1、VDI-RICHTLINIENICS 13.040.40, 65.040.20Februar 2009 February 2009Vervielfltigung auchfr innerbetrieblicheZwecke nicht gestattet / Reproduction even for internal use not permittedDer Entwurf dieser Richtlinie wurde mit Ankndigung im Bundes-anzeiger einem ffentlichen Einspruchsverfahren unterworfen.Di
2、e deutsche Version dieser Richtlinie ist verbindlich.The draft of this guideline has been subject to public scrutiny after announcement in the Bundesanzeiger (Federal Gazette).The German version of this guideline shall be taken as authorita-tive. No guarantee can be given with respect to the English
3、 trans-lation.Frhere Ausgaben: 10.91;12.07 Entwurf,deutschFormereditions: 10/91;12/07 Draft,inGermanonlyZu beziehen durch / Available atBeuth VerlagGmbH, 10772 Berlin AlleRechtevorbehalten / Allrights reserved VereinDeutscher Ingenieuree.V.,Dsseldorf2009VEREIN DEUTSCHERINGENIEUREEmissionsminderungSc
4、hlachtbetriebeEmission controlSlaughtering facilitiesVDI 2596Ausg. deutsch/englischIssue German/EnglishVDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft, Band 3: Emissionsminderung IIInhalt SeiteVorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . 22 Allgemeine Hin
5、weise . . . . . . . . . . . . . . 33Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74.1 Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . 74.2 Rinder- und Schweineschlachtbetriebe . . . 84.3 Geflgelschlachtbetriebe . . . . . . . . . . 225 Geruchs- u
6、nd Emissionsquellen . . . . . . . 266 Manahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ableiten der Emissionen. . . . . . . 276.1 Organisation und Verfahrenstechnik . . . . 276.2 Verfahren der Abluftreinigung . . . . . . . 326.3 Ableitung der Abluft . . . . . . . . . . . . 387 Beschrnkung der Immission
7、en, Einhaltung von Emissionsbegrenzungen. . . 398 Auswirkungen auf andere Umweltmedien und deren Minderungsmglichkeiten . . . . . 408.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.2 Abwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.3 Verwertung der tierischen Nebenprodukte . 478.4 Abflle . . .
8、. . . . . . . . . . . . . . . . 488.5 Energiebedarf . . . . . . . . . . . . . . . . 488.6 Lrm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 Messen der Emissionen . . . . . . . . . . . . 549.1 Geruchsstoffemissionen. . . . . . . . . . . 559.2 Stoffbezogene Abluftinhaltsstoffe . . . . . 559.3 Partikelfr
9、mige Emissionen. . . . . . . . . 569.4 Lrmimmissionen . . . . . . . . . . . . . . 56Anhang Konkrete Ausfhrungsbeispiele einer Rinder- und Schweineschlachtstrae. . . 57Schrifttum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Contents PagePreliminary note . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Scope .
10、. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 General . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Terms and definitions . . . . . . . . . . . . . 34 Technology . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74.1 General . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74.2 Cattle and pig slaughtering facilities . . . .
11、 84.3 Poultry slaughtering facilities . . . . . . . 225 Odour and emission sources . . . . . . . . . 266 Measures for the prevention, reduction and discharge of emissions . . . . . . . . . . . . 276.1 Organization and process technology . . . 276.2 Exhaust air treatment processes . . . . . . 326.3 D
12、ischarge of exhaust air . . . . . . . . . . 387 Limitation of ambient air impacts, compliance with emission limits . . . . . . . 398 Impacts on other environmental media and control measures . . . . . . . . . . . . . 408.1 General . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408.2 Waste water . . . . . . .
13、 . . . . . . . . . . 408.3 Utilization of animal by-products . . . . . 478.4 Waste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488.5 Energy consumption . . . . . . . . . . . . 488.6 Noise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 Emission measurements . . . . . . . . . . . 549.1 Odour emissions . . .
14、. . . . . . . . . . . 559.2 Component-specific emission measurements 559.3 Particulate emissions . . . . . . . . . . . . 569.4 Noise emissions. . . . . . . . . . . . . . . 56Annex Typical design examples of cattle and pig slaughter lines . . . . . . . . . . . . . 57Bibliography . . . . . . . . . . .
