1、Oktober 2016DEUTSCHE NORM Preisgruppe 15DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 13.280!%2p“2561577www.din.deDIN 25430Sicherheitskennzeichnung im StrahlenschutzSafet
2、y marking in radiation protectionMarquage de scurit en radio protectionAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinMit DIN EN ISO 361:2015-12Ersatz frDIN 25430:2012-07Siehe Anwendungsbeginnwww.beuth.deGesamtumfang 30 SeitenDDIN-Normenausschuss Materialprfung (NMP)DIN-Normenausschus
3、s Radiologie (NAR)DIN 25430:2016-10 2 Anwendungsbeginn Anwendungsbeginn dieser Norm ist 2016-10-01. Fr DIN 25430:2012-07 besteht eine bergangsfrist bis 2017-03-31. Inhalt Seite Vorwort 4 1 Anwendungsbereich . 5 2 Normative Verweisungen . 5 3 Begriffe 6 4 Ausfhrung und Anwendung der Sicherheitskennze
4、ichnung 6 4.1 Zeichen fr ionisierende Strahlung 6 4.2 Sicherheitskennzeichnung . 7 4.3 Warnzeichen fr ionisierende Strahlung . 7 4.4 Warnschilder . 7 4.5 Zusatzschilder . 8 4.6 Etiketten 8 4.7 Warnstreifen . 9 4.8 Abgrenzungen . 9 4.9 Abschaltbare Kennzeichen. 10 5 Warnschilder (WS) 10 5.1 Mae, Werk
5、stoff, Ausfhrung . 10 5.2 Warnschild fr ionisierende Strahlung allgemein (siehe Bild 4) 14 5.3 Warnschilder fr den Kontrollbereich (siehe Bild 5) 15 5.4 Warnschilder fr Kernbrennstoffe (siehe Bild 6) . 16 5.5 Warnschilder fr Kontaminationsbereiche (siehe Bild 7) . 17 5.6 Warnschilder fr Bereiche erh
6、hter Strahlung innerhalb eines Kontrollbereiches (siehe Bild 8) 18 5.7 Warnschilder fr den Sperrbereich (siehe Bild 9) 19 5.8 Warnschild fr eine Rntgenanlage (siehe Bild 10) . 20 6 Zusatzschilder (ZS) . 21 6.1 Mae, Bezeichnung . 21 6.2 Werkstoff 22 6.3 Ausfhrung. 22 7 Etiketten (E). 23 7.1 Mae, Werk
7、stoff . 23 7.2 Warnetikett zur Aktivittskennzeichnung radioaktiver Stoffe (allgemein) (siehe Bild 14) . 24 7.3 Warnetikett zur Aktivittskennzeichnung offener radioaktiver Stoffe in Behltern (siehe Bild 15) 24 7.4 Warnetikett zur Kontaminationskennzeichnung (siehe Bild 16) . 25 7.5 Warnetikett zur Ke
8、nnzeichnung von radioaktiven, uerlich kontaminationsfreien Gegenstnden (siehe Bild 17) . 26 7.6 Etikett zur Kennzeichnung von radioaktivittsfreien Gegenstnden (siehe Bild 18) . 26 8 Warnstreifen (WSt) (siehe Bild 19) 27 8.1 Mae, Bezeichnung . 27 DIN 25430:2016-10 3 8.2 Werkstoff 28 8.3 Ausfhrung 28
9、9 Abgrenzungen . 28 9.1 Absperrketten (AK) 28 9.2 Kettenstnder (KSt) 28 Anhang A (informativ) 29 Literaturhinweise . 30 DIN 25430:2016-10 4 Vorwort Dieses Dokument enthlt sicherheitstechnische Festlegungen zur Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung
10、 StrlSchV) vom 20. Juli 2001, zuletzt gendert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juli 2016, und der Rntgenverordnung (RV) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I, S. 604), zuletzt gendert durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014). Dieses Dokument wurde vom Arbeit
11、sausschuss NA 062-07-61 AA Terminologie und Grundlagen“ des DIN-Normenausschusses Materialprfung (NMP) erarbeitet. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesb
12、ezglichen Patentrechte zu identifizieren. nderungen Gegenber DIN 25430:2012-07 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) Inhalte, die mit DIN EN ISO 361 bereinstimmen wurden gestrichen; b) Aktualisierung in Bezug auf Normative Verweisungen. Frhere Ausgaben DIN 25400: 1966-05, 1991-02 DIN 25430: 1978
13、-08, 1991-02, 2012-07 DIN 25430:2016-10 5 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument gilt fr die Kennzeichnung von Orten und Gegenstnden, sowie fr die Anwendung und Ausfhrung der Sicherheitskennzeichnung in Anlagen und an Einrichtungen, bei denen oder in deren Umgebung ionisierende Strahlung auftritt; zur
