1、November 2007DEUTSCHE NORM Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) im DINPreisgruppe 14DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet.ICS 45.060.10!,whC“9846932www.d
2、in.deDDIN EN 15152Bahnanwendungen Frontscheiben von Fhrerrumen;Deutsche Fassung EN 15152:2007Railway applications Front windscreens for train cabs;German version EN 15152:2007Applications ferroviaires Vitres frontales des cabines des trains;Version allemande EN 15152:2007Alleinverkauf der Normen dur
3、ch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlinwww.beuth.deGesamtumfang 31 SeitenDIN EN 15152:2007-11 2 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN 15152:2007) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zustndige deutsche Gremium is
4、t der Arbeitsausschuss NA 087-05-15 AA Arbeitsplatzgestaltung und Inneneinrichtungen“ im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Fr die in diesem Dokument zitierten Internationalen Normen wird im Folgenden auf die entsprechenden Deutschen Normen hingewiesen: ISO 3537 siehe DIN 52306, DI
5、N 52310, DIN 52347 ISO 3538 siehe DIN ISO 3538 Nationaler Anhang NA (informativ) Literaturhinweise DIN 52306, Kugelfallversuch an Sicherheitsscheiben fr Fahrzeugverglasung DIN 52310, Phantomfallversuch an Sicherheitsscheiben fr Fahrzeugverglasung DIN 52347, Prfung von Glas und Kunststoff Verschleipr
6、fung Reibradverfahren mit Streulicht-messung DIN ISO 3538, Straenfahrzeuge Sicherheitsscheiben Prfverfahren fr optische Eigenschaften EUROPISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPENNE EN 15152 August 2007 ICS 45.060.10 Deutsche Fassung Bahnanwendungen Frontscheiben von Fhrerrumen Railway application
7、s Front windscreens for train cabs Applications ferroviaires Vitres frontales des cabines des trains Diese Europische Norm wurde vom CEN am 13. Juli 2007 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschftsordnung zu erfllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dies
8、er Europischen Norm ohne jede nderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhltlich. Diese Europische Norm bes
9、teht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Franzsisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch bersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen
10、 Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, der Sch
11、weiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Knigreich und Zypern. Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 B-1050 Brssel 2007 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von C
12、EN vorbehalten. Ref. Nr. EN 15152:2007 DEUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMIT EUROPEN DE NORMALISATION EUROPISCHES KOMITEE FR NORMUNG EN 15152:2007 (D) 2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich .4 2 Normative Verweisungen4 3 Begriffe .4 4 Funktionelle Anforderungen.6 5 Externe Sichtanforde
13、rungen . 14 6 Prfverfahren 15 Anhang A (normativ) Darstellung des Geschosses . 24 Anhang B (informativ) Zusammenfassung der Prfanforderungen . 25 Anhang C (informativ) Alternatives Verfahren zur Prfung der Widerstandsfhigkeit gegen ultraviolette Strahlung 26 C.1 Allgemeines. 26 C.2 Prfverfahren 26 C
14、.3 Auswertung der Ergebnisse 26 Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 96/48/EG einschlielich nderungsrichtlinie 2004/50/EG. 27 Literaturhinweise . 29 EN 15152:2007 (D) 3 Vorwort Dieses Dokument (EN 15152:2007) wurde vo
