1、November 2008 1023-3Ersatz fr Guideline for the implementation of the industrial safety order work equipment Part 3: Pressure vessels Guide pour limplmentation du dcret relatif la scurit au travail Partie 3: Rservoir sous pression sicherheitsverordnung (BetrSichV) Teil 3: Druckbehlter P Beuth Verlag
2、 GmbH, 2008 Leitfaden zur Umsetzung der Betriebs-PAS 1023-3:2003 Ref. Nr. PAS 1023-3:2008-11Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Vorwort Diese ffentlich verfgbare Spezifikation (PAS = Publicly Available Specifi-cation) legt technische Anforderungen fr den Betrieb von Druckgerten imSin
3、ne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 1) fest. Sie wird nachberarbeitung der Technischen Regeln zur BetrSichV (TRBS) mit diesenverglichen und soweit erforderlich angepasst. Ziel ist es, Handlungssicherheitbei dem Betrieb von Druckgerten und Anlagen nach BetrSichV auch unterBercksichtigung
4、von EG-Richtlinien z. B. der Europischen Druckgerte-Richtlinie 97/23/EG (DGRL 2) zu erhalten. Die PAS 1023 behandelt das Gefahrenfeld Druck und besteht aus vierTeilen (siehe PAS 1023-1 3). Einschlgige Regeln auf nationaler, europischer oder internationaler Ebenesind in den Literaturhinweisen enthalt
5、en. Die Verffentlichung der PAS hat der NA 012 Normenausschuss ChemischerApparatebau (FNCA) in Zusammenarbeit mit dem Bereich Innovation undStandardisierung des DIN betreut. Fr den Inhalt dieses Dokumentes sind allein die Verfasser verantwortlich.Verfasser dieses Dokumentes sind die in PAS 1023-1 ge
6、nannten Firmen,Verbnde und Vereine. Der Inhalt dieser PAS dient dazu Hilfestellung fr die Industrie zu geben und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden. Es ist nicht beabsichtigt, zu einem spteren Zeitpunkt den Inhalt dieser PAS in eine DIN-Norm zu bernehmen bzw. einen europischen Antrag auf Norm
7、ung dieses Themas einzureichen, da es sich hierbei um Betriebsanforderungen handelt. DIN Deutsches Institut fr Normung e.V.Bereich Innovation und Standardisierung19. November 2008Fortsetzung Seite 2 bis 23 PAS 1023-3:2008-11 2 Inhalt SeiteVorwort . 1 1 Anwendungsbereich 3 2 Begriffsbestimmung. 3 3 P
8、rfbereich der zugelassenen berwachungsstelle 4 4 Einstufung fr die Prfungen vor Inbetriebnahme nach 14 5 4.1 14 Prfung vor Inbetriebnahme Allgemeines. 5 4.2 14 Prfung vor Inbetriebnahme Druckbehlter fr Gase (ohne instabile Gase) 6 4.2.1 14 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 1 6 4.2.2 14 Druckbehlter f
9、r Gase Fluidgruppe 2 7 4.3 14 Prfung vor Inbetriebnahme Druckbehlter fr Flssigkeiten 8 4.3.1 14 Druckbehlter fr Flssigkeiten Fluidgruppe 1 8 4.3.2 14 Druckbehlter fr Flssigkeiten Fluidgruppe 2 9 4.4 14 Druckbehlter fr Dampf oder Heiwasser 10 4.5 14 Druckbehlter fr instabile Gase 11 4.6 14 Einfache D
10、ruckbehlter nach RL 87/404/EWG (Luft oder Stickstoff) 12 5 Einstufung fr die wiederkehrende Prfung nach 15 13 5.1 Wiederkehrende Prfungen von Druckbehltern 13 5.1.1 Allgemeines. 13 5.1.2 Wiederkehrende Prfung durch die zugelassene berwachungsstelle. 13 5.1.3 Wiederkehrende Prfung durch die befhigte
11、Person . 14 5.2 15 Druckbehlter fr Gase 15 5.2.1 15 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 1 15 5.2.2 15 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 2 16 5.3 15 Druckbehlter fr Flssigkeiten 17 5.3.1 15 Druckbehlter fr Flssigkeiten Fluidgruppe 1 17 5.3.2 15 Druckbehlter fr Flssigkeiten Fluidgruppe 2 18 5.4 15 Druckbe
12、hlter zur Erzeugung von Dampf oder Heiwasser 19 5.5 15 Druckbehlter fr instabile Gase 20 5.6 15 Druckbehlter fr einfache Druckbehlter nach RL 87/404/EWG (Luft oder Stickstoff) 21 6 Ermittlung und Meldung der Prffristen. 22 7 Prfdruck. 22 Literaturhinweise . 23 PAS 1023-3:2008-11 3 1 Anwendungsbereic
