1、September 2009DEUTSCHE NORM Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DINPreisgruppe 9DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 13.220.10!$X)8“1530621www.din.deDDIN 1440
2、6-4Tragbare Feuerlscher Teil 4: InstandhaltungPortable fire extinguishers Part 4: MaintenanceExtincteurs dincendie portatifs Partie 4: MaintenanceAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 14406-4:2007-01www.beuth.deGesamtumfang 14 SeitenDIN 14406-4:2009-09 2 Inhalt S
3、eite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Normative Verweisungen. 4 3 Begriffe 5 4 Anforderungen an den Sachkundigen und Legitimation . 6 4.1 Anforderungen an den Sachkundigen 6 4.2 Legitimation. 6 5 Durchfhrung 7 5.1 Instandhaltungsanweisungen . 7 5.2 Austausch von Lschmittel, Treibmittel und Bautei
4、len . 7 5.3 Zeitabstnde zwischen zwei Inspektionen. 8 5.4 Instandsetzung 8 5.5 Fllen . 8 5.6 Mngelbeseitigung . 8 6 Beschriftung nach Instandhaltung . 9 6.1 Instandhaltungsnachweis 9 6.2 Aufschriften. 10 7 Beschriftung nach dem Fllen 10 8 Lscher nach den zurckgezogenen Normen DIN 14406-1:1983-02 ode
5、r TGL 121-406 (alle Teile) 10 Anhang A (informativ) Muster fr die Legitimation eines Sachkundigen 11 Anhang B (informativ) Instandhaltungsnachweis, kombiniert mit dem Nachweis ber die Durchfhrung der letzten Prfung nach BetrSichV 12 Anhang C (informativ) Kontrollmglichkeit des Fllungsalters fr wssri
6、ge Lschmittel 13 Literaturhinweise . 14 DIN 14406-4:2009-09 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom FNFW-Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR Handbettigte Gerte fr die Brandbekmpfung“ erarbeitet. Enthalten sind in dieser Norm Festlegungen, die fr die Instandhaltung tragbarer Feuerlscher durch Sachkundige
7、 zu Grunde gelegt werden sollen. Die Festlegungen dieser Norm bieten auerdem allen Beteiligten Informationen ber die Durchfhrung der Instandhaltung von tragbaren Feuerlschern. Die notwendigen nderungen gegenber der frheren Normausgabe von 2007-01, die an die Vorgaben aus der Betriebssicherheitsveror
8、dnung (BetrSichV) sowie an die Vorgaben der DIN EN 3-7, Tragbare Feuer-lscher Teil 7: Eigenschaften, Lschleistung, Anforderungen und Prfungen angepasst wurde, sind vor-genommen worden, um deren Inhalte auslegungsfrei und bersichtlicher darzustellen. nderungen Gegenber DIN 14406-4:2007-01 wurden folg
9、ende nderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wird dahingehend angepasst, dass die Norm fr tragbare Feuerlscher nach der Normenreihe DIN EN 3 (alle Teile) gilt. Des Weiteren wird der Bezug zu tragbaren Feuerlschern nach zurckgezogenen Normen aufgenommen; b) die Normativen Verweisungen werden
10、dahingehend angepasst, dass die Normenreihe DIN EN 3 (alle Teile) aufgenommen wird; c) in den Anmerkungen in 3.2, 3.3 und 3.4 ber Begriffe“ wird der Verweis auf DIN EN 13306:2001-06 in DIN 31051:2003-06 gendert; d) 5.1 Legitimation“ wird aus Abschnitt 5 inhaltlich unverndert in den Abschnitt 4 als 4
11、.2 Legitimation“ verschoben, sodass der bestehende Text in Abschnitt 4 die berschrift 4.1 Anforderungen an den Sachkundigen“ erhlt; e) durch das Verschieben von 5.1 Legitimation“ in den Abschnitt 4 werden die Nummern der in Abschnitt 5 verbliebenen Unterabschnitte entsprechend um die Zahl 1 reduzier
12、t, einschlielich deren Verweis im gesamten Normtext; f) in 5.5.1 und 5.5.6 wird der Verweis auf DIN EN 3-7 und DIN EN 3-9 in DIN EN 3 (alle Teile) gendert, entsprechend der vorgenommenen nderung im Anwendungsbereich; g) in 6.1 Instandhaltungsnachweis“ werden die Mae des kombinierten Instandhaltungsn
