1、Dezember 2011DEUTSCHE NORM Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) im DINPreisgruppe 27DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 93.100!$tP“1819345www.din
2、.deDDIN EN 15746-1Bahnanwendungen Oberbau - Zwei-Wege-Maschinen und zugehrige Ausstattung Teil 1: Technische Anforderungen an das Fahren und denArbeitseinsatz;Deutsche Fassung EN 15746-1:2010+A1:2011Railway applications Track - Road-rail machines and associated equipment Part 1: Technical requiremen
3、ts for running and working;German version EN 15746-1:2010+A1:2011Applications ferroviaires Voie - Machines rail-route et quipements associs Partie 1: Prescriptions techniques pour la circulation et le travail;Version allemande EN 15746-1:2010+A1:2011Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH,
4、10772 BerlinErsatz frDIN EN 15746-1:2010-09www.beuth.deGesamtumfang 84 SeitenDIN EN 15746-1:2011-12 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN 15746-1:2010+A1:2011) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zustndige
5、deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-01 AA Oberbau“ im Normen-ausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) im DIN. nderungen Gegenber DIN EN 15746-1:2010-09 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) nderung des Vorwortes; b) nderung der Einleitung; c) Ergnzung des informativen Anhang
6、s A mit nationalen Bedingungen fr die Schweiz; d) Ergnzung des informativen Anhangs G mit Struktur der Europischen Normen fr Gleisbau- und Instandhaltungsmaschinen; e) nderung des Literaturverzeichnisses. Frhere Ausgaben DIN EN 15746-1: 2010-09 2 EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN
7、15746-1:2010+A1 Oktober 2011 ICS 93.100 Ersatz fr EN 15746-1:2010Deutsche Fassung Bahnanwendungen Oberbau Zwei-Wege-Maschinen und zugehrige Ausstattung Teil 1: Technische Anforderungen an das Fahren und den Arbeitseinsatz Railway applications Track Road-rail machines and associated equipment Part 1:
8、 Technical requirements for running and working Applications ferroviaires Voie Machines rail-route et quipements associs Partie 1: Prescriptions techniques pour la circulation et le travail Diese Europische Norm wurde vom CEN am 3. Mrz 2010 angenommen und schliet nderung 1 ein, die am 22. August 201
9、1 vom CEN angenommen wurde. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser natio
10、nalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitgl
11、ied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland,
12、Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. EUROPI
13、SCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brssel 2011 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.Ref. Nr
14、. EN 15746-1:2010+A1:2011 DEN 15746-1:2010+A1:2011 (D) Inhalt SeiteVorwort 5 Einleitung.6 1 Anwendungsbereich .7 1.1 Allgemeines7 1.2 Gltigkeit dieser Europischen Norm .8 2 Normative Verweisungen8 3 Begriffe .9 4 Maschinenkategorisierung .13 4.1 Kategorien 13 4.1.1 Allgemeines13 4.1.2 Beispiel einer
15、 Maschine der Kategorie 8.14 4.1.3 Beispiele von Maschinen der Kategorie 9A14 4.1.4 Beispiele von Maschinen der Kategorie 9B 15 4.1.5 Beispiele von Maschinen der Kategorie 9C 16 4.2 Bauartzulassung und Kategorien 17 4.3 Eignung eines Maschinentyps fr das Einstellen in einen Zugverband17 5 Eisenbahns
