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DIN SPEC 91020-2012 Occupational health management《职业保健管理》.pdf

1、Juli 2012 Koordinierungsstelle Managementsystemenormung (KoSMaS) im DINBereich InnovationPreisgruppe 13DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 13.100Zur Erstellung

2、einer DIN SPEC knnen verschiedene Verfahrensweisen herangezogen werden: Das vorliegende Dokument wurde nach den Verfahrensregeln einer PAS erstellt.!$|ee“1896666www.din.deDDIN SPEC 91020Betriebliches GesundheitsmanagementOccupational health managementGestion dhygine an travailAlleinverkauf der Spezi

3、fikationen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 26 SeitenDIN SPEC 91020:2012-07 2 Inhalt SeiteVorwort . 3 1 Anwendungsbereich 6 2 Normative Verweisungen . 6 3 Begriffe 6 4 Umfeld der Organisation 8 4.1 Umfeld der Organisation verstehen 8 4.2 Erfordernisse und Erwartungen de

4、r Interessierten Parteien verstehen . 9 4.3 Anwendungsbereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems 10 4.4 Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem 10 5 Fhrungsverhalten . 11 5.1 Fhrung und Selbstverpflichtung der Leitung 11 5.2 Betriebliche Gesundheitspolitik 12 5.3 Aufgaben, Verantwortun

5、g und Befugnisse 12 6 Planung 13 6.1 Ermittlung und Bewertung von Gesundheitschancen und risiken . 13 6.2 Betriebliche Gesundheitsziele und Planung der Zielerreichung . 14 7 Untersttzung 14 7.1 Bereitstellung von Ressourcen . 14 7.2 Kompetenz, Qualifikation . 14 7.3 Bewusstsein 15 7.4 Kommunikation

6、. 15 7.5 Dokumentation 15 7.5.1 Allgemeines . 15 7.5.2 Erstellung und Aktualisierung . 16 7.5.3 Lenkung von Dokumenten . 16 8 Betrieb 17 8.1 Betriebliche Planung und Prfung 17 8.1.1 Allgemeines . 17 8.1.2 Produkt- und dienstleistungsspezifische Auswirkungen auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement

7、 17 8.1.3 Mitarbeiterorientierung 18 8.1.4 Infrastruktur . 18 8.1.5 Ausgegliederte Prozesse . 18 9 Evaluation der Leistung . 18 9.1 berwachung, Messung, Analyse und Evaluation 18 9.2 Internes Audit 19 9.3 Managementbewertung 19 10 Verbesserung 20 10.1 Fehler, Korrektur- und Vorbeugungsmanahmen im Be

8、trieblichen Gesundheitsmanagementsystem . 20 10.2 Kontinuierliche Verbesserung . 21 Anhang A (informativ) Entsprechungen zwischen DIN SPEC 91020 und ISO 9001:2008 . 22 Literaturhinweise . 26 DIN SPEC 91020:2012-07 3 Vorwort Diese DIN SPEC 91020 wurde nach dem PAS (Publicly Available Specification)-V

9、erfahren erstellt. Der Inhalt dieser DIN SPEC wurde durch den KoSMaS 130-01 Arbeitskreis Betriebliches Gesundheits-management“ erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN ist nicht dafr verantwortlich, einige oder alle di

10、esbezglichen Patentrechte zu identifizieren. Der nachhaltige Erfolg einer Organisation wird durch ihre Fhigkeit erreicht, die Erfordernisse und Erwartungen ihrer Kunden, Mitarbeiter und anderer Interessierter Parteien langfristig und in ausgewogener Weise zu erfllen. Hierbei sind die Vernderungsproz

11、esse in Wirtschaft und Gesellschaft angemessen zu bercksichtigen. So zwingt z. B. der demographische Wandel und daraus resultierende Konsequenzen, wie eine alternde Belegschaft und ein Mangel an Nachwuchs-, Fach- und Fhrungskrften, immer mehr Organisationen sich entsprechend neu zu positionieren. Ei

12、ne nachgewiesen erfolgreiche Strategie ist es, mittels eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements Manahmen zum Erhalt und zur Frderung der Gesundheit systematisch in die gesamte Organisation zu integrieren, um fr die Interessierten Parteien attraktiv zu bleiben und die Wettbewerbsfhigkeit langfristi

13、g zu sichern. Die systematische Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wirkt positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter und damit auch nachweislich auf die Steigerung der Effizienz der Produkt- bzw. Dienstleistungsrealisierung (Wertschpfungskette) einer Organisation.