13、h Dieser Teil der PAS gilt fr die Einstufung von Behltern nach 14 BetrSichV Prfung vor Inbetriebnahme und 15 BetrSichV wiederkehrende Prfungen. Die Einstufung fr die Prfung vor Inbetriebnahme ( 14 BetrSichV) ist in den Bildern 1 bis 7 dargestellt. Die Einstufung fr die wiederkehrende Prfung ( 15 Bet
14、rSichV) ist in den Bildern 8 bis 14 dargestellt. Im Weiteren wird die Prffristermittlung und Meldung der Prffristen an die zustndige Behrde beschrieben. Es werden Druckbehlter nach DGRL, einfache Druckbehlter nach RL 87/404/EWG 3 und ortsbewegliche Druckgerte fr den innerbetrieblichen Einsatz bercks
15、ichtigt. Fr besondere Druckgerte nach 17 BetrSichV (z. B. Druckgerte mit Einbauten, mit Auskleidung, aus Glas, mit Schnellverschlssen oder Schalldmpfer, Plattenwrmetauscher) sind zustzlich zu den nach BetrSichV 14 bis 16 vorgesehenen Prfungen, die in BetrSichV, Anhang 5 beschriebenen Manahmen zu ber
16、cksichtigen. Die Anwendung dieser PAS entbindet den Betreiber nicht von der Verpflichtung die BetrSichV und den Stand der Technik (z. B. Technische Regeln zur BetrSichV, TRBS) einzuhalten. 2 Begriffsbestimmung Fr die Anwendung dieser PAS gelten die in PAS 1023-1, PAS 1023-2 angegebenen Begriffe im S
17、inne der BetrSichV. Zustzlich werden hier, die fr die Anwendung dieser PAS notwendigen Begriffe aus der DGRL angegeben: Fluidgruppe 1 explosionsgefhrlich, hochentzndlich, leicht entzndlich, entzndlich (wenn die zulssige maximale Temperatur ber dem Flammpunkt liegt), giftig, sehr giftig, brandfrdernd
18、. Fluidgruppe 2 beinhaltet alle Fluide, die nicht in der Fluidgruppe 1 genannt sind. Diese Fluide knnen z. B. gesundheits-schdlich, tzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefhrdend, umweltgefhrlich sowie ohne Gefhrlichkeitsmerkmale sein. Gase Gase, verflssigte Gase, unter Dr
19、uck gelste Gase, Dmpfe und diejenigen Flssigkeiten, deren Dampf-druck bei TS um mehr als 0,5 bar ber dem normalen Atmosphrendruck (1 013 mbar) liegt. Flssigkeiten Flssigkeiten, deren Dampfdruck bei TS um hchstens 0,5 bar ber dem normalen Atmosphrendruck (1 013 mbar) liegt. PAS 1023-3:2008-11 4 Insta
20、bile Gase Gase, die unter den Lager- und Betriebsbedingungen durch Energieeinwirkung oder durch katalytische Einwirkung von Fremdstoffen auch unter Ausschluss von Sauerstoff zu einer exothermen Reaktion gebracht werden knnen (eine Auflistung ist z. B. in der TRG 101 7 enthalten). Dampf oder Heiwasse
21、r Wasser mit einer Temperatur von mehr als 110C und einem Volumen von mehr als 2 Liter. 3 Prfbereich der zugelassenen berwachungsstelle In einem genau definierten Bereich der Betriebsbedingungen abhngig von Aggregatzustand, Gefhrlich-keitsmerkmal (Fluidgruppe), Druck und Volumen des Druckbehlters ms
22、sen sowohl die Prfungen vor Inbetriebnahme als auch die wiederkehrenden Prfungen von einer zugelassenen berwachungsstelle durchgefhrt werden. Dieser Bereich ist in Tabelle 1 aufgefhrt. Eine weiterreichende, detaillierte Einteilung der Prfzustndigkeiten von befhigter Person oder zugelassener berwachu
23、ngsstelle knnen den Bildern 1 bis 14 entnommen werden. Tabelle 1 Prfung von Druckbehltern im Zustndigkeitsbereich der zugelassenen berwachungsstelle (ZS) Aggregat-zustand Gefhrlich-keitsmerkmal Prfung vor Inbetriebnahme, Prfung durch ZS, wenn: Wiederkehrende Prfung, Prfung durch ZS, wenn: Fluidgrupp
24、e 1 PS 200 oder PS V 200 und PS 1 Fluidgruppe 2 PS 1.000 oder V 1 und PS V 200 und PS 1 Gase Instabil PS 200 oder V 1 und PS V 25 und PS 1 PS V 1.000 und PS 1 oder PS 1.000 Fluidgruppe 1 PS V 1.000 und PS 500 oder V 1 und PS 500 Flssigkeit Fluidgruppe 2 PS V 1.000 und PS 1.000 oder PS V 10.000 und P
