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DIN-Fachbericht 150-2007 Qualification of personnel for destructive testing《破坏性测试的检验人员资格鉴定》.pdf

1、Juni 2007 Preisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nurmit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 03.100.30; 19.100!,w_“9846097www.din.deDDIN-Fachbericht 150Qualifizierung von Prfpersonal der zerstrend

2、en WerkstoffprfungQualification of personnel for destructive testingQualification du personnel pour lessai destructiveAlleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 16 Seitena DIN-Fachbericht 150:2007-06 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 3 2 Begriffe . 3 3

3、Voraussetzungen zur Teilnahme an der Qualifizierung. 4 4 Schulungsprogramm. 5 5 Prfung . 8 6 Empfohlene Unterrichtseinheiten 11 Anhang A (informativ) Beispiel fr ein Prfungsprotokoll 12 Anhang B (informativ) Beispiel fr ein Qualifizierungszeugnis . 14 Literaturhinweise 16 DIN-Fachbericht 150:2007-06

4、 3 Vorwort Dieser Fachbericht wurde vom Obleuteausschuss NA 062-01-40 AA des Normenausschusses Materialprfung (NMP) unter Einbeziehung weiterer interessierter Kreise erarbeitet. 1 Anwendungsbereich Die Berufsausbildung ist eine sehr wichtige Sule des technischen Bildungssystems in Deutschland, sie t

5、rgt wesentlich zum weltweit ausgezeichneten Ruf unseres Qualittssystems bei. Die Qualifikation zum Facharbeiter Werkstoffprfung ist darin eine feste Gre. Deshalb soll die nach diesem Fachbericht erworbene Qualifikation als Weiterbildung nicht die Qualifikation zum Facharbeiter Werkstoffprfung ersetz

6、en, sondern der Ergnzung der Berufsausbildung dienen. Das gilt insbesondere fr Prfer in der metallerzeugenden und metallverarbeitenden Industrie und fr angelernte Mitarbeiter aus technischen Berufen, denn infolge der Arbeitsmarktsituation werden in steigendem Mae Personen im Bereich Werkstoffprfung

7、eingesetzt, die eine berufliche Ausbildung auf einem anderen Gebiet absolviert haben. Solche Mitarbeiter in der zerstrenden Werkstoffprfung sollten nachweisen, dass sie mit den neuesten Normen und Regelwerken vertraut sind und ber geeignete krperliche und geistige Voraussetzungen fr solche Ttigkeite

8、n verfgen. Im Fachbericht werden konkrete Anforderungen genannt, die fr die Aus- und Weiterbildung von technischem Personal auf dem Gebiet der Werkstoffprfung beachtet werden mssen. Dafr werden Qualifikationsangebote unterbreitet, die auch zur Weiterbildung von Facharbeitern fr Werkstoffprfung angen

9、ommen werden knnen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit, in akkreditierten Prflaboratorien ausreichend qualifiziertes Prfpersonal vorzuhalten. Dieser Fachbericht wurde in Analogie zu der im Bereich der zerstrungsfreien Prfung angewendeten Norm DIN EN 473 “Zerstrungsfreie

10、 Prfung Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstrungsfreien Prfung Allgemeine Grundlagen“ erarbeitet. Die Fachffentlichkeit wird um Erfahrungen gebeten, die mit der Anwendung dieses Fachberichtes gemacht wurden, um ber die weitere Vorgehensweise entscheiden zu knnen. 2 Begriffe 2.1 Q

11、ualifizierung nachgewiesene Ausbildung, fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung sowie krperliche Eignung, durch die das Prfpersonal in die Lage versetzt wird, Prfttigkeiten fachgerecht durchzufhren. Ein Vorgang, der zum Nachweis der Qualifizierung des Prfpersonals und zu einem Qualifizierun

12、gszeugnis fhrt. DIN-Fachbericht 150:2007-06 4 2.2 Qualifizierungsstelle ein Institut, ein Unternehmen, welches die fr die Qualifizierung erforderlichen Mittel bereithalten kann. ANMERKUNG Es wird empfohlen, dass sich die Qualifizierungsstelle von vorhandenen Zertifizierungsstellen zertifizieren lass

13、en soll. 2.3 Qualifizierungsprfung eine Prfung, die den Nachweis fr die erfolgreiche Qualifikation erbringt. Diese Prfung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. 2.4 Qualifizierungszeugnis das Dokument, das nach diesem Fachbericht ausgestellt ist und das ausweist, dass angemessene

