1、VEREIN DEUTSCHERINGENIEURELagerung von GefahrstoffenOrganisationVDI 3975Blatt 2VDI-Gesellschaft Frdertechnik Materialfluss LogistikFachbereich LogistikFachausschuss Lagerung von GefahrstoffenVDI-Handbuch Materialfluss und Frdertechnik, Band 8VDI-RICHTLINIENZu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, 10772
2、Berlin Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2001Vervielfltigung auchfr innerbetriebliche Zwecke nicht gestattetStorages of hazardous substancesOrganizationICS 55.220; 13.300 November 2001Frhere Ausgabe: 11.1998 Entwurf,deutschInhalt Seite1 Einleitung . . . . . . . . . . . .
3、 . . . . . . . . 21.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . 21.2 Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ablauforganisation . . . . . . . . . . . . . . . 22.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.2 Vorprfung zur Einlagerung/Anlieferung. . 32.3 Warenannahme und Einlager-vo
4、raussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . 62.4 Warenbernahme (I-Punkt) . . . . . . . . . 82.5 Lagerplatzvergabe und Einlagerung . . . . 82.6 Kommissionierung . . . . . . . . . . . . . 112.7 Versandbereitstellung/Verladung . . . . . . 113 Betriebsorganisation . . . . . . . . . . . . . . 143.1 Betri
5、ebsvorschriften und betrieblicheRegelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.1.1 Allgemeine betriebliche Regelungen 143.1.2 Allgemeine Sicherheitsregelungen. . 153.1.3 Regelungen fr Arbeitsablufe und-inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . 153.1.4 Betriebsanweisungen. . . . . . . . . 153.1.5 Reg
6、elungen fr das Verhalten im Gefahrenfall . . . . . . . . . . . . . 183.1.6 Reinigungs- und Instandhaltungs-arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . 183.1.7 Hygienische Manahmen . . . . . . 183.2 Lagerinformationssystem . . . . . . . . . . 183.2.1 Einlagerungsplan . . . . . . . . . . . 183.2.2 Lagerv
7、erwaltung . . . . . . . . . . . 193.3 Kennzeichnung von Produkten . . . . . . . 193.3.1 Kennzeichnung nach Gefahrstoff-verordnung . . . . . . . . . . . . . . 193.3.2 Kennzeichnung nach Transport-vorschriften . . . . . . . . . . . . . . 19Seite3.4 Prfung und Instandhaltung . . . . . . . . . 193.5 Ala
8、rm- und Gefahrenabwehrplan . . . . . . 193.6 Information der ffentlichkeit . . . . . . . . 224 Aufbauorganisation . . . . . . . . . . . . . . . 224.1 Verantwortlichkeit der Betriebsleitung . . . 224.2 Beauftragtenwesen . . . . . . . . . . . . . . 234.2.1 Fachkraft fr Arbeitssicherheit . . . . 244.2.
9、2 Sicherheitsbeauftragter . . . . . . . . 244.2.3 Gewsserschutzbeauftragter . . . . . 254.2.4 Strfallbeauftragter . . . . . . . . . . 254.2.5 Betriebsbeauftragter fr Abfall . . . . 254.2.6 Gefahrgutbeauftragter. . . . . . . . . 264.2.7 Brandschutzbeauftragter . . . . . . . 264.2.8 Beauftragte Person
10、en . . . . . . . . . 274.2.9 Sachkundige. . . . . . . . . . . . . . 274.3 Pflichtenkatalog fr den Stckguttransport . 284.3.1 Pflichtenkatalog gem. GGVS/ADRfr den Straentransport . . . . . . . 284.3.2 Pflichtenkatalog gem. GGVE/RIDfr den Bahntransport . . . . . . . . . 294.3.3 Pflichtenkatalog gem.GG
11、VBinSch/ADNR fr denTransport mit Binnenschiffen . . . . . 295 Rechtliche Rahmenbedingungen. . . . . . . . 295.1 Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. . . . 305.1.1 Die persnliche Verantwortung im Straf- und Ordnungswidrig-keitenrecht. . . . . . . . . . . . . . . 305.1.2 Die wesentlichen Umweltdelikt
12、e . . . 305.2 Zivilrechtliche Haftung . . . . . . . . . . . 315.2.1 Haftung nach 1 Umwelthaftungs-gesetz (UmweltHG). . . . . . . . . . 31B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Ve
