1、November 2008 1023-2Ersatz fr PAS 1023-2:2003 Guideline for the implementation of the industrial safety order work equipment Part 2: Plant assembly Guide pour limplmentation du dcret relatif la securit au Leitfaden zur Umsetzung der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV) P Beuth Verlag GmbH, 200
2、8 Ref. Nr. PAS 1023-2:2008-11Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin travail Partie 2: Ensemble dinstallation 19. November 2008Fortsetzung Seite 2 bis 16Bereich Innovation und StandardisierungDIN Deutsches Institut fr Normung e.V.Vorwort Diese ffentlich verfgbare Spezifikation (PAS = Pub
3、licly Available Specifi-cation) legt technische Anforderungen fr den Betrieb von Druckgerten imSinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 1) fest. Sie wird nachberarbeitung der Technischen Regeln zur BetrSichV (TRBS) mit diesenverglichen und soweit erforderlich angepasst. Ziel ist es, Handlu
4、ngssicherheitbei dem Betrieb von Druckgerten und Anlagen nach BetrSichV auch unterBercksichtigung von EG-Richtlinien z. B. der Europischen Druckgerte-Richtlinie 97/23/EG (DGRL 2) zu erhalten. Die PAS 1023 behandelt das Gefahrenfeld Druck und besteht aus vier Teilen (siehe PAS 1023-1 3). Einschlgige
5、Regeln auf nationaler, europischer oder internationaler Ebenesind in den Literaturhinweisen enthalten. Die Verffentlichung der PAS hat der NA 012 Normenausschuss ChemischerApparatebau (FNCA) in Zusammenarbeit mit dem Bereich Innovation undStandardisierung des DIN betreut. Fr den Inhalt dieses Dokume
6、ntes sind allein die Verfasser verantwortlich.Verfasser dieses Dokumentes sind die in PAS 1023-1 genannten Firmen,Verbnde und Vereine. Der Inhalt dieser PAS dient dazu Hilfestellung fr die Industrie zu geben und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden. Es ist nicht beabsichtigt, zu einem spteren Z
7、eitpunkt den Inhalt dieser PAS in eine DIN-Norm zu bernehmen bzw. einen europischen Antrag auf Normung dieses Themas einzureichen, da es sich hierbei um Betriebsanforderungen handelt. Teil 2: Gesamtanlage Inhalt Seite Vorwort 1 1 Anwendungsbereich. 3 1.1 bergangsfristen berwachungsbedrftiger Anlagen
8、 . 3 2 Allgemeines. 4 3 Begriffe 4 3.1.2 Wechselwirkungen . 53.1.3 Beispiele fr Gesamtanlagen 5 3.2 Inbetriebnahme . 5 3.3 Betrieb 7 3.4 Mngel 7 3.5 4 Prfung vor Inbetriebnahme, BetrSichV 14 8 4.1 Erstmalig, wesentliche Vernderung 8 4.2 nderung . 8 4.3 Beispiele fr nderung und wesentliche Vernderung
9、 8 4.4 Prfungen berwachungsbedrftiger Anlagen . 10 4.5 Wechselnde Aufstellungsorte . 10 5 Wiederkehrende Prfungen, BetrSichV 15 10 5.1 Allgemeines. 10 5.2 Art der Prfungen . 11 5.3 Ersatzprfungen . 11 5.4 Festlegung der Prffristen. 11 5.5 Lnge der Prffristen 12 5.5.1 Inbetriebnahme . 12 5.5.2 Wesent
10、liche Vernderung oder nderung. 12 5.5.3 Auerordentliche Prfung . 12 5.5.4 Prfung nach Wiederinbetriebnahme. 12 5.6 berprfung der Prffristen durch eine zugelassene berwachungsstelle 12 5.7 Druckgerte . 12 5.8 Einfache Druckbehlter 13 5.9 Rohrleitungen, Prfprogramm, Schriftliche Festlegungen 13 5.10 F
11、llanlagen fr Druckgase. 13 5.11 Anlagen in explosionsgefhrdeten Bereichen 13 5.12 Lageranlagen fr ortsfeste Behlter, Fllstellen, Tankstellen fr entzndliche, leicht- und hochentzndliche Flssigkeiten . 13 5.13 Atemschutzgerte. 14 6 Angeordnete auerordentliche Prfung, BetrSichV 16 . 14 7 Prfung besonde
12、rer Druckgerte, BetrSichV 17 14 8 Unfall- und Schadensanzeige, BetrSichV 18 15 9 Prfbescheinigungen, BetrSichV 19 15 10 Mngelanzeige, BetrSichV 20 . 15 11 Zugelassene berwachungsstellen, BetrSichV 21 15 12 Innerbetrieblicher Einsatz ortsbeweglicher Druckgerte, BetrSichV 23 16 Literaturhinweise . 17
