1、 Juni 2011DEUTSCHE NORMNormenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) im DINPreisgruppe 7DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 67.180.10!$nYk
2、“1755472www.din.deDDIN 10742Untersuchung von Honig Leitfaden zur ProbenahmeAnalysis of honey Guideline for samplingAnalyse du miel Guide dchantillonnageAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 8 Seitena DIN 10742:2011-06 Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitun
3、g 3 1 Anwendungsbereich . 3 2 Begriffe. 3 3 Gerte zur Probenahme 4 3.1 Allgemeines . 4 3.2 Gerte fr kristallinen Honig 4 3.3 Gerte fr flssigen Honig . 5 4 Durchfhrung der Probenahme .6 4.1 Allgemeines . 6 4.2 Umfang der Probenahme 6 4.3 Aufbewahrung und Versand der Probe. 7 5 Probenkennzeichnung 7 6
4、 Probenahmebericht. 8 2 DIN 10742:2011-06 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) im DIN, Arbeitsausschuss NA 057-05-08 AA Honiguntersuchung“, erarbeitet. Einleitung Die Probenahme ist ein Vorgang, der sowohl ein geeignetes Verfahren als
5、auch den Einsatz der fr die Aufgabe geeigneten Gerte erfordert. Jede Analyse der Merkmale einer Partie und jede Interpretation der Ergebnisse wrde sich als nutzlos erweisen, wenn die Probe fr die Partie, aus der sie entnommen wurde, nicht reprsentativ wre. Die Probenahme ist ein Vorgang, der uerste
6、Sorgfalt erfordert. 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt Verfahren fr die Probenahme von Honig fest. Sie gibt Verfahrensweisen vor, die bei der Probenahme zu beachten sind und stellt dadurch sicher, dass eine ausreichende, reprsentative Menge der betreffenden Partien fr Untersuchungen zur Verfgung st
7、eht. 2 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 2.1 Partie unterscheidbare Menge eines in einer Sendung angelieferten Lebensmittels, dass gem der amtlichen Prfung gemeinsame Merkmale wie Ursprung, Sorte, Art der Verpackung, Verpacker, Absender oder Kennzeichnung aufw
8、eist 2.2 Teilpartie bestimmter Teil einer groen Partie, der physisch getrennt und unterscheidbar sein muss und der dem Probe-nahmeverfahren zu unterziehen ist 2.3 Gebinde Behltnis, in dem der Honig geliefert wird und das in Gebinde gem Fertigpackungsverordnung und in andere Gebinde unterschieden wir
9、d 2.4 Einzelprobe Menge, die von einem unterscheidbaren Gebinde entnommen wird 2.5 Teilprobe Menge, die von einem unterscheidbaren Gebinde entnommen wird und die fr die Herstellung einer Sammel-probe geplant ist 2.6 Sammelprobe Menge, die durch Vereinigen aller oder einiger Teilproben einer Partie o
10、der Teilpartie erhalten wird 3 DIN 10742:2011-06 3 Gerte zur Probenahme 3.1 Allgemeines Es gibt verschiedene Arten von Probenahmegerten. Fr die Probenahme sollte das am besten geeignete Gert entsprechend der Konsistenz des Honigs und der Gre des Gebindes ausgewhlt werden. Bei der Probenahme ist auf
11、einen mglichst reprsentativen Probenquerschnitt zu achten. BEISPIEL In Bild 1 wird ein angemessener Probenquerschnitt gezeigt. Bild 1 Beispiel fr einen angemessenen Probenquerschnitt 3.2 Gerte fr kristallinen Honig Es knnen Musterstecher aus Edelstahl verwendet werden. BEISPIEL Beispiele fr geeignet
12、e Musterstecher werden in den Bildern 2 und 3 dargestellt. 4 DIN 10742:2011-06 Bild 2 Langer, offener Probenehmer fr cremigen Honig Bild 3 Kurzer, offener Probenehmer fr cremigen oder auch flssigen Honig 3.3 Gerte fr flssigen Honig Es knnen Musterstecher aus Edelstahl mit Kammersystem verwendet werd
13、en. BEISPIEL In Bild 4 wird beispielhaft ein geeigneter Musterstecher dargestellt. ANMERKUNG Der Musterstecher in Bild 3 kann auch fr die Beprobung von flssigem Honig verwendet werden. 5 DIN 10742:2011-06 Bild 4 Langer, halbzylindrischer Probenehmer fr flssigen Honig 4 Durchfhrung der Probenahme 4.1
14、 Allgemeines Jede zu kontrollierende Partie ist einzeln zu beproben. Ort und Zeitpunkt der Probenahme sind so zu whlen, dass das Erzeugnis keine nderung erfhrt und seine spezifischen Eigenschaften nicht verndert werden. Um Verwechslungen auszuschlieen, ist die Probe unmittelbar nach der Probenahme n
15、ach den Festlegungen in Abschnitt 5 zu kennzeichnen. 4.2 Umfang der Probenahme 4.2.1 Probenmenge Durch die Probenahme mssen die folgenden Probenmengen erzielt werden: a) fr eine Einzelprobe eine Masse von mindestens 300 g; b) fr eine Teilprobe eine Masse von mindestens 50 g; c) fr eine Sammelprobe e
