1、DINI DIN 1356-1 95 M 2794442 0472Lbb 858 M DEUTSCHE NORM Februar 1995 Bauzeichnungen Teil 1 : Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung I DIN - I 1356-1 ICs 01.100.30 Ersatz fr DIN 1356 : 1974-07 Deskriptoren: Bauzeichnung, Darstellung, Bauwesen Building and civil engineering drawings - Part 1:
2、 Types, content and general rules for representation Dessins de btiment et genie civil - Partie 1: Types, contenu et rgles generales pour la representation Inhalt Seite 1 2 Anwendungsbereich und Zweck 1 Arten und Inhalte von Bauzeichnungen fr die Objektplanung 1 3 Arten und Inhalte von Bauzeichnunge
3、n fr die Tragwerksplanung (Genehmigungs- und Ausfhrungsplanung) 2 4 Projektionsarten fr Bauzeichnungen . 2 5 Blattgren, Faltungen, Mastbe 5 6 Anordnung der Darstellungen 5 1 Anwendungsbereich und Zweck Diese Norm legt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen fr die Objekt- und Tragwerksplanung sowie Gru
4、ndregeln fr die Darstellung in Bauzeichnungen fest. Bauzeichnun- gen im Sinne dieser Norm sind Zeichnungen fr die Objektplanung und die Tragwerksplanung fr Entwurf, Genehmigung, Ausfhrung und Aufnahme von baulichen Anlagen. Sie gilt fr Bauzeichnungen, die manuell und computer- gesttzt hergestellt we
5、rden. 2 2.1 Vorentwurfszeichnungen Vorentwurfszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeich- nerischen Darstellungen eines Planungskonzeptes fr eine geplante bauliche Anlage. Vorentwurfszeichnungen dienen im Rahmen der Vor- Planung der Erluterung des Planungskonzeptes unter Bercksichtigung der Leistunge
6、n anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig. Sie knnen auch als Grundlage zur Beurteilung der baurechtlichen Genehmi- gungsfhig keit dienen. Mastbe sind nach Art und Umfang der Bauaufgabe zu whlen, im Regelfall 1 : 500 bzw. 1 : 200. Arten und Inhalte von Bauzeichnungen fr die Obj
7、ektplanung Seite 7 Linienarten und Linienbreiten . 5 8 Bemaung 5 9 Angabe des Schnittverlaufs im Grundri . 9 10 Kennzeichnung von Schnittflchen . 9 11 Begrenzung der Ausschnittdarstellung 9 12 Vereinfachte Darstellungen . 9 13 nderungen bestehender baulicher Anlagen 12 2.2 Entwurfszeichnungen Entwur
8、fszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichne- rischen Darstellungen des durchgearbeiteten Planungs- konzeptes der geplanten baulichen Anlage. Entwurfszeichnungen bercksichtigen die Beitrge ande- rer, an der Planung fachlich Beteiligter und lassen die Gestaltung und Konstruktion erkennen. Mastbe sin
9、d nach Art und Umfang der Bauaufgabe zu whlen, im Regelfall 1 : 100, gegebenenfalls 1 : 200. 2.3 Bauvorlagezeichnungen) Bauvorlagezeichnungen sind Entwurfszeichnungen, die durch alle Angaben ergnzt sind, die nach den jeweiligen Bauvorlagenverordnungen der Lnder oder nach den Vor- schriften fr andere
10、 ffentlich-rechtliche verfahren gefor- dert werden. Die Rechtsverordnungen der Lnder enthalten konkrete Anforderungen hinsichtlich der Mastbe, der Mindest- inhalte sowie der zu verwendenen Zeichen und gegebe- nenfalls Farben. Zeichnungen fr andere ffentlich-rechtliche Verfahren haben sich nach den e
