1、November 2008 1023-1Ersatz fr PAS 1023-1:2003 Guideline for the implementation of the industrial safety order work equipment Part 1: Equipment, general requirements travail Partie 1: Equipement, exigences gnrales Vorwort Diese ffentlich verfgbare Spezifikation (PAS = Publicly Available Specifi-catio
2、n) legt technische Anforderungen fr die Umsetzung der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV 1) fest, auch unter Bercksichtigung vonEG-Richtlinien z. B. der EG-Druckgerte-Richtlinie (DGRL 2) (14. GPSGV 3). Sie wird nach berarbeitung der Technischen Regeln zur BetrSichV(TRBS) mit diesen verglichen
3、 und soweit erforderlich angepasst. Die PAS 1023 Teil 1 bis Teil 4 ist als Leitfaden fr die betriebliche Umsetzung der BetrSichV fr Arbeitsmittel, hier schwerpunktmig berwachungs-bedrftige Anlagen, gedacht. Ziel ist es, Handlungssicherheit bei dem Betrieb von Druckgerten undAnlagen nach BetrSichV zu
4、 erhalten. Diese PAS behandelt das Gefahren-feld Druck. Die Ausgabe 2003:08 wurde von folgenden Beteiligten erarbeitet: Boehringer Ingelheim, Degussa AG, Infraserv Gendorf, Infraserv Knapsack,Merck KGaA, Wacker Chemie GmbH in Kooperation mit den Mitglieds-gesellschaften der Interessengemeinschaft Re
5、gelwerke Technik (IGR) Allessa Chemie, Bayer CropScience, Aventis Pharma, Biochemie,Celanese, Clariant, Basell, Infraserv Hchst, Infraserv Wiesbaden, Kosa,Kuraray, LII Europe, Nutrinova, SIGNUM Gesellschaft fr Anlagensicherheitund Ticona. Fortsetzung Seite 2 bis 18 Leitfaden zur Umsetzung der Betrie
6、bs-sicherheitsverordnung (BetrSichV) P Guide pour limplmentation du dcret relatif la scurit au Teil 1: Arbeitsmittel, Allgemeine Anforderungen Beuth Verlag GmbH, 2008 Ref. Nr. PAS 1023-1:2008-11Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin PAS 1023-1:2008-11 2 Die vorliegende Ausgabe wurde ber
7、arbeitet von: Clariant, Evonik Goldschmidt GmbH, Infraserv Gendorf, Materialprfungsanstalt Universitt Stuttgart, Merck KGaA, Wacker in Kooperation mit den Mitgliedsgesellschaften der Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR e.V.). Diese PAS beinhaltet mehrere Teile und ist wie folgt gegliedert
8、: Einschlgige Regeln auf nationaler, europischer oder internationaler Ebene sind in den Literaturhinweisen enthalten. Die Verffentlichung der PAS hat der NA 012 Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA) in Zusammenarbeit mit dem Bereich Innovation und Standardisierung des DIN betreut. Fr den Inh
9、alt dieses Dokumentes sind allein die Verfasser verantwortlich. Verfasser dieses Dokumentes sind die zuvor genannten Firmen, Verbnde und Vereine. Der Inhalt dieser PAS dient dazu Hilfestellung fr die Industrie zu geben und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden. Es ist nicht beabsichtigt, zu eine
10、m spteren Zeitpunkt den Inhalt dieser PAS in eine DIN-Norm zu bernehmen oder einen europischen Antrag auf Normung dieses Themas einzureichen, da es sich hierbei um Betriebsanforderungen handelt. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V. Bereich Innovation und Standardisierung 19. November 2008 PAS 1023
11、-1:2008-11 3 Inhalt SeiteVorwort 1 1 Anwendungsbereich .4 2 Allgemeines .5 2.1 berwachungsbedrftige Anlagen6 3 Begriffe .7 4 Gefhrdungsbeurteilung, BetrSichV 3 .9 5 Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, BetrSichV 4 .11 5.2 Sonstige Schutzmanahmen, BetrSichV 811 6 Explosionsgefhrdete Berei
12、che BetrSichV 5 / Explosionsschutzdokument BetrSichV 6 11 7 Beschaffenheit der Arbeitsmittel, BetrSichV 712 8 Unterrichtung, Unterweisung, BetrSichV 9 .13 8.1 Unterrichtung der Beschftigten .13 8.2 Unterweisung der Beschftigten .14 9 Prfung der Arbeitsmittel, BetrSichV 1014 9.1 Arbeitsmittel, deren
