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DIN V 18599 Bb 2-2012 Energy efficiency of buildings - Calculation of the net final and primary energy demand for heating cooling ventilation domestic hot water and lighting - Supp.pdf

1、Juni 2012 Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DINNormenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) im DINNormenausschuss Lichttechnik (FNL) im DINPreisgruppe 13DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr No

2、rmung e. V., Berlin, gestattet.ICS 91.120.10; 91.140.01!$|E“1893492www.din.deDDieses Beiblatt enthlt Informationen zuDIN V 18599, jedoch keine zustzlichgenormten Festlegungen.DIN V 18599 Beiblatt 2Energetische Bewertung von Gebuden Berechnung des Nutz-, End- und Primrenergiebedarfs fr Heizung,Khlung

3、 Lftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus derDIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Frderung ErneuerbarerEnergien im Wrmebereich (EEWrmeG)Energy efficiency of buildings Calculation of the net, final and primary energy demand for heating,

4、 cooling, ventilation,domestic hot water and lighting Supplement 2: Description of the application of values from DIN V 18599 for thecertification according to the act on the promotion of renewable energies in the heat sector(EEWrmeG)Performance nergtique des btiments Calcul de la consommation nette

5、 et finale dnergie et de lnergie primaire pour lechauffage, le refroidissement, la ventilation, lapprovisionnement en eau chaude etlclairage Supplment 2: Description de lapplication des paramtres caractristique deDIN V 18599 pour justification du loi de promotion des nergies renouvelables dans lesec

6、teur du chauffage (EEWrmeG)Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 28 SeitenDIN V 18599 Bbl 2:2012-06 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich 5 2 Nachweisverfahren fr Neubauten und grundlegende Renovierungen von ffentlichen Gebuden

7、5 2.1 Allgemeines . 5 2.2 Verknpfung mit Nachweisen nach der Energieeinsparverordnung 5 2.3 Wrme- und Klteenergiebedarf (Nutzenergieabgabe der Erzeuger) . 6 2.4 Bilanzgren fr Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebude 7 2.4.1 Kenngren bei thermischer Solarenergienutzung 7 2.4.2 Kenngren bei Nutzung

8、 gasfrmiger Biomasse mit KWK . 7 2.4.3 Kenngren bei KWK-Einsatz mit anderen Energietrgern als gasfrmiger Biomasse . 8 2.4.4 Kenngren bei Nutzung von fester und flssiger Biomasse mit Kesseln im Gebude 8 2.4.5 Kenngren bei Nutzung von Wrmepumpen im Gebude . 8 2.4.6 Kenngren bei Wrmerckgewinnung im Geb

9、ude . 9 2.4.7 Kenngren bei regenerativer Khlung . 10 2.4.8 Kenngren fr die Unterschreitung der Anforderung der EnEV . 10 2.5 Bilanzgren fr Nutzung von erneuerbaren Energien ber Wrme/Kltenetze . 11 2.5.1 Kenngren fr die Berechnung von erneuerbaren Energien in Nah- und Fernwrme . 11 2.5.2 Kenngren fr

10、die Berechnung von erneuerbaren Energien in Fernklte . 11 2.5.3 Erluterungen zu Deckungsanteilen. 12 2.6 Nachweisgleichungen 14 3 Dokumentation der Nachweise fr Neubauten nach dem Erneuerbare-Energien-Wrme-Gesetz (EEWrmeG) 18 3.1 Formular EEWrmeG 18 3.2 Hinweise zum Formular EEWrmeG . 19 4 Beispiele

11、 19 4.1 Bestimmung des Wrme- und Klteenergiebedarfs . 19 4.2 Nachweis der Erfllung mit Wrmepumpe 20 4.3 Nachweis der Erfllung durch Unterschreitung der EnEV in Kombination mit Holzkessel . 20 4.4 Bercksichtigung von Biogas-/Erdgasgemischen bei KWK 21 4.5 Anrechnung von Wrme aus einer Heizl-KWK fr ei

12、ne Klteerzeugung 22 4.6 Beschrnkte Anrechenbarkeit von Manahmen am Beispiel der Solarthermie 23 4.7 Anrechnung der Wrmerckgewinnung einer RLT-Anlage . 24 4.8 Beschrnkte Anrechenbarkeit von Manahmen am Beispiel der Wrmerckgewinnung 26 4.9 Nachweis der Erfllung bei Nahwrmeanschluss . 27 DIN V 18599 Bb

