VDI 2194 Blatt 2-2013 Selection and training of crane-drivers - Examination questions.pdf

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资源描述

1、 ICS 03.100.30, 53.020.20 VDI-RICHTLINIEN Dezember 2013 Zu beziehendurchBeuthVerlagGmbH,10772 Berlin AlleRechtevorbehaltenVereinDeutscherIngenieuree.V.,Dsseldorf2013VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Auswahl und Ausbildung von Kranfhrern Fragenkatalog VDI 2194 Blatt 2 Vervielfltigungauch fr innerbetrieblic

2、heZweckenichtgestattetSelection and training of crane-drivers Examination questions VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL) Fachbereich Technische Logistik VDI-Handbuch Technische Logistik, Band 1: Krane FrhereAusgabe:08.00Inhalt Seite Vorbemerkung . 2 Einleitung . 2 1 Anwendungsbereich 2 2 N

3、ormativer Verweis 2 3 Prfungsfragen zum Fachgebiet Bestimmungen und Richtlinien, Arbeitssicherheit“ 2 4 Prfungsfragen zum Fachgebiet Mechanik“ 5 5 Prfungsfragen zum Fachgebiet Elektrotechnik“ 8 6 Prfungsfragen zum Fachgebiet Lastaufnahmeeinrichtungen“ . 12 7 Lsungen zu den Fachgebieten 15 Schrifttum

4、 16 B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12 2 VDI 2194 Blatt 2 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2013 Vorbemerkung Der Inhalt dieser Richtlinie ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000. Alle R

5、echte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstn-dig, sind vorbehalten. Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unter Wah-rung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenzbedingungen (www.vdi.de/richtlinien),

6、 die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich. Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt. Eine Liste der aktuell verfgbaren Bltter dieser Richtlinienreihe ist im Internet abrufbar unter www.vdi.de/2194. Einleitung Die BGV D 6 fordert im 29 (1)

7、: Der Unternehmer darf mit dem selbststndigen Fhren (Kranfhrer) oder Instandhalten eines Krans nur Versicherte beschftigen, 1) die das 18. Lebensjahr vollendet haben 2) die krperlich und geistig geeignet sind 3) die im Fhren oder Instandhalten des Krans unterwiesen sind und ihre Befhigung hierzu ihm

8、 nachgewiesen haben und 4) von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen bertragenen Aufgaben zuverlssig erfllen. Der Unternehmer muss Kranfhrer und Instandhal-tungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsvernderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranfhrer schriftlich b

9、eauf-tragen. Die Auflagen nach Absatz 1 gelten nicht fr hand-betriebene Krane. Der Umfang der Unterweisung richtet sich im We-sentlichen nach dem Schwierigkeitsgrad des Krans und gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Nach abgeschlossener Unterweisung kann die Qualifikation

10、 z. B. wie folgt nachgewiesen werden: Teil 1: Praktische Prfung Abfahren eines bungskurses mit eingehngter Last innerhalb einer vorgegebenen Zeit (siehe VDI 2194, Abschnitt 7). Teil 2: Theoretische Eignung Beantwortung von Fragen aus unterschiedlichen Fachgebieten. Zu jeder Frage werden drei Antwor-

11、ten angeboten, von denen jeweils nur eine richtig ist. Je nach Ausbildungsstand und Auffassungsga-be des Teilnehmers kann zur Beantwortung der Fragen ein Zeitrahmen vorgegeben werden. 1 Anwendungsbereich Die Richtlinie definiert einen beispielhaften Fra-genkatalog zur berprfung der theoretischen Eig

12、nung von Kranfhrern. Die Richtlinie gilt nur im Zusammenhang mit VDI 2194. 2 Normativer Verweis Das folgende zitierte Dokument ist fr die Anwen-dung dieser Richtlinie erforderlich: VDI 2194:2012-08 Auswahl und Ausbildung von Kranfhrern 3 Prfungsfragen zum Fachgebiet Bestimmungen und Richtlinien, Arb

13、eitssicherheit“ 1. In welcher Unfallverhtungsvorschrift sind spezielle Anforderungen an Winden, Hub- und Zuggerte enthalten? a. in der BGV D 8 b. in der BGV D 6 c. in der BGR 500, Kapitel 2.8 2. In welcher Vorschrift steht, welche Voraus-setzungen ein Kranfhrer zum Fhren eines Krans erfllen muss? a.