14、s Vertrauen besteht, dass die qualifizierte Person fhig ist, im Qualifizierungszeugnis festgelegte Aufgaben durchzufhren. 2.5 Kandidat eine Person, die die Qualifizierung beantragt. 3 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Qualifizierung 3.1 Schulische Vorbildung Abschluss einer allgemeinbildenden ode

15、r berufsbildenden Schule oder vergleichbare Vorbildung (z. B. durch betriebliche Weiterbildung). 3.2 Anforderungen an die Sehfhigkeit Der Kandidat muss den Nachweis zufrieden stellender Sehfhigkeit in bereinstimmung mit folgenden Anforderungen erbringen: a) Die Nahsehfhigkeit muss ausreichen, um die

16、 Jaeger Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman N 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu knnen. b) Das Farbsehvermgen muss ausreichend sein, so dass der Kandidat die Farben bzw. Farbunterschiede erkennen

17、 kann, die bei den betreffenden Verfahren der zerstrenden Prfung benutzt werden. Die dokumentierten Prfungen der Sehfhigkeit sollten jhrlich durchgefhrt und zur Teilnahme an der Qualifikation nachgewiesen werden. DIN-Fachbericht 150:2007-06 5 3.3 Anforderungen an die praktische Erfahrung Praktische

18、Erfahrungen in der zerstrenden Werkstoffprfung darf entweder vor oder nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierungsprfung erworben werden. 4 Schulungsprogramm Dieser Fachbericht legt die Anforderungen fr die Schulung und Prfung von Prfern der zerstrenden Werkstoffprfung fest, d. h., die Inhalte w

19、erden modular aufbauend vermittelt. Die Module zur Wissensvermittlung knnen nach Tabelle 1 ausgewhlt werden. Tabelle 1 Inhalte der Module Laufende Nr Module Kurzzeichen 1 Grundlagen der Werkstofftechnik WT 2 Zug-/Druckversuch a ZD 3 Hrteprfung a HP 4 Kerbschlagbiegeversuch a KV 5 Zeitstandversuch a

20、ZV 6 Technologische Versuche TV 7 Dauerschwingversuch DV 8 Grundlagen der Wrmebehandlung WB 9 Grundlagen der Metallographie ME 10 Grundlagen der Spektralanalyse SP 11 Prfbescheinigungen PB a unter Einbeziehung der Messunsicherheit Die empfohlene Anzahl an Unterrichtseinheiten in den einzelnen Module

21、n steht fr die durchschnittlich bentigte Zeit, um die geforderten Kenntnisse zu erreichen. Die bentigte Zeit kann je nach Fhigkeit des Teilnehmers individuell variieren. Eine Unterrichtseinheit umfasst mindestens 45 Minuten direkter Unterrichtszeit. Die theoretische Schulung der Teilnehmer hat die V

22、ermittlung von Grundkenntnissen von Prfprozessen und des Werkstoffverhaltens sowie Kenntnisse der einschlgigen Normen und der Regelwerke zum Ziel. Die praktische Schulung vermittelt dem Teilnehmer die fr die praktische Arbeit erforderliche Fhigkeit, die Prftechnik anzuwenden. 4.1 Theoretische Schulu

23、ng Die theoretische Schulung dient der Vermittlung der verfahrensbezogenen und gertetechnischen Grundlagen sowie der Normen und Regelwerke zur Anwendung der Verfahren der zerstrenden Prfung nach Tabelle 2. Mindestzeiten fr die Ausbildung und Qualifikationsprfung werden in der Tabelle 3 empfohlen. DI

24、N-Fachbericht 150:2007-06 6 Tabelle 2 Theoretische Schulung Modul Lehrinhalt Grundlagen der Werkstofftechnik Werkstoffeigenschaften Metalle I (Aufbau) Metalle II (Stahl- und Gusseisenerzeugung) Metalle III (Ur- und Umformen) Korrosion und Korrosionsschutz Nichteisenmetalle Kunststoffe und Verbundwer

25、kstoffe Keramik Zug-/Druckversuch Zugproben Spannungs-Dehnungs-Diagramm u. Auswertung Zugversuch an Metallen Zugversuch an Kunststoffen Druckversuch Messunsicherheit Hrteprfung Hrteprfung nach Vickers Hrteprfung nach Brinell Hrteprfung nach Rockwell Fehlermglichkeiten Mobile Hrteprfung dynam. elast.

26、 Verfahren Mobile Hrteprfung dynam. plast. Verfahren Hrteprfung an Kunststoffen Instrumentierte Eindringprfung Hrteumwertung Messunsicherheit Kerbschlagbiegeversuch Kerbschlagbiegeversuch an Metallen Kerbschlagbiegeversuch an Kunststoffen Grundlagen der Bruchmechanik Messunsicherheit Zeitstandversuc

27、h Probengeometrie unterbrochener Versuch nicht unterbrochener Versuch Dehnungs-Zeit-Diagramm Messunsicherheit Technologische Versuche Hin- und Herbiegeversuch Tiefungsversuch Technologischer Biegeversuch (Faltversuch) Weitere Verfahren zur Prfung der Kaltumformbarkeit Dauerschwingversuch Werkstoffer

28、mdung Wechselfestigkeit Dauerbruch und Gewaltbruchausbildung Whler-Kurven DIN-Fachbericht 150:2007-06 7 Tabelle 2 (fortgesetzt) Modul Lehrinhalt Grundlagen der Wrmebehandlung Grundlagen Eisen-Kohlenstoff-Diagramm ZTU- und ZTA-Schaubilder Einrichtungen zum Erwrmen der Werkstcke Wrmebehandlung des Sta

29、hls I (Weichglhen, Normalglhen, Spannungsarmglhen, Rekristallisationsglhen, Diffusionsglhen, Grobkornglhen) Wrmebehandlung des Stahls II (Hrten, Vergten Randschichthrten, Thermomechanische Behandlung) Wrmebehandlung des Stahls III (Beispiel einer Wrmebehandlung) Grundlagen der Metallographie Schliff

30、herstellung und Prparation Entwicklung des Gefges Digitale Bildverarbeitung Dilatometrie Metallographie an verschiedenen Metallen Korngrenbestimmung Mengenanteilsbestimmung (Richtreihen) Grundlagen der Spektralanalyse Physikalische Grundlagen Theorie der Spektren und spektrale Linien Optische Grundl

31、agen Spektrometer und Spektrometerlabor Probennahme und Probenvorbereitung Kalibration Analyse von Proben Prfbescheinigungen Arten von Prfbescheinigungen Inhalte Kriterien Verantwortlichkeiten und Zustndigkeiten Dokumentation Ausfhrung und Gestaltung Rechtliche Aspekte Element der Vertragsprfung War

32、eneingangskontrolle Archivierung 4.2 Praktische Schulung (bungen) Fr das gelehrte Prfverfahren sind folgende Fertigkeiten zur Anwendung der Verfahren der zerstrenden Prfung zu vermitteln: Grundlagen der Prfgerte, Prfmaschinen und Zubehr, Funktionsprfungen, DIN-Fachbericht 150:2007-06 8 Herstellung/V

33、orbereitung von Proben, Durchfhrung von Verfahrensprfungen nach Anweisung, z. B. Wrmebehandlungen, Anwendung von Normen und Regelwerken sowie Richtreihen, Protokollieren von Ergebnissen. 5 Prfung 5.1 Durchfhrung der Prfung Die im Anschluss an die Ausbildung stattfindende Prfung besteht aus folgenden

34、 Teilen: theoretischer Teil, praktischer Teil. Die jeweilige Prfung erfolgt nach einer Prfungsordnung der Qualifizierungsstelle. Kandidaten, die die Prfungsordnung nicht befolgen, werden von der Prfung ausgeschlossen, die Prfung als nicht bestanden gewertet. 5.2 Schriftlicher theoretischer Teil (Ken

35、ntnisse) Diese Prfung besteht aus Auswahlantwort-Fragen (Multiple-Choice-Methode), von denen nur eine richtig und die restlichen falsch oder unvollstndig sind. Es mssen mindestens 30 Fragen aus den Stoffkomplexen der Tabelle 2 auf dem Niveau der Facharbeiterprfung gestellt werden. Die fr die Beantwo

36、rtung der Fragen zur Verfgung stehende Zeit wird von der Qualifizierungsstelle vorgegeben und auf den Prfungsunterlagen vermerkt. 5.3 Praktischer Teil (Fertigkeiten) Mit der Durchfhrung von praktischen Prfaufgaben ist jeweils die sachgeme Anwendung der Prftechnik nachzuweisen. Die Ergebnisse der Prf

37、ung sind in von der Qualifizierungsstelle vorgegebener Form zu dokumentieren. 5.4 Bewertung der Ergebnisse Die Prfung in den einzelnen Teilen (theoretisch und praktisch) gilt als bestanden, wenn ein Ergebnis von jeweils mindestens 50 % erreicht wird. Die gesamte Prfung gilt als bestanden, wenn ein E

