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本文(DIN EN 54-10 A1-2006 Fire detection and fire alarm systems - Part 10 Flame detectors - Point detectors English version of DIN EN 54-10 A1 2006-03《火灾探测和火灾报警系统 第10部分 火焰探测器 火警点探测器 德文版.pdf)为本站会员(syndromehi216)主动上传,麦多课文库仅提供信息存储空间,仅对用户上传内容的表现方式做保护处理,对上载内容本身不做任何修改或编辑。 若此文所含内容侵犯了您的版权或隐私,请立即通知麦多课文库(发送邮件至master@mydoc123.com或直接QQ联系客服),我们立即给予删除!

DIN EN 54-10 A1-2006 Fire detection and fire alarm systems - Part 10 Flame detectors - Point detectors English version of DIN EN 54-10 A1 2006-03《火灾探测和火灾报警系统 第10部分 火焰探测器 火警点探测器 德文版.pdf

1、Mrz 2006DEUTSCHE NORM Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DINDKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDEPreisgruppe 8DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr

2、 Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.220.20!,ei“9667097www.din.deDDIN EN 54-10/A1Brandmeldeanlagen Teil 10: Flammenmelder Punktfrmige Melder;Deutsche Fassung EN 54-10/A1:2005Fire detection and fire alarm systems Part 10: Flame detectors Point detectors;German version EN 54-10/A1:2005Systmes de dt

3、ection et dalarme incendie Partie 10: Dtecteurs de flamme Dtecteurs ponctuels;Version allemande EN 54-10/A1:2005Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinnderung vonDIN EN 54-10:2002-05www.beuth.deGesamtumfang 15 SeitenDIN EN 54-10/A1:2006-03 2 Beginn der Gltigkeit Diese Norm gil

4、t ab 2006-03-01. Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten in Deutschland kann erst nach Verffentlichung der Fundstelle dieser DIN-EN-Norm im Bundesanzeiger von dem dort genannten Termin an erfolgen. Nationales Vorwort Diese Europische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 “Brandmelde- und Feuera

5、larm-anlagen“ (Sekretariat: BSI, Grobritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss Brandmelde- und Feueralarmanlagen (NA 031-02-01 AA) des FNFW betreut. In der Produktnorm DIN EN 54-10:2002-05 sind die Gerteanforderungen fr punktfrmige Flammenmelder festgelegt, die als Bes

6、tandteile von Brandmeldesystemen (BMS) verwendet und in fest installierten Brand-meldeanlagen (BMA) in Gebuden betrieben werden. Mit der nderung A1 wird der Bezug der Produktnorm zur EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG hergestellt. Die Anforderungen an die Leistungseigenschaften und Prfungen in DIN

7、 EN 54-10:2002-05 bleiben unverndert. nderungen Gegenber DIN EN 54-10:2002-05 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Ergnzung des Anhangs ZA (Zusammenhang mit den Anforderungen der EG-Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG) b) Ergnzung der Literaturhinweise. EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME E

8、UROPENNE EN 54-10:2002/A1 November 2005 ICS 13.220.20 Deutsche Fassung Brandmeldeanlagen Teil 10: Flammenmelder Punktfrmige Melder Fire detection and fire alarm systems Part 10: Flame detectors Point detectors Systmes de dtection et dalarme incendie Partie 10: Dtecteurs de flamme Dtecteurs ponctuels

9、 Diese nderung A1 modifiziert die Europische Norm EN 54-10:2002. Sie wurde vom CEN am 14. Oktober 2005 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denendiese nderung in der betreffenden nationalen Norm, ohne

10、jede nderung, einzufgen ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen diesernationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese nderung besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine

11、Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belg

12、ien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, derSchweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Kni

13、greich und Zypern. EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATIONManagement-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2005 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern

14、von CEN vorbehalten.Ref. Nr. EN 54-10:2002/A1:2005 DEN 54-10:2002/A1:2005 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Anhang ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen.4 ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte .4 ZA.2 Verfahren fr die Bescheinigung d

15、er Konformitt von Punktfrmigen Flammenmeldern nach dieser Norm.5 ZA.2.1 System der Bescheinigung der Konformitt 5 ZA.2.2 Konformittsbewertung 6 ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation 10 ZA.4 Konformittszertifikat und Konformittserklrung. 11 Literaturhinweise . 13 EN 54-10:

16、2002/A1:2005 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 54-10:2002/A1:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Diese nderung zur Europischen Norm EN 54-10:2002 muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entwede

17、r durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2006, und etwaige entgegenstehende nationale Normen mssen bis August 2007 zurckgezogen werden. Diese nderung zu EN 54-10:2002 wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommission und die Europische Freihand

18、elszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG). Zum Zusammenhang mit EG-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentes ist. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinsti

19、tute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,

20、Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. Inhalt Am Ende des Inhaltsverzeichnisses ist Folgendes zu ergnzen: Anhang ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen Literaturhinweise Neu: Anhang ZA und Literaturhinweis

