1、Mrz 2016DEUTSCHE NORM Preisgruppe 6DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 67.260!%K*“2402507www.din.deDIN 11868-3Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen Teil 3: Mind
2、estanforderungen an Prfstellen, die Haupt bzw. Typprfungen durchfhrenSampling equipments on milk collecting tankers Part 3: Minimum requirements for inspection authorities who carry out verifications or type verificationsEquipement de prise dchantillons pour camions citernes de collecte de lait Part
3、ie 3: Exigences minimales pour les organismes vrificateurs effectuant des vrifications ou des rceptions par typeAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin www.beuth.deGesamtumfang 7 SeitenDDIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)DIN 11868-3:2016-03
4、2 Inhalt Seite Vorwort 3 1 Anwendungsbereich . 4 2 Normative Verweisungen . 4 3 Prfstelle 4 4 Personal der Prfstelle 5 5 Informationspflicht der Prfstelle ber Anforderungen 5 6 Einspruchsverfahren 5 7 Antrag auf Typprfung 5 8 Prfvorgang und Auswertung . 5 9 Zulassung der Probenahmegerte 6 10 berwach
5、ung des sachgerechten Betriebes 6 11 Prfplaketten 6 Literaturhinweise . 7 DIN 11868-3:2016-03 3 Vorwort Diese Norm wurde im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte, Arbeitsausschuss NA 057-05-13 AA Milch und Milcherzeugnisse Probenahme- und Untersuchungs-verfahren“, Arbeits
6、kreis DIN 11868 Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen“ erarbeitet. Der deutsche Verband fr Leistungs- und Qualittsprfungen e. V. (DLQ) aktualisiert und verffentlicht eine Liste der in Deutschland typgeprften Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige E
7、lemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 11868 Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen besteht aus: Teil 1: Anforderungen, Haupt- und Wiederholungsprfung Teil 2: Typ
8、prfung Teil 3: Mindestanforderungen an Prfstellen, die Haupt- bzw. Typprfungen durchfhren DIN 11868-3:2016-03 4 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument legt die allgemeinen Anforderungen an Prfstellen fest, die Haupt- und Typprfungen von Probenahmegerten nach DIN 11868-1 bzw. DIN 11868-2 vornehmen. Dies
9、e Prfungen basieren auf den Grundanforderungen der DIN EN 45011 und der MilchGV ( 2(9) 1 und sollen den Einsatz geeigneter und funktionstchtiger Anlagen bei der Ziehung von Proben fr die Milchgteuntersuchungen sicherstellen. Durch Ausfhrungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse der Lnde
10、r knnen fr diese Prfungen Prfstellen anerkannt werden, soweit diese Anerkennung nicht bereits als Bestandteil der verpflichtend vorgeschriebenen Zulassung der Untersuchungsstellen fr die Milchgteuntersuchung erfolgt. Wenn diese Prfstellen sich als Zertifizierungsstellen im Sinne der EN 45011 bzw. al
11、s Inspektionsstellen im Sinne der DIN EN ISO/IEC 17020 2 akkreditieren lassen, knnen die Bestandteile dieser Leitlinie mit bei der Erstellung des Qualittshandbuches der Zertifizierungs- bzw. Inspektionsstelle herangezogen werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokume
12、nt teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN EN 45011,
13、Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben 3 Prfstelle Der Zugang zu den Dienstleistungen der Haupt- bzw. Typprfungen muss sichgestellt sein. Alle Betreiber von Probenahmegerten mssen diese, unabhngig von Fabrikat oder der Person des Betreibers, zu den Prfungen
14、vorstellen, soweit sie die Bedingungen der Prfstelle, wie z. B. Gebhren-ordnung, Prfungsort usw., erfllen und die Probenahmegerte ihren Einsatz im Zustndigkeitsbereich der Prfstelle finden. Die Prfstelle muss unparteiisch sein. Die Prfstelle hat sicherzustellen, dass ihre Ttigkeiten nach den gltigen
15、 Anforderungen der MilchGV 1 und der DIN 11868-1 uneingeschrnkt erfolgen. Bei Unterauftrgen an dritte Einrichtungen, wie z. B. Untersuchungsstellen oder Prflabore, hat die Prfstelle die Einhaltung der genannten Anforderungen mit dem Unterauftragnehmer zu regeln. Fr die Qualitt der Haupt- bzw. Typprf
16、ungen ist die Prfstelle selbst in vollem Umfang verantwortlich. Die Prfstelle muss Verfahren/Ablufe fr die Erteilung, die Aufrechterhaltung, den Entzug und die zeitweise Aussetzung der Anerkennung von Probenahmegerten eingerichtet haben. Untersuchungsstellen gem MilchGV 1 muss der Zugriff auf den St
17、atus der Anerkennung der Probenahmeanlagen in ihrem Dienstgebiet durch die Prfstellen ermglicht werden. Die Prfstelle hat hierzu auch die daten- bzw. vertragsrechtlichen Voraussetzungen mit den Betreibern der Probenahmeanlagen zu treffen, soweit nicht das Landesrecht einschlgige Bestimmungen vorsieh