13、achweises im Anhang B (siehe Bild B.1 und Bild B.2) fr verbindlich erklrt; h) im Muster fr die Legitimation eines Sachkundigen wird das Wort Prfttigkeit durch das Wort Instandhaltungsttigkeit ersetzt. Frhere Ausgaben DIN 14406-4 Beiblatt 3: 2003-02 DIN 14406-4: 1984-12, 2007-01 DIN 14406-4:2009-09 4
14、 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr tragbare Feuerlscher (im Folgenden kurz Lscher genannt) nach DIN EN 3 (alle Teile) und enthlt Festlegungen, die fr die Instandhaltung der Lscher durch Sachkundige nach 3.5 (im Folgenden Sachkundiger genannt, wobei die durchgngige Verwendung der mnnlichen Form
15、zugleich fr weibliche und mnnliche Personen gilt) zu Grunde gelegt werden. Nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen wiederkehrende Prfungen im Sinne der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV). ANMERKUNG 1 Sofern der Sachkundige auch eine befhigte Person im Sinne der TRBS 1203 Teil 2 ist
16、, drfen durch ihn auch die wiederkehrenden Prfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgefhrt werden. Nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen wiederkehrende Prfungen im Sinne der Bauordnungen der Bundeslnder (z. B. TPrfV NW in Nordrhein-Westfalen). Diese Norm gilt
17、nicht fr Lscher, die nach den zurckgezogenen Normen DIN 14406-1:1983-02 oder TGL 121-406 (alle Teile) hergestellt wurden. ANMERKUNG 2 Zur Instandhaltung von Lschern nach den zurckgezogenen Normen DIN 14406-1:1983-02 oder TGL 121-406 (alle Teile), siehe Abschnitt 8. 2 Normative Verweisungen Die folge
18、nden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN EN 3-7:2007-10, Tragbare Feuer
19、lscher Teil 7: Eigenschaften, Lschleistung, Anforderungen und Prfungen; Deutsche Fassung EN 3-7:2004 + A1:2007 DIN EN 3-8, Tragbare Feuerlscher Teil 8: Zustzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausfhrung, Druckfestigkeit, mechanische Prfungen fr tragbare Feuerlscher mit einem maximal zu
20、lssigen Druck kleiner gleich 30 bar DIN EN 3-9, Tragbare Feuerlscher Teil 9: Zustzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die Druckfestigkeit von Kohlendioxid-Feuerlschern E DIN EN 3-10, Tragbare Feuerlscher Teil 10: Festlegungen fr die Besttigung der Konformitt tragbarer Feuerlscher nach EN 3-7 DIN ISO 27
21、68-1, Allgemeintoleranzen Toleranzen fr Lngen- und Winkelmae ohne einzelne Toleranz-eintragung BetrSichV, Verordnung ber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, ber Sicherheit beim Betrieb berwachungsbedrftiger Anlagen und ber di
22、e Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV)1)BGR 133, BG-Regeln Ausrstung von Arbeitssttten mit Feuerlschern2)StVZO, Straenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)1)TPrfV NW, Verordnung ber die Prfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten du
23、rch staatlich anerkannte Sachverstndige und Sachkundige (Technische Prfverordnung TPrfVO)1)1) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH; zu beziehen ber: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin). 2) Herausgegeben vom Hauptverband der gewerbliche
24、n Berufsgenossenschaften (HVBG) und zu beziehen ber: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Kln. DIN 14406-4:2009-09 5 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Instandhaltung Kombination aller technischen und administrativen Manahmen sowie Manahme
25、n des Managements whrend des Lebenszyklus eines Lschers zur Erhaltung des funktionsfhigen Zustandes oder der Rckfhrung in diesen, sodass er die geforderte Funktion erfllen kann, was fr Lscher die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung, um die Funktionsbereitschaft sicherzustellen, umfasst AN