13、Erlaubnisvorbehalt bei Dampfkesselanlagen, Lageranlagen, Fllstellen. 7 3.1.1 Gesamtanlage . 43.1 Allgemeines 4 PAS 1023-2:2008-11 2 PAS 1023-2:2008-11 3 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der PAS soll den Betreiber von berwachungsbedrftigen Anlagen und Gesamtanlagen bei der Umsetzung der BetrSichV in d
14、ie betrieblichen Arbeitsablufe untersttzen. Dazu werden folgende Punkte fr den Anwender genauer beschrieben: Art und Umfang der Prfungen und Prffristen; Instandsetzungen; nderungen; wesentliche Vernderungen. Darber hinaus soll dem Betreiber Hilfestellung bei der Begriffsbestimmung, bei der Abgrenzun
15、g der berwachungsbedrftigen Anlage gegenber Baugruppen (package units) und einzelnen Druckgerte geben. Die Anwendung dieser PAS entbindet den Betreiber nicht von der Verpflichtung die BetrSichV und den Stand der Technik (z. B. Technische Regeln zur BetrSichV, TRBS) einzuhalten. 1.1 bergangsfristen b
16、erwachungsbedrftiger Anlagen Der Weiterbetrieb einer berwachungsbedrftigen Anlage, die vor dem 1. Januar 2003 befugt betrieben wurde, ist zulssig. Eine nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht erteilte Erlaubnis gilt als Erlaubnis im Sinne der BetrSichV. Fr berwachungsbedrftige Anlagen, die
17、vor dem 1. Januar 2003 bereits erstmalig in Betrieb genom-men waren, bleiben hinsichtlich der an sie zu stellenden Beschaffenheitsanforderungen z. B. Druckbehlterverordnung (DruckbehV 5), DGRL die bisher geltenden Vorschriften magebend. Dies gilt auch bei nderungen im Sinne der BetrSichV. Die zustnd
18、ige Behrde kann verlangen, dass diese Anlagen entsprechend den Vorschriften der Verordnung gendert werden, soweit nach der Art des Betriebs vermeidbare Gefahren fr Leben oder Gesundheit der Beschftigten oder Dritter zu befrchten sind. Die in der Verordnung enthaltenen Betriebsvorschriften mssen spte
19、stens bis zum 31. Dezember 2007 angewendet werden. Die Beschaffenheitsanforderungen gelten weiter. Hierzu hat der Betreiber die Fristen fr die wiederkehrenden Prfungen (BetrSichV 15 Abs. 1 und 2) innerhalb der genannten Frist zu ermitteln. Fr berwachungsbedrftige Anlagen, die vor dem 1. Januar 2003
20、nicht von einer Rechtsverordnung nach 11 des Gerte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 14 erfasst wurden und die vor diesem Zeitpunkt bereits errichtet waren oder mit deren Errichtung begonnen wurde, mssen die in der Verordnung enthaltenen Betriebsvorschriften angewendet werden und die wiederkehr
21、ende“ Prfung muss erfolgt sein. PAS 1023-2:2008-11 4 2 Allgemeines Nach BetrSichV 12 mssen berwachungsbedrftige Anlagen und Gesamtanlagen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden. Bei der Einhaltung des Standes der Technik sind die vom Ausschuss fr Betriebssicherheit (si
22、ehe auch PAS 1023-1) ermittelten und vom Bundesministerium fr Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt verffentlichten Regeln (TRBS 21 sowie bestehende Technische Regeln z. B. TRB 6 und TRR 7) und Erkenntnisse zu bercksichtigen. 3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach
23、BetrSichV und PAS 1023-1. 3.1 Allgemeines Die in 3.1.1 und 3.1.2 definierten Begriffe sind an das Begriffsglossar der BetrSichV und der GefStoffV angelehnt. 3.1.1 Gesamtanlage Gem 15 Abs. 1 BetrSichV hat der Betreiber eine berwachungsbedrftige Anlage und ihre Anlagenteile in bestimmten Fristen wiede
24、rkehrend prfen zu lassen. Die Prffristen der Gesamtanlage und ihrer Anlagenteile sind auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung durch den Betreiber zu ermitteln. Im Hinblick auf die Prfungen nach den 14 ff. BetrSichV handelt es sich bei Gesamtanlagen um berwachungsbedrftige Anlagen ge