18、t. Die Prfstellen mssen fr die laufende berprfung der Probenahmegerte einen Zugriff auf die Untersuchungsergebnisse der vom Probenahmegert gezogenen Proben haben. DIN 11868-3:2016-03 5 Die Dokumentations- und Aufzeichnungsverfahren der Prfstelle haben den Anforderungen der zustndigen Landesbehrden z
19、u gengen. Die Prfstelle muss die Vertraulichkeit der im Rahmen ihrer Prfttigkeit gewonnenen Erkenntnisse sicherstellen. Hierzu gehren sowohl entsprechende Unterweisungen mit Mitarbeitern als auch vertragliche Regelungen mit Unterauftragnehmern. 4 Personal der Prfstelle Die fachliche Kompetenz der Pr
20、fer wird durch deren Aus- und Fortbildung garantiert. Geeignete Ausbildungsgnge fr Prfer von Probenahmegerten in Milchsammelwagen sind Milchtechno-loge/Molkereifachmann/-frau, Milchwirtschaftliche(r) Laborant(in) bzw. Landwirtschafts-meister/Techniker. Die Prfstellen knnen auch durch in- und externe
21、 Schulungsmanahmen Personal mit einem anderen Ausbildungshintergrund die entsprechende Qualifizierung vermitteln. Gegebenenfalls kann die zustndige Landesbehrde auch einen Befhigungsnachweis durch Ablegung einer Eignungsprfung verlangen. Ausbildung und Qualifizierungsmanahmen sowie relevante Weiterb
22、ildungsmanahmen sind neben der Vertraulichkeitserklrung fr jeden einzelnen Prfer sowie das brige Personal der Prfstelle zu dokumentieren. Die Prfstelle stellt durch geeignete Verfahren sicher, dass das Personal immer ber den aktuellen Stand gesetzlicher und normativer Anforderungen zu Haupt- bzw. Ty
23、pprfungen von Probenahmegerten informiert und fortgebildet ist. 5 Informationspflicht der Prfstelle ber Anforderungen Die Prfstelle hat ber geeignete Verfahren sicherzustellen, dass Neuinteressenten fr eine Haupt- bzw. Typprfung sowohl ausreichend ber die Anforderungen der Prfung, als auch die weite
24、rgeltenden Bestimmungen der Prfstelle zum Verfahren, wie die Form der Antrge, An- und Aberkennungskriterien, Gebhren, usw. in Kenntnis gesetzt werden. 6 Einspruchsverfahren Die Behandlung von Einsprchen muss durch ein dokumentiertes Verfahren bei der Prfstelle geregelt werden, soweit die Prfstelle n
25、icht Teil der zustndigen Landesbehrde ist und damit dem allgemeinen Verwaltungsrecht unterliegt. 7 Antrag auf Typprfung Soweit nicht durch die zustndige Behrde das Verfahren der Antragsstellung auf Prfung der Probenahmegerte geregelt ist, hat die Prfstelle entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 8 Pr
26、fvorgang und Auswertung Der Prfvorgang selbst, fr den schriftliche Anweisungen vorliegen mssen, sowie die Kriterien fr die Anerkennung ergeben sich aus den Vorgaben der DIN 11868-1, DIN 11868-2 und gegebenenfalls aus erweiterten Anforderungen und Anweisungen nach Lnderrecht. Dies gilt in gleichem Ma
27、e fr die Prfberichtserstellung und fr die Auswertung der Prfung der Probenahmegerte. DIN 11868-3:2016-03 6 9 Zulassung der Probenahmegerte Jeder Hersteller, der ein Probenahmegert zur Typprfung vorstellt, ist schriftlich ber das Ergebnis zu informieren. Jeder Betreiber eines Probenahmegertes, der ei
28、ne Hauptprfung durchfhren hat lassen, ist schriftlich ber das Ergebnis zu informieren. Bei nichtbestandener Prfung, muss die Prfstelle ihre weitere Vorgehensweise und die Kriterien fr Wiederholungsprfungen, Stilllegung und Wiederzulassung dokumentiert haben. 10 berwachung des sachgerechten Betriebes
29、 Die Prfstelle muss direkt, oder in Zusammenarbeit mit der zustndigen Untersuchungsstelle nach MilchGV 1, ein Verfahren zur berprfung des korrekten Betriebes des Probenahmegertes whrend der Zulassungsdauer haben und anwenden. Hierzu kann die Auswertung der bei der MilchGV gewonnenen Untersuchungserg
30、ebnisse herangezogen werden. 11 Prfplaketten Zugelassene Probenahmegerte erhalten eine Prfplakette und das dazugehrige Protokoll der Prfung des Probenahmegertes, aus der fr Dritte die Mindestanerkennungsdauer bzw. der letzte bestandene Prftermin ablesbar ist. Soweit die Ausgestaltung der Prfplakette
31、 nicht ber das Landesrecht geregelt ist, hat die Prfstelle entsprechende Vorgaben zu definieren. DIN 11868-3:2016-03 7 Literaturhinweise 1 Milch-Gteverordnung vom 9. Juli 1980 (BGBl. I S. 878, 1081), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.Dezember 2010 (BGBl. I S. 2132) gendert worden ist (MilchGV) 2 DIN EN ISO/IEC 17020, Konformittsbewertung Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchfhren