1、Bezug: DVS Media GmbH, Postfach 10 19 65, 40010 Dsseldorf, Telefon (02 11) 15 91- 0, Telefax (02 11) 15 91- 150File: D:Eigene DateienKundenDVSRi+Me19041904-11904-1.fmNachdruckundKopie,auchauszugsweise,nurmitGenehmigungdesHerausgebersDiese Verffentlichung wurde von einer Gruppe erfahrener Fachleute i
2、n ehrenamtlicher Gemeinschaftsarbeit erstellt und wird als eine wichtige Erkenntnisquelle zur Beachtung empfohlen. Der Anwender muss jeweils prfen, wie weit der Inhalt auf seinen speziellen Fall anwendbar und ob die ihm vorliegende Fassung noch gltig ist. Eine Haftung des DVS und derjenigen, die an
3、der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.DVS DEUTSCHER VERBANDFR SCHWEISSEN UNDVERWANDTE VERFAHREN E.V.DVS, Ausschuss fr Technik, Arbeitsgruppe Kunststoffe, Schweien und Kleben“Ersetzt Ausgabe September 1994Die Richtlinie ist in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Sanitr Heizung Klima
4、entstanden. Sie enthlt Anforderungen an Betrieb und Personal fr Betriebe, die Klebarbeiten in der Hausinstallation durchfhren.Beim Kleben in der Hausinstallation an Rohren und Fittings/Formteilen aus Kunststoffen sind die Festlegungen nach Richtlinie DVS 1904-2 zu beachten.Inhalt:1 Geltungsbereich2
5、Anforderungen an den Betrieb3 Anforderungen an das klebtechnische Personal3.1 Klebaufsicht3.2 Klebpersonal4 Beurteilung von Klebverbindungen5 Schrifttum1 GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt fr die Qualittssicherung von Klebarbeiten an haustechnischen Anlagen fr die Bereiche Trinkwasser- und Entwsse
6、rungsanlagen sowie Zentralheizungs- und Lftungsan-lagen und fr andere Ver- und Entsorgungsanlagen einschlie-lich der Verbindungsleitungen innerhalb und auerhalb von Ge-buden.Anforderungen in einschlgigen Rechtsvorschriften (zum Bei-spiel nach den Regeln der Druckgerterichtlinie DGRL) bleiben unberhr
7、t. Klebarbeiten an haustechnischen Anlagen, die nach dieser Richtlinie ausgefhrt werden, entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Werden darber hinaus spezielle Anforde-rungen gestellt, sind diese vor Auftragserteilung besonders zu vereinbaren.2 Anforderungen an den BetriebDie Betriebe mssen
8、ber die Einrichtungen verfgen, mit denen die Klebarbeiten sachgerecht durchgefhrt werden knnen. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk (BGVR), insbesondere die BGV A1 Unfallverhtungsvorschrift Grund-stze der Prvention“ sowie die Merkbltter der Berufsgenossen-schaft der Chemischen
9、Industrie, insbesondere M 017 Lsemit-tel“ sind zu beachten. Hinweise zu den Einrichtungen enthlt die Richtlinie DVS 1904-2.3 Anforderungen an das klebtechnische Personal3.1 KlebaufsichtFr die ordnungsgeme Ausfhrung und Beurteilung von Kleb-arbeiten ist die Klebaufsicht verantwortlich. Klebaufsicht i
10、m Sinne dieser Richtlinie ist ein entsprechend den Berufsbildern ausgebil-deter Meister fr das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk, Behlter- und Apparatebauer-Handwerk, Ofen- und Lufthei-zungsbauer-Handwerk oder bei juristischen Personen der techni-sche Betriebsleiter bei vergleichbaren Vorauss
11、etzungen. Fr die Meisterausbildung bzw. -prfung werden Anforderungen nach Verordnungen zum 45 der Handwerksordnung in den jeweils gltigen Berufsbildern 1 genannt.3.2 KlebpersonalKlebarbeiten in der Hausinstallation drfen nur von Fachkrften ausgefhrt werden, welche die dazu notwendigen Fertigkeiten u
12、nd Kenntnisse erworben haben. Dies ist der Fall, wenn eine gl-tige Prfung nach Richtlinie DVS 2221 Prfung von Kunststoff-klebern“ nachgewiesen wird.4 Beurteilung von KlebverbindungenKlebverbindungen werden im Allgemeinen durch eine Sichtpr-fung bewertet. Sie mssen den Erfordernissen des jeweiligen B
13、auteiles und seiner betrieblichen Funktion gerecht werden, zum Beispiel Dichtheit bei der Prfung mit Druckluft, Inertgas oder Wasser. Hinweise zum Befund von Klebverbindungen, siehe in Richtlinie DVS 1904-2.5 Schrifttum1 Richtlinie DVS 1904-2 Kleben von Kunststoffen in der Haus-installation, Rohre u
14、nd Fittings, Klebverfahren, Befund von Klebverbindungen“2 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A 1 Grundstze der Prvention“3 Merkblatt der Berufsgenossenschaft der Chemischen Indus-trie M 017 Lsemittel“4 Verordnung ber die Berufsbilder nach 45 HwO in der aktu-ellen Fassung5 Handwerksordung (HwO)
15、 Gesetz zur Ordnung des Hand-werks“ in der aktuellen Fassung6 Richtlinie DVS 2221 Prfung von Kunststoffklebern“Bezugsquellen: DVS-Richtlinien:DVS Media GmbH, Aachener Strasse 172, 40223 Dsseldorf, http:/www.dvs-media.info BGVR (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk):Carl Heymanns Verl
16、ag, Luxemburger Strasse 449, 50939 Kln Merkbltter der BG der Chemischen Industrie:Jedermann-Verlag, Mittelgewannweg 15, 69021 Heidelberg, Internet: www.jedermann.de Handwerksordnung (HwO):Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Aufm Tetelberg 7, 40221 Dsseldorf.Februar 2010RichtlinieDVS 1904-1Kleben von Kunststoffen in derHausinstallationAnforderungen an Betrieb und PersonalB974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11
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