1、Mrz 2015DEUTSCHE NORM DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)Preisgruppe 19DIN Deutsches Institut fr Normung e. V. Jede Art der Vervielfltigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut fr Normung e. V., Berlin, gestattet.ICS 91.060.30!%?2P“2281545www.din.deDDIN 18065Gebudetrep
2、pen Begriffe, Messregeln, HauptmaeStairs in buildings Terminology, measuring rules, main dimensionsEscaliers dans les btiments Terminologie, rgles de mesure, dimensions gnralesAlleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 BerlinErsatz frDIN 18065:2011-06www.beuth.deGesamtumfang 49 SeitenDI
3、N 18065:2015-03 2 Inhalt Seite Vorwort . 3 1 Anwendungsbereich 5 2 Normative Verweisungen . 5 3 Begriffe 5 4 Messregeln 8 4.1 Allgemeines . 8 4.2 Treppensteigung s 8 4.3 Treppenauftritt a 8 4.4 Steigungsverhltnis . 8 4.5 Unterschneidung u . 8 4.6 Lichte Treppendurchgangshhe . 9 4.7 Lichter Stufenabs
4、tand 9 4.8 Seitenabstand . 9 4.9 Treppenlauflnge 9 4.10 Treppenlaufbreite 9 4.11 Nutzbare Treppenlaufbreite . 9 4.12 Nutzbare Treppenpodestbreite 9 4.13 Nutzbare Treppenpodesttiefe 9 4.14 Treppengelnderhhe 9 4.15 Stufenlnge l . 10 4.16 Stufenbreite b 10 4.17 Stufendicke d . 10 4.18 Lage der Trittflc
5、hen 10 5 Darstellung, Drehrichtung (Links- und Rechtsbezeichnung) 10 5.1 Darstellung 10 5.2 Drehrichtung . 10 6 Hauptmae 11 7 Toleranzen . 17 8 Anforderungen an Gehbereich, Lauflinie . 18 Anhang A (normativ) Bilder . 19 Anhang B (normativ) Treppenarten und Austrittstufen 43 B.1 Treppenarten Benennun
6、g . 43 B.1.1 Allgemeines . 43 B.1.2 Treppen mit geraden Lufen . 43 B.1.3 Treppen mit gewendelten Lufen 45 B.1.4 Treppen mit geraden und gewendelten Laufteilen 46 B.2 Austrittstufen Beispiele 47 Literaturhinweise . 49 DIN 18065:2015-03 3 Vorwort Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-09-86
7、 AA Treppen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet. Dieses Dokument ersetzt DIN 18065:2011-06. Es wird auf die Mglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berhren knnen. Das DIN und/oder die DKE sind nicht dafr verantwortlich, einige oder alle diesbezglich
8、en Patentrechte zu identifizieren. Die Abschnitte 6 Hauptmae“, 7 Toleranzen“ sowie der bisherige normative Anhang A Darstellende Erluterungen“ wurden in zweispaltiger Tabellenform geschrieben, um in der dadurch mglichen Gegenberstellung von Gebuden im Allgemeinen“ und Wohngebuden mit bis zu zwei Woh
9、nungen und innerhalb von Wohnungen“ die Unterschiede deutlicher hervorzuheben. Texte bzw. Bilder, die fr beide Spalten gelten, wurden ber beide Spalten ohne Trennlinie angeordnet. Das NABau-Gremium Treppen“ hat konsequent darauf hingearbeitet, die neue Norm so abzufassen, dass sie in die Musterliste
10、 der Technischen Baubestimmungen aufgenommen werden und in jedem Land als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingefhrt werden kann. Das Arbeitsgremium NA 005-09-86 AA Treppen“ befrwortet dies. Diese Norm bezieht sich ausdrcklich auf die 16 Landesbauordnungen (LBO), die auf der Grundlage der Mu
11、sterbauordnung (MBO) novelliert wurden. Die Einhaltung der Festlegungen in dieser Norm stellt sicher, dass die grundstzlichen, die Treppen betreffenden Anforderungen (der Gesetzgeber) in den Bauordnungen hinsichtlich der sicheren Begehbarkeit der Treppen im Regelfall der alltglichen Nutzung ebenso w
12、ie der sicheren Benutzung der Treppe als Teil des Rettungsweges im Brandfall erfllt werden. Besonders hinzuweisen ist auf folgende der MBO (vergleiche die entsprechenden der 16 Landesbauordnungen): 3 (1) .ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit.“; 14 Brandschutz; 33 erster