14、 in der Gewerbeordnung b. in den BG-Vorschriften BGV D 6 c. im Betriebsverfassungsgesetz 3. Wie muss der Kranfhrer bei Sichtbehinde-rung durch z. B. Last, Gebudeteile, Maschinen usw. fahren? a. vorsichtig, mit geringer Geschwindig-keit b. gar nicht c. nur auf Anweisung eines Einweisers 4. Welche Sic

15、herheitskennzeichnung muss an einem Kranaufstieg vorhanden sein? a. Rauchen verboten“ b. unbefugter Kranaufstieg untersagt“ c. Aufstieg nur fr Sicherheitsbeauf-tragte“ B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dssel

16、dorf 2013 VDI 2194 Blatt 2 3 5. Wann darf eine Berechtigte Person den Kran betreten? a. nur bei Stillstand des Krans und Zu-stimmung des Kranfhrers b. wenn der Kran einen Moment still steht c. sofort nach Bettigung des Aufstiegs-signals 6. Wer darf Krane selbststndig fhren? a. jede Person, die das 2

17、1. Lebensjahr vollendet hat b. jede Person, die von einem Vorgesetz-ten beauftragt wird c. jede Person, die das 18.Lebensjahr vollendet hat, die geeignet und zuver-lssig ist, die unterwiesen ist und ihre Befhigung gegenber dem Unter-nehmer nachgewiesen hat und zum Fhren eines Krans bestimmt worden i

18、st 7. Fr wen gelten die Bugeldbestimmungen der Berufsgenossenschaft bei eventuellen Versten gegen die Unfallverhtungsvor-schriften? a. nur fr Arbeitnehmer (Kranfhrer) b. nur fr Kranfhrer und Vorgesetzte c. Unternehmer, Vorgesetzte und Kran-fhrer 8. Welche Personen drfen den Kran bestei-gen? a. Meist

19、er, Vorarbeiter und Kranfhrer b. Kranfhrer, Wartungspersonal und Befugte mit dienstlichem Auftrag c. jeder, der krperlich dazu in der Lage ist 9. Wozu ist der Kranfhrer bei der bergabe des Krans verpflichtet? a. ber die geleistete Arbeit zu berichten b. abzuwarten, bis der Ablser die Funk-tionsprfun

20、g durchgefhrt hat c. Mngel am Kran und besondere Vor-kommnisse dem Ablser mitzuteilen 10. Was soll durch die Sichtprfung erreicht werden? a. feststellen, ob sich noch Personen auf dem Kran befinden b. sichtbare Mngel sollen festgestellt werden c. Die Aufstiegssignalanlage soll geprft werden. 11. Was

21、 ist bei der Inbetriebnahme eines Krans im Freien zu beachten? a. dass die Windsicherung gelst wird b. dass die Windanzeige auf null“ steht c. dass bei Gegenwind die Windanzeige eingeschaltet wird 12. Was soll durch die Funktionsprfung an den Bremsen festgestellt werden? a. dass die Bremswirkung aus

22、reichend ist b. dass der Bremsbelag noch stark genug ist c. dass der Bremslfter eingeschaltet ist 13. Was unternimmt der Kranfhrer, nachdem er festgestellt hat, dass eine Bremse nicht funktioniert? a. die Kranarbeit einstellen und den Vor-gesetzten bei Schichtende informieren b. die Kranarbeit vorsi

23、chtig fortsetzen c. die Arbeit sofort einstellen und den Vorgesetzten benachrichtigen 14. Um wie viel Prozent darf der Kranfhrer die zulssige Tragfhigkeit beim Kran ber-schreiten? a. um 25 % im Beisein des Meisters b. um 10 % ohne Anwesenheit des Meis-ters c. berhaupt nicht 15. Warum mssen die Steue

24、rschalter am tragbaren Steuergert und bei ortsfesten Steuereinrichtungen beim Loslassen selbstttig in Nullstellung zurckgehen? a. zur leichteren Handhabung des Steu-ergerts b. aus Sicherheitsgrnden c. um Ermdungserscheinungen vorzubeugen 16. Ist der Kranfhrer verpflichtet, zur Verf-gung gestellte pe

25、rsnliche Schutzausrs-tungen zu benutzen? a. ja b. nein c. nur, wenn sie nicht als strend emp-funden werden 17. Wann mssen Krane, die im Freien arbei-ten, stillgesetzt werden? a. wenn es zu regnen beginnt, da sich die Bremswege verlngern b. bei Auentemperaturen unter 5 C c. beim berschreiten der zuls