11、ntsprechenden Vorschriften zu richten. ) Entspricht den “Bauzeichnungen” der Bauvorlagenver- Ordnungen. Fortsetzung Seite 2 bis 13 Normenausschu Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut fr Normung e.V Normenausschu Technische Produktdokumentation (NATPD) im DIN 0 DIN Deutsches Institut fr Normung
12、e.V. . Jede Art der Vervielfaltigung, auch auszugsweise, Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e.V., Berlin, gestattet. Ref. Ns DIN 1356-1 : 1995-02 Preisgr. O9 Vertr.-Nr. 0009 DIN1 DIN 1356-1 95 = 2794442 0472167 794
13、 Seite 2 DIN 1356-1 : 1995-02 2.4 Ausfhrungszeichnungen Ausfhrungszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen des geplanten Objektes mit allen fr die Ausfhrung notwendigen Einzelangaben. Ausfhrungszeichnungen enthalten unter Bercksichti- gung der Beitrge anderer an der Planung f
14、achlich Betei- ligter alle fr die Ausfhrung bestimmten Einzelangaben in Detailzeichnungen und dienen als Grundlage der Lei- stungsbeschreibung und Ausfhrung der baulichen Lei- stungen. 2.4.1 Werkzeichnungen (“Werkplne”) Als Mastab ist im Regelfall 1 : 50 zu whlen, gegebenen- falls 1 : 20. 2.4.2 Deta
15、il- und/oder Teilzeichnungen Als Mastab sind die Mastbe 1 : 20, 1 : IO, 1 : 5 und 1 : 1 zu whlen. 2.5 Baubestandszeichnungen Baubestandszeichnungen enthalten alle fr den jeweiii- gen Zweck notwendigen Angaben ber die fertiggestellte bauliche Anlage; im Regelfall Mastab 1 : 100, 1 : 50. 2.6 Bauaufnah
16、mezeichnungen Bauaufnahmezeichnungen sind Maaufnahmen beste- hender Objekte im erforderlichen Umfang und Mastab. 2.7 Benutzungsplane Benutzungsplne sind Baubestandszeichnungen oder Bauaufnahmen, die durch zustzliche Angaben fr bestimmte, baurechtlich, konstruktiv oder funktionell zulssige Nutzungen
17、ergnzt sind (z. B. zulssige Ver- kehrslasten, Rettungswege). 3 3.1 Arten und Inhalte von Bauzeichnungen fr die Tragwerksplanung (Genehmigungs- und Ausfhrungsplanung) Positionsplne Positionsplne sind Zeichnungen des Tragwerks - gege- benenfalls in skizzenhafter Darstellung - zur Erluterung der statis
18、chen Berechnung mit Angabe der einzelnen Positionen. Sie werden auf der Grundlage der Entwurfszeichnungen des Objektplaners erstellt. 3.2 Schalplne Schalplne sind Bauzeichnungen des Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbaus mit Darstellung der einzuschalen- den Bauteile. Bei der Ausfhrung sind gegebene
19、nfalls ergnzende Angaben den Ausfhrungszeichnungen des Objektplaners zu entnehmen. Schalplne werden auf der Grundlage der Ausfhrungs- Zeichnungen des Objektplaners als Grundrisse und Schnitte unter Bercksichtigung der Ergebnisse der stati- schen Berechnung angefertigt. Geschogrundrisse werden im Reg
20、elfall als Grundrisse Typ B, Fundamente im Regelfall als Grundrisse Typ A nach Abschnitt 4.3 dargestellt. Im Regelfall gilt der Mastab 1 : 50, Mastbe fr Detail- und/oder Teilzeichnungen sind nach Art und Gre der darzustellenden Einzel heiten festzulegen. 3.3 Rohbauzeichnungen Rohbauzeichnungen sind