15、 . . . . . . . . . 59Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN Normenausschuss KRdLAusschuss SchlachtbetriebeB55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2009 2 VDI 2596VorbemerkungDer Inhalt dieser Richt
16、linie ist entstanden unter Be-achtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richt-linie VDI 1000.Alle Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Fotokopie, der elektronischen Verwendung und der bersetzung, jeweils auszugsweise oder vollstndig, sind vorbehalten.Die Nutzung dieser VDI-Richtlinie ist unt
17、er Wahrung des Urheberrechts und unter Beachtung der Lizenz-bedingungen (www.vdi-richtlinien.de), die in den VDI-Merkblttern geregelt sind, mglich.Allen, die ehrenamtlich an der Erarbeitung dieser VDI-Richtlinie mitgewirkt haben, sei gedankt.1 AnwendungsbereichDie Richtlinie beschreibt detailliert d
18、ie Prozesse in Schlachtbetrieben fr Rinder, Schweine und Geflgel einschlielich der prozessbedingten Vor- und Nach-bereitung1), die dabei entstehenden Emissionen (hauptschlich Gerche) in die Atmosphre sowie deren Minderungsmglichkeiten nach dem Stand der Technik. Aussagen zur Fleischzerlegung nach de
19、r Schlachtung sind nicht enthalten.Die rechtlichen Grundlagen fr die immissions-schutzrechtliche Beurteilung bei Errichtung und n-derung sowie bei der berwachung dieser Anlagen werden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung zur Rein-haltung der Luft (TA Luft) g
20、esetzt. Die dortigen An-forderungen werden durch diese Richtlinie in techni-scher Hinsicht ergnzt und weiter konkretisiert. Die Richtlinie gilt als Erkenntnisquelle durch Beschrei-bung der mglichen Manahmen zur Minderung der Emissionen in die Atmosphre.Die allgemeinen Anforderungen der TA Luft sind
21、in Ziffer 5, die speziellen Anforderungen fr Schlachtbe-triebe in Ziffer 5.4.7.2 und die allgemeinen Anforde-rungen bezglich Geruchsemissionen in Ziffer 5.2.8 beschrieben.Die Anforderungen der TA Luft an neu zu errichtende oder an wesentlich zu ndernde Anlagen gelten im Regelfall unmittelbar ab Inbe
22、triebnahme. Fr bereits bestehende Anlagen erfolgt die Umsetzung der An-forderungen nach den allgemeinen Grundstzen im Wege nachtrglicher Anordnungen ( 17 BImSchG).Fr Schlachtbetriebe, die keiner immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung bedrfen (siehe 4. Verord-1)Fr die Schlachtbetriebe fr kleine Wie
23、derkuer (z. B. Schafe) kann die VDI-Richtlinie analog herangezogen werden. Schlachtbetriebe fr Pferde sind nicht relevant.Preliminary noteThe content of this guideline has been developed in strict accordance with the requirements and recom-mendations of the guideline VDI 1000.All rights are reserved
24、, including those of reprinting, reproduction (photocopying, micro copying), storage in data processing systems and translation, either of the full text or of extracts.The use of this guideline without infringement of copy-right is permitted subject to the licensing conditions specified in the VDI n
25、otices (www.vdi-richtlinien.de). We wish to express our gratitude to all honorary con-tributors to this guideline.1ScopeThis guideline describes in detail the process opera-tions of slaughtering facilities for cattle, pigs and poultry including the process-specific upstream and downstream operations
26、1), the resulting emissions to the atmosphere (mainly odours) as well as state-of-the-art control measures. The meat cutting operations after the actual slaughtering process are not the sub-ject of this guideline.The statutory requirements for ambient air impact as-sessments of proposed new faciliti
27、es, alterations to existing facilities and facility monitoring derive from the German Federal Immission Control Act (BImSchG) and the German Technical Instructions for Air Pollution Control (TA Luft). This guideline complements the requirements laid down in the above legislation with information on
28、the technical implementation and further details. It serves as a ref-erence document for measures to be considered for the control of emissions to air.The general requirements and facility-specific re-quirements for slaughtering facilities are laid down in TA Luft, Section 5 and Section 5.4.7.2 resp
29、ectively, the general requirements for the control of odour emissions are set out in TA Luft, Section 5.2.8.The requirements of TA Luft for new facilities or ma-jor alterations to existing facilities generally apply from the date of commissioning. For existing facili-ties, the requirements are imple
30、mented in accordance with the general principles by way of subsequent or-ders ( 17 BImSchG).For slaughtering facilities not subject to a permit un-der the German federal air pollution control legisla-1)This guideline may be used by analogy for slaughtering facilities for small ruminants (e. g. sheep
31、). Slaughtering facilities for horses are not relevant.B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 2012-08All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2009 VDI 2596 3 nung zur Durchfhrung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes 4. BImSchV) knnen die Informati-onen di
32、eser Richtlinie neben den Anforderungen durch das BImSchG und die TA Luft im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung gegebe-nenfalls verwendet werden.2 Allgemeine HinweiseAuf die fr den Bau und Betrieb der Anlagen gelten-den Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs- und sons-tigen Vorschriften