16、ine Masse von mindestens 1,0 kg. 4.2.2 Anzahl der zu beprobenden Gebinde 4.2.2.1 Allgemeines Die zu beprobenden Gebinde sind nach dem Zufallsprinzip auszuwhlen. Die Anzahl der Einzelproben kann auf Grund einer Risikoanalyse nach oben oder unten verndert werden. Abweichungen von den nachfolgenden Fes
17、tlegungen sind zu begrnden und zu dokumentieren. 4.2.2.2 Gebinde nach Fertigpackungsverordnung Es wird je kodierter Losnummer mindestens 1 kg genommen. Es werden komplette Gebinde als Probe genommen. 4.2.2.3 Andere Gebinde 4.2.2.3.1 Homogene unbehandelte und ungemischte Ware Es werden jeweils zwei T
18、eil- bzw. Einzelproben entnommen. 6 DIN 10742:2011-06 4.2.2.3.2 Inhomogene unbehandelte und ungemischte Ware Es werden aus 15 % der Gebinde Teil- bzw. Einzelproben entnommen. Die Anzahl ist gegebenenfalls aufzu-runden. 4.2.3 Einzelprobenentnahme Es sind die folgenden Anweisungen zu beachten. a) Jede
19、s beprobte Gebinde muss eindeutig identifizierbar sein, zum Beispiel ber eine Nummer. Gegebe-nenfalls muss eine Nummerierung erfolgen. b) Alle Probenahmegerte mssen vor jeder Einzelprobenentnahme sauber und trocken sein. c) Schaum auf der Oberflche muss vor der Probenentnahme entfernt werden. d) Jed
20、e Probe sollte einen mglichst reprsentativen Querschnitt des Gebindes darstellen. Daher sollte die Probe mglichst ber die gesamte Tiefe des Probenahmepunktes entnommen werden. Ist dies nicht mglich, muss die Probe mindestens ein Drittel, besser mehr als die Hlfte der Gebindetiefe abdecken, siehe Bil
21、d 1. e) Fr die mikrobiologische Untersuchung mssen alle Probenahmegerte einschlielich der Proben-behltnisse vor Gebrauch sterilisiert werden. 4.2.4 Herstellung einer Sammelprobe Die Sammelprobe wird durch Zusammenfassen von Aliquoten von jeweils mindestens 50 g der Teilproben je Partie oder Teilpart
22、ie hergestellt. Es muss nach den Festlegungen in Abschnitt 5 dokumentiert werden, welche Teilproben zur Herstellung einer Sammelprobe verwendet werden. 4.3 Aufbewahrung und Versand der Probe Bei Probenahme, Verpackung, Lagerung und Versand der Probe muss sichergestellt sein, dass die Eigenschaften d
23、es Honigs bis zum Zeitpunkt des Eingangs im Untersuchungslabor unverndert sind. Die Proben drfen nicht eingefroren werden und keinen Temperaturen von 25 C ausgesetzt werden. 5 Probenkennzeichnung Jede Probe muss fr eine sptere Zuordnung und Rckverfolgung eindeutig gekennzeichnet werden. Zu jeder ein
24、zelnen Probe sind anzugeben: a) Markierung zur Identifizierung; b) Benennung als Sammelprobe, Teilprobe oder Einzelprobe; c) Partie-Nummer und/oder Chargen-Nummer und/oder Los-Nummer und/oder Teilpartie-Nummer und Nummer des beprobten Gebindes; d) Name des Probenehmers. Die Kennzeichnung zu a) muss
25、auf jeder Probe erfolgen. Die Kennzeichnungen zu b) bis d) sind auf der Probe oder alternativ in einem Begleitpapier bzw. im Probenahmebericht vorzunehmen. 7 DIN 10742:2011-06 8 6 Probenahmebericht Fr alle genommenen Proben einer Partie ist zustzlich ein Probenahmebericht zu erstellen, der die fr al
26、le Proben gemeinsamen Informationen enthlt. Der Probenahmebericht muss mindestens die folgenden Infor-mationen enthalten: a) Markierung zur Identifizierung des Berichts; b) Namen des/der Probenehmer(s) und Organisation/Firma, der er angehrt; c) Produktbeschreibung/Herkunftsangabe laut Dokument und V
27、erpackungs- bzw. Gebindeart (Tank, Fass, Glas usw.); d) Kopie des Etiketts/des Begleitpapiers; e) Partie/Chargen/Los-Nummer; f) Gesamtmenge der beprobten Ware, Anzahl der Gebinde; g) Probenahmeplan, Anzahl der entnommenen Teil- und Einzelproben sowie einen Hinweis auf diese Norm; h) gegebenenfalls A
28、uflistung aller Proben mit den notwendigen Angaben, wenn diese nicht auf der Probe direkt angegeben werden; i) relevante Beobachtung whrend der Probenahme (Geruch, Aussehen); j) Datum, Zeit und postalische Anschrift des Ortes der Probenahme; k) in Bezug auf die Probe die Markierung zur Identifizierung; l) gegebenenfalls das Verschlussverfahren und eine Beschreibung der Verschlsse; m) gegebenenfalls die Namen und Adressen von Lieferanten und Empfnger; n) Name und Unterschrift des Probenehmers; o) Verweisung auf diese Norm.