14、Warnung vor Strahlenexposition mittels Schildern, Absperrketten und Warnstreifen und zur Kennzeichnung nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Rntgenverordnung (RV)1). Festlegungen zu den Maen und Proportionen des Strahlenschutzkennzeichens enthlt DIN EN ISO 361. Dieses Dokument gilt ni
15、cht fr die Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Befrderung radioaktiver Stoffe nach GGVSEB, GGVSee und LuftVG. Dieses Dokument gilt nicht fr Kennzeichnung nach 52 StrlSchV. ANMERKUNG Zur Kennzeichnung nach 52 StrlSchV gibt es lnderabhngig Feuerwehrdienstvorschriften. 2 Normative Verweisungen Die fo
16、lgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschl
17、ielich aller nderungen). DIN 825, Schilder Mae DIN 4102-1, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 1: Baustoffe Begriffe, Anforderungen und Prfungen DIN 4844-1, Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 1: Erkennungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen DI
18、N 4844-2, Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen DIN 6814-5:2008-12, Begriffe in der radiologischen Technik Teil 5: Strahlenschutz DIN 25401:2015-04, Begriffe der Kerntechnik DIN 30646, Selbstklebende Schilder Technische Lieferbedingungen
19、fr Schilder aus Kunststoff-, Aluminiumfolien und Papier DIN EN ISO 361, Grundsymbol fr ionisierende Strahlung DIN ISO 2768-1, Allgemeintoleranzen Toleranzen fr Lngen- und Winkelmae ohne einzelne Toleranzeintragung RV, Verordnung ber den Schutz vor Schden durch Rntgenstrahlung (Rntgenverordnung), (BG
20、Bl I, 2003, Nr. 17, S. 604-635), zuletzt gendert durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I, S. 2010)2)StrlSchV, Verordnung ber den Schutz vor Schden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) vom 20. Juli 2001 (BGBl I, 2001, S. 1714; 2002 I S. 1459), zuletzt
21、gendert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) 2)1)Zu beziehen bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Kln1. DIN 25430:2016-10 6 GGVSee, Verordnung ber die Befrderung gefhrlicher Gter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See) vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182), zul
22、etzt gendert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) 2)GGVSEB, Verordnung ber die innerstaatliche und grenzberschreitende Befrderung gefhrlicher Gter auf der Strae, mit Eisenbahn und auf Binnengewssern (Gefahrgutverordnung Strae, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) vom 30. Mrz
23、 2015 (BGBl. I S. 366), zuletzt gendert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) 2)LuftVG, Luftverkehrsgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBI I, 2007, Nr. 20, S 698-731), zuletzt gendert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548) 2)3 Begriffe Fr die Anwendung die
24、ses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 25401:2015-04, Abschnitt 7, und die folgenden Begriffe. 3.1 Kontrollbereich Bereich, in dem Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder hhere Organdosen als 45 mSv fr die Augenlinse oder 150 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme
25、, die Fe und Knchel erhalten knnen Anmerkung 1 zum Begriff: Magebend bei der Festlegung der Grenze von Kontrollbereich oder berwachungs-bereich ist eine Aufenthaltszeit von 40 h je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr, soweit keine anderen begrndeten Angaben ber die Aufenthaltszeit vorliegen. Anmerku