13、rein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2001 2 VDI 3975 Blatt 21 Einleitung1.1 VorbemerkungDie Planung der Ablauforganisation fr ein Lager insbesondere fr ein Logistikzentrum ist von groerBedeutung fr die sptere Effizienz der Gesamtan-lage.In einem Gefahrstofflager ist die Ablauforganisationeine besond
14、ers anspruchsvolle Planungsaufgabe,weilzahlreiche gesetzliche Verpflichtungen (z.B. Zu-sammenlagerungsverbote, Bestellung von Beauf-tragten etc.) in organisatorische Manahmen um-gesetzt werden mssenorganisatorische Manahmen Bestandteil des Si-cherheitskonzeptes und damit Bestandteil der Ge-nehmigung
15、 sein knnenorganisatorische Manahmen unter bestimmtenVoraussetzungen sicherheitstechnische oder bau-technische Manahmen im Sinne von Ersatzma-nahmen“ kompensieren knnendie Gestaltung der Ablauforganisation in hheremMae Einfluss auf das Ergebnis der Planung (z.B.Auswahl der Lagersysteme) haben kann.U
16、nter sicherheitstechnischen Aspekten steigt die Be-deutung der Organisation weiter, wenn man bedenkt,dass organisatorische Manahmen nicht nur eineVielzahl von Ersatzmanahmen fr technische Ein-richtungen ermglichen, sondern im allgemeinenauch sehr preiswerte Lsungen darstellen.1.2 GeltungsbereichDies
17、e Richtlinie gilt fr die Lagerung von festen,flssigen und gasfrmigen Gefahrstoffen in ortsbe-weglichen Gefen. Sie gilt nicht fr den Transport von Gefahrgtern gem GGVxdie Lagerung von radioaktiven, infektisen oderexplosionsgefhrlichen StoffenTanklager, Silos und SchttgutlagerGegenstand dieser Richtli
18、nie ist die Organisation vonGefahrstofflagern, soweit die Manahmen planungs-relevant sind. Die Phase der Planung endet mit derBetriebsaufnahme des Lagers. Demzufolge wird derBetrieb eines Gefahrstofflagers und die zugehrigeOrganisation (z.B. Wartung und Instandhaltung) indieser Richtlinie nicht beha
19、ndelt ausgenommen de-ren Teilbereiche, die in der Planung bercksichtigtwerden mssen.Die Zusammenlagerung von Chemikalien stelle we-niger eine Aufgabe der Organisationsplanung dar,sondern ist ein elementarer Parameter der Systempla-nung und beeinflusst damit vorrangig die System-findung und die Lager
20、strukturierung. Dieses Themawird daher in Blatt 1 dieser Richtlinie behandelt.Demgegenber ist die Einhaltung des in der System-planung entwickelten Zusammenlagerungskonzep-tes, d.h. die berwachung von Zusammenlagerungs-verboten und -restriktionen, durch die Ablauforgani-sation sicherzustellen.2 Abla
21、uforganisation2.1 AllgemeinesEbenso wie die logistische, bauliche und sicherheits-technische Auslegung eines Gefahrstofflagers weistauch die Ablauforganisation einige Besonderheitenauf und unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelun-gen.Die beiden Hauptunterschiede zu einer herkmm-lichen Ablauforgan
22、isation bestehen darin, dass einer-seits organisatorisch zu gewhrleisten ist, dass Stoffemit bestimmten gefhrlichen Eigenschaften nur andem fr sie vorgesehenen Ort und nur in der geneh-migten Menge gelagert werden und dass andererseitsgenauestens berwacht wird, dass einzulagerndeStoffe alle vorgesch
23、riebenen Voraussetzungen zurLagerung erfllen. Zu diesen Voraussetzungen geh-ren die ausreichende gefahrstoffrechtliche Kenn-Seite5.2.2 Haftung nach 22 Wasserhaushalts-gesetz (WHG) . . . . . . . . . . . . 325.2.3 Haftung nach 823 des Brgerlichen Gesetzbuches (BGB) . 325.2.4 Haftung nach 823 Abs. 1 BG
24、B . . 325.2.5 Haftung nach 823 Abs. 2 BGB . . 335.3 Rechtliche und organisatorische Konsequenzen aus 52 a BImSchG . . . . 33Seite5.3.1 Die Mitteilungspflicht nach 52a Abs. 1 BImSchG . . . . . . . . 335.3.2 Die Mitteilungspflicht nach 52a Abs. 2 BImSchG . . . . . . . . 33Schrifttum . . . . . . . . .