13、l 2:2012-06 3 Vorwort Dieses Beiblatt ist im Gemeinschaftsausschuss NA 005-56-20 GA Energetische Bewertung von Gebuden” erarbeitet worden. Die Vornormenreihe DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebuden Berechnung des Nutz-, End- und Primrenergiebedarfs fr Heizung, Khlung, Lftung, Trinkwarmwasser

14、und Beleuchtung besteht aus: Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energietrger Teil 2: Nutzenergiebedarf fr Heizen und Khlen von Gebudezonen Teil 3: Nutzenergiebedarf fr die energetische Luftaufbereitung Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf fr Beleuchtung Te

15、il 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen Teil 6: Endenergiebedarf von Lftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Khlsystemen fr den Wohnungsbau Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakltesystemen fr den Nichtwohnungsbau Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen

16、Teil 9: End- und Primrenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten Teil 11: Gebudeautomation Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Frderung Erneue

17、rbarer Energien im Wrmebereich (EEWrmeG) DIN V 18599 Bbl 2:2012-06 4 Einleitung Die Vornormenreihe DIN V 18599 stellt ein Verfahren zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebuden zur Verfgung. Die Berechnungen erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemen Beheizung, Wa

18、rmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebuden notwendig sind. Dabei bercksichtigt die Vornormenreihe auch die gegenseitige Beeinflussung von Energiestrmen und weist auf planerische Konsequenzen hin. Neben der Berechnungsmethode werden auch nutzungs- und betriebsb

19、ezogene Randbedingungen fr eine neutrale Bewertung zur Ermittlung des Energiebedarfs angegeben (unabhngig von individuellem Nutzerverhalten und lokalen Klimadaten). Die Vornormenreihe ist geeignet, den langfristigen Energiebedarf fr Gebude oder auch Gebudeteile zu ermitteln und die Einsatzmglichkeit

20、en erneuerbarer Energien fr Gebude abzuschtzen. Die Methode ist fr zu errichtende Gebude sowie fr bestehende Gebude oder Baumanahmen im Bestand gleichermaen bestimmt. Die Vornormenreihe DIN V 18599 stellt ein Verfahren zur Durchfhrung der Gesamtenergiebilanz von Gebuden bereit. Der aufgezeigte Algor

21、ithmus ist anwendbar fr die energetische Bilanzierung von: Wohn- und Nichtwohnbauten; Neubauten und Bestandsbauten. Die Vorgehensweise der Bilanzierung ist geeignet fr: eine Energiebedarfsbilanzierung von Gebuden mit teilweise festgelegten Randbedingungen; eine allgemeine, ingenieurmige Energiebedar

22、fsbilanzierung von Gebuden mit frei whlbaren Randbedingungen, z. B. mit dem Ziel des Abgleichs zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch (Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich). Die Bilanzierung umfasst Energieaufwendungen fr die: Heizung; Lftung; Klimatisierung (einschlielich Khlung und Befeuchtung); Trink

23、warmwasserversorgung; Beleuchtung; von Gebuden einschlielich der Stromaufwendungen (Hilfsenergien), die unmittelbar mit der Energieversorgung zusammenhngen. DIN V 18599 Bbl 2:2012-06 5 1 Anwendungsbereich Dieses Beiblatt beschreibt die Anwendung der Kennwerte aus der DIN V 18599 fr den speziellen An

24、wendungsfall der Erstellung von Nachweisen fr das Gesetz zur Frderung Erneuerbarer Energien im Wrmebereich (EEWrmeG). Es wird die Vorgehensweise bei der Berechnung der nachzuweisenden Kennzahlen im Regelfall erlutert, nicht jedoch das Gesetz mit allen Regelungen und Ausnahmetatbestnden wiedergegeben

25、 Auerdem wird eine Mglichkeit der Ergebnisdarstellung per Formular beschrieben. Alle Nachweise ergeben sich anhand des allgemeinen Verfahrens der Vornormenreihe DIN V 18599-1 bis 11; es werden im vorliegenden Beiblatt keine neuen Rechenroutinen aufgestellt. 2 Nachweisverfahren fr Neubauten und grun

26、dlegende Renovierungen von ffentlichen Gebuden 2.1 Allgemeines Der nachfolgende Abschnitt beschreibt Rechenschritte fr Nachweise nach dem EEWrmeG fr Neubauten und grundlegende Renovierungen von ffentlichen Gebuden, sofern sich diese aus der Energiebilanz ableiten lassen. Insbesondere sind nachfolgen

