PAS 1010 T 1-2009 Guideline for the order and manufacture of pressure equipment in accordance with the EC Pressure Equipment Directive 97 23 EC nPart 1 General requirements n《按欧共体.pdf

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1、Januar 2009 1010-1Ersatz fr PAS 1010-1:2001 Guideline for the order and manufacture of pressure equipment in selon la Directive Equipements sous Pression 97/23/CE Partie 1: Exigences gnrales Fortsetzung Seite 2 bis 13 Leitfaden fr die Bestellung und Herstellung von Druckgerten nach der EG-Druckgerte

2、-Anforderungen P Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Beuth Verlag GmbH, 2009 Ref. Nr. PAS 1010-1:2009-01Richtlinie 97/23/EG Teil 1: Allgemeine accordance with the EC Pressure Equipment Directive 97/23/EC Part 1: General requirements Vorwort Diese ffentlich verfgbare Spezifikation (PA

3、S = Publicly Available Specifi-cation) legt technische Anforderungen fr die Umsetzung der Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV 1) fest, auch unter Bercksichtigung von EG-Richtlinien z. B. der EG-Druckgerte-Richtlinie (DGRL 2) (14. GPSGV 3).Sie wird nach berarbeitung der Technischen Regeln zur B

4、etrSichV (TRBS)mit diesen verglichen und soweit erforderlich angepasst. Die PAS 1010 Teil 1 bis Teil 6 ist als Leitfaden fr die betriebliche Umsetzungder DGRL fr die Bestellung und Herstellung von Druckgerten gedacht. Sieenthlt darber hinaus Musterdatenbltter fr die praktische Umsetzung. Ziel dieser

5、 PAS ist es, Handlungssicherheit bei der Planung, Anfrage, Be-schaffung und Herstellung von Druckgerten und Baugruppen nach DGRLzu erhalten. Sie wendet sich an den Besteller, Hersteller und Betreiber. Die Ausgabe 2001 wurde von folgenden Beteiligten erarbeitet: BASF AG, Beiersdorf AG, E.ON Energie A

6、G, Fachverband Dampfkessel-, Be-hlter- und Rohrleitungsbau e. V. (FDBR), Goldschmidt AG, IndustrieverbandDruckbehlter, Apparate und Stahlkonstruktionen e. V. (IDAS), Henkel KGaA,Degussa, InfraServ Gendorf, InfraServ Knapsack, Karl Ley GmbH, Linde-KCA, Lloyds Register, MERCK KGaA, SAMSON AG, Siepmann

7、-WerkeGmbH, Staatliche Materialprfungsanstalt (MPA) Universitt Stuttgart,Verband der Maschinen und Anlagenbau (VDMA), Verband der ChemischenIndustrie (VCI) und Wacker Chemie GmbH, in Kooperation mit denMitgliedsgesellschaften der Interessengemeinschaft Regelwerke Technik(IGR) e.V. Guide pour lordre

8、et la fabrication des quipements sous pression Die vorliegende Ausgabe wurde berarbeitet von: Clariant, Evonik Goldschmidt GmbH, Infraserv Gendorf, Materialprfungsanstalt Universitt Stuttgart, Merck KGaA in Kooperation mit den Mitgliedsgesellschaften der Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IG

9、R) e.V. Diese PAS ist wie folgt gegliedert: Das Thema ist nicht Gegenstand eines nationalen, europischen oder internationalen Normungsvorhabens oder bereits bestehender Normen. Die Verffentlichung der PAS hat der NA 012 Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA) in Zusammenarbeit mit dem Bereich

10、Innovation und Standardisierung des DIN betreut. Fr den Inhalt dieses Dokumentes sind allein die Verfasser verantwortlich. Verfasser dieses Dokumentes sind die zuvor genannten Firmen und Verbnde. Der Inhalt dieser PAS dient dazu, im Sinne der DGRL, Hilfestellung fr die Industrie zu geben und unter-s

11、chiedliche Auslegungen zu vermeiden. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Bereich Innovation und Standardisierung 14. Januar 2009 PAS 1010-1:2009-01 2 PAS 1010-1:2009-01 3 Inhalt Seite Vorwort 1 Einleitung 4 1 Anwendungsbereich .4 1.1 Allgemeines4 1.2 Grundlegende Sicherheitsanforderungen nach Anh

12、ang I 5 1.3 Einstufung von Druckgerten (Artikel 9 und Anhang II) .5 1.3.1 Allgemeines5 1.3.2 Einteilung der Fluide .6 1.3.3 Definition Gase oder Flssigkeiten“6 1.4 Kategorien von Druckgerten 6 1.5 Konformittsbewertungsverfahren, CE-Kennzeichnung 7 1.6 Prfstellen 9 1.6.1 Allgemeines9 1.6.2 Benannte S