15、m Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Verffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Februar 2008, und etwaige entgegenstehende n
16、ationale Normen mssen bis Februar 2008 zurckgezogen werden. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europische Kommission und die Europische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und untersttzt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinie 96/48 einschlielich nderungsrichtlinie
17、2004/50. Zum Zusammenhang mit EG-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokuments ist. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Lnder gehalten, diese Europische Norm zu bernehmen: Belgien, Bulgarien, Dnemark, Deutschla
18、nd, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Knigreich und Zypern. EN 15152:2007 (
19、D) 4 1 Anwendungsbereich Diese Europische Norm legt die funktionellen Anforderungen fr Fhrerraum-Frontscheiben von Hoch-geschwindigkeitszgen, einschlielich Prfungen und Konformittsbewertungen, fest. Die Anforderungen sind auch fr andere Zugtypen anwendbar, wenn einige der Leistungskriterien fr den E
20、insatz angepasst werden. Die nderungen sollten auf der Basis bestehender nationaler Normen oder der Vorschriften von Infrastruktur-betreibern durchgefhrt werden. Diese Europische Norm definiert nicht alle Schnittstellen zwischen Frontscheibe und Fahrzeug. Diese Europische Norm gilt nicht fr die Erne
21、uerung von Frontscheiben in Hochgeschwindigkeitszgen, die bereits im Betrieb sind. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die
22、 letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). EN 2155-9, Luft- und Raumfahrt Prfverfahren fr transparente Werkstoffe zur Verglasung von Luftfahr-zeugen Teil 9: Bestimmung der Trbung EN 50125-1, Bahnanwendungen Umweltbedingungen fr Betriebsmittel Teil 1: Betriebsm
23、ittel auf Bahn-fahrzeugen EN ISO 4892 (alle Teile), Kunststoffe Knstliches Bestrahlen oder Bewittern in Gerten ISO 3537, Road vehicles Safety glazing materials Mechanical tests ISO 3538:1997, Straenfahrzeuge Sicherheitsscheiben Prfverfahren fr optische Eigenschaften ISO 6362-2:1990, Wrought aluminiu
24、m and aluminium alloy extruded rods/bars, tubes and profiles Part 2: Mechanical properties CIE 15:2004, Farbmessung1)CIE 38:1977, Strahlungsphysikalische und lichttechnische Stoffkennzahlen und deren Messung1)CIE S 004:2001, Farben von Signallichtern1)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gel
25、ten die folgenden Begriffe. 3.1 Hochgeschwindigkeitszug Zug, der fr Geschwindigkeiten von 190 km/h ausgelegt ist ANMERKUNG Dies beinhaltet Hochgeschwindigkeitszge der Klasse 1 und Klasse 2 nach HS TSI RS. 1) Zu beziehen bei: Internationale Beleuchtungskommission, CIE Central Bureau, Kegelgasse 27, A
26、-1030 Wien. EN 15152:2007 (D) 5 3.2 Frontscheibe durchsichtige Scheibe, die ganz oder teilweise in Auenwnde oder Tren quer zur Fahrtrichtung eingebaut ist und dazu dient, Strecken und Signale vor dem Zug zu beobachten 3.3 primres Sichtfeld (Bereich A) Bereich der Frontscheibe, durch den die Strecke
27、und die Signale aus der Fahrposition sichtbar sein mssen 3.4 sekundres Sichtfeld (Bereich B) Bereich der Frontscheibe auerhalb des primren Sichtfeldes, durch den der Triebfahrzeugfhrer ebenfalls sehen knnen muss 3.5 peripheres Sichtfeld (Bereich C) Bereich der Frontscheibe auerhalb des sekundren Sic
28、htfeldes 3.6 Doppelbildwinkel Winkel zwischen den Primrbildern und den hellsten Sekundrbildern (aufgrund interner Reflexion) einer durch eine Frontscheibe betrachteten entfernten Lichtquelle oder eines Objektes 3.7 optische Verzerrung (in einer festgelegten Richtung) algebraische Differenz der Ablen