38、rgebnis von mindestens 70 % erzielt wird. Die Bewertung des theoretischen und praktischen Teils erfolgt nach einem von der Qualifizierungsstelle vorgegebenen Auswertemodus, der von der Qualifizierungsstelle vorgehalten werden muss. Die Prfungsergebnisse werden im Prfungs-protokoll eingetragen. Ein B

39、eispiel fr ein Prfungsprotokoll ist im Anhang A angegeben. Im Qualifizierungszeugnis wird der Vermerk mit Erfolg“ eingetragen, wenn die Prfung bestanden ist. Der Arbeitgeber hat das Recht, das Prfungsprotokoll als Kopie fr seinen Mitarbeiter anzufordern. 5.5 Prfungswiederholung Jeder einzelne Prfung

40、steil, der mit mindestens 50 % bestanden wird, muss nicht, kann aber wiederholt werden, um das Gesamtergebnis zu erreichen. Jeder einzelne Prfungsteil, der nicht mit 50 % bestanden wird, muss wiederholt werden. DIN-Fachbericht 150:2007-06 9 Ein in der Wiederholungsprfung durchgefallener Kandidat mus

41、s sich erneut fr die Gesamtprfung anmelden und diese ablegen. Hierbei gelten die fr die Erstkandidaten aufgestellten Regeln. Ein Kandidat, der nicht das fr die Qualifizierung erforderliche Ergebnis erreicht, darf jeden der Prfungsteile 30 Tage nach der Prfung wiederholen. Fllt ein Kandidat wegen une

42、thischen Verhaltens bzw. wegen Ausschluss von der Prfung durch, so muss er 1 Jahr bis zu einer Wiederholungsprfung warten. 5.6 Qualifizierungszeugnis Nach erfolgreicher Schulung in den Mindestzeiten fr Ausbildung und Prfung nach Tabelle 3 und nach bestandener Prfung nach 5.4 wird dem Kandidat ein Qu

43、alifizierungszeugnis durch die Qualifizierungsstelle ausgestellt, das unter Bezug auf diesen Fachbericht Auskunft ber Umfang und Art der Schulung gibt. Das Qualifizierungszeugnis sollte enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kandidaten, Verfahren der zerstrenden Prfung, Inhalte un

44、d Anzahl der theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden, Zeitraum der Schulung, Qualifizierungsstelle, Name und Unterschrift des Prfungsbeauftragten der Qualifizierungsstelle, Ort und Ausstellungsdatum, Besttigung der bestandenen Prfung. Ein Muster fr ein Qualifizierungszeugnis ist im Anhang B

45、 enthalten. 5.7 Qualifizierungsstellen Die Qualifizierungsstelle sollte verfgen ber: ein Qualittsmanagementsystem, qualifiziertes Personal, Rumlichkeiten, Prfeinrichtungen, Prfungsstcke, qualifizierte Skripte, die Archivierung zur Qualifizierung und Prfung der Kandidaten. Auerdem sollte die Qualifiz

46、ierungsstelle folgende Unterlagen fhren und mindestens 10 Jahre aufbewahren: Teilnehmerlisten und Anwesenheitsnachweis, Termin- und Themenplan der Schulung und Prfung, Verbindliche Anmeldungen mit Kostentrger, Prfungsunterlagen mit Bewertung. DIN-Fachbericht 150:2007-06 10 5.8 Gltigkeit des Qualifiz

47、ierungszeugnisses Die Gltigkeitsdauer eines Qualifizierungszeugnisses betrgt 10 Jahre. Die Gltigkeitsperiode beginnt mit dem Datum der Qualifikationsprfung. Ein Zeugnis wird ungltig, wenn unethisches Verhalten vorliegt und die Qualifizierungsstelle eine entsprechende Entscheidung fllt, der Kandidat

48、den Anforderungen an die Qualifizierung (z. B. hinsichtlich der Sehfhigkeit) nicht mehr gerecht wird, falls der Arbeitgeber erhebliche fachliche Kenntnismngel feststellt und die Qualifizierungsstelle einen entsprechenden Beschluss zur Aberkennung fasst. Vor Ablauf der Gltigkeitsdauer von 10 Jahren muss der Kandidat einen neuen Antrag auf Quali-fizierung stellen, um das Qualifizierungszeugnis zu verlngern und eine neue Qualifizierungs-prfung absolvieren. Diese Prfung wird durchgefhrt in Form des praktischen Teiles der Qualifizierungsprfung. Zur Vorbereitung auf diese pr

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