16、pezifische Sicherheitsanforderungen und/oder Manahmen.17 5.1 Allgemeines17 5.2 Begrenzungslinie.17 5.2.1 Fahrzeug-Begrenzungslinie17 5.2.2 Zwei-Wege-Maschinen in Fahrstellung .18 5.2.3 Arbeitsgrenzlinie19 5.2.4 Bestimmung der seitlichen Begrenzung fr die zulssige berschreitung in Kurven bei Arbeitss
17、tellung.20 5.2.5 Begrenzungen im unteren Bereich bei Arbeits- und Fahrstellung.21 5.2.6 Arbeitsgrenzlinie im oberen Bereich .21 5.3 Anforderung an den Lichtraum bei Gleishindernissen .22 5.4 Beanspruchung der Infrastruktur 22 5.4.1 Allgemeines22 5.4.2 Hauptrder23 5.4.3 Hilfsrder und -fhrungen und Ar
18、beitselemente23 5.4.4 Belastung des Schotterbetts23 5.4.5 Belastung des Erdplanums 24 5.4.6 Belastung der Bauwerke in Abhngigkeit der Achslastanordnung.24 5.5 Sicherheitseinrichtungen fr das Fahren .24 5.6 Fahrsicherheit und Entgleisungssicherheit24 5.6.1 Allgemeines24 5.6.2 Fahrsicherheit von Masch
19、inen der Kategorie 8 und 9 bei einer Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h 2,86; fr Maschinenrahmen g*lim= (20/2a* + 3) o/oo; fr berhhung = 200 mm; fr Neigung = 40 0/00; Dabei ist glimGleisverwindung in o/oo;2a Lngenbasis in m. Wenn die Maschine auf einem simulierten Gleis platziert ist, darf die vertikal
20、e Kraft auf einem Schienenrad nicht mehr als 50 % (oder 60 % fr Maschinen mit Drehgestell), eingeschlossen dem Radbelastungs-koeffizient zwischen Rdern quer zur Achse auf einem ebenen Gleis, reduziert werden. 25 DIN EN 15746-1:2011-12 EN 15746-1:2010+A1:2011 (D) Fr Maschinen mit einer Drei-Punkt-Auf
21、hngung beim Bewegen entlang des Gleises, die 25 mm freie Fahrt auf jedem Rad von der Begrenzung ber das verlangte Maximum hinaus aufweisen, aufgrund der Kombination der oben genannten Anforderungen, ist es erlaubt, die Prfung Q/Q durch Berechnung zu prfen, anstelle einer tatschlichen Prfung. Fr alle
22、 anderen Maschinen und Maschinen, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, mssen die Prfungen gegen Entgleisung fr die erste Bauart unter den ungnstigsten beladenen Bedingungen whrend der Bewegung entlang des Gleises in Fahrstellung und Arbeitsstellung nach EN 14363:2005, 4.1, mit Gle
23、isbedingungen nach EN 14363:2005, 4.1.2.2.3 (normales Gleis) durchgefhrt werden. Wenn die Maschine fr den Einsatz auf dem Arbeitsgleis vorgesehen ist, wird zustzlich Folgendes gefordert: fr Drehgestelle g+lim= 10 o/oo, wenn 2a+ 2,86; fr Drehgestelle g+lim= (20/2a+ + 3) o/oo, wenn 2a+ 2,86; fr Maschi
24、nenrahmen g*lim= (20/2a* + 3) o/oo. 5.6.4 Gleisprfung fr alle Maschinen Wenn die oben aufgefhrten Prfungen an der ersten Bauart erfolgreich durchgefhrt worden sind, mssen tatschliche aktuelle Gleisprfungen unter den ungnstigsten beladenen Bedingungen bei der Bewegung entlang des Gleises in Fahrstell
25、ung und Arbeitsstellung mit maximaler Geschwindigkeit durchgefhrt werden. Diese Prfungen sind als ausreichend erfolgreich zu betrachten, wenn auf dem Gleis: a) die Aufhngung nicht schdlich von eine Vielzahl von Gleisbedingungen angeregt wurde; b) die Maschine sicher ber die Weichen und Kreuzungen fh