29、kwinkel 1und 2, die an den auf der Oberflche der Frontscheibe gelegenen Punkten M und M auftreten; der Abstand zwischen den Punkten ist derart, dass ihre Projektion in einer Ebene senkrecht zur Blickrichtung um einen festgelegten Abstand x voneinander entfernt ist (siehe Bild 1) ANMERKUNG 1 1 2ist d
30、ie optische Verzerrung in der Richtung MM. Um einen korrekten Wert von zu erhalten, sind die Vorzeichen der Winkel zu bercksichtigen. x = MC ist die Entfernung zwischen den zwei Graden parallel zur Blickrichtung, die durch die Punkte M und M hindurchgehen. ANMERKUNG 2 Eine Ablenkung gegen den Uhrzei
31、gersinn wird als positiv und im Uhrzeigersinn als negativ bewertet. Legende 1 Frontscheibe Bild 1 Schematische Darstellung der optischen Verzerrung ISO 3538:1997 EN 15152:2007 (D) 6 3.8 ultraviolette Strahlung elektromagnetische Strahlung, die eine Wellenlnge krzer als die Strahlung von sichtbarem L
32、icht ist und die fr den Zweck dieses Dokuments als Strahlung mit Wellenlngen zwischen 200 nm und 400 nm beschrieben wird 3.9 Splitter Partikel oder Stcke der inneren Schicht der Frontscheibe, die in den Fhrerraum geschleudert werden knnen, wenn ein Objekt von auen auf die Frontscheibe trifft 4 Funkt
33、ionelle Anforderungen 4.1 Allgemeines Die Frontscheibe muss smtlichen Betriebsbedingungen, einschlielich der in EN 50125-1 festgelegten Umweltbedingungen, standhalten. Das periphere Sichtfeld darf aus einem der folgenden Grnde absichtlich z. B. durch einen Siebdruck verdunkelt werden (ganz oder teil
34、weise): aus sthetischen Grnden; Eliminierung von ablenkenden Elementen aus dem Sichtfeld des Triebfahrzeugfhrers; bei eingeklebten Frontscheiben zum Schutz des Klebebereiches vor UV-Strahlung, falls dies erforderlich ist. In diesem Fall darf die Abdunklung nicht zulassen, dass mehr als 0,1 % des ein
35、fallenden UV-Lichts in den geklebten Bereich gelangen. 4.2 Spezifische Leistungsanforderungen 4.2.1 Allgemeines Die Frontscheibe besitzt drei optische Bereiche: A: primres Sichtfeld; B: sekundres Sichtfeld; C: peripheres Sichtfeld. Die Abmessungen dieser Bereiche sind in 5.2 angegeben. 4.2.2 Doppelb
36、ildwinkel Bei mehreren Doppelbildern ist maximal ein Doppelbild auszuwerten. Das zu betrachtende Bild ist das, welches dem Betrachter, der von der Fahrposition durch die Frontscheibe blickt, am hellsten erscheint. Die Winkel zwischen Primr- und Sekundrbildern drfen die folgenden Werte nicht berschre
37、iten: maximal 15 Bogenminuten in Bereich A; maximal 25 Bogenminuten in Bereich B. Das Prfverfahren ist in 6.2.1 beschrieben. EN 15152:2007 (D) 7 4.2.3 Optische Verzerrung Fr den Grenzwert der optischen Verzerrung gelten folgende Anforderungen: maximal 2 Bogenminuten in Bereich A; maximal 6 Bogenminu
38、ten in Bereich B. Das Prfverfahren ist in 6.2.2 beschrieben. 4.2.4 Trbung Eine neue Frontscheibe darf einen Trbungswert von maximal 2,5 % aufweisen. Das Prfverfahren ist in 6.2.3 beschrieben. 4.2.5 Lichttransmissionsgrad Der Lichttransmissionsgrad fr die Bereiche A und B muss: bei horizontaler Betra
39、chtung durch die Frontscheibe in eingebauter Position mindestens 65 % betragen. Das Prfverfahren ist in 6.2.4 beschrieben. 4.2.6 Farborte Die Stirnscheibe darf die Farbe des durch die Scheibe bertragenen Lichts nicht so verndern, dass der Triebfahrzeugfhrer veranlasst wird, Signale falsch zu lesen.