27、d Rechenregeln beschrieben, mit welchen sich die Erfllungsgrade fr die einzelnen Arten von erneuerbaren Energien bzw. der Ersatzmanahmen bestimmen lassen. Gleiches gilt fr Kombinationen dieser Manahmen. Sofern zu den verschiedenen Mglichkeiten der Erfllung des EEWrmeG zustzliche Anforderungen im Ges

28、etz definiert sind, welche keiner Berechnung bedrfen (z. B. berprfung von Gtesiegeln, Mindestumwandlungswirkungsgraden) oder keiner Energiebilanzierung bedrfen (z. B. die Ermittlung des Kennwertes installierte Kollektoraperturflche pro Nutzflche”) oder allgemein gefordert werden (z. B. der Hinweis:

29、die Anerkennung von Manahmen im Bereich der Khlung knnen nur anerkannt werden, wenn der Endenergiebedarf fr die Erzeugung der Klte, die Rckkhlung und die Verteilung der Klte nach der jeweils besten verfgbaren Technik gesenkt worden ist.”), sind keine weiteren Festlegungen in diesem Beiblatt dazu get

30、roffen. Die Bercksichtigung von Bioanteilen bei l und Gas ist nur zulssig, wenn diese Energietrger nachweislich dauerhaft und nachhaltig eingesetzt werden. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen ber die Verwendung von Primrenergiefaktoren in den zugehrigen Gesetzen und Verordnungen zu bercksicht

31、igen. 2.2 Verknpfung mit Nachweisen nach der Energieeinsparverordnung Fr den Nachweis des EEWrmeG gilt, dass die Randdaten zugrunde zu legen sind, die auch fr ffentlich-rechtliche Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gelten. Eine Ausnahme hiervon ist: fr die Anrechnung des Kltebedarfs

32、und der Erzeugernutzklteabgaben sind gegebenenfalls einschrnkende Anrechnungsvorgaben der Energieeinsparverordnung fr Wohngebude nicht anzuwenden. Alle Nutzklteabgaben sind in den Wrme- und Klteenergiebedarf nach Gleichung (1) bzw. (2) einzurechnen. DIN V 18599 Bbl 2:2012-06 6 2.3 Wrme- und Klteener

33、giebedarf (Nutzenergieabgabe der Erzeuger) Die Bezugsgren fr den Einsatz erneuerbarer Energien und der zulssigen Ersatzmanahmen sind die Nutzenergieabgaben der Erzeuger fr das nachzuweisende Gebude. Es sind die Jahreswerte zu verwenden. Die Gren sind zu einem Wert zu addieren, siehe Gleichung (1). D

34、iese Gre wird im EEWrmeG als Wrme- und Klteenergiebedarf” bezeichnet. Sie ist die Bemessungsgrundlage fr die Ermittlung der erreichten Deckungsgrade erneuerbarer Energien und Ersatzmanahmen. Zur Bestimmung der Teilgren fr die Energiebilanz nach Gleichung (1) ist eine Energiebilanz des betreffenden G

35、ebudes zugrunde zu legen, in der gegebenenfalls abweichend von der realen Ausfhrung keine Wrmerckgewinnungsmanahmen eingerechnet sind, die zur Erfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen. outgrc,outgrv,outgm*,outgw,outgc*,outgc,outgh*,outgh,EEWrmeGoutg,QQQQQQQQQ += (1) Dabei ist Qoutg,EEWrmeG

36、 Wrme- und Klteenergiebedarf ohne Wrmerckgewinnung; Qh,outg und Qh*,outg Erzeugernutzwrmeabgabe fr Heizung und die RLT-Beheizung aus der Energiebilanz des Gebudes, jedoch ohne Einrechnung von Wrmerckgewinnungsmanahmen, die zur Erfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen; Qc,outg und Qc*,outg

37、Erzeugernutzklteabgabe fr Khlung und die RLT-Khlung aus der Energiebilanz des Gebudes, jedoch ohne Einrechnung von Wrmerckgewinnungsmanahmen, die zur Erfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen; Qw,outg Erzeugernutzwrmeabgabe fr Trinkwarmwasser aus der Energiebilanz des Gebudes, jedoch ohne E

38、inrechnung von Wrmerckgewinnungsmanahmen, die zur Erfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen; Qm*,outgErzeugernutzwrmeabgabe fr die Befeuchtung aus der Energiebilanz des Gebudes, jedoch ohne Einrechnung von Wrmerckgewinnungsmanahmen, die zur Erfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen

39、 Qrv,outg Erzeugernutzwrmeabgabe fr die Wohnungslftung aus der Energiebilanz des Gebudes, jedoch ohne Einrechnung von Wrmerckgewinnungsmanahmen, die zurErfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen. Qrc,outg Erzeugernutzklteabgabe fr die Wohnungskhlung aus der Energiebilanz des Gebudes, jedoch

40、 ohne Einrechnung von Wrmerckgewinnungsmanahmen, die zur Erfllung des EEWrmeG geltend gemacht werden sollen. Wird das EEWrmeG erfllt, indem erneuerbare Energien oder Ersatzmanahmen direkt im Gebude nutzbar gemacht werden, gelten die Erluterungen zu den Bilanzgren in Abschnitt 2.4. Sofern die Nutzung

41、 ber externe Wrme/Kltenetze erfolgt, gilt 2.5. Gleichung (3) gilt fr beide Flle oder auch fr die Kombinationen beider Flle. ANMERKUNG Ein Beispiel zur Anwendung der Gleichung (1) findet sich in 4.1. DIN V 18599 Bbl 2:2012-06 7 2.4 Bilanzgren fr Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebude 2.4.1 Kenng

42、ren bei thermischer Solarenergienutzung Die Energiemenge fr thermische Solarenergienutzung fr Heizung nach DIN V 18599-5 wird ausgewiesen als Gre Qh,sol. Die analoge Gre nach DIN V 18599-8 fr die Trinkwassererwrmung ist Qw,sol.Beide Werte werden als Jahreswerte verwendet. Fr die Khlung, d.h. den Rec

43、hengang nach DIN V 18599-7 ist derzeit keine Solarenergienutzung im Standardrechenverfahren vorgesehen. Wird solare Energie zum Betrieb von Sorptionskhlung verwendet, ist die Nutzklteabgabe Qc,outg,sol, die dem solaren Anteil der Klteerzeugung zuzurechen ist, als Jahreswert zu bestimmen. Dabei ist d

44、ie Jahreseffizienz (Jahresheizzahl) der Kltemaschine AVnach DIN V 18599-7 zu bercksichtigen. Der Gesamtsolarertrag fr den Nachweis des EEWrmeG ergibt sich durch Addition aller Einzelmengen zur Gesamtmenge fr ein Jahr QSolar. Solarthermie darf nur angerechnet werden, wenn die Anforderungen an Prfzeic

45、hen erfllt sind. Nhere Erluterungen sowie weitere Regelungen und ggf. Beschrnkungen der Anrechenbarkeit gibt das EEWrmeG. ANMERKUNG Ein Beispiel zur Anwendungsbeschrnkung bei Solarthermie findet sich in 4.6. 2.4.2 Kenngren bei Nutzung gasfrmiger Biomasse mit KWK Die von einer gasbetriebenen KWK geli

46、eferte Energiemenge ergibt sich nach DIN V 18599-9 als Gre Qoutg,CHP. Abweichend davon wird bei einem in einem Gehuse integrierten Mikro-KWK-System mit Spitzenlasterzeuger die gesamte erzeugte Wrme als Wrme aus KWK im Sinne des EEWrmeG angerechnet (Definition der Mikro-KWK siehe DIN V 18599-9:2011-1

47、2, Tabelle 5). Es ist in diesem Fall aus DIN V 18599-9 anstelle von Qoutg,CHPdie Summe Qoutg,CHP+ Qoutg,HPzu verwenden. Sind mehrere gasbetriebene KWK-Anlagen im Gebude vorhanden, so ist die Jahressumme der Einzelenergiemengen zu bilden. Fr den Nachweis nach dem EEWrmeG werden die Einzelenergien wie

48、 folgt addiert: der Anteil von Qoutg,CHP, welcher fr die Trinkwassererwrmung eingesetzt wird; der Anteil von Qoutg,CHP, welcher fr die Heizung eingesetzt wird; der Anteil von Qoutg,CHP, welcher fr eine sorptive Khlung eingesetzt wird, darf nicht direkt addiert werden; er wird mit der Jahreseffizienz (Jahresheizzahl) der Kltemaschine AVnach DIN V 18599-7 zunchst bewertet; dies liefert die Nutzklteabgabe Qc,outg,Bio,gas, die d

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