13、Sicherheit von den Montagebedingungen abhngen.14 9.2 Arbeitsmittel unter Schden verursachenden Einflssen 14 9.3 Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten .15 9.4 Prfungen in Bezug auf Ergebnisse der Gefhrdungsbeurteilung15 9.5 Technische Regeln zur Prfung 15 10 Aufzeichnungen, BetrSichV 11 .15 11 b
14、ergangsvorschriften im Betrieb, BetrSichV 27.15 11.1 Allgemeines .15 11.2 bergangsregelung des bisherigen technisches Regelwerkes.16 Literaturhinweise17 5.1 Ergonomische Zusammenhnge.11 PAS 1023-1:2008-11 4 1 Anwendungsbereich Diese PAS soll den Betreiber berwachungsbedrftiger Anlagen bei der Umsetz
15、ung der BetrSichV in die betrieblichen Arbeitsablufe untersttzen. Dazu werden dem Anwender in den dazugehrenden Teilen: Ablaufplne zur Umsetzung und Dokumentation zur Verfgung gestellt. Ergnzend dazu werden dem Anwender als Orientierungshilfe Fallbeispiele gegeben. Beispiele fr Arbeitsmittel sind in
16、 Tabelle 1 und Bild 1 aufgefhrt. Tabelle 1 Beispiele fr Arbeitsmittel Arbeitsmittel Gesamtanlagea bestehend aus einer oder mehreren berwachungsbedrftigen Anlagen Anlagenteile einer Dampfkesselanlage, Druckbehlteranlage, Fllanlage, Tankstelle, Lageranlage, Fllstellen, Aufzugsanlage Druckbehlterb, Roh
17、rleitungenc, Druckgasflaschen Einrichtungen im Ex-Bereich nach 94/9/EG 7 (nicht elektrischer, elektrischer Ex-Schutz) druckhaltende Ausrstungsteile, Ausrstungsteile mit Sicherheitsfunktion (z. B. Berstscheibe, Sicherheitsventil, PLT-Schutzeinrichtung AD-2000 ggf. Druckbehlterb, ggf. Rohrleitungenc P
18、umpen Hebezeuge, Werkzeuge, Maschinen, EMR-Einrichtungen a(siehe PAS 1023-2) b(siehe PAS 1023-3) c(siehe PAS 1023-4) Die Anwendung dieser PAS entbindet den Betreiber nicht von der Verpflichtung die BetrSichV und den Stand der Technik (z. B. Technische Regeln zur BetrSichV, TRBS) einzuhalten. berwach
19、ungsbedrftigen Anlage Regelwerk, A6) Teil 2: Teil 3: Teil 4: Gesamtanlagen 4 Druckbehlter 5Rohrleitungen 6PAS 1023-1:2008-11 5 Bild 1 bersicht zu den Begriffen 2 Allgemeines Diese PAS gilt im Sinne der BetrSichV fr: die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie fr die Benutzung von A
20、rbeitsmitteln durch Beschftigte bei der Arbeit. Darber hinaus gilt sie auch fr Anlagen nach Abschnitt 2.1. Hinweis: Sofern ein Betreiber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 8 oder des Gerte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 9 ein nicht geprftes Arbeitsmittel vorstzlich oder fahrlssig z
21、ur Verfgung stellt und damit das Leben oder die Gesundheit eines Beschftigten gefhrdet, begeht er im Sinne der BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit (BetrSichV 25) und macht sich damit strafbar (BetrSichV 26). Dies gilt sinngem auch fr Sachgegenstnde von bedeutendem Wert. PAS 1023-1:2008-11 6 2.1 berwac
22、hungsbedrftige Anlagen berwachungsbedrftige Anlagen sind Anlagen im Sinne des GPSG ( 2 Abs. 2a) soweit es sich handelt um: 1) Dampfkessel; Druckbehlteranlagen; Fllanlagen fr Druckgase; Leitungen unter innerem berdruck fr entzndliche, leichtentzndliche, hochentzndliche, tzende, giftige oder sehr gift
23、ige Gase, Dmpfe oder Flssigkeiten und diese Druckgerte nach DGRL mit Ausnahme der Druckgerte im Sinne des Artikels 3 Abs. 3 (gute Inge-nieurpraxis); innerbetrieblich eingesetzte ortsbewegliche Druckgerte im Sinne des Artikels 1 Abs. 3 Nr. 3.19 der DGRL; einfache Druckbehlter (87/404/EWG) 10 mit Ausn