26、ng 2 zum Begriff: Siehe 36 StrlSchV. 3.2 Kontaminationsbereich Kontaminationszone Bereich, in dem eine durch radioaktive Stoffe verursachte Verunreinigung festgestellt wurde, die durch Vorschriften festgelegte Grenzwerte berschreitet Anmerkung 1 zum Begriff: Zu Kontamination und Dekontamination, sie
27、he 44 StrlSchV. 3.3 Sperrbereich Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die Ortsdosisleistung hher als 3 Millisievert durch Stunde sein kann. Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe 36 StrlSchV. 4 Ausfhrung und Anwendung der Sicherheitskennzeichnung 4.1 Zeichen fr ionisierende Strahlung
28、Das Zeichen Ionisierende Strahlung“ nach Bild 1 (Farbe schwarz) dient zur Kennzeichnung von Orten und Gegenstnden, an denen oder in deren Umgebung mit dem Auftreten ionisierender Strahlung zu rechnen ist. Das Zeichen entspricht dem Grundsymbol zur Kennzeichnung ionisierender Strahlung nach DIN EN IS
29、O 361. Dieses Zeichen ist auch Bestandteil von Warnschildern (siehe 4.3). 2) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstrae 6, 10787 Berlin). DIN 25430:2016-10 7 Bild 1 Zeichen fr ionisierende Strahlung entsp
30、rechend DIN EN ISO 361 4.2 Sicherheitskennzeichnung Alle Warnschilder und Warnetiketten enthalten das Warnzeichen fr ionisierende Strahlung und zustzliche Beschriftungen ber die Art der Strahlung oder der Strahlengefahr. Nach Erfordernis werden sie mit Zusatzschildern ergnzt. ANMERKUNG In einigen Fl
31、len ist der Inhalt dieser zustzlichen Beschriftungen durch gesetzliche Vorschriften festgelegt. Die Farben des Grundes der rechteckigen Warnschilder kennzeichnen folgende Anwendungsbereiche der Schilder: wei: Abgrenzung von Kontrollbereichen; gelb: Kennzeichnung von Teilbereichen von Kontrollbereich
32、en, in denen entweder vorbergehend oder dauernd eine erhhte Gefhrdung besteht; rot: Abgrenzung von Sperrbereichen. Die Orte fr das Anbringen der Sicherheitskennzeichnung sowie deren Gre sind so zu whlen, dass die Warnung nicht bersehen werden kann. 4.3 Warnzeichen fr ionisierende Strahlung Das Warnz
33、eichen fr ionisierende Strahlung wird gebildet aus dem Warnzeichen nach DIN 4844-1 mit den Sicherheitsfarben nach DIN 4844-2 und dem Zeichen fr ionisierende Strahlung nach DIN EN ISO 361 (siehe Bild 1). 4.4 Warnschilder 4.4.1 Warnschild fr ionisierende Strahlung allgemein Das Warnschild fr ionisiere
34、nde Strahlung allgemein nach 5.2 ist bei Anlagen, Gerten, sonstigen Vorrichtungen, Rumen, Schutzbehltern, Aufbewahrungsbehltnissen und Umhllungen, in denen sich DIN 25430:2016-10 8 radioaktive Stoffe befinden, und in Bereichen anzuwenden, die nicht zu den in 4.4.2 bis 4.4.7 genannten gehren, sowie b
35、ei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung. 4.4.2 Warnschilder fr den Kontrollbereich Die Warnschilder fr den Kontrollbereich nach 5.3 sind an Zugngen zum Kontrollbereich anzubringen. 4.4.3 Warnschilder fr Kernbrennstoffe Die Warnschilder fr Kernbrennstoffe nach 5.4 sind an Zugngen zu Bereiche
36、n anzubringen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. 4.4.4 Warnschilder fr Kontaminationsbereiche Die Warnschilder fr Kontaminationsbereiche nach 5.5 sind an Grenzen von Bereichen anzubringen, in denen eine Warnung vor Kontaminationsgefahr erforderlich ist. 4.4.5 Warnschild fr Bereiche erhh
37、ter Strahlung innerhalb des Kontrollbereiches Die Warnschilder fr Bereiche erhhter Strahlung innerhalb des Kontrollbereiches nach 5.6 sind in den Teilen von Kontrollbereichen anzubringen, in denen Aufenthaltsbeschrnkungen oder besondere Schutzmanahmen erforderlich sind. Diese Anforderung gilt nicht