25、m 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 4 BetrSichV, die aus verschiedenen Anlagenteilen mit eventuell unterschiedlichen Prffristen (z. B. Druckbehlter und Rohrleitung) bestehen knnen. Weiterhin gehren zur Gesamtanlage auch die Einrichtungen zu deren sicherem Betrieb. Zwischen Gesamtanlagen k
26、ann es innerhalb einer technischen Anlage (z. B. Prozessanlage, Produktions-anlagen, Kraftwerk) zu berschneidungen kommen; z. B. besteht ein Aufzug innerhalb eines explosions-gefhrdeten Bereichs aus einer Gesamtanlage nach 1 Abs. 2 Nr. 2 sowie einer Gesamtanlage nach 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV. Durch
27、den Betreiber der berwachungsbedrftigen Anlagen ist sicherzustellen, dass vorhandene Schnitt-stellen so abgegrenzt werden, dass alle Anlagenteile den zutreffenden Ziffern des 1 Abs. 2 (Druck, Brand-/ Explosionsgefhrdung oder Absturz) zugeordnet werden. Im Ergebnis der Abgrenzung der Schnittstellen w
28、erden die Prfaufgaben beschrieben und die Zustndigkeiten fr die Prfungen von berwachungsbedrftigen Anlagen (Gesamtanlagen, Anlagenteile, Einrichtungen fr den sicheren Betrieb) entsprechend den Vorgaben der 14 ff. zugeordnet. Dies gilt auch fr die wieder-kehrende Prfung. PAS 1023-2:2008-11 5 3.1.2 We
29、chselwirkungen Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung. Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der Wirkung von
30、zwei oder mehreren Gefahrstoffen. Die Wirkung kann dadurch verstrkt werden. Bei Gefhrdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um zustzliche oder um die Vernderung bereits vorhandener Gefhrdungen handeln. 3.1.3 Beispiele fr Gesamtanlagen Ein einzelner Druckbehlter mit den dazugehrenden Rohrleitunge
31、n, druckhaltenden Ausrstungsteilen und Ausrstungsteile mit Sicherheitsfunktion; Verkettete Druckbehlter im Sinne eines Tanklagers bzw. Vorlagebehlter mit Verbindungsrohrleitungen und Ausrstungsteilen und gegebenenfalls Ausrstungsteilen mit Sicherheitsfunktion; Kompressor-, Pumpenanlagen; Hochdruckre
32、inigungsanlage (Kompressor, Rohrleitungen); Destillationsanlage (Pumpe, Kolonne, Khler, Rohrleitungen); Reaktionsanlage (Reaktor, Pumpe, Rohrleitungen); Filtrationsanlage (Pumpe, Filter, Rohrleitungen); Abgaswscheanlage (Vorlage, Pumpe, Wscher); Versorgungsnetze (Druckluft, Stickstoff); Baugruppe im
33、 Sinne der DGRL (package unit). Die modulare Abgrenzung der Gesamtanlage legt der Betreiber fest. 3.2 Inbetriebnahme berwachungsbedrftige Anlagen drfen erstmalig und nach einer wesentlichen Vernderung nur in Betrieb genommen werden, wenn sie den Anforderungen des GPSG entsprechen, oder wenn solche R
34、echtsvorschriften keine Anwendung finden, sie den sonstigen Rechtsvorschriften, mindestens dem Stand der Technik entsprechen. berwachungsbedrftige Anlagen drfen nach einer nderung nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie hinsichtlich der von der nderung betroffenen Anlagenteile dem Stand der
35、Technik entsprechen. PAS 1023-2:2008-11 6 3.3 Betrieb Wer eine berwachungsbedrftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemem Zustand zu erhalten, zu berwachen, gegebenenfalls notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzglich vorzunehmen und die den betrieblichen Umstnden nach erforder
36、lichen Sicherheitsmanahmen zu treffen. 3.4 Mngel Eine berwachungsbedrftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mngel aufweist durch die Beschftigte oder Dritte gefhrdet werden knnen. 3.5 Erlaubnisvorbehalt bei Dampfkesselanlagen, Lageranlagen, Fllstellen Montage, Installation, Betrieb, wese