14、 Der Erfolg kann allerdings nur gewhrleistet werden durch: die systematische Verankerung von Gesundheit in die betrieblichen Kern-, Untersttzungs- und Fhrungsprozesse, sowie in die Trger der Aufbauorganisation; das entsprechende Engagement aller Mitglieder, Ebenen und Funktionen der Organisation, in

15、sbesondere der obersten Leitung; das wirksame Leiten und Lenken der Organisation; das aufmerksame Beobachten des Umfeldes der Organisation; bestndiges Lernen; die geeignete Umsetzung von Verbesserungen und/oder Innovationen. Hierfr ist ein Gesundheitsbewusstsein auf allen Ebenen der Organisation erf

16、orderlich. Initiiert und koordiniert wurde die Erarbeitung des Dokumentes durch den nachfolgend genannten Verfasser: Prof. Dr. Bernd Siegemund Geschftsfhrer B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH DIN SPEC 91020:2012-07 4 Mitglieder des Arbeitskreises waren Vertreter folgender Unterneh

17、men bzw. Institutionen: 3cert GmbH Dr. Alfons Roerkohl B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Dr. Michael Barth Dr. Eckhard Becker Dr. Claudia Krause Martin Schirrmacher Guido Schoch Dr. Paula Antonia Vogelheim Berufsgenossenschaft fr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Olis

18、Falkenhagen Jan Hinrichsen BSI Management Systems und Umweltgutachter Deutschland GmbH Ulrich Schmidt Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e. V. Dr. Christian Weigl Deutsche Hochschule fr Prvention und Gesundheitsmanagement GmbH und BSA-Akademie Johannes Marx DQS GmbH Deutsche Gesellsch

19、aft zur Zertifizierung von Managementsystemen Katrin Schiller DSSV e. V. Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen Sabrina Ftterer Eiba communication GmbH b) eine geringere Fluktuation; c) die Erhhung des Engagements der Organisationsmitglieder; d) die Erhhung der Produktivitt; e

20、) die Verbesserung der Innovationsfhigkeit; f) eine verbesserte Qualitt der Leistungen; g) die Reduktion von Versicherungskosten; h) die Wahrnehmung sozialer Verantwortung; i) die Verbesserung der Arbeitgeberattraktivitt; j) ein verbessertes Image; k) die Verbesserung der Kundenbeziehungen; DIN SPEC

21、 91020:2012-07 10 l) die Erreichung konomischer Ziele; m) die Verbesserung der Wettbewerbsfhigkeit und Kreditwrdigkeit. Organisationsmitglieder profitieren z. B. durch eine verbesserte Gesundheit, d. h. durch: a) eine Strkung der Eigenverantwortung und Schaffung eines allgemeinen Gesundheitsbewussts

22、eins; b) ein verbessertes Betriebsklima; c) eine Verminderung der Arbeitsbelastungen; d) eine verbesserte Identifikation mit den Aufgaben und dem Unternehmen; e) eine verbesserte Arbeitszufriedenheit und Motivation; f) eine gesteigerte Leistungsfhigkeit; g) eine verbesserte Arbeitsbewltigungsfhigkei

23、t und Beschftigungsfhigkeit; h) eine verbesserte Balance zwischen beruflichen und privaten Anforderungen; i) eine verbesserte Lebensqualitt. 4.3 Anwendungsbereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems Mit einem Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystem kann eine Organisation: a) ihre Fhigke

24、it darlegen, dass ihr Arbeitssystem und ihre Prozesse und Strukturen: die Anforderungen der Interessierten Parteien sowie die Anforderungen an eine gesundheitsgerechte und leistungsfrderliche Gestaltung, und hierbei die zutreffenden rechtlichen Verpflichtungen erfllt; b) ihre Leistungsergebnisse dur

25、ch wirksame Anwendung des Betrieblichen Gesundheitsmanagement-systems erhhen, einschlielich der Prozesse zur stndigen Verbesserung des Betrieblichen Gesund-heitsmanagementsystems. 4.4 Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem Die Organisation muss ein Betriebliches Gesundheitsmanagementsystem aufbau