26、sigen Windgeschwindigkeit B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12 4 VDI 2194 Blatt 2 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2013 18. Was ist zu tun, wenn am Hubseil sicher-heitsrelevante Schden erkannt werden? a. Betrieb einstellen und Vorge

27、setzten verstndigen b. nach Schichtende Seilwechseln c. bei nchster planmiger Wartung Seil wechseln 19. Jeder Kranfhrer hat die Unfallverhtungs-vorschriften a. immer einzuhalten, wenn diese vorher der Sicherheitsbeauftragte genehmigt hat b. immer zu befolgen c. bei jeder sich bietenden Gelegenheit e

28、inzuhalten 20. Wozu dient die Warneinrichtung am Kran? a. um bei Strungen den Vorgesetzten zu rufen b. um Arbeitsanfang und -ende zu signa-lisieren c. um im Gefahrenfalle den Gefhrdeten zu warnen 21. Wann darf der Kran nach Instandsetzungs- und nderungsarbeiten wieder in Betrieb genommen werden? a.

29、wenn der Unternehmer oder sein Be-auftragter den Kran freigibt b. wenn der Produktionsbetrieb den Kran dringend bentigt c. sofort, wenn der Instandsetzer seine Arbeit beendet hat 22. Wann drfen auf einem Kran Schmierarbei-ten ausgefhrt werden? a. wenn der Vorarbeiter das bestimmt b. nur, wenn ein La

30、ger heigelaufen ist c. wenn der Kran abgeschaltet und gesichert ist 23. Wem muss der Kranfhrer festgestellte Mngel am Kran mitteilen? a. der Berufsgenossenschaft b. seinem Vorgesetzten und gegebenen-falls auch dem Ablser c. den Reparaturschlossern und -elektrikern 24. Wie verhalten Sie sich, wenn Si

31、e einen sicherheitstechnischen Mangel an ihrem Kran feststellen? a. Arbeit einstellen und den Vorgesetzten informieren b. nach Arbeitsende den Vorgesetzten informieren c. Defekt selbst reparieren 25. Warum darf ein besetzter Kran ohne Wissen des Kranfhrers nicht bestiegen werden? a. weil der Kranfhr

32、er erschrecken und falsch abschalten knnte b. weil es unhflich wre c. weil beim Anfahren des Krans fr den Aufsteiger Gefahr besteht 26. Wie verhalten Sie sich, wenn sich whrend des Transportvorgangs Personen im Bereich des Transportwegs aufhalten? a. Signal geben (Warnung) und weiterfah-ren b. Signa

33、l geben und warten, bis die Per-sonen den Gefahrenbereich verlassen haben c. ohne Warnung weiterfahren 27. Welche Bestimmungen mssen Kranfhrer kennen und befolgen? a. Bauvorschrift fr Krane b. Betriebsvorschriften fr Krane c. Betriebsverfassungsgesetz 28. Wann muss der Kranfhrer Warnzeichen geben? a

34、. um die Kollegen auf sich aufmerksam zu machen b. bei allen Kranbewegungen c. bei Gefahr (Beim Fhren kabelgesteu-erter Krane ist durch Zuruf zu warnen.) 29. Darf mit einer Last, die ohne zustzliche Sicherung an Magneten oder Saughebern hngt, ber Personen hinweggefahren werden? a. ja, wenn die Last

35、sehr klein ist b. ja, wenn die Oberflche der Last sehr sauber ist und sie am Magneten bzw. Saugern gut haftet c. nein, weil z. B. bei Stromunterbrechung bzw. Vakuumausfall die Last abfllt B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ing

36、enieure e. V., Dsseldorf 2013 VDI 2194 Blatt 2 5 30. Darf der Kranfhrer den Bereich der Steu-ereinrichtungen verlassen, wenn eine Last am Kran hngt? a. ja, wenn er den Kran aus dem Ver-kehrsbereich gefahren hat b. ja, wenn er die Nachbarkranfhrer und den Aufsichtsfhrenden des Betriebs verstndigt hat

37、 c. nein 31. Drfen Lasten auf Verkehrswegen abgesetzt werden? a. ja, ohne Einschrnkung b. nur bersteigbare Lasten c. nein, Verkehrswege sind grundstzlich freizuhalten 32. Wie weit darf der Kranfhrer den Lasthaken absenken? a. bis 10 cm ber den Boden b. Es mssen mindestens zwei Seilwin-dungen auf der

