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DIN-Fachbericht 144-2005 Safety precaution and avoidance in technique《安全、预防和技术上避免》.pdf

1、 August 2005ICS 13.110 Sicherheit, Vorsorge und Meidung in der Technik DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin gestattet.Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinPreisgrup

2、pe 13www.din.dewww.beuth.deGesamtumfang 32 SeitenSafety, precaution and avoidance in techniqueVorwortDie Erstellung des vorliegenden DIN-Fachberichts wurde durch die Mitteilung der Kommission der Euro-pischen Gemeinschaft KOM 2000(1) Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips“ veranlasst. Hinsichtlich d

3、er Grundzge des Sicherheitsdenkens wird auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europischen Parlaments und Rates vom 3. Dezember 2001 und die allgemeine Produktsicherheit (GSPD) verwiesen.Dieser DIN-Fachbericht wurde vom Gemeinschaftsausschuss 1.0 Allgemeine Grundstze und Terminolo-gie“ des Normenausschus

4、ses Sicherheitstechnische Grundstze (NASG) im DIN erarbeitet.DIN-Fachbericht 144B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 144:2005-08 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung. 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Aufgabe. 4 3 Begriffe . 6 4 Grundstze der Sicherheitstechni

5、k . 9 5 Risikobearbeitung in der Sicherheitstechnik .13 5.1 Weg und Ziel.13 5.2 Risikodaten.17 5.3 Risikobeurteilung.18 5.3.1 Allgemeines18 5.3.2 Identifizierung der Gefhrdungen18 5.3.3 Risikoeinschtzung .18 5.3.4 Risikobewertung20 5.4 Risikominderung21 6 Echte, vermutete und vermeintliche Risiken26

6、 6.1 Allgemeines26 6.2 Gefhrdungssituation .26 6.3 Vorsorgesituation 27 6.4 Meidungssituation .27 7 Risikobearbeitung in der Vorsorge28 7.1 Grundstze .28 7.2 Risikobewertung in der Vorsorge 29 7.3 Akzeptanz der Vorsorgemanahmen 30 8 Meidung 30 Literaturhinweise 31 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09

7、CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 144:2005-08 3 Vorwort Die Erstellung des vorliegenden DIN-Fachberichts wurde durch die Mitteilung der Kommission der Europischen Gemeinschaft KOM 2000(1) Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips“ veranlasst. Hinsichtlich der Grundzge des Sicherheitsdenk

8、ens wird auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europischen Parlaments und Rates vom 3. Dezember 2001 ber die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) verwiesen. Dieser DIN-Fachbericht wurde vom Gemeinschaftsausschuss 1.0 Allgemeine Grundstze und Termino-logie des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grund

9、stze (NASG) im DIN erarbeitet. Einleitung Die Europische Kommission erlutert in ihrer Mitteilung KOM 2000 (1) (siehe 1) Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips ihren Standpunkt zum Rckgriff auf das Vorsorgeprinzip. Sie bezeichnet ihre Ausfhrungen zugleich als eine Diskussionsgrundlage fr eine umfasse

10、nde Errterung der Rahmenbedingungen fr die Einschtzung und Bewertung von Risiken und fr die Information der ffentlichkeit ber Risiken (siehe 1, Abschnitt 7). Der Gemeinschaftsausschuss 1.0 Allgemeine Grundstze und Terminologie im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundstze (NASG) mchte mit d

11、em vorliegenden DIN-Fachbericht der Aufforderung zur Aussprache nachkommen. Seiner Abfassung liegen u. a. die folgenden berlegungen zugrunde. In absehbarer Zeit werden Risikobeurteilungen wohl fr viele Zweige der Technik bentigt, sei es aufgrund behrdlicher Vorschriften, sei es zur normativen oder i

12、ndividuellen Entscheidung ber die Sicherheit Technischer Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen1). Die Steuerungs-, Schutz- und berwachungstechnik bieten neue Mglichkeiten und Methoden zur Gefahrenabwehr und Risikominderung sowie zu deren Einschtzung und Bewertung. Die Praxis verlangt methodisc

13、he Untersttzung fr die Durchfhrung stichhaltiger Risikobeurteilungen und -minderungen im Zuge der Risikobearbeitung. Dabei sind Vorgehensweisen anzustreben, die sich in der Technik mglichst umfassend anwenden lassen, also nicht nur in einer speziellen Sparte, Anwendung und Schadensart. Ein weiterer