24、ahme von einfachen Druckbehltern mit einem Druckinhaltsprodukt von nicht mehr als 50 bar Liter sind oder beinhalten. 2) Anlagen in explosionsgefhrdeten Bereichen Anlagen in explosionsgefhrdeten Bereichen, die Gerte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Arti
25、kels 1 der Ex-Schutz-Richtlinie 94/9/EG sind oder beinhalten, 3) Lageranlagen, Fllstellen, Entleerstellen, Tankstellen 3.1 Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 000 Litern; 3.2 Fllstellen mit einer Umschlagkapazitt von mehr als 1 000 Litern je Stunde; 3.3 Entleerstellen mit einer U
26、mschlagkapazitt von mehr als 1 000 Litern je Stunde; 3.4 Tankstellen; soweit entzndliche, leichtentzndliche oder hochentzndliche Flssigkeiten gelagert oder umgeschlagen werden. Anlagen erforderlich sind. Entsprechend den bergangsvorschriften BetrSichV 27 sind auch Altanlagen nach BetrSichV zu betrac
27、hten. Diese PAS gilt im Weiteren auch fr Einrichtungen, die fr den sicheren Betrieb von berwachungsbedrftigen PAS 1023-1:2008-11 7 3 Begriffe In Tabelle 2 werden die Begriffe im Sinne der BetrSichV definiert. Tabelle 2 Begriffe Lfd.-Nr. Begriff SichV Definition (Auszug aus BetrSichV) 1 Arbeitsmittel
28、 2(1) Werkzeuge, Gerte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Hierzu gehren insbesondere berwachungsbedrftige Anlagen. 2 Bereitstel
29、lung 2(2) Alle Manahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschftigten entsprechende Arbeitsmittel zur Verfgung gestellt werden knnen. Dies umfasst auch Montagearbeiten wie den Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschlielich der fr die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeit
30、en. 3 Benutzung 2(3) Alle ein Arbeitsmittel betreffenden Manahmen wie Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prfung, Sicherheitsmanahmen bei Betriebsstrung, Um- und Abbau und Transport. 4 Betrieb berwachungs-bedrftiger Anlagen 2(4) Die Benutzung ohne Erprobung vo
31、r erstmaliger Inbetriebnahme, ohne Abbau und ohne Transport. Die Prfung durch zugelassene berwachungsstellen oder befhigte Personen. 5 nderung berwachungs-bedrftiger Anlagen 2(5) Jede Manahme, auch jede Instandsetzung, bei der die Sicherheit der berwachungsbedrftigen Anlage beeinflusst wird. 6 Wesen
32、tliche Vernde-rung berwachungs-bedrftiger Anlagen 2(6) Jede nderung, welche die berwachungsbedrftige Anlage soweit verndert, dass sie in den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage entspricht. 7 Befhigte Person 2(7) Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe beru
33、fliche Ttigkeit ber die erforderlichen Fach-kenntnisse zur Prfung der Arbeitsmittel verfgt. Hinweis: Siehe auch TRBS 1203 22 8 Zugelassene berwachungsstelle 21 Hinweis: Siehe auch PAS 1023-2, Abschnitt 11 9 Explosionsfhige Atmosphre a 2(8) Art. 6, Anh. V Ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dm
34、pfen, Nebeln oder Stuben unter atmosphrischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzndung auf das gesamte unverbrannte Gemisch bertrgt. Hinweis: Siehe auch TRBS 2152 23 10 Gefhrliche explosionsfhige Atmosphre a 2(9) Art. 6, Anh. V Eine explosionsfhige Atmosphre, die in
35、einer solchen Menge (gefahrdrohende Menge) auftritt, dass besondere Schutzmanah-men fr die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer oder Anderer erforderlich werden. Betr- Stelle nach GPSG 14 Abschnitte 1 und 2 PAS 1023-1:2008-11 8 Tabelle 2 (fortgesetzt) Lfd.-Nr
36、. Begriff SichV Definition (Auszug aus BetrSichV) Hinweis: Siehe auch TRBS 2152 23 11 Explosionsgefhrdeter Bereicha 2(10) Art. 6, Anh. V Bereich, in dem gefhrliche explosionsfhige Atmosphre auftreten kann. Ein Bereich, in dem explosionsfhige Atmosphre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, da