26、en, dokumentieren, verwirk-lichen, aufrechterhalten und dessen Wirksamkeit stndig verbessern. Im Mittelpunkt des Vorgehens steht orientiert am PDCA-Zyklus (en: Plan-Do-Check-Act) ein Regelkreis. Die Organisation muss: a) die fr das Betriebliche Gesundheitsmanagementsystem erforderlichen Prozesse und

27、 ihre Anwendung in der Organisation festlegen; b) die Abfolge dieser Prozesse und ihre Wechselwirkung untereinander und zu anderen Prozessen der Organisation festlegen; DIN SPEC 91020:2012-07 11 c) die erforderlichen Kriterien und Methoden festlegen, um das wirksame Durchfhren, Lenken und Prfen dies

28、er Prozesse sicherzustellen; d) die Verfgbarkeit von Ressourcen und Informationen sicherstellen, die zur Durchfhrung und ber-wachung dieser Prozesse bentigt werden; e) diese Prozesse systematisch berwachen, soweit zutreffend, messen und analysieren; f) erforderliche Verbesserungsmanahmen festlegen (

29、siehe Abschnitt 10). Im Rahmen der Evaluation (siehe Abschnitt 9) muss die Organisation eine systematische Bewertung aller Prozesse zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der dabei erzielten Ergebnisse vornehmen, unter Zugrundelegung der festgelegten Ziele (Soll-Ist-Abgleich). 5 Fhrungsverhalte

30、n 5.1 Fhrung und Selbstverpflichtung der Leitung Die Organisation stellt durch ihre Werte, ihr Leitbild und ihre Fhrungsgrundstze sicher, dass der Beitrag jedes Mitgliedes zum Erfolg der Organisation wertgeschtzt und die Frderung der Gesundheit der Organisationsmitglieder untersttzt wird. In der Kon

31、sequenz stellt die oberste Leitung einen erforderlichen Wandel der Organisationskultur (d. h. des Zusammenspiels der organisationsspezifischen Werte, sozialen Normen, Denkhaltungen und Paradigmen) zur gesundheitsgerechten und leistungsfrderlichen Gestaltung von Arbeit und Organisation sicher, insbes

32、on-dere indem sie das Betriebliche Gesundheitsmanagement vorlebt, verfolgt und die Befhigung zum gesundheitsfrdernden Verhalten der Organisationsmitglieder zum Ziel hat. Die oberste Leitung muss ihre Selbstverpflichtung bezglich der Entwicklung und Verwirklichung des Betrieblichen Gesundheitsmanagem

33、entsystems und der stndigen Verbesserung seiner Wirksamkeit nach-weisen, indem sie: a) der Organisation vermittelt, wie bedeutsam das Betriebliche Gesundheitsmanagementsystem und die Erfllung seiner Anforderungen sind, d. h. der Anforderungen: an die Leistungsfhigkeit und Leistungsergebnisse des Arb

34、eitssystems; der Interessierten Parteien; hinsichtlich einer gesundheitsgerechten und leistungsfrderlichen Gestaltung des Arbeits-systems; aus zutreffenden rechtlichen Verpflichtungen. b) die Politik des Betrieblichen Gesundheitsmanagements festlegt (siehe 5.2); c) Ziele des Betrieblichen Gesundheit

35、smanagements festlegt (siehe 6.2); d) Managementbewertungen durchfhrt (siehe 9.3); e) die erforderlichen Ressourcen bereitstellt (siehe 7.1); f) sicherstellt, dass in Vernderungsprozessen, insbesondere in wirtschaftlichen Krisen, die Belange der Organisationsmitglieder bercksichtigt und diese an Ver

36、nderungsprozessen beteiligt werden. DIN SPEC 91020:2012-07 12 Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Anforderungen der Interessierten Parteien ermittelt und erfllt werden, mit dem Ziel, die Zufriedenheit der Interessierten Parteien zu erhhen und die Anforderungen hinsichtlich der gesundhei

37、tsgerechten und leistungsfrderlichen Gestaltung des Arbeitssystems zu erfllen. Die oberste Leitung muss auerdem sicherstellen, dass die geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei der Einfhrung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung des Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems bercksichtigt werden. 5