26、rt; c) die Maschine ber erhhte Radlenker fahren kann, siehe 5.3; d) die Maschine nicht entgleist, whrend sie ber Weichen, Kreuzungen und Bgen fhrt. ANMERKUNG Diese Prfungen sollten von einer autorisierten Stelle oder vom Hersteller der Maschine durchgefhrt werden, wenn der Hersteller als Prfstelle v
27、on einer akkreditierten Stelle anerkannt wurde. 5.6.5 Schutzeinrichtungen Maschinen mssen mit Schutzeinrichtungen nach EN 15746-2:2010, 5.10.2 ausgestattet sein. 5.7 Standsicherheit und Sicherheit gegen Umkippen Anforderungen an die Sicherheit gegen Umkippen und an die Standsicherheit sind in EN 157
28、46-2:2010, 5.11 enthalten. 5.8 Maschinenrahmen und Struktur 5.8.1 Konstruktion des Maschinenrahmens 5.8.1.1 Anforderungen an Maschinen der Kategorie 9 Ausgenommen wie unten angegeben, werden keine speziellen Anforderungen an die Maschinenfestigkeit in Bezug auf ihren Einsatz auf der Strecke gestellt
29、. Wenn eine Maschine als Straenfahrzeug fr den Einsatz auf der Eisenbahnstrecke umgebaut wird, darf die Konstruktion die Strukturfestigkeit des Basisfahrzeuges nicht beeintrchtigen. Alle unterschiedlichen Anwendungen der Maschinen der Kategorie 9, abweichend von der Original-konstruktion des Basisfa
30、hrzeuges, mssen darauf geprft werden, ob die Struktur des Rahmens den vorgesehenen Anforderungen entspricht. 26 DIN EN 15746-1:2011-12 EN 15746-1:2010+A1:2011 (D) 5.8.1.2 Anforderungen an Maschinen der Kategorie 8 Fr Maschinen der Kategorie 8 muss der Maschinenrahmen ohne dauerhafte Verformung folge
31、nden Krften whrend der Fahrt in einem Zug standhalten: a) Maschinen, die beliebig zum Ziehen oder Schieben eingestellt werden knnen, mssen so dimensioniert sein, dass sie den Anforderungen der Lastflle 4.1 bis 4.5 der Kategorie F-II nach EN 12663:2000 mit folgenden Konkretisierungen entsprechen: 1)
32、Punkt 4.5 c) vertikale Lasten whrend des Hebens des Maschinenrahmens mit Drehgestell bis 2 g und 2) EN 12663:2000, Tabelle 12, mit einer Beschleunigung in x-Richtung 3 g. 3) Maschinen, denen es erlaubt ist, nur am Anfang oder Ende eines Zugverbandes eingestellt zu sein, mssen so konstruiert sein, da
33、ss sie den Zug- und Druckkrften der vorgegebenen Ersatzkraft von 0,8 MN widerstehen. Alle anderen Maschinen der Kategorie 8 mssen nach den Anforderungen der Flle 4.1 bis 4.5 der Kategorie FI nach EN 12663:2000 mit folgenden Konkretisierungen konstruiert sein: b) Punkt 4.5 c) vertikale Lasten whrend
34、des Hebens des Maschinenrahmens mit Drehgestell bis 2 g und c) EN 12663:2000, Tabelle 12, mit einer Beschleunigung in x-Richtung 3 g. 5.8.2 Anhnge- und Hebepunkte Anhnge- und Hebepunkte mssen fr einen sicheren Transport der ganzen Maschine whrend des Anhebens oder Absenkens angebracht werden. Es mus
35、s ebenfalls mglich sein, nur ein Ende der Maschine (einschlielich des Drehgestells) anzuhngen oder zu heben, whrend das andere Ende der Maschine mit dem Fahrantrieb auf dem Gleis verbleibt. Die Stellen (und alle Einschrnkungen der Nutzung) der Anhnge- und Hebepunkte, wenn angebracht, mssen detaillie
36、rt in der Betriebsanleitung enthalten sein, siehe Abschnitt 7, b) 3) viii). Fr Maschinen der Kategorie 8 mssen folgende Anforderungen eingehalten werden. Die Lastklassen nach EN 12663:2000, 4.3.2 mssen beim Heben und Anhngen bei Betrieb und Wartung angewendet werden. Fr Anhebeflle bei Rettungsmanahm