14、Anwendungsbereich solcher Methoden lsst sich nur durch eine verstndliche logische Systematik erreichen, wie sie der vorliegende DIN-Fachbericht anstrebt. Hierzu gehrt auch eine allgemein anwendbare anerkannte Terminologie. Sie liegt als Norm DIN 820-120:2001-10 (i. e. nationale bernahme des ISO/IEC

15、Guide 51:1999) vor und ist fr Fragen der Sicherheitstechnik, Vorsorge und Meidung in gleicher Weise geeignet2). Ihre konsequente Anwendung bietet Schutz vor kostspieligen Miss-verstndnissen. 1) CEN (Comit Europen de Normalisation) hat 2004 eine eigene Arbeitsgruppe BT/WG 160 Risikobeurteilung (risk

16、assessment)“ eingesetzt. 2) Viele Internationale Normen zitieren zwar den ISO/IEC Guide 51, richten sich aber nicht nach ihm. In Deutschland ist er als DIN 820-120:2001-10 verbindlich. Oft wird das Bestimmungswort Sicherheit sinnwidrig anstelle von Schutz verwendet. Das mag daran liegen, dass der Be

17、griff Schutz in Normen nicht explizit festgelegt ist: Schutz ist Ausdruck beherrschten Risikos. Das bekannteste Beispiel (siehe DIN 820-120:2001-10, Abschnitt 4) einer fehlerhaften Wortbildung ist der so genannte Sicherheitshelm: Er ist zur Risikominderung geeignet, bietet also Schutz, aber noch kei

18、ne Sicherheit. Er ist somit ein Schutzhelm. Widersprchlich ist auch der Sinn des Bestimmungswortes Sicherheit beim Gebrauch des homonymen Begriffes Sicherheitsfunktion (en: safety function): In DIN EN 61508-4:2002-11, 3.5.1 bedeutet er eine Schutzfunktion mit dem Ziel eines sicheren Zustandes. Unter

19、 demselben Begriff wird dazu kontrr in E DIN IEC 62061:2003-06, 3.15 und an anderen Stellen eine sicherheitskritische Funktion verstanden, deren Versagen dem sicheren Zustand abtrglich ist. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 144:2005-08 4 Jeder Handlu

20、ng oder Unterlassung gehen, gewissermaen als letzter Instanz, Entscheidungen voraus. Die Entscheidungstheorie, die sich mit dem menschlichen Verhalten in Wahlsituationen befasst, spricht je nach Vollkommenheit des Informationsstandes von Entscheidungen, die unter Gewissheit, unter Risiko oder unter

21、Ungewissheit anstehen. Dieser Einteilung folgend, ist festzustellen, dass Entscheidungen im Umgang mit der Technik unter Risiko im Sinne eines Wagnisses getroffen werden: Gewissheit wrde Allwissenheit ber den betrachteten Sachverhalt erfordern und Irrtumsfreiheit beanspruchen. Sie sind in der Techni

22、k nicht zu erreichen. Es gibt kein Nullrisiko. Im Bereich der Sicherheit, Vorsorge und Meidung ist der Risikobegriff ausschlielich auf Abwehr und Minderung mglicher Schden ausgerichtet. Die Allgegenwart der Risiken fhrt auf das Schlagwort von der Risikogesellschaft, welcher der Mensch angehre. Der a

23、llgemeine Sprachgebrauch ist, soweit er Risiken in der Technik betrifft, leider vllig uneinheitlich je nach Anwendungen: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien fr Produkte, Arbeitsschutz und anderes, Personen-, Sach- und Umweltschutz; Randbedingungen: Betriebs- oder Volkswirtschaft, Technik, Medizin, Po

24、litik; Zielen: Schadensabwehr, Risikominderung, Nutzen, Gewinn, Aufwandsbegrenzung, Information, Vertrauensbildung. Diese Vielfalt trgt zu der oft konfusen Verwendung der Begriffe (siehe Funote 2) bei. Bekannte Beispiele sind die beraus hufigen Verwechslungen der englischen Benennungen probability/r

25、isk/hazard/danger/-damage, aber auch von safety/protection und deren bersetzungen. Texte mit Aussagen ber Risiken in andere Sprachen zu bersetzen bedeutet fast immer, sie erneut zu durchdenken und neue, bevorzugt selbsterklrende Begriffe zu bilden. Um also der Aufforderung der Europischen Kommission