21、Bauzeichnungen mit allen fr die Ausfhrung des Rohbaus erforderlichen Angaben (erweiterte Schalplne). Sie werden auf der Grundlage der Ausfhrungszeichnungen des Objektplaners ange- fertigt. Als Darstellungsregeln und als Mastbe gelten die Fest- legungen in Abschnitt 3.2. 3.4 Bewehrungszeichnungen Bew
22、ehrungszeichnungen sind Bauzeichnungen des Stahlbeton- und Spannbetonbaus mit allen zum Biegen und Verlegen der Bewehrung erforderlichen Angaben. Sie werden nach DIN 1356-10 angefertigt. Die Bewehrung wird gegenber den Bauteilbegrenzungen durch breitere Linien hervorgehoben. Der Mastab ist nach Art
23、und Schwierigkeit des Trag- werks festzulegen, im Regelfall gelten die Mastbe 1 : 50,l : 25 oder 1 : 20. 3.5 Fertigteilzeichnungen Fertigteilzeichnungen sind Bauzeichnungen zur Herstel- lung von Fertigteilen aus Beton, Stahlbeton, Spannbeton oder Mauerwerk im Fertigteilwerk oder auf der Baustelle. I
24、m Regelfall werden Rohbau- und Bewehrungszeichnung fr Fertigteile auf einem Blatt zusammengefat. Fertigteilzeichnungen sind gegebenenfalls durch Stck- listen zu ergnzen. Im Regelfall gelten die Mastbe 1 : 25 und 1 : 20. 3.6 Verlegezeichnungen Verlegezeichnungen sind Bauzeichnungen fr die Ver- wendun
25、g von Fertigteilen. Sie enthalten alle fr Einbau und Anschlu der Fertigteile erforderlichen Angaben, gegebenenfalls in skizzenhafter Darstellung. Diese richtet sich nach der Art der Fertigteilkonstruktion. Die Grundrisse werden als Typ A bzw. Typ B dargestellt; als Mastbe gelten die Festlegungen in
26、Abschnitt 3.2. 4 Projektionsarten fr Bauzeichnungen 4.1 Draufsicht Die Draufsicht eines Bauobjektes ist die mastbliche Abbildung auf einer horizontalen Bildtafel in orthogonaler Parallelprojektion. Die Bildtafel wird unterhalb des Darzu- stellenden gewhlt, die Projektionsrichtung ist von oben nach u
27、nten. Dabei werden die von oben sichtbaren Begrenzungen und Knickkanten der Bauteiloberseiten als sichtbare Kanten durch Vollinien dargestellt (siehe Bild 1). 4.2 Ansicht Die Ansicht ist die mastbliche Abbildung eines Bauob- jektes auf einer vertikalen Bildtafel in orthogonaler Paral- lelprojektion.
28、 Die Bildtafel wird hinter dem Darzustellen- den gewhlt, die Projektionsrichtung verluft von vorne (d. h. von der darzustellenden Seite des Objektes) nach hinten. Dabei werden die von vorne sichtbaren Begren- zungen und Knickkanten der Bauteilvorderseiten als sichtbare Kanten durch Vollinien dargest
29、ellt (siehe Bild 1). Ansichten sind entsprechend der Lage zu kennzeichnen. ANMERKUNG: “Ansicht Nord” ist die Ansicht der Nordseite des Gebudes; “Ansicht Beethoven- Strae” stellt die der Beethovenstrae zugewandte Gebudeseite dar. DIN1 DIN 2356-1 95 m 2794442 0472168 620 m Bild 1: Draufsicht, Ansicht
30、(Abbildungsprinzip) 4.3 Grundri 4.3.1 Grundri Typ A Der Grundri ist die Draufsicht auf den unteren Teil eines horizontal geschnittenen Bauobjektes (siehe Bild 2). Dabei werden von oben sichtbare Begrenzungen und Knickkanten der Bauteiloberseiten als sichtbare Kanten durch Vollinien dargestellt. Unte