38、 Trommel verbleiben. c. soweit, dass er noch im Sichtbereich des Kranfhrers verbleibt 33. Wie knnen Steuerschalter fr Triebwerke gegen unbeabsichtigte Bettigung geschtzt werden? a. durch eine Zustimmungsschaltung b. durch den Nullstellungszwang c. durch Farbkennzeichnung 34. Durch welche Einrichtung

39、en wird sicherge-stellt, dass Krane, die sowohl von der Kran-kabine als auch durch Funk zu steuern sind, nur von einer Stelle bedient werden knnen? a. durch den Kranschalter in der Kran-kabine b. durch den Umschalter in der Krankabi-ne c. durch den Schlsselschalter am trag-baren Steuergert 35. Unbef

40、ugten ist das Betreten von Kranen a. nur mit dem Betriebsleiter gestattet b. verboten c. nur ausnahmsweise gestattet 36. Welcher Abschnitt der Unfallverhtungs-vorschriften Krane“ befindet sich in jeder Krankabine? a. Prfungen b. Betrieb c. Ordnungswidrigkeiten 37. Drfen Personen mit der Last befrder

41、t werden? a. ja, wenn sie sich angebunden haben b. ja, aber nur mit geringer Hubgeschwin-digkeit c. nein 38. Welcher Handfeuerlscher darf beim Lschen von Brnden an elektrischen Anlagen (bis 1000 V, Abstand kleiner 5 m) nicht verwendet werden? a. Nasslscher b. Trockenlscher c. Kohlensurelscher 39. Ei

42、ne Not-Endhalteinrichtung bei Windwer-ken (z. B. Not-Endschalter) muss das Hub-werk begrenzen bei der a. Aufwrts- und Senkbewegung b. Senkbewegung c. Aufwrtsbewegung 40. Eine Not-Endhalteinrichtung (Not-End-schalter) bei Serienhebezeugen geschlos-sener Bauart muss das Hubwerk begrenzen: a. nach oben

43、 und unten b. nach unten c. nach oben 41. Wann drfen mit dem Kran Fahrzeuge bewegt werden? a. nur in speziellen Fllen ( 30 und 37 der BGV D 6) b. nur eine sehr kurze Strecke c. nur betriebseigene Fahrzeuge 42. Der Kranfhrer erkennt die Funktionsfhig-keit eines Feuerlschers an: a. der lesbaren Gebrau

44、chsanleitung b. der einwandfreien Plombierung und/oder einer vorhandenen (z. B. gr-nen) Anzeige c. der Fllmenge des Lschpulvers 4 Prfungsfragen zum Fachgebiet Mechanik“ 1. Wie tief darf der Kranfhrer die Unterfla-sche senken? a. bis die Unterflasche die Auflageflche berhrt b. bis noch mindestens zwe

45、i Seilwindun-gen auf der Trommel verbleiben c. solange er die Unterflasche im Sicht-bereich hat B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCDB7EE8CD9NormCD - Stand 2013-12 6 VDI 2194 Blatt 2 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e. V., Dsseldorf 2013 2. Was muss bei der berprfung der Schmiere

46、inrichtungen festgestellt werden? a. ob der l- und Fettstand noch ausrei-chend ist b. ob die Schmierstellen als solche ge-kennzeichnet sind c. ob das Schmierl die richtige Tempera-tur hat 3. Was unternimmt der Kranfhrer, wenn er auf dem Kran herumliegende Gegenstnde entdeckt? a. Er sucht den Verursa

47、cher, damit dieser seine Sachen“ wegrumt. b. Er meldet das dem Vorgesetzten und arbeitet weiter. c. diese entfernen oder gegen Herabfal-len sichern 4. Was ist bei der Inbetriebnahme eines Krans im Freien zu beachten? a. dass die Windsicherung gelst wird b. dass die Windsicherung festgemacht wird c.

48、dass die Windanzeige auf null“ steht 5. Wie stellt der Kranfhrer die zulssige Tragfhigkeit seines Krans fest? a. den Vorgesetzten fragen b. z. B. an den Belastungsangaben am Kran c. an der Seilstrke 6. Wann muss die Windsicherung bei Kranen im Freien angelegt werden? a. wenn der Kranfhrer das Fhrerhaus verlsst b. nur, wenn die Windwarneinricht

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