1、Juli 1978 DIN1 DIN 15429 78 = 2794442 0037500 826 DK 621.86.06 : 620.1 DEUTSCHE NORMEN 3 DIN 15 429 Hebezeuge Lastaufnahmeeinrichtungen Uberwachung im Gebrauch Lifting appliances, load suspending devices, inspection in service Appareils de levage, installations de suspension de la charge, surveillan
2、ce en service Diese Norm enthlt sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gesetzes ber technische Arbeitsmittel. Diese Norm ist in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V., Zentral- stelle fr Unfallverhtung und Arbeitsmedizin, Bonn, aufgestellt worden,
3、und gilt im Zusammenhang mit den Unfall- verhtungsvorschriften insbesondere fr Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (z. Z. in Vorbereitung). Mae in mm Inhalt 1 Geltungsbereich , . , , Seite .1 2 Zweck 1 3 Mitgeltende Normen . 1 4 Prfung von Inbetriebnahme . 1 5 Laufende Prfungen und betwachu
4、ngsmaRnahmen auf unfall- sicheren Zustand . 2 5.1 Verformung 2 5.2 Abnutzung und Beschdigungen . 2 5.3 Oberflchenrisse . 2 5.4 Korrosion 2 6 Instandhaltung 2 7 SchweiRungen . 2 8 Prfbescheinigungen . 2 1 Geltungsbereich Diese Norm gilt fr tragende Teile aus metallischen Werk- stoffen in Lastaufnahme
5、einrichtungen von Hebezeugen soweit nicht andere Normen hierfr bestehen. 2 Zweck Diese Norm enthlt Hinweise fr die sachgeme Durch- fhrung der Wartungs- und berwachungsarbeiten an in Gebrauch befindlichen Lastaufnahmeeinrichtungen. Durch sie sollen Arbeitssicherheit der Lastaufnahme- einrichtungen ge
6、wahrt und die Lebensdauer erhht werden. DIN 15405 Teil 1 Lasthaken fr Hebezeuge, ber- wachung im Gebrauch von geschmiedeten Lasthaken DIN 15 405 Teil 2 Lasthaken fr Hebezeuge; ber- wachung im Gebrauch von Lamellenhaken DIN 15 428 Hebezeuge; Lastaufnahmeeinrichtungen, Technische Lief er bed i ng u ng
7、en 4 Prfung vor Inbetriebnahme Die Lastauf nahmeeinr icht u ngen sind darauf hin zu prf en, da die Kennzeichnung nach DIN 15 428 Abschnitt 5 vorhanden ist und mit den Angaben in der Prfbescheini- gung soweit erforderlich nach Abschnitt 7 bereinstimmt. 3 Mitgeltende Normen Gleichzeitig ist, wenn mgli
8、cti, an tragenden Teilen von DIN 685 Geprfte Rundstahlketten, Anforderungen DIN 3088 Anschlagseile zum Befestigen von Lasten an Lastaufnahmeeinrichtungen eine Mestrecke ,ya, an einer Stelle festzulegen, die fr das Messen bleibender Lasthaken DIN 4100 Geschweite Stahlbauten mit vorwiegend Verformunge
9、n geeignet erscheint. Sie ist durch Krner- ruhender Belastung, Berechnung und bau- schlage oder einen eingepreten Stift aus nicht rosten- I iche Durchbildung dem Stahl zu kennzeichnen. Ihr mit Meschieber-(Schieb- DIN 8560 Prfung von Stahlschweiern lehren-)Genauigkeit gemessener Wert ist in die Prfun
10、ter- DIN 8563 Teil 1 Sicherung der Gte von Schwei- lagen 1) und an einer hierfr geeigneten Stelk dauerhaft am Werkstck zu kennzeichnen, z. B. y = 520. DIN 15 020 Teil 2 Hebezeuge; Grundstze fr Seil- Ein Beispiel fr die Anordnung der Mestrecke ist im Bild angegeben. arbeiten; Allgemeine Grundstze tri
11、ebe; berwachung im Gebrauch Fortsetzung Seite 2 Erluterungen Seite 3 Normenausschu Maschinenbau (NAM) im DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. hormenausschu Rundstahlketten (NRK) im DIN Normenausschu Stahldraht und Stahldrahterzeugnisse (NAD) im DIN I I Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag
12、GmbH Berlin 30 und Koln 1 DIN 15 429 Jul 1978 Preisgr. 4 Vertr. Nr. 0004 07.78 DIN1 DIN 15Li29 78 W 2794442 0037503 762 Seite2 DIN 15429 Beispiel fr die Festlegung und Kennzeichnung von Mestrecken Schnitt A-B Ivergroerti Kennzeichnung !- Mefistrecke y“ aus niclht;ostendern Stahl i- B 5 Laufende Prfu
13、ngen und berwachungsma- Die Prfungen nach den Abschnitten 5.1 und 5.2 sind nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durchzu- fhren. Hierdurch sollen Unflle durch rechtzeitiges Erkennen von Mngeln an Lastaufnahmeeinrichtungen vermieden werden. Das Ergebnis sowie die durchgefhrten Manah- men zur
14、Behebung etwaiger Mngel sind in die Prfunter- lagen einzutragen I). 5.1 Verformung Bei Lastaufnahmeeinrichtungen gengen Inaugenschein- whme und berprfung der Verformung. Betrgt die Verformung der gekennzeichneten Mestrecke ,y“ oder die Abweichung zum Sollzustand mehr als 10 %, so ist das entsprechen