13、telle9 1.6.3 Betreiberprfstelle.9 1.7 Betriebsanleitung 9 1.8 Dokumentation 10 2 Vorgehensweise zur Bestellung und Herstellung von Druckbehltern.10 3 Vorgehensweise zur Bestellung und Herstellung von Rohrleitungen.10 4 Vorgehensweise zur Bestellung und Herstellung von druckhaltenden Ausrstungsteilen

14、 .10 5 Vorgehensweise zur Bestellung und Herstellung von Ausrstungsteilen mit Sicherheitsfunktion .10 6 Vorgehensweise zur Bestellung und Herstellung von Baugruppen10 Anhang A (informativ) Beispiel fr eine Konformittserklrung11 Literaturhinweise13 PAS 1010-1:2009-01 4 Einleitung Zur Gewhrleistung de

15、s freien Warenverkehres fr Druckgerte innerhalb der Lnder der Europischen Union wurde die Richtlinie 97/23/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ber Druckgerte erlassen. Diese wird ber die 14. Verordnung zum Gerte- und

16、 Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) ber das Inverkehrbringen von Druckgerten in nationales Recht umgesetzt. 1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Die DGRL gilt fr die Auslegung, Fertigung, Prfung und Konformittsbewertung von Druckgerten und Baugruppen mit einem maximal zulssigen Druck1)von mehr als

17、0,5 bar. Fr das Betreiben und die wiederkehrenden Prfungen gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehrigen technischen Regeln. Druckgerte im Sinne der DGRL sind: Druckbehlter (z. B. Lagerbehlter, Rhrbehlter, Reaktoren, Wrmeaustauscher); Rohrleitungen (auch Schlauchleitungen

18、); druckhaltende Ausrstungsteile (z. B. Armaturen, druckbeaufschlagte Mess-, Steuer- und Regelgerte MSR-Gerte), sowie Ausrstungsteile mit Sicherheitsfunktion nach DGRL, Artikel 1, 2.1.3 (z. B. Sicherheitsventile, Berst-scheiben, PLT-Schutzeinrichtungen gegen Druck- bzw. Temperaturberschreitungen). B

19、augruppen im Sinne der DGRL, Artikel 1, 2.1.5 sind z. B.: eine zusammenhngende funktionelle Einheit (package units); mehrere Druckgerte, die eine zusammenhngende funktionelle Einheit bilden; Druckgerte mit Sicherheitseinrichtung (z. B. Sicherheitsventil, Berstscheibe); Auf die Anlagen und Bauteile d

20、er im Vorwort zitierten Normen DIN EN 12952, DIN EN 12953 und DIN EN 13923 wird in dieser PAS nicht weiter eingegangen. 1)Auf den Atmosphrendruck bezogener Druck, d. h. berdruck. PAS 1010-1:2009-01 5 Keine Druckgerte im Sinne der DGRL sind z. B.: Einfache Druckbehlter (87/404/EG); Pumpen und Stellan

21、triebe (sofern sie unter 3.6 bzw. 3.10 der DGRL fallen); Fernleitungen (auerhalb des Werksgelndes); Netze fr Wasserversorgung, -verteilung, bzw. -abfluss. Die DGRL gilt nicht fr den Zusammenbau von Druckgerten, der auf dem Gelnde des Anwenders, beispielsweise in Chemieanlagen, unter seiner Verantwor

22、tung erfolgt. Es wird jedoch empfohlen, Anhang I der DGRL zu beachten. 1.2 Grundlegende Sicherheitsanforderungen nach Anhang I Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, denen ein Druckgert gengen muss, werden im Anhang I der DGRL beschrieben. Mit dem Ausstellen der Konformittserklrung (z. B. nach

23、Datenblatt 1, Anhang A) und der CE-Kennzeichnung erklrt der Hersteller, dass das Druckgert bzw. die Baugruppe einem Konformittsbewertungsverfahren unterzogen wurde und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der DGRL erfllt sind. Der Hersteller von Druckgerten muss eine Gefahrenanal

24、yse nach DGRL durchfhren. Auf Restgefahren ist in der Betriebsanleitung hinzuweisen. Darber hinaus enthlt die DGRL keine detaillierten technischen Regelungen fr einzelne Druckgerte. Entscheidet sich ein Hersteller fr die Anwendung von harmonisierten Normen (z. B. DIN EN 13445 oder DIN EN 13480), so