38、.2 Betriebliche Gesundheitspolitik Die oberste Leitung ist dafr verantwortlich, dass die betriebliche Gesundheitspolitik ein Bestandteil der Unternehmenspolitik ist. Sie muss sicherstellen, dass die betriebliche Gesundheitspolitik als Basis fr das Betriebliche Gesundheitsmanagement: a) fr den Zweck

39、der Organisation angemessen ist; b) eine Verpflichtung zur Erfllung der Anforderungen an das Betriebliche Gesundheitsmanagement und zur stndigen Verbesserung der entsprechenden Ergebnisse enthlt; c) einen Rahmen zum Festlegen und Bewerten von Gesundheitsmanagementzielen bietet; d) bei den Fhrungsgru

40、ndstzen (siehe 5.1) des Unternehmens bercksichtigt wird; e) in der Organisation vermittelt und verstanden wird; f) auf ihre fortdauernde Angemessenheit hin bewertet wird. 5.3 Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortungen und Befugnisse fr das

41、 Betriebliche Gesundheitsmanagement innerhalb der Organisation schriftlich festgelegt und bekannt gemacht werden, einschlielich der Delegation von Verantwortungen und Befugnissen, auch bezglich der entsprechenden Beauftragten im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Die oberste Leitung muss sicherste

42、llen, dass diese Verantwortungen und Befugnisse wahrgenommen werden. Insbesondere mssen alle Fhrungskrfte dazu verpflichtet werden, das Betriebliche Gesundheits-management als Fhrungsaufgabe wahrzunehmen. Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Fhrungskrfte hierfr ausreichend qualifiziert u

43、nd unter-sttzt werden. Die oberste Leitung ist verantwortlich dafr, dass: a) die fr das Betriebliche Gesundheitsmanagementsystem erforderlichen Prozesse eingefhrt, verwirklicht und aufrechterhalten werden; b) ihr regelmig ber die Leistung des Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems und jegliche N

44、otwendigkeit fr Verbesserungen berichtet wird; c) die Frderung des Bewusstseins ber die Anforderungen der Interessierten Parteien in der gesamten Organisation sichergestellt wird. Die oberste Leitung kann diese Aufgaben einem ihr hierfr Verantwortlichen bertragen, behlt aber die Gesamtverantwortung.

45、 DIN SPEC 91020:2012-07 13 6 Planung 6.1 Ermittlung und Bewertung von Gesundheitschancen und -risiken Das Umfeld der Organisation (siehe 4.1) und die Erfordernisse und Erwartungen der Interessierten Parteien (siehe 4.2) stellen hohe physische und psychische Herausforderungen an die Organisationsmitg

46、lieder. Das Ziel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, diesen Effekten so zu begegnen, dass Organisations-mitgliedern keine gesundheitlichen Nachteile entstehen und gleichzeitig Motivation, Engagement, gelebte Organisationskultur, Verantwortungsbewusstsein usw. gestrkt werden (siehe 4.3).

47、 In der Abwgung dieser betrieblichen Gesundheitschancen und -risiken entsteht eine Balance von Produk-tivittszuwachs und Wettbewerbsvorteil im Einklang mit Wohlbefinden und nachhaltiger Gesundheit der Organisationsmitglieder, denn die Mitglieder stellen das hchste Gut einer jeden Organisation dar. D

48、azu muss die Organisation ein dokumentiertes Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gesundheits-chancen und -risiken festlegen, das beschreibt, wie: a) die Zustndigkeiten und Verantwortungen fr die systematische Durchfhrung dieses Verfahrens fest-gelegt sind; b) betriebliche Gesundheitschancen u

49、nd -risiken angemessen ermittelt, analysiert, qualitativ und/oder quan-titativ bewertet werden und welche geeigneten Kennzahlen hierzu festgelegt sind; c) Manahmen zur Erreichung der Gesundheitschancen und zur Vermeidung von betrieblichen Gesund-heitsrisiken ermittelt und deren Integration in die Geschftsprozesse umgesetzt werden; d) die Wirksamkeit der Manahmen ermittelt, berichtet (siehe Abschnitt 9) und erforde

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