26、 nachzukommen, Rahmenbedingungen fr die Einschtzung, Bewertung und Klarstellung von Risiken zu errtern, ist es zunchst erforderlich, sich auf eine einheitliche Diktion zu einigen. Dieses Ziel verfolgt Abschnitt 2. Zuvor soll aber die gestellte Aufgabe und ihr Umfeld nher erlutert werden. 1 Anwendung

27、sbereich Dieser DIN-Fachbericht dient der Einarbeitung in das Wesen der Sicherheitstechnik, Vorsorge und Meidung und vermittelt jene Kenntnisse, welche die Konstruktion neuer Produkte und Anlagen verlangt, fr die noch keine Einzelnormen vorliegen. 2 Aufgabe Die von der Europischen Kommission angereg

28、ten berlegungen zur Vorsorge lassen sich nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit den Prinzipien der Sicherheit einerseits und der Meidung andererseits betrachten. Der NASG GA 1.0 befasst sich als Expertenkreis mit der Sicherheit technischer Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen abgegre

29、nzt von Vorsorge und Meidung. Er erkennt in diesem Zusammenhang: Die Kernaussagen ber Sicherheit, Vorsorge und Meidung lassen sich alle dem Risikobegriff unterordnen. Die Risikobearbeitung der Sicherheitstechnik beurteilt die Risiken, die im Umgang mit Erzeugnissen, Verfahren und Dienstleistungen de

30、r Technik entstehen knnen, welche im Folgenden summarisch als Produkte bezeichnet werden. Gesucht werden die besten Mittel und Wege, um diese Risiken wirkungsvoll zu mindern. Der Nutzen der technischen Produkte bleibt auer Betracht. Er wird nicht mit dem mglichen Schaden saldiert. Damit entfallen so

31、 genannte Gterabwgungen. Unter diesem Begriff werden relative Wertungen verstanden, bei denen bestimmte Gter, zweckorientiert oder gesellschaftlich motiviert, gegenber andersartigen Gtern bevorzugt werden. Das Ziel jeder Risikobearbeitung ist eine determinierte, also rational vorausbestimmbare Siche

32、rheit nach 5.1. B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stand 2007-03DIN-Fachbericht 144:2005-08 5 Im Gegensatz dazu wgt das Risikomanagement der Organisationen die Chancen und Risiken unternehmerischer Wagnisse (en: ventures) aller Art gegeneinander ab, sie werden gewissermaen saldie

33、rt. Im Saldo ist eine Freiheit von unvertretbaren Risiken nicht mehr zu erkennen: Der Sicherheitsbegriff verliert so seinen Sinn und wird, weil entbehrlich, im ISO/IEC-Guide 73:2002 nicht aufgefhrt. Sobald eine schlssige monetre Basis fr die Saldierung fehlt, mssen Gterabwgungen als Hilfe herhalten.

34、 Deren mit subjektiven Mastben gewonnenen Ergebnisse sind problematisch und angreifbar. Letzten Endes gehen Wagnisse stets auf Entscheidungen zurck, die dem Willen noch freien Spielraum lassen. Die Handhabung des Risikomanagements wird in diesem DIN-Fachbericht nicht nher untersucht. Bei der Risikob

35、earbeitung sind unter dem Gesichtspunkt der Kausalitt zu unterscheiden: In Gefhrdungssituationen der Sicherheitstechnik muss im Zuge der Risikobearbeitung festgestellt werden, ob ein technisches Produkt als sicher bezeichnet werden kann. In der EU drfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werde

36、n. Sicherheit ist Freiheit von unvertretbaren Risiken. Zur Risikominderung werden Schutzmanahmen unterschiedlicher Art und Prferenz angewandt. In der Sicherheitstechnik setzt die Risikobearbeitung voraus, dass die Risiken kausal begrndet sind und dass die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Umfang d

37、es betreffenden Schadens zumindest nherungsweise geschtzt werden knnen. Dabei wird in vielen Bereichen das subsidire Verfahren des Neuen Ansatzes (en: New Approach) angewandt: Die Normenorganisationen konkretisieren die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (en: essential health an