25、kann er hinsichtlich jener Aspekte, die von den gewhlten harmonisierten Normen abgedeckt werden, von der Konformittsvermutung ausgehen. Die Anwendung dieser Normen ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, es knnen auch andere Druckgerte-Regelwerke verwendet werden, sofern mit ihnen die grundlegenden

26、Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der DGRL erfllt werden (z. B. AD 2000-Regelwerk). Hinweis: Druckgerte, die (entsprechend DGRL, Artikel 3, Absatz 3) hchstens die Grenzwerte nach Artikel 3, 1.1 bis 1.3 sowie Absatz 2 erreichen, mssen in bereinstimmung mit der guten Ingenieurpraxis 3 ausgelegt u

27、nd hergestellt werden. Eine CE-Kennzeichnung nach DGRL darf an diesen Druckgerten nicht vorgenommen werden. 1.3 Einstufung von Druckgerten (Artikel 9 und Anhang II) 1.3.1 Allgemeines Druckgerte werden zur Bercksichtigung des Gefahrenpotentials in die Kategorien I bis IV eingestuft. Bestimmende Eleme

28、nte sind hierbei: die Eigenschaften der Fluide und das Druck-Inhalts-Produkt fr Behlter und Ausrstungsteile bzw. das Druck-Nennweiten-Produkt fr Rohrleitungen und Ausrstungsteile. PAS 1010-1:2009-01 6 1.3.2 Einteilung der Fluide Zur Bercksichtigung der Medieneigenschaften werden die Fluide in zwei G

29、ruppen eingeteilt: Fluide Gruppe 1: explosionsgefhrlich; hochentzndlich; leicht entzndlich; entzndlich (wenn die maximal zulssige Temperatur ber dem Flammpunkt liegt); sehr giftig; giftig; brandfrdernd. Fluide Gruppe 2: alle Fluide, die nicht zu Fluidgruppe 1 zhlen (z. B. auch kanzerogene Stoffe, be

30、rhitzter Dampf). 1.3.3 Definition Gase oder Flssigkeiten“ Der jeweiligen Gruppe werden die Fluide entsprechend folgender Definition als Gase oder Flssigkeiten zugeordnet: Gase“ Hierunter fallen Gase, verflssigte Gase, unter Druck gelste Gase, Dmpfe und diejenigen Flssigkeiten, deren Dampfdruck bei d

31、er zulssigen maximalen Temperatur um mehr als 0,5 bar ber dem normalen Atmosphrendruck (1 013 mbar) liegt. Flssigkeiten“ Flssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulssigen maximalen Temperatur um hchstens 0,5 bar ber dem normalen Atmosphrendruck (1 013 mbar) liegt. Hinweis: Druckgerte, die entsprechen

32、d den Regularien fr Fluide Gruppe 1 und Gase“ gefertigt und geprft werden, knnen ohne weiteres fr Fluide Gruppe 2 und/oder Flssigkeiten“ eingesetzt werden. Sie sind diesbezglich universell einsetzbar. Stoffe, die gesundheitsschdlich, tzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsge

33、fhrlich sind, sollten als Fluide der Gruppe 1 eingestuft werden. Die Zuordnung von Fluiden der Gruppe 2 bzw. Flssigkeiten“ bringt eine eingeschrnkte Verwendbarkeit mit sich und sollte nur in den Fllen erfolgen, wo ber die gesamte Lebensdauer des Druckgertes ein Einsatz fr Fluide der Gruppe 1 bzw. Ga

34、se“ mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Ausnahmen gem DGRL, Anhang II, fhren zu einer Hherstufung der Kategorie. 1.4 Kategorien von Druckgerten Im Anhang II der DGRL sind fr Behlter, Rohrleitungen und Ausrstungsteile Diagramme wiedergegeben, in welchen fr Flssigkeiten und fr Gase getrennt, na

35、ch Fluiden der Gruppe 1 oder der Gruppe 2, die Zuordnung des jeweiligen Druckgertes zu Kategorien I bis IV erfolgt. PAS 1010-1:2009-01 7 Setzt sich ein Druckgert aus mehreren Druckrumen zusammen, so wird das Druckgert in die hchste Kategorie eingestuft, die sich aus einer Einzelbetrachtung der jewei

36、ligen Druckrume ergibt. Befinden sich unterschiedliche Fluide in einer Kammer, so erfolgt die Einstufung nach jenem Fluid, welches die hchste Kategorie erfordert. Dies gilt z. B. fr Wrmeaustauscher, Behlter mit Halbrohrschlange oder Doppelmantel/Heizmantel. 1.5 Konformittsbewertungsverfahren, CE-Ken