25、. . . . . . . . . . . . . 346 Anhang A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356.1 bersicht Betriebsvorschriften (Auszug) . . 356.2 Abkrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . 436.3 Gesetze und Verordnungen . . . . . . . . . 43B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F
26、0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2001 VDI 3975 Blatt 2 3 zeichnung, die eindeutige Stoffidentifikation, die An-lieferung in zugelassenen und dichten bzw. unbe-schdigten Gebinden etc.Des weiteren hat die
27、Ablauforganisation die Auf-gabe, Gefahrstoffe, fr die keine Genehmigung zurLagerung besteht, zum frhestmglichen Zeitpunktzurckzuweisen, idealerweise bereits vor der Anlie-ferung bzw. am Werkstor. Je spter vom Betrieb odervom Lagerbetreiber erkannt wird, dass fr angelie-ferte Ware keine Lagererlaubni
28、s besteht, desto grerwerden die Probleme und der Aufwand, diese Stoffezurckzuschicken bzw. zu entsorgen. Wie die Ab-laufdiagramme zeigen, gibt es in der Organisationeines Gefahrstofflagers zahlreiche Mglichkeiten da-fr, dass die Einlagerung angelieferter Ware nicht zu-lssig ist und andere Manahmen e
29、rgriffen werdenmssen.Angesichts der Komplexitt der Zusammenhnge,der Vielzahl zu beachtender Rahmenbedingungen so-wie des Umfangs erforderlicher, zu verwaltender zu-stzlicher Daten ist es sehr empfehlenswert, fr dienachfolgend beschriebene Ablauforganisation einleistungsfhiges EDV-System einzusetzen.
30、 Der tat-schlich erforderliche Aufwand ist jedoch immer imEinzelfall zu prfen und hngt im wesentlichen vonder Artikelvielfalt bzw. von der Vielfalt unterschied-licher gefhrlicher Eigenschaften ab. Die Anzahl derin einer Lageranlage gelagerten Lagerklassen beein-flusst die Komplexitt der Organisation
31、 berproporti-onal.Die Ablaufdiagramme enthalten alle wesentlichenund verallgemeinerungsfhigen Bedingungen undEinschrnkungen im Gefahrstofflager und sind damitdas Grundgerst eines Lagerverwaltungs- und -steu-erungssystems. Im konkreten Fall knnen Einzel-schritte entfallen, wenn diejenigen Lagerklasse
32、n, diediese Einschrnkungen oder Verzweigungen bedin-gen, im Lager nicht vorkommen.Nachfolgend werden die einzelnen Phasen undSchritte bei der Ein- und Auslagerung von Gefahr-stoffen beschrieben. Bild 1 zeigt eine bersicht derwichtigsten Phasen.2.2 Vorprfung zur Einlagerung/AnlieferungAm Beginn aller
33、 Lagerungsvorhaben fr Gefahr-stoffe steht die Vorprfung. Unabhngig davon, ob essich um ein internes oder externes Lager handelt oderob das Lager von einem Dienstleister betrieben wird,ist zunchst in Form einer Anfrage beim Lagerbetrei-ber zu prfen, ob fr die gewnschten Stoffe undMengen eine Genehmig
34、ung zur Lagerung vorliegt.Sofern das Lager bereits betrieben wird, mssen beidieser Prfung die Kundenwnsche mit den noch zurVerfgung stehenden Lagerkapazitten je Lager-klasse abgeglichen werden. Hierbei ist jedes der inBild 2 aufgefhrten Kriterien als k.o.-Kriterium zuverstehen, das heit, ist auch nu
35、r eine einzige der er-forderlichen Bedingungen nicht erfllt, so muss derAnfrage eine Absage erteilt werden, und die Einlage-rung ist nicht mglich.Sofern die behrdliche Genehmigung die Lagerungder angefragten Stoffe und Mengen zulsst, erfolgtjetzt die konkrete Zuordnung einer Lageranlage, dieTeilmeng
36、en oder die Gesamtheit der angefragtenMengen aufnehmen kann. Ist die Anfrage an einenDienstleister gerichtet, so kann er auf dieser Grund-lage ein Angebot ausarbeiten. Anschlieend wirdeinzelnen Produkten und zugehrigen Mengen einfester Lagerabschnitt zugeordnet, das heit, der Ein-lagerungsplan wird
