hersteller zu liefernde Informationen Der Hersteller muss mit der Augendusche Angaben zur Installation, Handhabung und Wartung liefern, sowie Angaben zur Methode und
35、 Frequenz von Wartungsprfungen. ANMERKUNG Es wird auf nationale Regelwerke hingewiesen, die fr die Installation, Wartung und Wartungsprfungen gelten knnen EN 15154-2:2006 (D) 7 9 Kennzeichnung Die Augendusche muss mit einer eindeutigen und nicht entfernbaren Kennzeichnung versehen sein, die den nied
36、rigsten und hchsten Fliedruck und den hchsten statischen Druck angibt. Die Kennzeichnung muss durch den Hersteller erfolgen und muss den Namen des Herstellers und die Modell- oder Artikelnummer angeben. Zustzlich muss der Hersteller ein in der Nhe der Augendusche anbringbares Sicherheitskennzeichen
37、nach ISO 3864-1 mitliefern. EN 15154-2:2006 (D) 8 Anhang A (informativ) A.1 Wassertemperatur Die kontinuierliche und frhzeitige Berieselung von betroffenen Krperoberflchen ber die empfohlene Berieselungszeit sind grundlegene Faktoren bei der Erste-Hilfe-Versorgung. Es ist ein wichtiger Aspekt bei de
38、r Zurverfgungstellung geeigneter Hilfsmittel, dass die Wassertemperatur der empfohlenen Berieselungszeit dienlich ist. Medizinische Empfehlungen schlagen Wasser von lauwarmer Temperatur zur Behandlung von Augen vor, die chemisch beeintrchtigt wurden. Temperaturen ber 37 C haben sich als schdlich fr
39、die Augen herausgestellt und knnen chemische Reaktionen im Auge oder auf der Haut verstrken. Whrend kaltes Wasser eine unmittelbare Khlung nach Verbrennungen oder chemischem Kontakt bewirkt, kann eine lngere Aussetzung mit zu kaltem Wasser zu einem vorzeitigen Abbruch der Erste-Hilfe-Versorgung fhre
40、n. Jngere Informationen zeigen an, dass eine Wassertemperatur von 15 C als unterer Wert fr lauwarmes Wasser geeignet ist. A.2 Filter Um eine Ansammlung von wassergetragenen Verunreinigungen zu vermeiden, kann die Wasser-versorgungsleitung mit einem feinporigen Filter oder Sieb versehen sein. EN 1515
41、4-2:2006 (D) 9 Literaturhinweise 1 AFS 1997:10, Provisions issued by the National Board of Occupational Safety and Health concerning Laboratory Work with Chemicals, together with General Recommendations on the Implementation of the Provisions Section 26 2 AFS 1999:07, Provisions issued by the National Board of Occupational Safety and Health concerning First Aid and Crisis Support, together with General Recommendations on the Implementation of the Provisions Section 9
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