37、nzeichnung Das Konformittsbewertungsverfahren legt die Vorgehensweise fest, wie in Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Prfstelle der Nachweis zu erbringen ist, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der DGRL erfllt werden. Darber hinaus wird festgelegt, wie die CE-Kennzeich

38、nung eines Druckgertes bzw. einer Baugruppe erfolgt. Wenn fr die Druckgerte oder die Baugruppen auch andere EG-Richtlinien gelten, sind auch diese Richtlinien zu bercksichtigen (z. B. EG-Maschinenrichtlinie) und in der Konformittserklrung anzugeben. Die Vorgehens-weise und die damit verbundenen Prfm

39、odalitten werden in Abhngigkeit von der jeweiligen Kategorie festgelegt. Bei Druckgerten und Baugruppen der Kategorie I knnen die Prfungen in alleiniger Verantwortung des Herstellers durchgefhrt werden. Fr Druckgerte und Baugruppen der Kategorien II bis IV sind bestimmte Modalitten fr die Einbindung

40、 einer Prfstelle nach der DGRL festgelegt. Hierbei hat der Hersteller Freiheitsgrade dahingehend, ob er auf der Basis eines von einer Benannten Stelle zertifizierten und berwachten Qualittssicherungs-systems (Systemprfung) arbeitet, oder ob er die Prfstelle fr die Prfung des einzelnen Druckgertes bz

41、w. der Baugruppe (Objektprfung) einschaltet. Die diesbezglichen Vorgehensweisen, einschlielich der Anbringung des CE-Kennzeichens, sind im Anhang III der DGRL beschrieben und sogenannten Modulen (A bis H1) zugeordnet. PAS 1010-1:2009-01 8 Tabelle 1 In den jeweiligen Kategorien mgliche Module und Mod

42、ulkombinationen Kategorie I II III IV Modul A und alle von Kategorien II, III und IV A1 D1 E1 und alle von Kategorien III und IV B1 + D B1 + F B + E B + C1 H und alle von Kategorie IV B + D B + F G H1 PAS 1010-1:2009-01 9 Hinweis: Druckgerte, die unterhalb der durch die Kategorien festgelegten Grenz

43、en liegen, mssen in berein-stimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden und drfen kein CE-Kennzeichen nach DGRL erhalten. Sofern im Rahmen einer Bestellung keine anderen Festlegungen getroffen werden, kann der Hersteller fr die jeweilige Ka

44、tegorie ein Modul bzw. eine Modulkombination auswhlen. Fr eine bestimmte Kategorie kann auch ein Modul gewhlt werden, das fr eine hhere Kategorie vorgesehen ist. Beispielsweise kann das Modul G fr alle Kategorien verwendet werden. 1.6 Prfstellen 1.6.1 Allgemeines Prfstellen im Konformittsbewertungsv

45、erfahren sind Benannte Stellen nach DGRL, Artikel 12 oder Betreiberprfstellen nach DGRL, Artikel 14. 1.6.2 Benannte Stelle Benannte Stellen (nach DGRL, Artikel 12) sind diejenigen Stellen, welche durch die Mitgliedstaaten der EU unter Anwendung der Kriterien nach Anhang IV der DGRL benannt wurden. D

46、ie Stellen sind der EU-Kommission mitzuteilen und werden im Amtsblatt der Europischen Gemeinschaft zusammen mit der zu ihrer Identifizierung vergebenen Kennnummer verffentlicht. 1.6.3 Betreiberprfstelle Betreiberprfstellen (nach DGRL, Artikel 14) sind diejenigen Stellen, die nach DGRL, Anhang V auss

47、chlielich fr die Unternehmensgruppe arbeiten, der sie angehren. Druckgerte und Baugruppen, deren Konformitt von einer Betreiberprfstelle bewertet wurden, drfen keine CE-Kennzeichnung nach der DGRL tragen. Eine Betreiberprfstelle darf ausschlielich bei Konformittsbewertungsverfahren nach Modul A1, C1

48、, F und G eingeschaltet werden. 1.7 Betriebsanleitung Eine Betriebsanleitung nach DGRL, Anhang I, 3.4, muss folgende Angaben enthalten: Montageanleitungen mit Skizze oder Zeichnung, Vorgabe der Befestigungsmittel, Anschlsse, Fremd-energiespeisung; Stromlaufplne, Klemmenbelegungsplne; Angaben zu Lagerung und Transport; Angaben zu Inbetriebnahme, Benutzung, Wartung; Hinweise auf Gefahren bei unsachgemer Verwendung; Hinweise auf Restgefahren; PAS 1010-1:2009-01 10 Hinweise auf besondere Entwurfsmerkmale bei zu erwartenden kumulativen (sich summierenden)

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