21、e Nach dem vorhandenen Anhang E sind der Anhang ZA und Literaturhinweise wie folgt zu ergnzen: EN 54-10:2002/A1:2005 (D) 4 Anhang ZA (informativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte Diese Europische Norm

22、wurde im Rahmen des Mandates M/109 erarbeitet, das dem CEN von der Europischen Kommission und der Europischen Freihandelszone erteilt wurde. Die in diesem Anhang dieser Europischen Norm aufgefhrten Abschnitte entsprechen den im Mandat gestellten Anforderungen, das unter der EG-Bauproduktenrichtlinie

23、 (89/106/EWG) erteilt wurde. Die bereinstimmung mit diesen Abschnitten berechtigt zur Vermutung (wie durch die Bauproduktenrichtlinie festgelegt), dass das von diesem Anhang abgedeckte Bauprodukt fr den vorgesehenen Verwendungszweck nach Abschnitt 1 (Anwendungsbereich) geeignet ist; es muss auf die

24、die CE-Kennzeichnung begleitenden Informationen verwiesen werden. WARNUNG Andere Anforderungen und andere EG-Richtlinien knnen fr die Produkte zutreffen, die unter den Anwendungsbereich dieser Norm fallen. ANMERKUNG Zustzlich zu irgendwelchen spezifischen Abschnitten in dieser Norm, die sich auf gef

25、hrliche Substanzen beziehen, kann es noch andere Anforderungen an die Produkte geben, die unter ihren Anwendungsbereich fallen (z. B. umgesetzte europische Rechtsvorschriften und nationale Gesetze, Rechts- und Verwaltungsbestimmungen). Diese besagten Anforderungen, sofern sie Anwendung finden, sind

26、ebenfalls einzuhalten. Eine Informations-Datenbank ber europische und nationale Bestimmungen ber gefhrliche Stoffe ist verfgbar innerhalb der Kommissionswebsite EUROPA (CREATE, Zugang ber http:/europa.eu.int). Dieser Anhang ZA entspricht dem in Abschnitt 1 definierten Anwendungsbereich. Dieser Anhan

27、g legt die Bedingungen fr die CE-Kennzeichnung von Flammenmeldern Punktfrmigen Meldern fest, die fr den unten genannten Verwendungszweck vorgesehen sind, und benennt die betreffenden Abschnitte. Bauprodukt: Flammenmelder Punktfrmige Melder Vorgesehene Verwendung(en): Brandschutz EN 54-10:2002/A1:200

28、5 (D) 5 Tabelle ZA.1 Betroffene Abschnitte Wesentliche Eigenschaften Abschnitte dieser Europischen Norm Mandatierte Leistungs-stufen Bemerkungen Nennansprechbedingungen/ Nennansprechempfindlichkeit und Leistungscharakteristik im Brandfall 4.2, 5.2 bis 5.6 Betriebszuverlssigkeit 4.3 bis 4.9 Toleranz

29、der Versorgungsspannung 5.16 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Temperatur 5.7, 5.8 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Schwingen 5.12 bis 5.15 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Luftfeuchte 5.9, 5.10 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit; Korrosion 5.11 Stabilitt der Betriebszuverlssigkeit;

30、elektrische Stabilitt 5.17 keine ZA.2 Verfahren fr die Bescheinigung der Konformitt von Punktfrmigen Flammenmeldern nach dieser Norm ZA.2.1 System der Bescheinigung der Konformitt Das Mandat fordert, dass das anzuwendende System der Konformittsbescheinung dem in Tabelle ZA.2 angegebenen entsprechen

31、muss. Tabelle ZA.2 System der Konformittsbescheinigung Produkt VorgeseheneVerwendung Leistungsstufe(n) oder Klasse(n) Verfahren fr die Bescheinigung der Konformitt Brandmeldung/ Feueralarmierung; Flammenmelder Punktfrmige MelderBrandschutz keine 1 Verfahren 1: Siehe Bauproduktenrichtlinie Anhang III

32、.2.(i), ohne Stichprobenprfung durch die notifizierte Stelle EN 54-10:2002/A1:2005 (D) 6 ZA.2.2 Konformittsbewertung ZA.2.2.1 Allgemeines Die bereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen dieser Europischen Norm muss nachgewiesen werden durch: a) vom Hersteller zu erbringende Leistungen: werksei

33、gene Produktionskontrolle; Stichprobenprfung nach einem vorgegebenen Prfplan; b) Leistungen, die unter der Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle zu erbringen sind: Typprfung; Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle; regelmig wiederkehrende berwach

34、ung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produk-tionskontrolle. ANMERKUNG Der Hersteller ist eine natrliche oder juristische Person, die das Produkt in eigenem Namen auf den Markt bringt. Der Hersteller entwickelt und produziert das Produkt blicherweise selbst. Er darf das Produkt alternati