31、r dieser Oberflche lie- gende Kanten werden gegebenenfalls als verdeckte Kan- ten durch Strichlinien dargestellt. Die Kanten von Bautei- len, die oberhalb der Schnittebene liegen (Unterzge, Deckenff nungen, Vorsprnge usw.), werden gegebenen- falls durch Punktlinien dargestellt (siehe Bild 2). Geschn
32、ittene Flchen werden in der Zeichnung hervorge- hoben (siehe Abschnitt 10). Bei Grundrissen liegt die hori- zontale Schnittebene - auch verspringend - so im Bau- werk oder Bauteil, da die wesentlichen Einzelheiten, z. B. Wnde oder andere Tragglieder, Treppen, ffnungen fr Fenster und Tren, geschnitte
33、n werden. 4.3.2 Grundri Typ B Der Grundri kann auch nach IS0 2594 : 1972, Ab- schnitt 3, die gespiegelte Untersicht unter den oberen Teil eines horizontal geschnittenen Bauobjektes sein (siehe Bild 3). Diese Darstellungsart ist typisch fr die Trag- werksplanung. Dabei werden alle tragenden Bauteile
34、im jeweiligen Gescho zusammen mit der Spiegelung der Decke ber diesem Gescho dargestellt (“Blick in die leere Scha- Seite 3 DIN 1356-1 : 1995-02 ANS I CHT DRAUFS I CHT lung“). Begrenzungen und Kanten der Bauteiluntersichten werden als sichtbare Kanten durch Vollinien dargestellt. ber diesen Untersei
35、ten liegende Bauteile (berzge, Schlitze, Aufkantungen, Brstungen usw.) werden als ver- deckte Kanten durch Strichlinien dargestellt. Die Schnitte sind so gefhrt, da die Gliederung und der konstruktive Aufbau des Tragwerks deutlich werden. 4.4 Schnitt Der Schnitt ist die Ansicht des hinteren Teils ei
36、nes vertikal geschnittenen Bauobjektes (siehe Bild 4). Dabei werden die von vorn sichtbaren Begrenzungen und Kanten durch Vollinien dargestellt. Hinter diesen Vorderseiten liegende Kanten werden gegebenenfalls als verdeckte Kanten durch Strichlinien dargestellt. Die Kanten der Bauteile, die vor der
37、Schnittebene liegen (z. B. Treppenlufe), werden gegebenenfalls durch Punktlinien dargestellt. Geschnit- tene Flchen werden in der Zeichnung hervorgehoben (siehe Abschnitt 10). Die Schnittebene liegt - auch verspringend - so im Bauwerk oder Bauteil, da die wesentlichen Einzelheiten, z. B. Wnde, Decke
38、n, Treppen, ffnungen wie Fenster und Tren geschnitten werden. Schnittebenen werden im Regelfall rechtwinklig oder parallel zu den Auenflchen des Bauwerks oder Bauteils gelegt. Die Lage der vertika- len Schnittebene ist im Grundri anzugeben (Darstellung siehe Abschnitt 9). Seite 4 DIN 1356-1 : 1995-0
39、2 Bild 2: Grundri Typ A (Abbildungsprinzip) GRUNDR I SS Bild 3: Grundri Typ B (Abbildungsprinzip) DIN1 DIN 1356-1 95 2794442 0472170 289 1 Voll- linie Bild 4: Schnitt (Abbildungsprinzip) 2 3 4 Strich- Strichpunkt- Punkt- linie linie linie SCHN I TT 5 Blattgren, Faltungen, Mastabe Blattgren und Zeich