38、fr Bereiche, in denen Patienten aus medizinischer Indikation mit ionisierenden Strahlen behandelt oder untersucht werden. 4.4.6 Warnschilder fr den Sperrbereich Die Warnschilder fr den Sperrbereich nach 5.7 sind an Zugngen zu Sperrbereichen anzubringen. Diese Anforderung gilt nicht fr Bereiche, in d
39、enen Patienten aus medizinischer Indikation mit ionisierenden Strahlen behandelt oder untersucht werden. 4.4.7 Warnschild fr eine Rntgenanlage Bei Rntgenanlagen darf an der Grenze des Kontrollbereiches oder am Eingang des Rntgenraumes statt des Schildes nach 19 RV mit mindestens den Worten Kein Zutr
40、itt Rntgen“, auch das Warnschild fr eine Rntgenanlage nach 5.8 angebracht werden. 4.5 Zusatzschilder Die Zusatzschilder ZS 10 bis ZS 30 nach Abschnitt 6 sind nur gemeinsam mit den Warnschildern nach 5.1 bis 5.8 anzuwenden. 4.6 Etiketten 4.6.1 Allgemeines Fr die Anwendung von Etiketten nach Abschnitt
41、 7 gelten die Festlegungen nach 4.2. Etiketten drfen innerhalb und auerhalb des Kontrollbereiches nur fr die Dauer der erforderlichen Kennzeichnung benutzt werden. DIN 25430:2016-10 9 4.6.2 Warnetikett zur Aktivittskennzeichnung radioaktiver Stoffe (allgemein) Das Warnetikett zur Aktivittskennzeichn
42、ung radioaktiver Stoffe nach 7.2 ist allgemein zur Kennzeichnung umschlossener radioaktiver Stoffe und aktivierter Gegenstnde zu benutzen. Das Etikett ist nicht zu benutzen zur Kennzeichnung radioaktiver Stoffe, die in den Handel oder Verkehr gebracht werden. 4.6.3 Warnetikett zur Aktivittskennzeich
43、nung offener radioaktiver Stoffe in Behltern Das Warnetikett fr Aktivittskennzeichnung nach 7.3 ist zur Kennzeichnung von Behltern mit offenen radioaktiven Stoffen von mehr als dem 10 000fachen der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nach 68 StrlSchV zu verwenden. Das Etikett ist nicht zu benutz
44、en zur Kennzeichnung radioaktiver Stoffe, die in den Handel gebracht werden. Das Leerfeld unter dem Strahlenwarnzeichen dient bei diesem Etikett zur Angabe der Firma oder des Instituts, die/das den radioaktiven Stoff abgefllt hat, damit der Strahlenschutzverantwortliche feststellbar ist. 4.6.4 Warne
45、tikett zur Kontaminationskennzeichnung Das Warnetikett zur Kontaminationskennzeichnung nach 7.4 ist an beweglichen oder feststehenden Gegenstnden anzubringen, an denen eine Kontamination festgestellt wurde. 4.6.5 Warnetikett zur Kennzeichnung von radioaktiven, uerlich kontaminationsfreien Gegenstnde
46、n Das Etikett zur Kennzeichnung von radioaktiven, uerlich kontaminationsfreien Gegenstnden nach 7.5 darf nur zur Kennzeichnung von Gegenstnden benutzt werden, die aus dem Kontrollbereich herausgebracht werden sollen. Es darf erst angebracht werden, nachdem der Gegenstand auf uere Kontamination geprf
47、t und keine berschreitung der Grenzwerte festgestellt wurde. ANMERKUNG Ein Gegenstand, der mit diesem Etikett gekennzeichnet ist, kann im Inneren radioaktive Stoffe enthalten. 4.6.6 Etikett zur Kennzeichnung von radioaktivittsfreien Gegenstnden Das Etikett zur Kennzeichnung von radioaktivittsfreien
48、Gegenstnden nach 7.6 darf nur zur Kennzeichnung von Gegenstnden benutzt werden, die aus dem Kontrollbereich herausgebracht werden sollen. Es darf erst angebracht werden, nachdem der Gegenstand auf Radioaktivitt geprft und keine berschreitung der Grenzwerte festgestellt wurde. 4.7 Warnstreifen Packun
49、gen mit radioaktivem Fllgut, die nach 4.2 gekennzeichnet werden mssen, sind mit Warnstreifen nach folgenden Bedingungen zu kennzeichnen: Die Warnstreifen nach Abschnitt 8 drfen nur in Verbindung mit den unter Abschnitt 7 aufgefhrten Etiketten zur Anwendung gelangen. Die Warnstreifen drfen nicht zur Kennzeichnung radioaktiver Be