13、und zweiter Rettungsweg; 34 Treppen; 35 notwendige Treppenrume, Ausgnge; 36 notwendige Flure, offene Gnge; 38 Umwehrungen. Fr bauliche Anlagen und Rume besonderer Art und Nutzung knnen siehe MBO, 51 in den 16 Lndern Sondervorschriften des Bauordnungsrechtes dieser Lnder bestehen, z. B.: Versammlungs
14、sttten (Versammlungsstttenverordnung); Geschftshuser (Verkaufsstttenverordnung); Krankenhuser (Krankenhausbauverordnung); Gaststtten (Gaststttenbauverordnung); Garagen (Garagenverordnung); Schulbauten (Schulbaurichtlinien); Hochhuser (Hochhausrichtlinien). DIN 18065:2015-03 4 Auch knnen das Arbeitss
15、chutzrecht (z. B. Arbeitsstttenverordnung ArbStttV, Technische Regeln fr Arbeitssttten, Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung) oder andere Rechts- und ggf. Verwaltungsvorschriften Festlegungen fr Treppen enthalten, die ber die Festlegungen dieser Norm hinausgehen (z. B. sind in Arbeitssttte
16、n Wendel- und Spindeltreppen im Verlauf des ersten Rettungsweges unzulssig). Weitere Anforderungen bezglich Trittsicherheit siehe ASR A1.5/1,2 Fubden“, ASR A1.8 Verkehrswege“ und DGUV Information 208-005. Des Weiteren knnen besondere Anforderungen fr Kinder, behinderte und ltere Personen bestehen. I
17、n Gebuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sollten Treppen mit geeigneten Manahmen, z. B. mit Kinderschutztren nach DIN EN 1930, gegen unbeaufsichtigtes Betreten durch Kleinkinder gesichert werden. In den Fllen, wo barrierefreies Bauen erforderlich ist
18、, sind die Festlegungen durch entsprechende Regelungen nach Landesbauordnungen und Normen zu beachten. Gesetze, Rechts- und ggf. Verwaltungsvorschriften haben Vorrang gegenber den Festlegungen dieser Norm. nderungen Gegenber DIN 18065:2011-06 wurden folgende nderungen vorgenommen: a) die normativen
19、Verweisungen wurden aktualisiert; b) nutzbare Laufbreite“ wurde im gesamten Dokument durch nutzbare Treppenlaufbreite“ ersetzt; c) redaktionelle Anpassung in Tabelle 1, Hauptmae in und an Gebuden und Wohngebuden, 6.2, 6.3; d) 6.3.6 Soll-Lage von Treppenpodesten und Trittstufen“ wurde eingefgt; e) St
20、reichung des 4. Absatzes in 6.8.4; f) redaktionelle Anpassung in Tabelle 2, Toleranzen in und an Gebuden und Wohngebuden, 7.6 und 7.9 sowie 8.2 und 8.3 wurden gendert; g) Bild A.3 wurde gendert; h) neues Bild A.32 wurde eingefgt; i) Literaturhinweise wurden angepasst. Frhere Ausgaben DIN 18064: 1959
21、-08, 1979-11 DIN 18065-1: 1957-12 DIN 18065: 1984-07, 2000-01, 2011-06 DIN 18065:2015-03 5 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt fr Treppen im Bauwesen. Ausgenommen sind einschiebbare Treppen (siehe hierzu DIN EN 14975), Rolltreppen/Fahrtreppen sowie Freitreppen im Gelnde. Diese Norm legt Begriffe, Me
22、ssregeln, Hauptmae und Toleranzen fest. Whrend die Begriffe und Messregeln allgemein fr das Bauwesen gelten, beziehen sich die Festlegungen fr Hauptmae und Toleranzen nur auf Treppen in und an Gebuden, sofern nicht Sondervorschriften bestehen, die fr Treppen von dieser Norm abweichende Festlegungen
23、und Anforderungen enthalten. Die Norm gilt werkstoffunabhngig fr Treppen aus beliebigen Materialien und deren Kombinationen und fr beliebige Bauarten, z. B. fr Tragbolzentreppen“ nach DIN 18069. Die Norm gilt nicht fr andere Fachgebiete, z. B. Schiffbau oder Maschinenbau, da in Normen dieser Fachgeb
24、iete abweichende Aussagen gemacht werden knnen. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind fr die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei un
25、datierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschlielich aller nderungen). DIN 107:1974-04, Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen DIN 1356-1:1995-02, Bauzeichnungen Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung DIN 18069, Tragbolzentreppen fr W