38、d safety requirements) der staatlichen Vorgaben. Sie erarbeiten hierzu Normen, von denen vermutet werden darf, dass sie die Vorgaben erfllen. Beispiele sind die Normen zum Personenschutz gegen die in DIN EN 1050:1997-01, Anhang A (i. e. nationale Entsprechung von ISO 14121:1999) aufgefhrten Gefhrdun

39、gen bei Maschinen. In Vorsorgesituationen lsst sich die Kausalitt eines Schadensablaufs nicht beweisen. Doch nhren gewisse Wahrnehmungen den Argwohn oder die Vermutung, dass diese Vorgnge nicht grundlos eintreten und sich wiederholen oder ausweiten knnen. Wenn sich auerdem die Idee eines einleuchten

40、den Wirkungsmodells fr den Schadensablauf vertreten lsst, das den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht widerspricht, kann sich fr die Behrden Handlungsbedarf einstellen. Ein Beispiel hierfr ist die Grenzwertfestsetzung im Gefahrstoffrecht. Die beargwhnten Risiken lassen sich in ihrer Gre nicht einsc

41、htzen, also auch nicht bewerten. Die staatlichen Vorsorgemanahmen sollten sich zwar wie die Schutzmanahmen der Sicherheitstechnik nach den Erkenntnissen der Wissenschaft richten. Da letztere aber nicht ausreichen, folgen die Vorkehrungen auch politischen Ntzlichkeitserwgungen, um Besorgnissen der Be

42、vlkerung zu begegnen. Ein Beispiel sind die Manahmen gegen den verstrkten Treibhauseffekt. In Meidungssituationen lsst sich keine Wirkurschlichkeit erkennen, die zum betrachteten Schaden fhrt. Ein einleuchtendes Wirkungsmodell fehlt. Es besteht totale Ungewissheit. Diese Pseudorisiken entziehen sich

43、 wissenschaftlicher Errterung. Entschlieen sich die Behrden zu Manahmen der Meidung, richten sie sich ausschlielich nach politischen Erwgungen. Ein Beispiel sind Importverbote gewisser genbehandelter Nahrungsmittel. Die universelle Verwendung des Risikobegriffs hat leider zu einer nicht mehr zu behe

44、benden Doppeldeutigkeit beigetragen. Sie kann groe und zeitraubende Missverstndnisse auslsen. Zusammengefasst sind ihre Ursachen: Das unternehmerische oder politische Risikomanagement einer Organisation behandelt Wagnisse, deren unbestimmter Ausgang erhoffte Gewinne einbringen soll, aber auch zu bef

45、rchteten Verlusten fhren kann. Es wird von den Chancen und Risiken eines Wagnisses gesprochen. Unglcklicherweise wird ein Wagnis irrefhrend meist ebenfalls als Risiko bezeichnet. Damit wird der Unterbegriff pars pro toto zugleich zum Oberbegriff. Nur dem Kontext ist zu entnehmen, was wirklich gemein

46、t ist. Diesem Sprachgebrauch eines so genannten Risikos, das neben echten Risiken auch Chancen enthlt, folgen unter anderem der ISO/IEC Guide 73 und die Mitteilung der Europischen Kommission zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips (siehe 1). B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09CC9B7EF8DD9NormCD - Stan

47、d 2007-03DIN-Fachbericht 144:2005-08 6 Die Risikobearbeitung in der Sicherheitstechnik erfasst ausschlielich mgliche Schden und den zu ihrer Minderung erforderlichen Aufwand. Sie lsst die durch Nutzung der Technik erreichten Vorteile auer Betracht. Diesem Sprachgebrauch folgen alle Sicherheitsnormen

48、, ebenso wie beispielsweise die Richtlinie der EU-Kommission zur Maschinensicherheit und zur Allgemeinen Produktsicherheit (siehe 2). Um in der Sicherheitstechnik den Begriff Risikomanagement zu vermeiden, wird er im Folgenden ausnahmslos durch Risikobearbeitung (en: risk treatment) ersetzt. Interna

49、tional festgelegt und als DIN 820-120 verbindlich ins Deutsche Normenwerk bernommen sind die Begriffe des ISO/IEC-Guide 51. Sie lassen sich auf jeden Sicherheitsaspekt anwenden, der Menschen, Gter, die Umwelt oder anderes betrifft, und werden deshalb im Folgenden verwendet. Die Bilder 1 bis 7 wurden unverndert den angegebenen Originaldo

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