40、Die Mindestanforderung nach dieser Europischen Norm ist, dass die Frontscheibe keine Farbverschiebung verursachen darf, die zur Folge htte, dass eine rote Signallampe, die innerhalb der Koordinaten des CIE-1931-Farbdiagramms (0,700; 0,295), (0,705; 0,295), (0,720; 0,280), (0,715; 0,280), wie in CIE
41、S 004 dargestellt, liegt, auerhalb einer Zone mit den Koordinaten (0,680; 0,305), (0,695; 0,305), (0,730; 0,270), (0,715; 0,270) zu liegen scheint, wenn sie durch die Frontscheibe betrachtet wird. Das Prfverfahren ist in 6.2.5 beschrieben. Wenn eine zustzliche Anforderung zur Erkennung von gelben Si
42、gnalen fr den Zug spezifiziert wird, in den die Frontscheibe eingebaut wird, dann muss weiterhin gelten: Die Frontscheibe darf keine Farbverschiebung verursachen, die zur Folge htte, dass eine gelbe Signallampe, die innerhalb der Koordinaten (0,590; 0,410), (0,575; 0,410), (0,612; 0,382), (0,618; 0,
43、382) liegt, auerhalb einer Zone mit den Koordinaten (0,560; 0,440), (0,546; 0,426), (0,612; 0,382), (0,618; 0,382) zu liegen scheint, wenn sie durch die Frontscheibe betrachtet wird. 4.2.7 Aufprall Die Frontscheibe muss dem Aufprall eines Gegenstandes standhalten, der versehentlich oder absichtlich
44、auf die Scheibe schlgt. Dies ist durch die Prfanforderungen nach 6.2.6 nachzuweisen. 4.2.8 Verbleibende Sicht nach Bruch Die Frontscheibe, die nach 4.2.7 geschlagen wurde oder gerissen ist, muss in ihrer Position bleiben und noch so viel verbleibende Sicht bieten, dass der Zug an einen sicheren Plat
45、z gefahren werden kann. EN 15152:2007 (D) 8 4.2.9 Splittern Der Triebfahrzeugfhrer ist gegen ein Splittern der Scheibe zu schtzen. Dies ist durch die Prfanforderungen nach 6.2.7 nachzuweisen. 4.2.10 Abriebfestigkeit Die inneren und ueren Oberflchenwerkstoffe einer Frontscheibe mssen abriebfest sein.
46、 Die durch Abrieb verursachte Trbung darf bei der Prfung der ueren Oberflche 2 % und bei der Prfung der inneren Oberflche 8 % nicht berschreiten. Die Prfanforderungen sind in 6.2.8 festgelegt. 4.2.11 Feuerwiderstandsfhigkeit Die Auslegung der Frontscheibe muss die Minimierung von Verbrennungsrisiko
47、und Bildung giftiger Rauchgase bercksichtigen. Wenn die einschlgigen Brandschutzanforderungen anwendbarer Europischer oder nationaler Normen nicht mit geeigneten funktionellen Mitteln erfllt werden knnen, ist bis zur Entwicklung eines geeigneten, konformen Werkstoffes der Einsatz von Produkten auf d
48、em letzten Stand der Technik zulssig. Der Lieferant muss der zustndigen Zulassungsbehrde nachweisen, dass die eingesetzten Produkte in bereinstimmung mit diesem Abschnitt in der Tat die Produkte auf dem letzten Stand der Technik sind. 4.2.12 Festigkeit gegen wiederholten Aufprall kleiner Partikel (S
49、chotter) Das Risiko einer solchen Beschdigung wird je nach Zuggeschwindigkeit, den aerodynamischen Bedingungen auerhalb des Fhrerraums und der Beschaffenheit der Infrastruktur, auf der der Zug betrieben wird, variieren. Darum entscheidet der Kunde, ob Festigkeit gegen Schotter nachgewiesen werden muss. Wenn Festigkeit gegen Schott