26、ohngebude Bemessung und Ausfhrung DIN EN 1865, Festlegungen fr Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenwagen MBO Musterbauordnung von 2012-091)3 Begriffe Fr die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ANMERKUNG 1 Sofern die Eindeutigkeit des Begriffes im gewhlten
27、Anwendungsbereich erhalten bleibt, darf der Wortteil Treppen-“ entfallen, also z. B. Podest statt Treppenpodest, Steigung statt Treppensteigung, Auftritt statt Treppenauftritt, Handlauf statt Treppenhandlauf. ANMERKUNG 2 Darstellung von Benennungen, Abmessungen fr Treppen siehe Anhang B. 3.1 Treppe
28、fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil, bestehend aus mindestens einem Treppenlauf zum berwinden von Hhenunterschieden zwischen mindestens zwei unterschiedlichen Ebenen durch stufenweises Steigen Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe auch Bild A.1. 1) Zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 107
29、72 Berlin oder unter www.is-argebau.de DIN 18065:2015-03 6 3.2 Geschosstreppe Treppe, die zwei Geschosse miteinander verbindet 3.3 notwendige Treppe Treppe, die nach den behrdlichen Vorschriften (z. B. Bauordnungen der Lnder) als Teil des Rettungsweges vorhanden sein muss Anmerkung 1 zum Begriff: Si
30、ehe 33 und 34 MBO, siehe auch Bild A.1. 3.4 nicht notwendige Treppe zustzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe auch Bild A.1. 3.5 Treppenlauf ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen 3.6 Trepp
31、enlauflinie Konstruktionslinie, die den blichen Weg der Benutzer einer Treppe angibt und im Gehbereich liegt Anmerkung 1 zum Begriff: Dieser nach ISO 3880-1:1977 mittlere“ oder ausgemittelte“ Weg der Benutzer ist nicht eindeutig zu definieren. Der tatschlich von Benutzern einer Treppe gewhlte Weg is
32、t abhngig von der Breite der Treppe, der Lage des Handlaufes, der Aufwrts- oder Abwrtsbewegung, dem Alter und der Gre des Benutzers sowie von seinem krperlichen Zustand. Unabhngig vom tatschlichen Weg der Benutzer kann die Lauflinie bei geraden Treppen in der Laufmitte angenommen werden. Bei verzoge
33、nen Antritt- oder Austrittstufen, bei gewendelten Lufen sowie bei Wendel- und Spindeltreppen kann die Lauflinie auch auermittig liegen (siehe Abschnitt 8). 3.7 Treppenpodest Treppenabsatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes, oft Teil der Geschossdecke Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild A.2. 3.8
34、 Zwischenpodest Treppenabsatz zwischen zwei Treppenlufen, Anordnung zwischen den Geschossdecken 3.9 Treppenstufe Teil einer Treppe, bestehend aus Steigung und Auftritt, das zur berwindung von Hhenunterschieden blicherweise mit einem Schritt begangen werden kann 3.10 Treppenantrittsstufe Treppenantri
35、tt erste (unterste) Stufe eines Treppenlaufes Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild A.2. 3.11 Treppenaustrittsstufe Treppenaustritt letzte (oberste) Stufe eines Treppenlaufes DIN 18065:2015-03 7 Anmerkung 1 zum Begriff: Sie kann auch Teil des Austrittpodestes sein und ist dann nicht die oberste Stufe
36、der Treppenkonstruktion, siehe Bilder A.2, B.15 und B.16. 3.12 Ausgleichsstufe Stufe zwischen zwei Nutzungsebenen mit geringem Hhenunterschied Anmerkung 1 zum Begriff: Mehr als zwei aufeinander folgende Ausgleichsstufen (drei Steigungen) bilden bereits einen Treppenlauf. Anmerkung 2 zum Begriff: Sie
37、he MBO 36, Abs. 2, letzter Satz. 3.13 Trittstufe waagerechtes oder annhernd waagerechtes Stufenteil Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild A.2. 3.13.1 Wendelstufe gewendelte Trittstufe vorzugsweise in einer Wendelung angeordnete Trittstufe, deren Vorderkante nicht parallel zur Vorderkante der Folgestuf