40、enflchen sind vorzugsweise nach DIN 6771-6 zu whlen. Fr Faltungen gilt DIN 824. Mastbe nach DIN IS0 5455 sind 1 : 500,l : 200, 1 : 100, 1 : 50,1 : 20,1 : 10,l : 5, : 1. AuBerdem darf der Mastab 1 : 25 angewendet werden. 6 Anordnung der Darstellungen Bei nebeneinander gezeichneten Ansichten und Schni
41、t- ten soll die gleiche Hhenlage eingehalten werden. Zeich- nerische Darstellungen sind den Benennungen eindeutig zuzuordnen. 7 Linienarten und Linienbreiten Fr Bauzeichnungen sind die Linienarten nach Tabelle 1 anzuwenden (siehe auch DIN 15-1). Werden Bauzeichnungen in Tusche und mit genormten Zeic
42、hengerten von Hand oder maschinell ausgefhrt, so sollen vorzugsweise die Linienbreiten der Tabelle 2 ange- wendet werden. Ihre Angaben dienen der sinnvollen Nut- zung blicher Reproduktionstechniken. Tabelle 1 : Linienarten Seite 5 DIN 1356-1 : 1995-02 8 Bemaung 8.1 Allgemeines Die Bemaung besteht au
43、s Mazahl, Malinie, Malinien- begrenzung und gegebenenfalls Mahilfslinie (siehe Bild 5). Mazah I Maiinie Mahiifslinie Bild 5: Benennungen fr die Bemaung 8.2 Mazahl Mazahlen sind irn Regelfall ber der zugehrigen, durchgezogenen Malinie so anzuordnen, da sie in der Gebrauchslage der Zeichnung von unten
44、 bzw. von rechts lesbar sind (siehe Bild 9). 8.3 Malinie Malinien sind als Vollinien nach Tabelle 2 darzustellen. Sie sind parallel zu den zu bemaenden Strecken anzu- ordnen (siehe Bild 9). 8.4 Malinienbegrenzung Die Maiinienbegrenzung ist nach DIN 406-11 : 1992-12, Abschnitt 3.4, wahlweise nach Bil
45、d 6 darzustellen. DIN1 DIN 135b-1 95 m 2794442 0472171 L15 = 1 Seite 6 DIN 1356-1 : 1995-02 2 3 4 5 6 Tabelle 2: Linienbreiten Mae in Millimeter Linienart Anwendungsbereich Vol I in ie Begrenzung von Schnittflchen Zeile I II III) lV2) Zuordnung zu Mastab I 1 : 100 21:50 Linien breite 03 j 095 I 190
46、1 ,o l2 Sichtbare Kanten und sichtbare Umrisse von Bauteilen, Begrenzung von Schnitt- flchen von schmalen oder kleinen Bauteilen l3 0,25 0,35 075 0,7 l4 Malinien, Mahilfslinien, Hinweislinien Lauflinien, Begrenzung von Ausschnitt- darsteilungen, vereinfachte Darstellungen 0,18 0,25 0,35 05 I Linieng
47、ruppe Vol I in ie Vol I in i e Strichlinie Verdeckte Kanten und verdeckte Umrisse von Bauteilen 1 0,25 1 0,35 1 0,5 1 0,7 Strichpunktlinie I Kennzeichnung der Lage der Schnittebenen I 0,5 I 0,5 1 1,0 I 1,0 Strichpunktlinie I Achsen I 0,18 I 0,25 I 0,35 I 0,5 Pun ktl i n ie I Bauteile vor bzw. ber de
48、r Schnittebene I 0,25 I 0,35 I 0,5 I 0,7 Mazahlen 1 Schriftgre I 2S I 3,5 I 5,O 1 7,O ) Die Liniengruppe 1 ist nur dann anzuwenden, wenn eine Zeichnung mit der Liniengruppe III angefertigt, im Verhltnis 2: 1 verkleinert wurde und die Verkleinerung weiterbearbeitet werden soll. In der Zeichnung mit d
49、er Linien- gruppe III ist dann die Schriftgre 5,O mm zu whlen. Die Liniengruppe I erfllt nicht die Anforderungen der Mikro- verf i I m u ng . ) Die Liniengruppe IV ist fr Ausfhrungszeichnungen anzuwenden, wenn eine Verkleinerung z. B. vom Mastab 1 : 50 in den Mastab 1 : 100 vorgesehen ist und die Verkleinerung den Anforderungen der Mikroverfilmung zu entspre-