37、ss besondere Schutz-manahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosions-gefhrdeter Bereich. Hinweis: Siehe auch TRBS 2152 23 12 Lageranlagen 2(11) Rume oder Bereiche, ausgenommen Tankstellen, in Gebuden oder im Freien, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen entzndliche, leichtentzndliche oder hoc
38、hentzndliche Flssigkeiten in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behltern gelagert werden. 13 Fllanlagen 2(12) Anlagen zur Befllung von: a) Druckbehltern zum Lagern von Gasen die mit Druckgasen aus ortsbeweglichen Druckgerten befllt werden. b) ortsbeweglichen Druckgerten mit Druckgasen. c) von Land-, Wa
39、sser- oder Luftfahrzeugen mit Druckgasen. 14 Fllstellen 2(13) Ortsfeste Anlagen zur Befllung von Transportbehltern mit entzndlichen, leichtentzndlichen oder hochentzndlichen Flssig-keiten. 15 Tankstellen 2(14) Ortsfeste Anlagen, die der Versorgung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzndlich
40、en, leichtentzndlichen oder hoch-entzndlichen Flssigkeiten dienen, einschlielich der Lager- und Vorratsbehlter. 16 Entleerstellen 2(16) Anlagen zur Entleerung oder Bereiche, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen mit entzndlichen, leichtentzndlichen oder hochent-zndlichen Flssigkeiten gefllte Transpo
41、rtbehlter entleert werden.aIm atmosphrischen Bereich werden die Anforderungen in der BetrSichV und im nicht atmosphrischen Bereich im Anhang V Nr. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 14 geregelt (siehe dazu auch Artikel 6 nderung der GefStoffV des Artikelgesetzes). Betr- PAS 1023-1:2008-11 9 4 G
42、efhrdungsbeurteilung, BetrSichV 3 Eine Gefhrdungsbeurteilung ist die systematische Erfassung wesentlicher Gefhrdungen und Belas-tungen der zu beurteilenden Ttigkeit. Sie kann mit Hilfe von Prflisten durchgefhrt werden. Dabei soll der Spielraum bei der Durchfhrung nicht eingeengt werden. Der Arbeitge
43、ber hat bei der Gefhrdungsbeurteilung die notwendigen Manahmen fr die sichere Bereit-stellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln (siehe TRBS 1111 20). Dabei hat er insbesondere die Gefhrdungen zu bercksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind (siehe TRBS der
44、 Reihe 2100) und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden (siehe auch TRBS 2210 24). Ein mglicher Ablauf einer Gefhrdungsbeurteilung ist in Bild 2 dargestellt. 1. die Wahrscheinlichkeit und die Da
45、uer des Auftretens gefhrlicher explosionsfhiger Atmosphren; 2. die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zndquellen einschlielich elektrostatischer Entladungen und 3. das Ausma der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen. Fr Arbeitsmittel sind insbeson
46、dere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfllen mssen, die von ihm mit der Prfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Die Durchfhrung der Gefhrdu
47、ngsbeurteilung wird im Merkblatt A 016 12 der BG Chemie beschrieben.1)1)Zu beziehen durch: Jedermann-Verlag Heidelberg oder unter http:/bgcshop.jedermann.deAtmosphren nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber zu beurteilen: Eine bersicht ber Gefhrdungs- und Belastungsfaktoren ist in dem Me
48、rkblatt A 017 11 der BG Chemie enthalten. In diesem Merkblatt sind die Faktoren erlutert und mit Beispielen fr geeignete Manahmen versehen.1)Kann nach den Bestimmungen der 7 und 12 der GefStoffV die Bildung gefhrlicher explosionsfhiger PAS 1023-1:2008-11 Bild 2 Beispiel fr den Ablauf einer Gefhrdungsbeurteilung 13 10 PAS 1023-1:2008-11 11 5 Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, BetrSichV 4 Der Arbeitgeber hat die nach den allgemeinen Grunds