25、S 500 PS V 10.000 und PS 500 Ausnahmen: Fr die folgenden Druckgerte gelten Regelungen, die in dieser Tabelle nicht erfasst sind: tragbare Feuerlscher, Flaschen fr Atemschutzgerte, befeuerte oder anderweitig beheizte ber-hitzungsgefhrdete Druckgerte zur Erzeugung von Dampf oder Heiwasser mit einer Te
26、mperatur 110 C, Schnellkochtpfe, besondere Druckgerte nach der BetrSichV, Anhang 5. PAS 1023-3:2008-11 5 4 Einstufung fr die Prfungen vor Inbetriebnahme nach 14 4.1 14 Prfung vor Inbetriebnahme Allgemeines Fr die Einstufung der Druckbehlter ist die vorgegebene, tatschliche Betriebsweise, inklusive d
27、er An- und Abfahrzustnde bis zum Absicherungsdruck oder bis zum maximal zulssigen Druck PS, magebend, d. h. der vom Betreiber festgelegte Druck, die Temperatur und das eingesetzte Fluid. Die Einstufung des Druckbehlters erfolgt nach Bild 1 bis Bild 7. Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betr
28、iebszustandes wird hier in den Beispielen b) und c) auch mit PS bezeichnet. Beispiel: Ein Druckbehlter (Volumen 10.000 L) ist nach DGRL, Fluidgruppe 1, Gase und einen maximal zulssigen Druck PS 6 bar, Kategorie IV beschafft worden. a) Sofern der Druckbehlter unter den zuvor genannten Bedingungen bet
29、rieben wrde, erfolgt die Einstufung nach BetrSichV fr: die Prfung vor Inbetriebnahme nach Bild 1 dieser PAS und fr die wiederkehrende Prfung nach Bild 8 dieser PAS jeweils in den Prfbereich der zugelassenen berwachungsstelle. b) Wird dieser Druckbehlter (Volumen 10.000 L) betrieben mit einem Medium
30、aus der Fluidgruppe 1, Gase mit dem tatschlich auftretenden maximal zulssigen Druck PS 1 bar, der auch Absicherungsdruck ist, so erfolgt die Einstufung nach BetrSichV fr: die Prfung vor Inbetriebnahme nach Bild 1 dieser PAS und fr die wiederkehrende Prfung nach Bild 8 dieser PAS jeweils in den Prfbe
31、reich der befhigten Person. c) Wird dieser Druckbehlter (Volumen 10.000 L) tatschlich betrieben mit einem Medium aus der Fluidgruppe 1, Flssigkeiten (ohne Gaspolster!) mit einen maximal zulssigen Druck PS 6 bar, so erfolgt die Einstufung nach BetrSichV fr: die Prfung vor Inbetriebnahme nach Bild 3 d
32、ieser PAS und fr die wiederkehrende Prfung nach Bild 10 dieser PAS jeweils in den Prfbereich der befhigten Person. Fr eine nderung an einem Druckbehlter (z. B. Einschweien eines Stutzens) sind die ursprnglichen Auslegungsparameter des Druckbehlters bei Inverkehrbringung fr die Einstufung magebend (s
33、iehe auch PAS 1023-2, 4.2), damit keine nderung der Betriebsdaten auf dem Behlterschild notwendig ist. PAS 1023-3:2008-11 6 4.2 14 Prfung vor Inbetriebnahme Druckbehlter fr Gase (ohne instabile Gase) 4.2.1 14 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 1 Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszust
34、andes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 1 Einstufung von Behltern fr Gase (ohne instabile Gase) der Fluidgruppe 1 zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV (Basis Diagramm 1 nach DGRL) PAS 1023-3:2008-11 7 4.2.2 14 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 2 Der maximal zulssige Druck des tatschlic
35、hen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 2 Einstufung von Behltern fr Gase der Fluidgruppe 2 zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV (Basis Diagramm 2 nach DGRL) Fr einfache Druckbehlter nach RL 87/404/EWG gilt Bild 7. Eine Ausnahme fr Flaschen von Atemschutzgerten wird in