37、ntliche Vernderungen und nderungen der Bauart oder der Betriebs-weise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, von: Lageranlagen mit mehr als 10.000 Liter Gesamtrauminhalt Tankstellen und Fllstellen grer 1.000 Liter/h Umschlagskapazitt fr leichtentzndliche oder hochentzndliche Flssigkeiten be
38、stimmten Dampfkesselanlagen (BetrSichV 13 (1) 1) bestimmten Druckgasfllanlagen (BetrSichV 13 (1) 2) bedrfen der Erlaubnis der zustndigen Behrde (lnderabhngig). Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag auf Erlaubnis sind alle fr die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen beizufg
39、en. Mit dem Antrag ist die gutachterliche uerung einer zugelassenen berwachungsstelle einzureichen, aus der hervorgeht, dass Aufstellung, Bauart und Betriebsweise der Anlage den Anforderungen dieser Ver-ordnung entsprechen. Bei Lageranlagen, Fllstellen, Tankstellen fr leichtentzndliche und hochentzn
40、dliche Flssigkeiten ist die Beteiligung einer zugelassenen berwachungsstelle nicht erforderlich. ber den Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang bei der zustndigen Behrde zu entscheiden. Die Frist kann in begrndeten Fllen verlngert werden. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn
41、die zustndige Behrde nicht innerhalb der genannten Frist die Montage und Installation der Anlage untersagt. PAS 1023-2:2008-11 7 Die Erlaubnis kann beschrnkt, befristet, unter Bedingungen erteilt sowie mit Auflagen verbunden werden. Die nachtrgliche Aufnahme, nderung oder Ergnzung von Auflagen ist z
42、ulssig. 4 Prfung vor Inbetriebnahme, BetrSichV 14 4.1 Erstmalig, wesentliche Vernderung Eine berwachungsbedrftige Anlage (Gesamtanlage) darf erstmalig und nach einer wesentlichen Vernderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage unter Bercksichtigung der vorgesehenen Betriebsweise durch ein
43、e zugelassene berwachungsstelle gegebenenfalls durch eine befhigte Person auf ihren ordnungs-gemen Zustand hinsichtlich der Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion geprft worden ist (siehe auch TRBS 1201 22). 4.2 nderung Nach einer nderung darf eine berwachun
44、gsbedrftige Anlage nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage hinsichtlich ihres Betriebs auf ihren ordnungsgemen Zustand durch eine zugelassene berwachungsstelle, gegebenenfalls durch eine befhigte Person, geprft worden ist, soweit der Betrieb oder die Bauart der Anlage durch die nderun
45、g beeinflusst wird. 4.3 Beispiele fr nderung und wesentliche Vernderung Es ist immer im Rahmen der Gefhrdungsbeurteilung vom Betreiber zu entscheiden, ob eine nderung im Sinne der BetrSichV vorliegt und wenn ja, ob diese eine wesentliche Vernderung ist. Als Bewertungshilfe fr den Betreiber sind in T
46、abelle 1 Beispiele aufgefhrt. PAS 1023-2:2008-11 8 Tabelle 1 Beispiele fr nderung und wesentliche Vernderung Aktion Vernderung Reaktion Bemerkung Austausch von bauart- gleichen Armaturen, Sicherheitseinrichtungen, MSR-Gerten, Dichtungen, Rohrformteilen usw. Nein Nein Ordnungsgeme Ausfhrung der Arbei
47、ten und Dichtheit ist durch den Betreiber sicherzu-stellen. Austausch von nicht bauartgleichen Armaturen, MSR-Gerten, Dichtungen, Rohrformteilen usw. in der Regel Nein Nein Austausch von Ausrstungsteilen mit Sicherheitsfunktion (z. B. Sicherheitsventile mit anderer Abblaseleistung) (keineSchweiarbei
48、ten) Ja Nein Prfung vor Inbetriebnahme im Umfang der nderung erforderlich. Eignung, ordnungs-geme Ausfhrung der Arbeiten und Dichtheit ist durch den Betreiber sicherzustellen. Druckerhhung Ja Nein Einbindung einer neuen Schlaucharmatur Ja Nein Schweiarbeiten nderung einer Rohrleitungsfhrung (Anschlussstellen bleiben unverndert) Zustzlicher Flansch fr Temperaturfhler an einem Druckbe- hlter. (keinenderung der Betriebsweise)Ja