37、erstellt.Bevor die erste Ware das Lager erreicht, mssensmtliche erforderlichen Daten fr die zu lagerndenStoffe zusammengetragen werden. Dies sind zumeinen alle fr die logistischen Belange erforderlichenArtikelstammdaten und zum anderen die chemischenund physikalischen Gefahrstoffdaten, die je nachSt
38、offeigenschaften und Gefhrdungspotential fr dieEinhaltung der Rechtsvorschriften erforderlich sind.Sie knnen den Sicherheitsdatenblttern (SDB) ent-nommen werden.Die Vorprfung ist abgeschlossen, wenn smtlicheVoraussetzungen zur Anlieferung und Lagerung er-fllt sind. Mit dem Eintreffen der Gefahrstoff
39、e imWerk beginnt eine Kette von Prfungsschritten, die inihrer Gesamtheit eine permanente berwachung derLageranlage auf Einhaltung des Genehmigungsum-fangs darstellen.Es ist sinnvoll, die erforderlichen Prfungsschrittezwischen Werkstor und I-Punkt so zu staffeln, dassggf. vorhandene Mngel mglichst fr
40、hzeitig erkanntwerden. Demzufolge sollten bereits am Werkstor dieStoffkennzeichnung, die Zulssigkeit der Lagerungsowie die bereinstimmung von Lieferschein undWare geprft werden. Die verschiedenen Prfungs-schritte im Verlauf des Einlagerungsprozesses habenunterschiedliche Prfgrundlagen/-inhalte. Natu
41、rge-m ist eine frhe Prfung wesentlich grber als dieletzte Prfung vor der Einlagerung. Dennoch habendie frhen Prfungen ihre Berechtigung, da sie dieGefahr erheblich reduzieren, dass die Gesamtanlageden Status des nicht bestimmungsgemen Betriebserlangt. Obwohl es durch diese Staffelung im Einzelfall z
42、uWiederholungen kommen kann, sind aber die nach-geschalteten Prfungsschritte unentbehrlich, da erstdurch diese die vorgeschriebene Detaillierung er-reicht wird. B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Al
43、le Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure, Dsseldorf 2001 4 VDI 3975 Blatt 2Bild 1. Ablauforganisation bersichtB974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ing
44、enieure, Dsseldorf 2001 VDI 3975 Blatt 2 5 Bild 2. Vorprfung zur Einlagerung/AnlieferungAnfrage / Angebotzur Lagerung von GefahrstoffenAbsage /Keine Einlagerungn. i. O.neinneini. O.jajaAngebotZusammenstellung derArtikel- / Produktstammdatenincl. chemischer / physikalischerGefahrstoffdatenLagerabschn
45、ittszuordnung1Anlagenzuordnung mglich?Anlagenkapazitt ausreichend?Abgleich von Kundenwnschen undgenehmigter Lagernutzung bezglich:- Gefahrgut- / Gefahrstoffeinstufung- Kommissionierung/Ab-, Umfllmglichkeiten-WGK- Bodenversiegelung- Lschmittel und Brandklasse (Verpackung)- KlimaanforderungenWerkseing
46、angsprfung:(Lieferschein- / Sichtprfung)- Lagerung zulssig?- Stoffkennzeichnung vorhanden?Lagerabschnittszuordnungn. i. O.i. O.Prfung der Befrderungspapiere,ggf. Absenderpflichten nach GGV(z. B. GGVS 9, 10)VorprfungAnlieferungWarenannahmeWarenannahme:- LKW erfassen- Bestellabgleich durchfhren(Produk
47、t-Nr. / -Bezeichnung, Artikel-Nr.)- Rampe zuweisen- Wareneingang anlegenZurckweisung(Vermeidung Gefahrenbergang)B974908A824A6748CAAAA99BAB349F63B2C88DD9B0D2BF8368C461B1CCB65CD15BE74F0686BD19CFC1FA2DEF1929BEST BeuthStandardsCollection - Stand 2016-11Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure
48、, Dsseldorf 2001 6 VDI 3975 Blatt 2Sofern machbar, wird der ankommenden Ware eben-falls am Werkstor bereits ein Lagerabschnitt zugeord-net, um eine zielgerichtete und mglichst zgigeLenkung der Gefahrstoffe zu erreichen und eineFalschanlieferung innerhalb des Werksgelndes zuvermeiden.Werden bei der W
49、erkseingangsprfung Mngel fest-gestellt, sollte umgehend entschieden werden, obdem LKW die Zufahrt auf das Werksgelnde gestattetwird. Besteht nmlich fr die Lagerung der angelie-ferten Stoffe keine Genehmigung oder ist die Wareaufgrund fehlender Stoffkennzeichnung nicht identi-fizierbar, so ist am Werkstor noch eine Zurckwei-sung und dami