15、de Teil zu ersetzen. 5.2 Abnutzung und Beschdigungen Abnutzung und Beschdigungen drfen nur innerhalb des Bereiches zugelassen werden, in dem die Arbeits- sicherheit eines Teiles nicht beeintrchtigt wird. Als Richtwert fr die zulssige Abnutzung ist mit einer Min- derung der Querschnittsmae um 5 % zu
16、rechnen. Die maliche Begrenzung ist auf die Nennmae zu be- ziehen. Beim Messen gengt Meschieber-(Schieblehren-) Genauigkeit. Verschleikerben drfen im Bereich der zulssigen Ab- nutzung kerbfrei nachgearbeitet werden. Teile mit unzulssiger Abnutzung und Beschdigung sind zu ersetzen. 5.3 Oberflchenriss
17、e Wurden Verformungen nach Abschnitt 5.1 festgestellt, so mu eine Prfung auf Oberflchenrisse nach einem hierfr geeigneten Verfahren durchgefhrt werden oder das entsprechende Teil ist zu ersetzen. Wenn diese Prfung im Abnutzungs- und Verformungs- bereich am eingebauten Teil nicht durchgefhrt werden k
18、ann, mu es ausgebaut werden. Vor der Prfung sind die Oberflchen in einen Zustand zu versetzen, der das einwandfreie Erkennen von O berflchenrissen ermglicht. Beschdigungen und Oberf Ichenrisse drfen kerbfrei beseitigt werden, soweit Funktion, zulssige Maabwei- nahmen auf unfallsicheren Zustand chung
19、en und zulssige Abnutzung es erlauben. Teile mit unzulssigen Oberf Ichenrissen sind zu ersetzen. 5.4 Korrosion Sofern der schdigende Einflu von Korrosion nicht ver- hindert werden kann, sind alle korrosionsgefhrdeten Stellen nach Bedarf auf Korrosionskerben zu berprfen. Korrosionskerben drfen im Ber
20、eich der zulssigen Ab- nutzung kerbfrei nachgearbeitet werden. 6 Instandhaltung Die bei den Prfungen nach Abschnitt 5 gegebenenfalls festgestellten Schden und Mngel sind in einer ange- messenen Frist zu beseitigen und das Teil ist instandzu- setzen. Nach der Instandsetzung rnu das Teil gleich- artig
21、e Eigenschaften wie ein neuwertiges haben. 7 Schweiungen Im Rahmen von Instandsetzungen an tragenden Bauteilen aus Stahl oder Stahlgu drfen Schweiungen nur von Betrieben ausgefhrt werden, die den ,Groen Befhi- gungsnachweis“ haben (siehe DIN 4100 Beiblatt 1 ). Die Sicherung der Gte von Schweiarbeite
22、n ist nach DIN 8563 Teil 1 und Teil 2 einzuhalten. Schweiungen drfen nur von nach 0 IN 8560 geprften Schweiern ausgefhrt werden. Die Regeln der Schweitechnik, insbesondere die jeweils zutreffenden schweitechnischen D IN-Normen sind ein- zu halten. Schweiungen sind nur zulssig, wenn die Schweieig- nu
23、ng des vorhandenen Werkstoffes fr das gewhlte Schweiverfahren zweifelsfrei feststeht und die Arbeits- sicherheit eines Teiles nicht beeintrchtigt wird. 8 Prfbeschein igu ngen Die Durchfhrung der Prfungen, die dabei gegebenen- falls festgestellten Mngel und Schden sowie die Ma- nahmen zu deren Behebu
24、ng sind schriftlich festzuhalten, sofern von der Berufsgenossenschaft das Fhren eines Prf buches vorgeschrieben ist. 1) Hinweis: Sofern von der Berufsgenossenschaft das Fhren eines Prfbuches vorgeschrieben ist. DIN1 DIN 15427 78 279YYY2 0037502 bT m DIN 15 429 Seite3 Erluterungen Bisher sind in DIN
25、15404 Teil 1 und Teil 2dietechnischen Lieferbedingungenund in DIN 15405 Teil 1 und Teil 2 die uberwachung im Gebrauch fr Lasthaken und Lamellenhaken normen- mig festgelegt. Die noch bestehende Lcke der Lastaufnahmeeinrichtungen (siehe DIN 15 002) soll durch diese Norm geschlossen werden. Die Norm ha
26、t in gleicher Weise wie in DIN 15 404 Teil 1 und Teil 2 und DIN 15 405 Teil 1 und Teil 2 sicherheitstechnixhe Bedeutung. Mit der Anwendung dieser Norm soll erreicht werden, da Lastaufnahmeeinrichtungen jeglicher Art nach den Regeln der Technik hergestellt und die Belange der Instandsetzung bercksich
27、tigt werden. In dieser Norm sind die wesentlichen Einzelheiten und die fr die Konstruktion, Herstellung und Benutzung notwendigen Festlegungen angesprochen. Bei der Anwendung soll in erster Linie erreicht werden, da zuverlssige Lastaufnahmeeinrichtungen hergestellt und betrieben werden. Die Zuverlss
28、igkeit und Verfgbarkeit soll erhht werden und hierdurch Unflle weitmglichst ausgesch lossen werden. Diese Festlegungen sind als Hinweise und Gebrauchsanweisungen nach 3 Absatz 3 des Gesetzes fr technische Arbeitsmittel, im brigen als Durchfhrungsregeln nach den Unfallverhiitungsvor- Schriften zu verstehen.