37、en nach einer Entgleisung oder anderen ungewhnlichen Ereignissen, bei denen eine permanente Verformung der Struktur akzeptabel ist, ist es erlaubt, den Lastfaktor von Tabelle 9 und 10 in EN 12663:2000 von 1,1 bis 1,0 abzusenken. Wenn der Faktor 1,0 fr die Gltigkeits-prfung eingesetzt wird, mssen die
38、 gemessenen Spannungen extrapoliert werden, um zu zeigen, dass eine bereinstimmung mit dem hheren Faktor gegeben ist. Die Bereiche der Anhnge- und Hebepunkte mssen nach den Arbeitsanforderungen des Kunden festgelegt werden. 27 DIN EN 15746-1:2011-12 EN 15746-1:2010+A1:2011 (D) 5.9 Mehrzweck-Maschine
39、nkupplungen 5.9.1 Allgemeines Die einzelnen Bauarten von Kupplungssystemen von Maschinen und deren zugehrigen Anhnger mssen in der Lage sein, die auftretenden Betriebslasten ohne dauerhafte Verformung zu ertragen. Jegliche Beschrnkungen der Maschinenbewegung, die aus der Verwendung des Kupplungssyst
40、ems entstehen, mssen in den Unterlagen der Bauartzulassung kenntlich gemacht und aufgelistet sein. Maschinen, die dafr bestimmt sind, bei normalem Betrieb miteinander verbunden zu werden, mssen Kupplungssysteme haben, die nach folgenden Bedingungen mechanisch kompatibel und konform sind: das Kupplun
41、gssystem muss, ohne Schaden zu nehmen, so konstruiert sein, dass alle die im regulren Betrieb auftretenden Krfte zwischen den Maschinen sicher bertragen werden knnen, einschlielich derer aufgrund von Zugtraktion, Sto, Kurvenfahrt, Bremsen, Ankuppelung und Abkupplung; das Kupplungssystem, mit Ausnahm
42、e der Puffer (falls angebaut), muss mit den Kupplungseinrichtungen einer/eines anderen Schienenmaschine/-fahrzeugs (einschlielich Anhnger) kompatibel sein, welches zur Einstellung in einem Zug oder einem speziellen Zug nach prEN 15954-1:2009, Anhang A vorgesehen ist; das An- und Abkuppeln muss nach
43、den Gleisbedingungen fr jede Maschine mglich sein; Kupplungssysteme, mit Ausnahme der Puffer (falls angebaut), mssen whrend des gesamten normalen Betriebs der/des Schienenmaschine/-fahrzeugs in der Lage sein, die jeweils vorhandenen Infrastrukturen zu befahren; jede Einrichtung, welche den Betrieb d
44、es An- und Abkuppelvorgangs berwacht, muss vor mglichen, vorhersehbaren Beeintrchtigungen geschtzt werden, die zu einer unachtsamen Bettigung der Einrichtung fhren knnen; es muss erkennbar sein, dass sich Kupplungssysteme im korrekten eingekuppelten Zustand befinden. Dies muss durch ein direktes ode
45、r durch ein geeignetes Anzeigesystem erkennbar sein. bertrgt das Kupplungssystem die Verbindungen zu Anschlssen der automatischen Bremsanlage, so mssen diese den Anforderungen nach EN 14601 entsprechen. 5.9.2 Zug- und Stoeinrichtungen von Maschinen der Kategorie 8 5.9.2.1 Kupplungen Die Anforderunge
46、n mssen prEN 14033-1:2008, 10.1 entsprechen. 5.9.2.2 Puffer Die Anforderungen mssen prEN 14033-1:2008, 10.2 entsprechen. 5.9.2.3 Frei zu haltende Rume am Maschinenende Die Anforderungen mssen prEN 14033-1:2008, 10.4 entsprechen. 5.10 Fahrwerk 5.10.1 Allgemeines 5.10.1.1 Kategorie-8-Maschinen Maschinen der Kategorie 8 mssen den Anforderungen nach prEN 14033-1:2008, 7.5 entsprechen. 28 DIN EN 15746-1:2011-12
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