26、MERKUNG In Anlehnung an DIN EN 13306. 3.2 Inspektion Manahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes eines Lschers, einschlielich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen fr eine knftige Nutzung, was fr Lscher die Beurteilung in bestimmten Ze
27、itabstnden bedeutet ANMERKUNG In Anlehnung an DIN 31051. 3.3 Wartung Manahmen zur Verzgerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats, was fr Lscher prventive Manahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfhigkeit bedeutet ANMERKUNG In Anlehnung an DIN 31051. 3.4 Instandsetzung Manahmen zur Rckfhr
28、ung eines Lschers in den funktionsfhigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen, was fr Lscher das Fllen, das Beseitigen von Schden/Mngeln und den Austausch von Bauteilen bedeutet ANMERKUNG In Anlehnung an DIN 31051. 3.5 Sachkundiger Person mit der erforderlichen Sachkunde zur Instandhaltung im Si
29、nne dieser Norm DIN 14406-4:2009-09 6 4 Anforderungen an den Sachkundigen und Legitimation 4.1 Anforderungen an den Sachkundigen Der Sachkundige im Sinne dieser Norm bernimmt die Gewhr in brandschutztechnischer Hinsicht fr die ordnungsgeme Instandhaltung der ihm anvertrauten Feuerlscher (zustzlich s
30、ind die wiederkehrenden Prfungen nach BetrSichV durch eine befhigte Person erforderlich); muss die erforderliche persnliche Zuverlssigkeit besitzen; muss die Rechtsvorschriften sowie die einschlgigen allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit beherrschen, wie es seine Ttigkeit erfordert; muss e
31、ine mindestens 3 Monate dauernde Ausbildung (durch betriebliche Ausbildung einschlielich Fachlehrgnge) und seine durch praktische Ttigkeit gewonnene Erfahrung auf Verlangen nachweisen; muss seinen Kenntnisstand regelmig aktualisieren. ANMERKUNG Als regelmige Aktualisierung des Kenntnisstandes wird e
32、in Zeitraum von lngstens fnf Jahren empfohlen. Dem Sachkundigen drfen keine Weisungen erteilt werden, die den Instandhaltungsumfang und seinen Beurteilungsmastab bei der Ausbung seiner Ttigkeit einschrnken. Er ist frei in seinen diesbezglichen Entscheidungen. Alle fr die Instandhaltung erforderliche
33、n Arbeiten drfen nur durch Sachkundige oder unter deren Aufsicht vorgenommen werden. 4.2 Legitimation Der Sachkundige muss fr die Durchfhrung der Instandhaltung grundstzlich schriftlich legitimiert sein. ANMERKUNG Ein Muster fr die Legitimation eines Sachkundigen ist im informativen Anhang A enthalt
34、en. DIN 14406-4:2009-09 7 5 Durchfhrung 5.1 Instandhaltungsanweisungen Fr die Instandhaltung mssen vorrangig die fr den Lscher gltigen Instandhaltungsanweisungen beachtet werden sowie die angezeigten ergnzenden nderungen zur Typprfung und der Umfang der Inspektion nach Tabelle 1. Instandhaltungsanwe
35、isungen drfen keine widersprchlichen Angaben zur Tabelle 1 enthalten. Instand-haltungsanweisungen stellen Hersteller dem Sachkundigen nach 3.5 auf Anforderung zur Verfgung. Tabelle 1 Umfang der Inspektion Es sind zu beurteilen: allgemeiner Zustand, Sauberkeit; Lesbarkeit, Vollstndigkeit und Richtigk
36、eit der Beschriftung; Armaturen, Schluche und Sicherungen; Flligkeit von Prffristen nach BetrSichVa; uere und innere Schutzanstriche/Beschichtungen (z. B. auf Korrosionserscheinungen); Kunststoff-Formteile auf Beschdigungen (z. B. Brche, Verformungen, Risse, Verfrbungen); Auslse- und Unterbrechungse
37、inrichtungen; Masse oder Volumen des Lschmittels; Gewindeanschlsse hinsichtlich mechanischer Beschdigungen und Gngigkeit; weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Lschmittels und Beschaffenheit des lnnen-raums des Lschmittelbehlters durch Sichtprfung (entfllt bei Kohlendioxid). Auch wenn