33、in ihrer aktuellsten Fassung (siehe Schrifttum) sowie auf die Ergebnisse des BVT-Merk-blatts Tierschlachtanlagen und Anlagen zur Verar-beitung von tierischen Nebenprodukten“ wird hinge-wiesen.3BegriffeFr die Anwendung dieser Richtlinie gelten die fol-genden Begriffe:AbfallBewegliche Sachen im Sinne
34、des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), derer sich der Besitzer entledigen will oder muss. Abflle zur Verwertung sind Abflle, die verwertet werden; Ab-flle, die nicht verwertet werden, sind Abflle zur Be-seitigung.AbwasserDurch Gebrauch verndertes, den Betrieb verlassen-des Wasser
35、 und jedes in die Kanalisation gelangte Wasser. EmissionDie von einer Anlage ausgehenden Luftverunreini-gungen (das heit, Vernderungen der natrlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ru, Staub, Gase, Aerosole, Dmpfe oder Geruchsstoffe), Gerusche, Erschtterungen, Licht, Wrme, Strah
36、len und hnliche Erscheinungen. (nach 3 BImSchG)FleischAlle geniebaren Teile von Schlachttieren, Wild und Farmwild.Geruchsstoffkonzentration (cG, P)Die Geruchsstoffkonzentration der zu messenden Gasprobe (Einzelstoff oder Stoffgemisch) wird durch Verdnnung mit Neutralluft bis zur Geruchsschwelle best
37、immt. Entsprechend der DIN EN 13 725 ergibt tion (see Implementation Ordinance No. 4 of the Ger-man Federal Immission Control Act 4. BImSchV), the information provided in this guideline may be used as a basis for ambient air impact assessments aside from the requirements of BImSchG and TA Luft.2 Gen
38、eralReference is made to the laws, ordinances, adminis-trative and other regulations as applicable from time to time to the construction and operation of the facil-ities (see literature) as well as to the results of the Reference Document on Best Available Techniques in the Slaughterhouses and Anima
39、l By-products In-dustries.3 Terms and definitionsFor the purposes of this guideline, the following terms and definitions apply:WasteAll movable materials in terms of the German Waste Avoidance, Recycling and Disposal Act (KrW-/AbfG) of which their owner wishes or has to dispose. Recyclable wastes ar
40、e waste streams routed to reuse. Waste not lending itself to reuse is routed to ultimate disposal.Waste waterWater discharged from the facility which has under-gone a change in its composition during use as well as all liquid effluent streams discharged to the sewer system.EmissionAll air pollutants
41、 (i. e. changes in the natural compo-sition of the air through smoke, soot, dust, gases, aer-osols, vapours or odour compounds), noise, vibra-tions, light, heat, radiation and similar impacts emanating from a facility. (as per 3 BImSchG) MeatAll edible parts of slaughter animals, game and farmed gam
42、e.Odorant concentration (cG, P)The odorant concentration of the gas sample to be an-alyzed (single component or component mixture) is determined by dilution with neutral air to the odour threshold. According to DIN EN 13 725, the numeri-B55EB1B3E14C22109E918E8EA43EDB30F09DCCB7EF86D9NormCD - Stand 20
43、12-08Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.V., Dsseldorf 2009 4 VDI 2596sich aus den Volumenstrmen von Gasprobe und Neutralluft bei Erreichen der Geruchsschwelle der Zahlenwert der Geruchsstoffkonzentration der unter-suchten Gasprobe (auch Verdnnungszahl an der Ge-ruchsschwelle oder
44、Geruchszahl genannt; Betrag von cG, P= Z). Die Einheit der Gre Geruchsstoffkon-zentration“ ist Geruchseinheit (GE) durch Volu-meneinheit (m3), also GE/m3. (nach VDI 3882 Blatt 2)Geruchseinheit (GE)Diejenige Menge (Teilchenzahl) Geruchstrger, die verteilt in 1 m3Neutralluft entsprechend der Defi-niti
45、on der Geruchsschwelle gerade eine Geruchsemp-findung auslst. 1 GE/m3ist zugleich der Skalenfix-punkt fr die Geruchsstoffkonzentration (cG). Refe-renzmaterial ist n-Butanol in einer Konzentration von 123 g/m3(0,04 mol/mol). (nach DIN EN 13 725)GeruchsintensittStrke der Geruchsempfindung, die durch e
46、inen Ge-ruchsreiz ausgelst wird; dargestellt durch sieben Stufen von nicht wahrnehmbar bis extrem stark. (nach VDI 3882 Blatt 1)GeruchsschwelleGeruchsstoffkonzentrationen an der Grenze der sen-sorischen Wahrnehmbarkeit oder Erkennbarkeit. Sie erlauben keine Aussage ber die sensorische Wir-kung eines
47、 Geruchsstoffs bei Konzentrationen ber dem Schwellenwert. Der Schwellenwert eines Ge-ruchsstoffs hngt vom Verdnnungsmedium, von der Prfmethode und von der Prfergruppe ab. Entspre-chend gibt es in der Literatur stark divergierende An-gaben fr den sensorischen Schwellenwert eines Stoffs.Grovieheinheit
48、 (GV)Dimensionslose Gre, mit deren Hilfe verschiedene Nutztierarten auf Basis der mittleren Tierlebend-masse der einzelnen Tiere unter Bercksichtigung des jeweiligen Haltungsverfahrens umgerechnet und verglichen werden knnen. 1 GV entspricht dabei 500 kg Tierlebendmasse.Glle (gem Verordnung (EG) Nr.
49、 1774/2002)Exkremente und/oder Urin von Nutztieren mit und ohne Einstreu.HedonikWirkung eines Geruchsstoffs, die im Sinne dieser Richtlinie durch eine einordnende Bewertung des Reizes zwischen den Merkmalspolen uerst ange-nehm“ und uerst unangenehm“ erfasst wird. (ge-m VDI 3882 Blatt 2)cal value of the odorant concentration of the sample analyzed (also referred to as dilution number at threshold, cG, P= Z) is determined from t