38、e liegt 3.13.2 gerade Trittstufe Trittstufe, deren Vorderkante parallel zur Vorderkante der Folgestufe liegt und die sich in der Draufsicht vorzugsweise als ein Rechteck abbildet 3.14 Trittflche betretbare waagerechte oder annhernd waagerechte Oberflche einer Stufe Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bil
39、d A.2. 3.15 Setzstufe lotrechtes oder annhernd lotrechtes Stufenteil Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild A.2. 3.16 Treppenauge von Treppenlufen und Treppenpodesten und Treppengelndern umschlossener freier Raum 3.17 Treppenffnung Treppenloch Aussparung in der Geschossdecke fr Treppen 3.18 Treppengeln
40、der Umwehrung Schutzeinrichtung gegen Absturz an Treppenlufen und Treppenpodesten 3.19 Treppenhandlauf griffsicheres Bauteil als Gehhilfe fr Personen, angebracht am Treppengelnder und/oder an der Wand bzw. Spindel, bei sehr breiten Treppen auch als Zwischenhandlauf im Treppenlauf DIN 18065:2015-03 8
41、 Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe MBO 34, Abs. 6. 3.20 Treppenwange Bauteil, das die Stufen seitlich trgt und den Lauf meistens auch seitlich begrenzt 3.21 Treppenholm Bauteil, das Stufen trgt oder untersttzt; auch Treppenbalken 3.22 Treppenspindel Kern als tragendes Bauteil in der Mitte einer Spindel
42、treppe 3.23 offene Treppe Treppe mit ffnung zwischen den Trittstufen 3.24 geschlossene Treppe Treppe ohne ffnung zwischen den Trittstufen 4 Messregeln 4.1 Allgemeines Dieser Abschnitt legt fest, wie Mae, die fr die Planung und Ausfhrung von besonderer Bedeutung sind, an verschiedenen Stellen einer T
43、reppe zu messen sind. 4.2 Treppensteigung s Das Ma s wird lotrecht von der Vorderkante der Trittflche einer Stufe bis zur Vorderkante der Trittflche der folgenden Stufe im Gehbereich gemessen (siehe Bild A.2). 4.3 Treppenauftritt a Das Ma a wird waagerecht von der Vorderkante einer Treppenstufe bis
44、zur Projektion der Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Lauflinie gemessen (siehe Bild A.2). ANMERKUNG Bei stark abgerundeten oder gefasten Stufenvorderkanten im Auftrittsbereich kann sich die Lauflinie verlngern (siehe Bild A.4). 4.4 Steigungsverhltnis Das Steigungsverhltnis wird als Verhl
45、tnis von Treppensteigung zu Treppenauftritt s/a angegeben; dieses Verhltnis ist ein Ma fr die Neigung einer Treppe (siehe Bild A.1). Das Verhltnis der Mae zueinander wird in Millimeter angegeben, z. B. 172/280. 4.5 Unterschneidung u Die Unterschneidung ist das waagerechte Ma u, um das die Vorderkant
46、e einer Stufe ber die Breite der Trittflche der darunter liegenden Stufe vorspringt (siehe Bild A.2). DIN 18065:2015-03 9 4.6 Lichte Treppendurchgangshhe Die lichte Treppendurchgangshhe als lotrechtes Fertigma (in gebrauchsfertigem Zustand der Treppe) wird gemessen ber einer gedachten geneigten Eben
47、e, die durch die Vorderkanten der Stufen gebildet wird. Von dieser Ebene, bzw. ber den Podesten von deren waagerechter Oberflche, wird bis zu den Unterseiten darber liegender Bauteile gemessen (siehe Bild A.5). 4.7 Lichter Stufenabstand Der lichte Stufenabstand als lotrechtes Fertigma wird bei Platt
48、enstufen zwischen Trittflche und Unterflche der darber liegenden Stufe gemessen (siehe Bild A.2 und Bild A.3). 4.8 Seitenabstand Der Seitenabstand wird als lichtes Fertigma zwischen Treppenlauf, Treppenpodest oder Treppenhandlauf und angrenzenden Bauteilen, z. B. Wnden (Wandoberflchen), Treppengelnd
49、ern, Spindeln u. . gemessen (siehe auch Bild A.9 und Bild A.10). 4.9 Treppenlauflnge Die Treppenlauflnge wird an der Lauflinie gemessen als Grundrissma von Vorderkante Antrittstufe bis Vorderkante Austrittstufe (siehe auch Bild A.2). 4.10 Treppenlaufbreite Die Treppenlaufbreite wird gemessen als Grundriss