38、 dies bei Dauerdrucklschern mit dem Lschmittel Pulver zweifelsfrei in Eigenverantwortung des Sach-kundigen ohne ffnen des Lschmittelbehlters beurteilt werden kann, muss der Lschmittelbehlter in einem Zeitabstand geffnet werden, der nicht lnger als 4 Jahre betragen darf. Dabei ist 6.2.4 zu beachten;
39、Sicherheitseinrichtungen/berdruckeinrichtungen hinsichtlich Beschdigungen und Korrosions-erscheinungen; Dichtstellen und Dichtungen; Kanle und Leitungen, durch die Lschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschdigungen, Korrosionserscheinungen und freien Durchgang; Bei Aufl
40、adelschern Druck oder Masse des Treibgases. Weitere Manahmen: Funktionsbereitschaft des Lschers wieder herstellen; soweit erforderlich durch Instandsetzung; Dauerdrucklscher auch hinsichtlich Dichtheit inspizieren; Beschriftung nach Abschluss der Instandhaltung (siehe Abschnitt 6) und/oder dem Fllen
41、 (siehe Abschnitt 7) anbringen; gegebenenfalls Kennzeichnung nach DIN EN 3-7 ndern; Lscherhalterung sofern bei Instandhaltung zugnglich auf ordnungsgemen Zustand unter-suchen. aLscher und deren drucktragende Ausrstungsteile mssen nach BetrSichV der wiederkehrenden Prfung durch befhigte Personen, geg
42、ebenenfalls auch durch zugelassene berwachungsstellen (ZS) unterzogen werden. 5.2 Austausch von Lschmittel, Treibmittel und Bauteilen Leistungswerte und technische Merkmale, die der Zulassung und der brandschutztechnischen Typprfung des Lschers zu Grunde lagen, mssen bei der Instandhaltung sicherges
43、tellt bleiben. Deshalb drfen nur die durch die Zulassung besttigten Lschmittel, Treibmittel und Bauteile (als Ersatz) verwendet werden (siehe die Anforderungen zum Schriftfeld 4 nach DIN EN 3-7:2007-10, 16.2). DIN 14406-4:2009-09 8 Lscher oder Teile davon, die nicht mehr den technischen Anforderunge
44、n gengen, sind auszutauschen und mit Zustimmung des Eigentmers unbrauchbar zu machen. Der Austausch der Teile aufgrund technischer Anforderungen beeintrchtigt nicht die Zulassung des Lschers. 5.3 Zeitabstnde zwischen zwei Inspektionen Um die stndige Funktionsbereitschaft sicherzustellen, muss jeder
45、Lscher durch den Sachkundigen in regelmigen Zeitabstnden, die nicht lnger als 2 Jahre sein drfen, inspiziert werden. Die Zeitabstnde zwischen zwei Inspektionen mssen gegebenenfalls krzer sein, wenn dies anderweitig festgelegt ist. BEISPIEL 1 35 g Straenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt fr L
46、scher in Kraftomnibussen die Prfung innerhalb 12 Monaten vor. BEISPIEL 2 Die berufsgenossenschaftlichen Regeln zur Ausrstung von Arbeitssttten mit Feuerlschern (BGR 133) schreiben vor, dass Lscher regelmig mindestens alle zwei Jahre durch Sachkundige zu prfen sind. Bei hohen Brandrisiken oder starke
47、r Beanspruchung durch Umwelteinflsse knnen krzere Zeitabstnde erforderlich sein. 5.4 Instandsetzung Eine Instandsetzung nach 5.5 und 5.6 kann die Folge des Ergebnisses der Inspektion sein. Eine Instandsetzung, bei der der Lschmittelbehlter geffnet werden muss, erfordert auf jeden Fall eine Inspektio
48、n nach Tabelle 1. 5.5 Fllen 5.5.1 Unter Fllen versteht man sowohl den Ersatz des Lschmittels durch eine einwandfreie Neufllung, als auch die Zugabe des gleichen Lschmittels zu noch vorhandenen Resten bis zur Fllmenge nach DIN EN 3 (alle Teile). 5.5.2 Der Lscher muss nach jeder Benutzung (auch bei nur teilweiser Entleerung) gefllt werden. Dies gilt auch, wenn bei der Inspektion und Instandsetzung Schden und/oder Mngel beim Lschmittel festgestellt werden. 5.5.3 Fr das Fllen drfen nur Lsch