35、v durch einen Unterauftragnehmer entwickeln, herstellen, zusammenbauen, verpacken, verarbeiten oder etikettieren lassen. Als zweite Alternative darf er Fertigerzeugnisse zusammenbauen, verpacken, verarbeiten oder etikettieren. Der Hersteller muss sicherstellen: dass die Typprfung in bereinstimmung m

36、it dieser Europischen Norm begonnen und unter der Verant-wortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle ausgefhrt wird; und dass das Produkt stets den Prfmustern der Typprfung entspricht, deren bereinstimmung mit dieser Europischen Norm nachgewiesen wurde. Er muss immer die Oberaufsicht be

37、halten und die ntige Kompetenz besitzen, um die Verantwortung fr das Produkt bernehmen zu knnen. Der Hersteller ist verantwortlich fr die bereinstimmung des Produktes mit allen vorgeschriebenen Anforderungen. ZA.2.2.2 Typprfung ZA.2.2.2.1 Zum Nachweis der Konformitt mit dieser Europischen Norm muss

38、eine Typprfung durchgefhrt werden. Gegenstand der Typprfung mssen mit den Ausnahmen nach ZA.2.2.2.2 und ZA.2.2.2.3 alle in Tabelle ZA.1 genannten Eigenschaften sein. ZA.2.2.2.2 Bereits frher durchgefhrte Prfungen, z. B. Prfungen zur Produktzertifizierung, knnen bercksichtigt werden, vorausgesetzt, s

39、ie wurden mit dem gleichen Produkt oder mit Produkten hnlicher Ausfhrung, Konstruktion und Funktion und mit den gleichen oder schrferen Prfverfahren unter dem gleichen System zur Bescheinigung der Konformitt, wie in dieser Norm gefordert, durchgefhrt, so dass diese Ergebnisse auf das in Frage kommen

40、de Produkt bertragen werden knnen. ANMERKUNG Das gleiche System zur Bescheinigung der Konformitt“ bedeutet Prfung durch eine unabhngige dritte Stelle unter der Verantwortung einer Produktzertifizierungsstelle, die jetzt eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle ist. ZA.2.2.2.3 Wenn eine oder me

41、hrere Eigenschaften bei Produkten hnlicher Ausfhrung, Konstruktion und Funktion gleich sind, dann knnen die Ergebnisse der Prfungen dieser Eigenschaften auf die anderen hnlichen Produkte bertragen werden. ZA.2.2.2.4 Prfmuster mssen die bliche Produktion reprsentieren. Sind die Prfmuster Prototypen,

42、so mssen sie die geplante zuknftige Produktion reprsentieren und vom Hersteller ausgesucht werden. EN 54-10:2002/A1:2005 (D) 7 ANMERKUNG Im Falle von Prototypen und Zertifizierung durch eine unabhngige dritte Stelle bedeutet dies, dass der Hersteller und nicht die Produktzertifizierungsstelle fr die

43、 Auswahl der Muster verantwortlich ist. Bei der Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle (siehe ZA.2.2.3.4) wird berprft, ob die Prfmuster die laufende Produktion reprsentieren. ZA.2.2.2.5 Jede Typprfung und ihre Ergebnisse mssen in einem Prfbericht dokumentiert werden. Al

44、le Prfberichte mssen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Datum der Produktion des betreffenden Produk-tes vom Hersteller aufbewahrt werden. ZA.2.2.3 Werkseigene Produktionskontrolle ZA.2.2.3.1 Allgemeines Die werkseigene Produktionskontrolle ist eine stndige interne Produktionskontrolle, die vom He

45、rsteller durch-gefhrt wird. Alle vom Hersteller vorgesehenen Bestandteile, Anforderungen und Manahmen der werkseigenen Produk-tionskontrolle sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Diese Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle muss ein ge

46、meinsames Verstndnis der Konformittsbewertung sicherstellen und es ermglichen, die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der Produkte sowie das wirksame Funktionieren der Produktionskontrolle zu berprfen. Die werkseigene Produktionskontrolle verbindet daher Verfahrenstechniken und alle Manahmen,

47、welche die Aufrechterhaltung und Kontrolle der Konformitt des Produktes mit seinen technischen Spezifikationen erlauben. Ihre Durchfhrung kann erreicht werden durch Kontrollen und Prfungen von Messeinrichtungen, Rohstoffen und Bestandteilen, Verfahren, Maschinen und Produktionseinrichtungen und fert

48、igen Produkten einschlielich Materialeigenschaften der Bauteile und durch Auswertung der auf diese Weise gewonnenen Ergebnisse. ANMERKUNG Das System der werkseigenen Produktionskontrolle kann Bestandteil eines Qualittsmanagement-systems z. B. nach EN ISO 9001:2000 sein. ZA.2.2.3.2 Allgemeine Anforde

49、rungen Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, den angege-benen Leistungseigenschaften und den Produkten entsprechen, die der Typprfung unterzogen wurden. Im Fall eines Unterau

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