36、 PAS 1023-2, 4.12 festgelegt. PAS 1023-3:2008-11 8 4.3 14 Prfung vor Inbetriebnahme Druckbehlter fr Flssigkeiten 4.3.1 14 Druckbehlter fr Flssigkeiten Fluidgruppe 1 Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 3 Einstufung von Behltern fr Flssigkeit
37、en der Fluidgruppe 1 zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV (Basis Diagramm 3 nach DGRL) PAS 1023-3:2008-11 9 4.3.2 14 Druckbehlter fr Flssigkeiten Fluidgruppe 2 Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 4 Einstufung von Behltern fr
38、Flssigkeiten der Fluidgruppe 2 zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV (Basis Diagramm 4 nach DGRL) PAS 1023-3:2008-11 10 4.4 14 Druckbehlter fr Dampf oder Heiwasser Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 5 Einstufung von Behltern
39、fr Dampf oder Heiwasser zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV (Basis Diagramm 5 nach DGRL) PAS 1023-3:2008-11 11 4.5 14 Druckbehlter fr instabile Gase Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 6 Einstufung von Behltern fr instabile
40、Gase zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV (Basis Diagramm 1 nach DGRL) PAS 1023-3:2008-11 12 4.6 14 Einfache Druckbehlter nach RL 87/404/EWG (Luft oder Stickstoff) Bild 7 Einstufung von einfachen Druckbehltern nach RL 87/404/EWG zur Prfung vor Inbetriebnahme nach 14 der BetrSichV PAS
41、1023-3:2008-11 13 5 Einstufung fr die wiederkehrende Prfung nach 15 5.1 Wiederkehrende Prfungen von Druckbehltern 5.1.1 Allgemeines Die Festlegung der Prffristen der wiederkehrenden Prfungen fr berwachungsbedrftige Anlagen und deren Anlagenteile erfolgt grundstzlich durch den Betreiber. 5.1.2 Wieder
42、kehrende Prfung durch die zugelassene berwachungsstelle Die wiederkehrenden Prfungen von Druckbehltern, die durch eine zugelassene berwachungsstelle zu prfen sind, mssen sptestens innerhalb des in der Tabelle 2 genannten Zeitraums unter Beachtung der fr das einzelne Druckgert mageblichen Einstufung
43、nach den Bildern 8 bis 14 durchgefhrt werden. Tabelle 2 Fristen fr wiederkehrende Prfungen Prfarten und max. Prffristen bei Prfungen von Anlagenteilen durch die zugelassene berwachungsstelle (Angabe in Jahren) Anlagenteil Innere Festigkeit uere Bemerkung Druckbehlter nach DGRL 5 10 (2) uere Prfung n
44、ur bei feuer-, abgas- oder elektrisch beheizten Druckbehltern Druckbehlter nach DGRL zur Erzeugung von Dampf oder Heiwasser 3 9 1 Einfache Druckbehlter nach RL 87/404/EWG 5 10 Tragbare Dauerdruck-feuerlscher 5 10 Flaschen fr Atemschutz-gerte 5 5 5 Flaschen fr Atemschutz-gerte als Tauchgerte 2,5 5 2,
45、5 PAS 1023-3:2008-11 14 5.1.3 Wiederkehrende Prfung durch die befhigte Person Werden Druckbehlter durch eine befhigte Person geprft, mssen die Prffristen fr uere Prfung, innere Prfung und Festigkeitsprfung auf Grund der Herstellerinformationen sowie der Erfahrung mit Betriebsweise und Beschickungsgu
46、t festgelegt werden. Es knnen dann auch lngere Prffristen, als in Tabelle 2 angegeben, festgelegt werden. PAS 1023-3:2008-11 15 5.2 15 Druckbehlter fr Gase 5.2.1 15 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 1 Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 8 Ei
47、nstufung von Behltern fr Gase der Fluidgruppe 1 zur wiederkehrenden Prfung nach 15 der BetrSichV (Basis Diagramm 1 nach DGRL) PAS 1023-3:2008-11 16 5.2.2 15 Druckbehlter fr Gase Fluidgruppe 2 Der maximal zulssige Druck des tatschlichen Betriebszustandes wird hier mit PS bezeichnet. Bild 9 Einstufung von Behltern fr Gase der Fluidgruppe 2 zur wiederkehrenden Prfung nach 15 der BetrSichV (Basis Diagramm 2 nach DGRL) Fr einfache Druckbehlter nach RL 87/404/EWG gilt Bild 14. Eine Ausnahme fr Flaschen von Atemschutzgerten wird in PAS 1023-2, 4.12 festgelegt. Bei tr